Parlamentskorrespondenz Nr. 793 vom 08.10.2008

2008 keine Erhöhung des Autobahn-Vignettenpreises

In Länderkammer beschlossen S, F und G das Aus der Studiengebühren

Wien (PK) - Die Änderung des Universitätsgesetzes stand als nächster Punkt auf der Tagesordnung der Länderkammer.

Die Abschaffung der Studiengebühren hätte im Nationalrat parteitaktische Gründe gehabt, faktisch sei sie nicht nachvollziehbar, begann Bundesrätin Mag. EIBINGER (V/Steiermark) ihre Wortmeldung, und die Beiträge seien sinnvoll und akzeptiert. Sie hielten auch niemanden vom Studium ab, wie die Zahl der Studierenden belegten, zumal die Studienbeihilfen erhöht worden seien. Von der Vorlage würden die sozial Bessergestellten profitieren, führte sie weiter aus, und Experten hätten sich sogar für die Anhebung der Studiengebühren ausgesprochen. Ausführlich zitierte sie aus dem Bericht über die soziale Lage Studierender, wonach 80 % angegeben hätten, mit ihrem Geld auszukommen. Eine Berufstätigkeit neben dem Studium sei positiv für den späteren Beruf. Selbst unter Studierenden herrsche die Meinung vor, dass Studiengebühren akzeptabel seien, wenn es dafür eine Gegenleistung gebe. Da der zuständige Ausschuss wegen Stimmengleichheit weder eine Empfehlung für noch eine Empfehlung gegen einen Einspruch verabschiedet hatte, brachte die Bundesrätin einen Antrag ein, die Vorlage zu beeinspruchen.

Für Bundesrat KONECNY(S/Wien) war der Beschluss des Nationalrats "ein Beschluss von ungeheurer symbolsicherer und emotionaler Bedeutung". Es gehe dabei um eine bildungspolitische Grundsatz- und Symbolfrage: Wer höhere Bildung anstrebt, solle nicht zur Kassa gebeten werden. Die Einführung von Studiengebühren sei eine "bildungspolitische Konterrevolution" gewesen, führte Konecny aus. StudentInnen seien vielfach zum Arbeiten gezwungen – aber diese Arbeit diene nicht als Vorbereitung für ihr Berufsleben, sonst müsste eine "Studienrichtung Schankpersonal" eingeführt werden.

Konecny wandte sich sodann ausdrücklich an Wissenschaftsminister Hahn: Dieser habe in der Sitzung des Nationalrats den Gesetzesbeschluss als "Schwachsinn" bezeichnet – sei er bereit, dieses Gesetz "loyal und korrekt" zu vollziehen?

Auch in den Augen von Bundesrat MITTERER (B/Kärnten) geht es um eine Symbolfrage – allerdings zur Beseitigung des "Umfallerimages" der SPÖ. In der Vorlage sehe er ein "falsches Signal", zumal die Abschaffung von Studiengebühren als soziales Lenkungsinstrument ungeeignet sei. Zudem würden damit für Studierende aus dem Ausland Anreize zum Studium in Österreich geschaffen, und schließlich würde die Schere zwischen Studierenden und FacharbeiterInnen weiter auseinander gehen.

Bundesrat SCHENNACH (G/Wien) sieht in den Studiengebühren ebenfalls ein Symbol – nämlich für eine falsche Weichenstellung in der gesamten Bildungspolitik. Auch Schennach ging auf den Bericht über die soziale Lage der Studierenden ein, wenn auch mit anderen Aussagen als vor ihm Bundesrätin Eibinger. Drei Viertel der Studierenden benötigten eine Tätigkeit neben dem Studium, betonte Schennach und erinnerte an die "Generation Praktikum". Als weiteres Argument nannte der Bundesrat die Akademikerquoten verschiedener Länder. Diese betragen in Österreich 18 %, im Durchschnitt der OECD-Staaten 25 %, in Frankreich und Schweden 34 % und im "multikulturellen Kanada" sogar 44 %. Nach Einführung der Studiengebühren sei ein Rückgang von 20 % zu verzeichnen gewesen, und seither habe man bloß das Niveau von vorher erreichen können, betonte Schennach.

Bundesrat PERHAB (V/Steiermark) wertete die Abschaffung der Studiengebühren und der Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Studienrichtungen als kontraproduktiv. Österreich sei in Zukunft das einzige von 46 Ländern, das am Bologna-Prozess teilnehme und weder einen Numerus Clausus noch eine fachliche Zugangsbeschränkung zu einzelnen Studien habe, skizzierte er. Perhab fürchtet negative Auswirkungen auf die Qualität der Studien, zumal er sich nicht überzeugt zeigte, dass den Universitäten der Einnahmenausfall und die Mehrkosten tatsächlich abgegolten würden.

