Parlamentskorrespondenz Nr. 11 vom 14.01.2009

Innenausschuss beschließt Novelle zum Passgesetz

Fingerabdrücke im Reisepass, Personalausweis für Minderjährige

Wien (PK) – Nach dem Ende der aktuellen Aussprache verabschiedete heute der Innenausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie von FPÖ und BZÖ eine Novelle des Passgesetzes, die in Entsprechung einer EU-Verordnung darauf abzielt, zusätzliche Sicherheitsmerkmale für Reisedokumente einzuführen. So sollen nach den Intentionen der von den Abgeordneten Günter Kößl (V) und Otto Pendl (S) präsentierten Initiative künftig neben dem Gesichtsbild als biometrisches Merkmal auch die Papillarlinienabdrücke von zwei Fingern auf dem Datenträger gespeichert werden. Beabsichtigt ist im Einzelnen, dass diese Fingerabdrücke nicht nur auf dem Chip elektronisch festgehalten, sondern auch lokal bei der Passbehörde gespeichert werden, um sie bei einer weiteren Antragstellung für Vergleichszwecke zur Verfügung zu haben. Einstimmig angenommen wurde zudem ein S-V-Abänderungsantrag, der die Löschung der diesbezüglichen Daten schon nach zwei Monaten vorsieht.

Der zweite Schwerpunkt des Antrags der Koalitionsparteien betraf die Einführung eines eigenen Personalausweises für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieses Dokument soll durch seine Farbe auf den ersten Blick über das Alter des Inhabers Auskunft geben.

Die G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill stand dem Abänderungsantrag positiv gegenüber, da die Frist bezüglich der Löschung der Daten verkürzt werde. Was die Einführung des Personalausweises für Minderjährige angeht, so merkte sie kritisch an, dass die Ausweise jener Jugendlichen, die ihn vor ihrem 16. Lebensjahr beantragen, eine andere Farbe haben als von ihren Altersgenossen, die ihn kurz nach dem 16. Lebensjahr beantragen. Deshalb könne man ihrer Meinung nach nicht von einem großen Wurf im Sinne der Verbesserung des Jugendschutzes sprechen.

Bundesministerin Maria Fekter räumte gegenüber der G-Mandatarin Windbüchler-Souschill ein, dass man darüber diskutieren hätte können, allerdings sei dieser Einwand im Rahmen der Vorberatungen nicht eingebracht worden.

Zivildienstgeld für Rechtsträger wird erhöht

Weiters beschloss der Ausschuss einstimmig eine Novelle zum Zivildienstgesetz, durch die das Zivildienstgeld für Rechtsträger - jene vom Bund an die Organisationen pro Zivildienstleistenden und Monat zu bezahlende Förderung - erhöht wird. Diese Maßnahme wurde deshalb notwendig, um die durch die Anhebung des Verpflegungsgeldes für Zivildienstleistende entstehenden Mehrkosten, welche von den Rechtsträgern zu tragen sind, abzufedern.

Einstimmig angenommen wurde auch ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag, in dem eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes gefordert wird. Innenministerin Maria Fekter gab bekannt, dass genau dies geplant sei, allerdings könne die Verordnung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. (Schluss Innenausschuss)