Parlamentskorrespondenz Nr. 6 vom 13.01.2009

Hauptausschuss: Diskussion um Kraftwerksprojekt Ilisu

Neubestellung der Gremien im Nationalfonds

Wien (PK) – Aufgrund der vom Finanzminister vorgelegten Berichte über die im 2. und 3. Quartal 2008 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen entwickelte sich einmal mehr eine Diskussion über das umstrittene Staudammprojekt Ilisu in der Türkei. Darüber hinaus standen der Bericht zur Umsetzung der Entschließung des Nationalrats betreffend das österreichische Exportförderungssystem, die Neubesetzung der Gremien des Nationalfonds sowie ein Bericht des Verteidigungsministers über Ausbildungsmaßnahmen des Bundesheeres im Ausland auf der Tagesordnung des Hauptausschusses.

Letzte Frist für Erfüllung der Auflagen beim Bau des Staudamms Ilisu

Hinsichtlich der Exportförderung und übernommenen Garantien thematisierte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) zum wiederholten Male kritisch das Kraftwerksprojekt Ilisu. Laut Expertenbericht habe die Türkei die 153 Auflagen in keiner Weise erfüllt, dennoch aber mit dem Bau begonnen, sagte Lunacek. Menschen seien ohne Entschädigung enteignet worden. Eine Frist zur Erfüllung der Bedingungen sei mit 12. Dezember 2008 ausgelaufen, am 23. Dezember habe man der Türkei erneut eine Frist von weiteren sechs Monaten eingeräumt. Es sehe jedoch nicht danach aus, als ob die Türkei ihren Verpflichtungen nachkommen wolle, meinte sie. Die Grünen fordern daher laut Lunacek die Zurückziehung der Garantien durch Österreich.

Ähnlich ablehnend äußerte sich Abgeordneter Ewald Stadler (B), der auf die Aussagen von OeKB-Vorstandsdirektor Rudolf Scholten verwies. Dieser hatte eine Übernahme der Finanzierungsgarantien zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unmöglich bezeichnet. Es stelle sich die Frage, so Stadler, wie lange man der Türkei noch eine Schonfrist gewährt, zumal eine Finanzierung des Staudammprojekts moralisch nicht vertretbar sei, stellte Stadler fest. Die Türkei verwende den Bau eindeutig auch dazu, um ethnische Säuberungen durchzuführen. Das Projekt sei daher von der Zustimmung des BZÖ zu den beiden Vorlagen ausgenommen, betonte er. 

Der ehemalige Bundesminister und nunmehrige Abgeordnete Martin Bartenstein räumte Versäumnisse seitens der Türkei ein und betonte die Wichtigkeit eines akkordierten Vorgehens der beteiligten Länder und Institutionen. Ein Alleingang Österreichs wäre seines Erachtens unangemessen. Man habe am 23. Dezember eine Suspendierung verfügt und die letzte Sechs-Monats-Frist werde zeigen, ob die Türkei bereit ist, die Auflagen zu erfüllen, meinte Bartenstein.

Auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) betonte, die Verträge seien seitens der Türkei einzuhalten, meinte aber, dass diese letzte Frist vertretbar sei.

Staatssekretär Reinhold Lopatka erklärte gegenüber den Abgeordneten, ein Ausstieg Österreichs aus dem Projekt würde nicht vertragskonform sein, da nach dessen Bestimmungen Fristen eingeräumt werden müssen. Er gehe derzeit vom ernsthaften Bemühen der Türkei aus, die Auflagen zu erfüllen. Es habe auch schon bisher Fortschritte gegeben, diese seien aber nicht ausreichend gewesen, bemerkte Lopatka. Gegenüber Abgeordnetem Johannes Hübner (F) bestätigte der Staatssekretär, dass in Hinblick auf einige Länder die Garantiepolitik restriktiver gehandhabt wird.

Die beiden Berichte wurden mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen von Exporthaftungen sollen untersucht werden

Weiters lag der Bericht des Finanzministers über die Umsetzung der Entschließung des Nationalrats vom 6. Juli 2007 betreffend Evaluierung der Exportförderung vor (34/E [XXIII.GP]), der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Der Finanzminister unterstreicht darin die Wichtigkeit einer regelmäßigen Evaluierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Übernahme von Exporthaftungen des Bundes. Eine solche Evaluierung des Systems erfordere jedoch eine gründliche Planung und Vorbereitung, speziell wenn die Analysen durch externe GutachterInnen erfolgen sollen, heißt es in dem Bericht. Derzeit würden die Ausschreibungsgrundlagen vorbereitet.

Wie im genannten Entschließungsantrag gefordert, werde die Abschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch die staatlichen Exportgarantien im Mittelpunkt der Analyse stehen, wobei insbesondere auf die Effekte für den Arbeitsmarkt im Inland zu achten sein werde. Darüber hinaus soll der Auswertung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Effekte in den Zielländern besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die Ausschreibung sei für Ende 2008, die Beauftragung der Studie für die erste Hälfte des Jahres 2009 geplant. Fertig gestellt und veröffentlicht soll die Studie im 4. Quartal 2009 werden.

