Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 21.01.2009

Der Reisepass mit Fingerabdruck kommt

Nationalrat beschließt Novelle zum Passgesetz

Wien (PK) – Nach der mehrstündigen Europa-Debatte stand die Novellierung des Passgesetzes auf der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats. Abgeordneter VILIMSKY (F) begrüßte als erster Redner zu diesem Thema die Einführung von Fingerabdrücken im Reisepass, führte diese Änderung aber auf Missbräuche durch afrikanische Zuwanderer zurück. Es gelte deshalb, die richtigen Schlüsse daraus für die Migrations- und die Asylpolitik zu ziehen, folgerte er.

Abgeordneter KÖßL (V) sprach sich in einem V-S-B-F-Entschließungsantrag für die Weiterführung der begünstigten Ausstellung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter zwölf Jahren aus. Von den zusätzlichen Identifikationsmerkmalen in den Reisedokumenten erwartete sich der Redner vor allem mehr Sicherheit.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) gab zu bedenken, die EU-Verordnung zwinge Österreich, ein Problem zu lösen, das nicht existiert habe, zumal die österreichischen Reisepässe immer schon fälschungssicher waren. Pilz sprach von einer leichtfertigen Ressourcenverschwendung, kritisierte die Löschungsfristen aus datenschutzrechtlichen Gründen und stellte überdies fest, das massenhafte Sammeln von Fingerabdrücken europäischer Bürger könne nicht zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) hielt in Richtung seines Vorredners mit Nachdruck fest, dass gerade durch den vorliegenden Entwurf sichergestellt werde, dass biometrische Daten in Österreich nicht gesammelt werden, weil sie nicht Bestandteil der zentralen Evidenzdatei sind. Er zeigte sich auch froh darüber, dass das Europäische Parlament in der letzten Woche hinsichtlich der Verwendung von biometrischen Daten im Passwesen ganz klar festgelegt hat, dass die erhobenen Daten ausschließlich und zweckgebunden für die Sicherung der Außengrenzen der EU zu verwenden sind. Da es jedoch Risken bei der digitalen Verarbeitung von biometrischen Daten gebe, räumte der SPÖ-Redner ein, werde man die weiteren Diskussionen und Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) kündigte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Umsetzung einer EU-Richtlinie an. Diese Änderungen seien für ihn jedoch ein Anlass, generell über die Datensicherheit sowie den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte nachzudenken. Handlungsbedarf sehe er etwa im Bereich des Datenhandels, der ernsthaft bekämpft werden müsse. Unkontrollierte Datenströme entstanden auch durch die weite Verbreitung von Kundenkarten, die vielfältigen Systeme der Bonitätsprüfung oder die Erstellung von so genannten "schwarzen Listen", zeigte Fichtenbauer auf; hier müsse ein Gegengewicht geschaffen werden.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) erinnerte daran, dass Vertreter seiner Fraktion vor genau siebeneinhalb Jahren Fingerprints für alle Reisepässe verlangt haben, was zu einem Sturm der Entrüstung bei den anderen Parteien und in den Medien geführt habe. Die Hinzufügung dieses weiteren wichtigen Identifikationsmerkmals werde zu mehr Sicherheit im Sinne der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus beitragen, war Westenthaler überzeugt.

Zum Schutz vor Fälschung und vor Missbrauch wurden die im Entwurf enthaltenen höheren Sicherheitsstandards auf europäischer Ebene erarbeitet, erklärte Innenministerin Dr. FEKTER. Österreich habe sich ebenso wie alle anderen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ab 28. Juni 2009 nur mehr Reisepässe auszugeben, die über einen elektronischen Chip verfügen, in dem u.a. die Fingerabdrücke gespeichert sind. Es müssen die bei der Ausstellung eines Reisepasses zu verarbeitenden Daten um die zwei Zeigefingerabdrücke ergänzt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Datenschutz gelegt, unterstrich Fekter, die Fingerabdrücke werden maximal zwei Monate (Inlandszustellung) bzw. vier Monate (Auslandszustellung) gespeichert.