Perhab zufolge besteht für die Abschaffung der Studiengebühren überhaupt keine Notwendigkeit, da der Trend zur höheren Bildung in Österreich trotz Studiengebühren anhalte. Zudem glaubt er, dass künftig noch mehr ausländische Studierende nach Österreich kommen werden. Der im internationalen Vergleich geringe Akademikeranteil in Österreich ist seiner Meinung nach vor allem darauf zurückzuführen, dass Pflichtschullehrer und andere Berufsgruppen in Österreich nicht als Akademiker gelten.

Bundesrätin MÜHLWERTH (F/Wien) begrüßte dem gegenüber die Abschaffung der Studiengebühren und erinnerte daran, dass die FPÖ bereits mehrere Anläufe in diese Richtung unternommen habe. Außerdem machte sie geltend, dass die Einführung der Studiengebühren im Jahr 2002 eine rein budgetäre Maßnahme gewesen sei. Viele Studierende müssten nun arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren, hielt Mühlwerth fest.

Das Argument, dass die Qualität der Studien durch die Abschaffung der Studiengebühren und die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen leiden werde, ließ Mühlwerth nicht gelten. Bestandene Tests an den Medizin-Universitäten seien kein Garant dafür, dass jemand später ein guter Arzt bzw. eine gute Ärztin sein werde, argumentierte sie. Mühlwerth verwies auch auf Verbesserungen für das Universitätspersonal durch das vorliegende Gesetzespaket.

Bundesrat Dr. SCHNIDER (V/Steiermark) führte aus, die ÖVP habe einen anderen Zugang zur Frage der Studiengebühren als die SPÖ. Diejenigen, die es sich leisten könnten, für ihre Kinder einen Studienbeitrag zu zahlen, sollten dies auch tun, betonte er. Für alle anderen gebe es ohnehin Studienförderungen. Diese seien in den letzten Jahren von 100 Mio. € auf 200 Mio. € verdoppelt worden.

Schnider verwies nicht nur auf den enormen budgetären Mehrbedarf durch die Abschaffung der Studiengebühren, er übte auch vehemente Kritik an seiner Auffassung nach ungenauen Gesetzesformulierungen. Zum geringen Akademikeranteil in Österreich merkte er an, hier sei durch die Einrichtung von Fachhochschulen und anderer Ausbildungsangebote im tertiären Bildungssektor eine enorme Aufholjagd gestartet worden.

Bundesrat EINWALLNER (S/Vorarlberg) erklärte, er sei über die beabsichtigte Abschaffung der Studiengebühren froh. Mit dem Beschluss werde eine Maßnahme zurückgenommen, die von der SPÖ von Beginn an abgelehnt worden sei und die die SPÖ nie wollte. Seine Partei sei für den freien Zugang zu den Universitäten, bekräftigte Einwallner, die Studiengebühren hätten sich als Studien-Barriere erwiesen, nicht nur für sozial Schwache, sondern bis tief hinein in den Mittelstand.

Die Argumentation der ÖVP wertete Einwallner als nicht schlüssig und unverantwortlich. Den Universitäten werde der Entfall der Studienbeiträge ersetzt und auch die Mehrkosten durch die Aufhebung der Studienbeschränkungen würden ihnen erstattet. Gleichzeitig würden die Mittel für Fachhochschulen um 34 % erhöht. Einwallner stellte namens seiner Fraktion ausdrücklich den Antrag, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

Bundesrätin RAUSCH (V/Niederösterreich) unterstrich, die Abschaffung der Studiengebühren sei "unnötig, unrichtig und ungerecht". Unnötig, weil jeder, der in Österreich studieren wolle, studieren könne, da es keinen Numerus Clausus und in der Regel auch keine Aufnahmsprüfungen gebe; unrichtig, weil es andere Maßnahmen brauche, um Studierende zu entlasten, und ungerecht, weil viele Österreicherinnen und Österreicher andere Bildungswege einschlagen, die im Gegensatz zu einem Studium nicht kostenlos seien. Die eigentlichen Probleme für Studierende seien die hohen Wohnkosten, betonte Rausch, zudem setze man mit der Abschaffung der Studiengebühren das Signal, dass andere Ausbildungswege wie die Lehre weniger Wert seien.

Bundesrätin LUGSTEINER (S/Niederösterreich) sprach sich hingegen für eine Abschaffung der Studiengebühren aus und untermauerte diese Forderung mit Erfahrungen aus ihrem persönlichen Umfeld. Ihrer Meinung nach ist ein freier Universitätszugang in jedem Fall gerechtfertigt. Erfreut zeigte sich Lugsteiner auch über die vorgesehene bessere Ausstattung von Fachhochschulen. Die Fachhochschulen könnten auf eine beeindruckende Erfolgsgeschichte zurückblicken, konstatierte sie, die Zahl der Studierenden an Fachhochschulen habe sich zwischen 2001 und 2008 mehr als verdoppelt.