Um die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch börsenotierte Unternehmen bei Übernahme von Beteiligungsgarantien und –finanzierungen sicherzustellen, wurde von einem international anerkannten Experten ein Bericht hinsichtlich eines für Österreich adäquaten Best Practice Modells erstellt. Dies soll auf der Website des Finanzministeriums veröffentlich werden. Zielsetzung ist es laut Finanzministerium, in der Umsetzung einen modernen Corporate Social Responsibility- und Nachhaltigkeitsaspekten verpflichteten Weg zu gehen, der auch die Akzeptanz der Wirtschaft findet.

Darüber hinaus müssten die Antragsteller in Zukunft die Kenntnisnahme und bestmögliche Einhaltung der OECD-Leitsätze bei sämtlichen Anträgen auf Beteiligungsgarantien und –finanzierungen schriftlich bestätigen. Sanktionen seien nicht geplant, die Nichteinhaltung werde sich aber negativ bei der Beurteilung von Anträgen auswirken. Dazu werde es auch eine Informationsoffensive geben.

Schließlich bekräftigt der Finanzminister im Bericht, bei besonders sensiblen Projekten würden sektor-spezifisch (z.B. Umwelt, Umsiedlung, Kulturgüter) externe, international renommierte und unabhängige ExpertInnen zur Erstellung von Expertisen, zur Hilfestellung bei der Umsetzung und auch beim Monitoring eingesetzt.

Man bemühe sich darüber hinaus auch um mehr Transparenz, sowohl bei den Quartalsberichten an den Hauptausschuss als auch der Tätigkeitsberichte des Beirats.

Der Bericht wurde von Abgeordneter Ulrike Lunacek (G) als ein Beitrag zu mehr Transparenz begrüßt. Die in Aussicht gestellte Studie sollte sowohl im Hauptausschuss als auch im Finanzausschuss präsentiert werden. Ihre Frage nach Sanktionen bei Nichteinhaltung der OECD-Leitsätze beantwortete Staatssekretär Lopatka mit dem Hinweis, dass diese Leitsätze Empfehlungen darstellten und Firmen die diese nicht verfolgen in Zukunft keine Berücksichtigung mehr finden würden.

Übungen des Bundesheeres im Ausland

Ebenfalls einstimmig passierte der Bericht des Verteidigungsministers über drei geplante ABC-Übungen in Vyskov in der Tschechischen Republik den Hauptausschuss. Dabei handelt es sich um eine abschließende Ausbildung des ABC-Fachpersonals im Umgang mit chemischen Schadstoffen und dient dem Selbstschutz der sicheren Instrumentenhandhabung und -auswertung. Die genannten Übungen werden seit Jahren in Vyskov durchgeführt, da diese im Inland nicht in der gleichen Qualität möglich sind.

Neue Mitglieder im Kuratorium und Komitee des Nationalfonds

Schließlich gab der Hauptausschuss seine einhellige Zustimmung zum Vorschlag von Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer in ihrer Funktion als Vorsitzende des Kuratoriums des Nationalfonds, folgende Personen als Mitglieder des Kuratoriums zu bestellen: Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (F), Abgeordnete Ursula Haubner (B), Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner (Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Vorsitzender der Historikerkommission), Prof. Dr. Udo Jesionek, Abgeordneter Mag. Johann Maier (S), Dr. Ariel Muzicant (Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde), Prof. Rudolf Sarközi (Obmann des Kulturvereins österreichischer Roma), Dr. Ludwig Schwarz (Diözesanbischof), Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (V), Dipl.Vw. Dr. Ludwig Steiner (Staatssekretär a.D., ehemaliger Vorsitzender des Komitees des Versöhungsfonds), Mag. Terezija Stoisits (Volksanwältin) und Prof. Alfred Ströer (Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und Widerstandskämpfer Österreichs).

Lediglich mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ wurden auf Vorschlag von Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer Dr. Hans Winkler (Staatssekretär a. D.), Dr. Wolfgang Schallenberg (Botschafter i. R.) und Dr. Susanne Janistyn (Parlamentsvizedirektorin) zu Mitgliedern des Komitees des Nationalfonds gewählt.

Abgeordneter Alexander van der Bellen (G) bezeichnete dies als eine ausgezeichnete Wahl und hielt es für richtig, den Dritten Präsidenten des Nationalrats nicht in dieses Gremium zu entsenden. Es wäre "unerträglich, jemanden mit dieser Einstellung und all den Dingen, die damit zusammenhängen", für eine derartige Funktion vorzusehen, meinte Van der Bellen.

Im Gegensatz dazu übte Abgeordneter Ewald Stadler (B) Kritik an der Vorgangsweise. "Es sei nicht in Ordnung", dass im Komitee kein Vertreter der Opposition repräsentiert ist, meinte wiederum Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F). Das habe aber nichts mit den vorgeschlagenen Personen zu tun, betonte Fichtenbauer, denen gegenüber er seine Wertschätzung zum Ausdruck brachte.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer stellte dazu fest, in der 14-jährigen Geschichte des Nationalfonds sei das Nationalratspräsidium acht Jahre nicht im Komitee vertreten gewesen. Sie habe vor, den Zweiten Präsidenten des Nationalrats Fritz Neugebauer als ihren Vertreter im Kuratorium vorzuschlagen. Das sei Usance und damit kehre man insgesamt zur ursprünglichen Praxis im Komitee des Nationalfonds zurück. (Schluss Hauptausschuss)