Parlamentskorrespondenz Nr. 56 vom 02.02.2009

Vorlagen: Familie

Grüne drängen auf monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

Die Grünen drängen in einem Entschließungsantrag darauf, die Familienbeihilfe künftig monatlich auszuzahlen und sämtliche Familienleistungen bis zum 3. Tag des Monats zu überweisen, in dem der Anspruch gebührt (377/A[E]). Durch die zum Teil nachträgliche Auszahlung von Familienleistungen sind oftmals Kontoüberziehungen nötig, die aufgrund der Überziehungszinsen hohe Kosten verursachen, argumentieren sie. Die zweimonatliche Zahlungsweise bei der Familienbeihilfe macht es den Grünen zufolge außerdem für manche Familien schwierig, sich das Geld richtig einzuteilen.

Grünen mahnen Vorlage eines Auslandsadoptionsgesetzes ein

Um rechtliche Unsicherheiten bei Auslandsadoptionen zu beseitigen, Rechtslücken zu schließen und klare Behörden-Zuständigkeiten festzulegen, mahnen die Grünen die Vorlage eines Auslandsadoptionsgesetzes seitens der Regierung ein (379/A[E]). Unter anderem sollen ihrer Meinung nach bundesweit einheitliche Adoptionskriterien festgelegt, eine zentrale Vermittlungs- und Koordinationsstelle eingerichtet, die Kontrolle der mit Auslandsadoptionen befassten Vereine und Agenturen verschärft, Auslandsadoptionen statistisch erfasst und Adoptivfamilien nachbetreut werden. In den Erläuterungen verweisen die Grünen darauf, dass die Zahl der in Österreich durchgeführten internationalen Adoptionen in den letzten Jahren ständig angestiegen sei und immer wieder Problemfälle auftauchten.

ÖVP und SPÖ beantragen Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

ÖVP und SPÖ sprechen sich in einem gemeinsamen Antrag für eine Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes aus (386/A). Vorgesehen sind Erleichterungen bei der Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, der als eine Art zinsenloser Überbrückungskredit für die Zeit der Kleinkindphase konzipiert ist. Geht es nach den Koalitionsparteien, sollen die Einkommensgrenzen, ab der eine Rückzahlung des Zuschusses fällig wird, rückwirkend mit 1. Jänner 2002 angehoben werden. Zudem endet die Rückzahlungspflicht künftig spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres und damit acht Jahre früher als bisher. (Schluss)