Bundesrat Dr. SCHNIDER (V/Steiermark) machte darauf aufmerksam, dass sozial bedürftige Studenten nicht nur den Studienbeitrag ersetzt bekommen, sondern auch ein Stipendium beziehen. Der Bundesrat drängte aber darauf, den Studienbeitrag Konventionsflüchtlingen zu erlassen.

Für Bundesminister Dr. HAHN sei die Entscheidung über die Abschaffung der Studienbeiträge auf "ideologische Restposten aus den siebziger Jahren" zurückzuführen. Es wäre eine Sternstunde des Bundesrates, würde er sich zur Reparatur der diesbezüglichen Beschlüsse des Nationalrates verstehen. Als Beispiele für "Husch-Pfusch-Entscheidungen" nannte der Minister, dass man zwar die Abschaffung der Studienbeiträge gesetzlich geregelt habe, der Kostenersatz für die Universitäten aber lediglich Inhalt eines Entschließungsantrages sei. So werde es nicht möglich sein, das gemeinsame Ziel zu erreichen und das Budget des tertiären Bildungssystems bis 2020 auf 2 % des BIP zu erhöhen. Zu den legistischen Mängeln des Nationalratsbeschlusses zähle laut Hahn auch die Ausdehnung der Studienplätze für Mediziner, weil dies die künftige Anerkennung der Quotenregelung in Brüssel gefährde, wo Österreich mit dem heimischen Ärztebedarf argumentiere. Für problematisch hielt der Wissenschaftsminister unter anderem auch die neue Regelung für fremdsprachige Studien.

Den in einer weiteren Wortmeldung von Bundesrat KONECNY (S/Wien) an ihn gerichteten Vorwurf, er würde durch seine Ausführungen implizit seine Unterstützung für das "Sabotieren" eines Gesetzes zum Ausdruck bringen, auf das er explizit vereidigt sei, wies Bundesminister Dr. HAHN in einer kurzen Replik auf Bundesrat Konecny entschieden zurück.

Bei der Abstimmung blieb der Antrag, Einspruch zu erheben, in der Minderheit der Bundesräte. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, keinen Einspruch zu erheben.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G/Niederösterreich) kündigte in der Debatte zum Bundesstraßen-Mautgesetz an, gemeinsam mit ihrer Fraktion dem Verzicht auf 30 Mio. € an jährlichen Mauteinnahmen nicht zuzustimmen. Die PendlerInnen sollte man entlasten, indem man ihnen vernünftige Angebote im öffentlichen Verkehr anbietet, forderte die Bundesrätin und fragte, ob auch die ÖBB auf die Indexanpassung bei der Schienenmaut verzichte. In diesem Zusammenhang warnte Kerschbaum vor Angebotskürzungen beim Schienenverkehr, da die ÖBB auch unter Spekulationsverlusten leiden.

Schließlich plädierte die niederösterreichische Bundesrätin dafür, den öffentlichen Verkehr in ihrem Bundesland, insbesondere auch im Raum Korneuburg, bedarfsgerecht auszubauen. Das Verkehrssystem in Österreich sei vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Verkehrssystem hin weiterzuentwickeln, lautete Kerschbaums Credo.  

Bundesrat MOLZBICHLER (S/Kärnten) bekannte sich hingegen dazu, angesichts der Teuerung die Valorisierung des Vignettenpreises für ein Jahr auszusetzen. Kritik übte der Bundesrat an großzügigen Abfindungen für ASFINAG-Vorstände und an Währungsspekulationen bei der ASFINAG. Außerdem wandte sich Molzbichler gegen die enorme Personalfluktuation bei der ASFINAG und gegen immer schlechtere Arbeitsbedingungen für neue Mitarbeiter.

Die Einführung eines für alle leistbaren Österreich-Tickets sei notwendig, um mehr Menschen von der Straße auf die Schiene zu bringen. Kein gutes Haar ließ der Redner an den oft gerühmten Kärntner Billigtankstellen, die von den Kärntner Steuerzahlern  finanziert werden müssen, obwohl sie auch von Verkehrsteilnehmern aus anderen Ländern in Anspruch genommen werden. Molzbichler warnte auch vor drohenden Strafen wegen Nichterreichung des Kyoto-Ziels und forderte den Landeshauptmann von Kärnten auf, sich für ein adäquates Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in Kärnten einzusetzen.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Bundesrat MITTERER (B/Kärnten) fest, die Kärntner Billigtankstellen kalkulierten kostendeckend. Das Billigangebot gehe nicht zu Lasten der Steuerzahler.

