Parlamentskorrespondenz Nr. 18 vom 20.01.2009

Vorlagen: Justiz

Gutachten: Abgehen von Pauschalabgeltung für Ärzte käme teuer

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes hat der Nationalrat eine Entschließung betreffend die Pauschalabgeltung für ärztliche Gutachten nach den Tarifen des Gebührenanspruchsgesetzes gefasst und die Justizministerin mit einer entsprechenden Evaluierung und der Erstattung von Vorschlägen zur Vereinheitlichung beauftragt. Ein entsprechender Bericht liegt nunmehr dem Nationalrat vor (III-25 d.B.).

Nach einer ab 1. Juli 2008 für die Dauer von vier Monaten durchgeführten Vergleichsrechnung und Auswertung von insgesamt 178 Gebührenbeschlüssen kommt das Justizministerium zu dem Ergebnis, dass mit einer Umstellung vom Ärztetarif auf stundenweise Honorierung der Mühewaltung auf der Basis des autonomen Honorarordnung der Ärztekammer – wie von dieser gewünscht – eine Gebührensteigerung von knapp 140 Prozent verbunden wäre. Der budgetäre Mehraufwand beliefe sich auf rund 25 Mill. Euro. "Die Umsetzung des Anliegens der Österreichischen Ärztekammer auf Honorierung der Gutachtertätigkeit unter Heranziehung ihrer autonomen Honorarordnung für gutachterliche Tätigkeiten wäre daher mit einem massiven finanziellen Mehraufwand verbunden, für den derzeit budgetär in keiner Weise vorgesorgt ist", heißt es dazu in dem Bericht.

Das Justizministerium will als nächsten Schritt die Ergebnisse der Evaluierung in einer Sitzung mit VertreterInnen des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, der Ärztekammer und des Finanzministeriums besprechen. Erst im Anschluss daran könnte allenfalls ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden. (Schluss)