Parlamentskorrespondenz Nr. 840 vom 31.10.2008

Vorlagen: Justiz

Grüne wollen strafgesetzliche Regelung gegen Politikerbestechung

Die Bestechung von MandatarInnen soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sein, verlangen die Grünen in einem Antrag (16/A) auf Änderung des Strafgesetzbuchs. Sie erinnern an eine ausdrückliche Verpflichtung durch die Antikorruptions-Konventionen von UN und Europarat. Auch das so genannte Anfüttern soll strafbar sein. Um strafbare Zuwendungen von legalen Parteispenden abgrenzen zu können, fordern die Grünen ein "umfassendes und transparentes Parteispendengesetz".

Grüne für Präzisierung bei Verfolgung krimineller Organisationen

Der § 278a StGB wurde im Mai dieses Jahres als Handhabe bei der Verfolgung von Tierschützern herangezogen, sei aber für den Kampf gegen kriminelle Organisationen und Geldwäscherei ins Strafgesetz aufgenommen worden, meinen die Grünen und beantragen eine präzisierende Klarstellung (17/A). Diese soll dadurch erreicht werden, dass eine Bezugnahme auf Gewinnabsicht eingefügt, der Verweis auf "erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" entfällt.

Grüne: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffen

Die Grünen fordern die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und schlagen eine entsprechende Änderung im ABGB vor (18/A). Sie begründen ihre Forderung mit dem Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen in einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der EU und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Grüne legen neuerlich Gesetzentwurf für Zivilpakt vor

Die Grünen legen neuerlich einen Antrag (19/A) betreffend die Schaffung eines Bundesgesetzes über einen Zivilpakt vor. Er entspricht weitestgehend einem entsprechenden Antrag aus der XXIII. GP, wurde aber an die aktuelle Rechtslage angepasst. "Ein Zivilpakt ist ein Vertrag, mit dem zwei natürliche Personen öffentlich ihren Willen erklären, in dauerhafter Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zu leben und gegenseitig Rechte und Pflichten einzugehen", lautet der § 1 der Vorlage. Die Grünen wollen damit die Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beenden, aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren, die ihre Beziehung nicht in Form einer Ehe leben wollen, die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung dieser Beziehung geben. Dem entsprechend heißt es in der Begründung des Antrags: "Gegenüber der sozialen und staatlichen Umwelt wird die Anerkennung und Achtung konstituiert wie für das Rechtsinstitut Ehe." Die rechtlichen Folgen des Zivilpakts in den verschiedenen Bereichen – z.B. im Mietrecht, in der Strafprozessordnung, im Erbrecht, im Aufenthalts- und Fremdenrecht – sind analog zur Ehe gebildet, wie auch sowohl der Abschluss vor dem Standesamt und die Auflösung vor Gericht vorgesehen sind.

Unterschiede gegenüber der Ehe sind u.a. der Entfall eines Pflichtenkatalogs, "da die LebenspartnerInnen eines Zivilpakts die Art ihrer Lebensführung und die Ausgestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können sollen". Dies bedeutet, dass es weder eine Pflicht zum gemeinsamen Wohnen noch zur Treue gibt. Dem entsprechend entfällt bei Auflösung die Prüfung der Verschuldensfrage. "Das Leitbild des Zivilpakts sind LebenspartnerInnen, die jeweils für ihren eigenen Unterhalt die Verantwortung übernehmen und tragen", heißt es in der Begründung. Daher ist auch eine Witwer- bzw. Witwenpension für Hinterbliebene eines Zivilpakt-Partners bzw. einer Partnerin nicht vorgesehen. (Schluss)