Bundesrätin JUNKER (V/Tirol) sprach von einem Anti-Teuerungspaket, das den von der Teuerung betroffenen Menschen punktgenau helfe. StraßenbenützerInnen würden entlastet, Frächter erhielten Kalkulationssicherheit. Letzteres sei auch als eine Maßnahme zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im heimischen Transportgewerbe zu begrüßen, sagte Bundesrätin Junker.

Staatssekretärin KRANZL unterstrich das Eintreten des Verkehrsressorts für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und des öffentlichen Nahverkehrs, räumte gegenüber Bundesrätin Kerschbaum aber ein, dass auf diesem Gebiet noch viel zu tun sei. Die PendlerInnen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und die Frachtwirtschaft, die unter der Teuerung leiden, brauchten die vorgesehene Entlastung. Die Verschiebung der Indexanpassung bei der Maut sei auf die Straße beschränkt und gelte nicht für die Schienenmaut der ÖBB, teilte die Staatssekretärin mit.

Bei der Abstimmung beschloss der Bundesrat mit Mehrheit, keinen Einspruch zu erheben.

Als letzter Tagesordnungspunkt gelangte der 31. Bericht der Volksanwaltschaft 2007 zur Behandlung.

Bundesrat EINWALLNER (S/Vorarlberg) würdigte die Leistungen der Volksanwaltschaft, deren Arbeit von der Bevölkerung gerne und in wachsendem Ausmaß in Anspruch genommen werde. Auf konkrete Punkte eingehend, kritisierte der Bundesrat den Zuständigkeitsverlust der Volksanwälte im Zuge von Ausgliederungen, etwa bei der ASFINAG. Künftig sollte bei Ausgliederungen gewährleistet werden, dass die Volksanwaltschaft ihre Zuständigkeit behält. Eine Vielzahl von Beschwerden bei der Volksanwaltschaft stehe im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Fremdenrechts. Da die Beschwerdehäufigkeit zuletzt noch weiter zugenommen habe, sah der Redner die Politik gefordert, ein Gesetz zu evaluieren, bei dessen Umsetzung offenbar Probleme auftreten. Die legislativen Anregungen der Volksanwälte sollten ernst genommen werden, auch der Bundesrat sollte sich für die Vorschläge der VolksanwältInnen stark machen und ihnen Nachdruck verleihen. In einem Entschließungsantrag unterstützte Bundesrat Einwallner die Bewerbung Österreichs um das Generalsekretariat der internationalen Ombudsmanorganisation.

Bundesrat MAYER (V/Vorarlberg) würdigte die Arbeit der Volksanwaltschaft und sprach von einer imposanten Leistungsbilanz. Für viele Menschen sei die Volksanwaltschaft der einzige Weg, zu ihrem Recht zu kommen bzw. Unterstützung für ihre Anliegen zu finden, meinte Mayer, der aus dem Bericht insbesondere die Bereiche Behinderte und Pflege hervorhob. Der Redner unterstützte mit Nachdruck die Forderung der Volksanwaltschaft nach Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für behinderte Menschen.

Bundesrat SCHENNACH (G/Wien) stellte kritisch fest, das legistische "Durchturnen" des heutigen Tages werde der Volksanwaltschaft für die Zukunft wohl noch einiges an Arbeit bereiten. Allgemein bemerkte der Redner, insbesondere im Bereich des Fremdenrechts produziere der Gesetzgeber wissentlich Fall um Fall für die Volksanwaltschaft, aber auch für den Verfassungsgerichtshof, da könne doch etwas nicht stimmen. Handlungsbedarf sah Schennach auch in den Bereichen Gesundheit und Pflege, die immer wieder die Volksanwaltschaft beschäftigen.

Volksanwältin Dr. BRINEK trat für eine gesetzliche Verankerung der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft bei ausgelagerten Unternehmungen ein. Im Behindertenbereich untermauerte sie die Anregung der Volksanwaltschaft, ein One-Stop-Shop-Prinzip einzurichten.

Volksanwältin Mag. STOISITS warb für das Anliegen der Volksanwaltschaft, auch über den jährlichen Bericht hinaus Sonderberichte zu einzelnen Problembereichen vorlegen zu können. Aus ihrer einjährigen Tätigkeit leitete Stoisits das Resümee ab, es gebe keine bessere Stelle zur Evaluierung der Auswirkung von Gesetzen als die Volksanwaltschaft.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag erhielt ebenfalls einhellige Zustimmung. (Schluss)


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