Parlamentskorrespondenz Nr. 888 vom 27.11.2008

Vorlagen: Finanzen

BZÖ: Strenge Auflagen und Bedingungen für Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen

Im Hinblick auf die Realisierung des "Bankenrettungspakets" drängen die BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher und Peter Westenthaler in ihrem Entschließungsantrag 70/A(E) auf strenge Auflagen und Bedingungen für Banken, die staatliche Hilfe, also Steuergelder, in Anspruch nehmen. Die Abgeordneten erinnern an die Mitverantwortung der Banken für die aktuelle Situation der Märkte und fordern daher Gegenleistungen der Institute. Im Haftungsfall wäre das Geld der Bürger betroffen, geben die Abgeordneten zu bedenken und kritisieren: "Die Verordnung zum Interbankmarktstärkungs- und Finanzmarktstabilitätsgesetz ist nicht streng genug". Sie enthalte lediglich Zielbestimmungen, sei darüber hinaus aber zu unbestimmt und ließe den Einfluss der Banken und Versicherungen erkennen. Die entsprechende deutsche Regelung enthalte wesentlich schärfere Regelungen, vor allem die Begrenzung der Bezüge von Organmitgliedern und Geschäftsleitern auf 500.000 Euro pro Jahr. Die österreichische Verordnung spreche an dieser Stelle nur vage von "angemessenen Entgelten", klagt das BZÖ.

Zum Schutz von Steuergeldern und zur Herstellung der Akzeptanz des Bankenpakets in der Bevölkerung wollen die Abgeordneten die diesbezügliche Verordnung nachbessern. Konkret verlangen die Antragsteller eine Begrenzung der maximalen Vergütung von Organmitgliedern und Geschäftsleitern sowie die Verpflichtung der Banken, einen bestimmten Teil der staatlichen Hilfsgelder für KMU-Kredite zu verwenden und die Arbeitsplätze in den Unternehmen zu erhalten.