Abgeordnete WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) stellte eingangs klar, dass die Grünen im Ausschuss ausschließlich dem Abänderungsantrag zugestimmt haben. Dem Entschließungsantrag stehen die Grünen generell positiv gegenüber, allerdings gehe er ihnen zu wenig weit. Nicht praktikabel sei ihrer Meinung nach die Regelung wonach die Ausweise für unter 16-Jährige eine andere Farbe haben sollen, da dies vom Datum der Antragsstellung abhängig sei. Jugendliche brauchen keine Markierung, sondern einen gelebten Jugendschutz, betonte Windbüchler-Souschill.

Abgeordneter GAHR (V) war überzeugt davon, dass mit dem neuen sicheren Reisepass der Dokumentenmissbrauch praktisch abgestellt werden könne. Für wichtig erachtete er auch, dass damit in Europa einheitliche Standards geschaffen werden.

Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte daran, dass die Fristen für die Datenspeicherung auf Anregung des Datenschutzrates von vier auf zwei Monate heruntergesetzt wurden. Sie bat die Innenministerin darum, dem eingebrachten Entschließungsantrag Folge zu leisten, weil damit die Familien entlastet werden. Wurm setzte sich auch dafür ein, dass jene Frauen, die es wollen, die weibliche Form ihres akademischen Titels – Magistra, Doktorin – in den Pass eintragen lassen können.

Abgeordneter GROSZ (B) bedauerte, dass die von Klubobmann Westenthaler geforderte Maßnahme im Sinne von mehr Sicherheit erst nach siebeneinhalb Jahren umgesetzt wird. Ablehnend äußerte er sich im Rahmen eines Entschließungsantrags zu den von der Innenministerin forcierten Projekten Erstaufnahmestelle Süd und Schubhaftzentrum in Leoben, die auch von Experten aufgrund logistischer und verkehrstechnischer Bedenken kritisch beurteilt werden.

Abgeordnete FÜRNTRATH-MORETTI (V) äußerte sich zum Passgesetz und hob insbesondere die neuen Sicherheitsstandards hervor, die einen Missbrauch verhindern können.

Abgeordnete FAZEKAS (S) wies ebenso wie seine Vorredner darauf hin, dass die Änderungen im Passgesetz auf eine EU-Richtlinie zurückgehen. Es sei wichtig und gut, dass die Reisepässe fälschungssicherer gemacht werden.

Es sei nicht neu, dass BZÖ-Mandatare gute Ideen einbringen und diese dann Jahre später von ÖVP-Politikern verwirklicht werden, konstatierte Abgeordneter HAGEN (B). Auch er bezeichnete es als positiv, dass die Fingerabdrücke in die Reisepässe aufgenommen werden, weil damit die Sicherheit dieser Dokumente verbessert werde. Ein großes Anliegen war ihm, dass auch die E-Card mit Fingerprints ausgestattet wird, weil damit der Missbrauch, der derzeit an der Tagesordnung sei, unterbunden wird.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Mag. MAIER (S) klar, dass es bei der E-Card nicht zu einem laufenden Missbrauch komme. Im Jahr 2007 gab es in nur zwei Fällen strafrechtliche Ermittlungen, informierte Maier, der Missbrauch war früher, als der Krankenschein verwendet wurde, um das Hundertfache höher.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf mehrheitlich angenommen. Der V-S-F-B-Entschließungsantrag betreffend eine vergünstigte Ausstellung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter zwölf Jahren nach Änderung der diesbezüglichen EU-Verordnung wurde einstimmig angenommen. Der B-Entschließungsantrag betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines Schubhäftlingszentrums in Leoben sowie von der Errichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle Süd fand keine Mehrheit. (Schluss Passgesetz/Forts. NR)