Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 03.02.2009

EU-Ausschuss des Bundesrates diskutiert EU-Arbeitsprogramm 2009

Welche Lehren zieht Europa aus der Krise?

Wien (PK) - In weiterer Folge diskutierten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrates das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009, das unter dem Titel "Jetzt für ein besseres Europa handeln" steht.

Sektionschef Harald Dossi (BKA) leitete die Diskussion mit dem Hinweis auf die Besonderheiten ein, die das vorliegende Arbeitsprogramm der Kommission prägten. Einerseits handle es sich um das letzte Arbeitsjahr dieser Kommission und um die Frage, was sie noch fertigbringen werde, andererseits sei zu erwarten, dass bislang aktuelle Fragen angesichts der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in den Hintergrund rückten. Die Prioritäten "Wachstum und Beschäftigung" und "Regulierung des Finanzsystems" blieben aufrecht, man dürfe aber nicht vergessen, dass die EU bei diesen Themen nur Mitspieler in einem globalen System sei. Beim nächsten EU-Gipfel im März werde sich die EU jedenfalls auf das G-20-Treffen im April 2009 vorbereiten, teilte Dossi den Bundesräten mit.

Beim Thema Lissabon-Strategie stelle sich die Frage, welche Lehren die EU aus der Wirtschafts- und Finanzkrise ziehe, sagte der Sektionschef und sah Anzeichen für eine stärkere soziale Ausrichtung der Wirtschaftspolitik und die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Globalisierung über bisherige Absichten hinaus. Auch bei der Implementierung der Lissabon-Strategie könne die EU nicht so tun als wäre seit dem Ausbruch der Finanzkrise nichts geschehen. Als zweiten Schwerpunkt der Kommission nannte Dossi den Klimaschutz und die Strategie für ein nachhaltiges Europa, die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Europa und - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der letzten Gaskrise - die Verbesserung der Energieversorgung und -sicherheit.

Generalsekretär Johannes Kyrle (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) berichtete über Bemühungen der EU mit Irland nach dem Scheitern des Referendums über den Vertrag von Lissabon durch Zusicherungen ein weiteres Referendum im Herbst möglich zu machen. Ein weiterer Bereich der europäischen Außenpolitik werde die Erweiterung sein. In den Verhandlungen mit Kroatien hält Kyrle die Endphase im Jahr 2009 für erreichbar, über die Verhandlungen mit der Türkei wird die Kommission einen Fortschrittsbericht vorlegen. Die EU werde ihre Westbalkanstrategie fortsetzen und allen Ländern dort die Möglichkeit geben, der EU beizutreten, sofern sie die Hürden abbauen, die einem Beitritt entgegenstehen. Für den Schwarzmeerraum beabsichtige die EU eine Synergiestrategie herauszugeben. Auch die anderen osteuropäischen Länder sollen verstärkt an die EU angebunden werden. Im Hinblick auf die Gaskrise seien Initiativen der EU für eine neue Südverbindung zu erwarten.

Im Nahen Osten trete die EU für einen stabilen Waffenstillstand, einen Truppenabzug Israels aus dem Gaza-Streifen, ein Ende des Raketenbeschusses durch die Hamas und die Öffnung humanitärer Korridore ein, berichtete Generalsekretär Kyrle.

Der Vertreter der Bundesländer Michael Raffler legte den Bundesräten dar, welche Punkte des Kommissionsprogramms für die Bundesländer besonders relevant seien. Er nannte Bemühungen zur Vereinfachung der Verwaltung und zur Senkung des Verwaltungsaufwandes, Strategien zur Katastrophenvermeidung, Initiativen für ein Grünbuch zur grenzüberschreitenden Mobilität für Studenten sowie die Themen Umwelt- und Energiebesteuerung und die Frage, welche Gesundheitskompetenzen den Mitgliedsstaaten und welche der EU zukommen sollen, den Wissenstransfer im Kampf gegen den Krebs, nachhaltige Strategien für das Verkehrssystem, die Anpassung an den Klimawandel, die Entwicklung benachteiligter ländlicher Regionen und die Qualitätsstandards landwirtschaftlicher Produkte.

Der Bürgermeister von Wolfurt Erwin Mohr (Vertreter des Gemeindebundes) betonte das Anliegen, Europa bürgernäher zu gestalten und unterstrich dabei die Rolle der Gemeinden. Niemand sei bürgernäher als diese und deren Möglichkeiten, zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, seien sehr groß. In diesem Zusammenhang würdigte der Bürgermeister die Erfolge der Städte und Gemeinden beim Klimaschutz und wies auf die hohen Beschäftigungsimpulse der diesbezüglichen Investitionen hin.

Große Bedeutung für ein bürgernahes Europa, einem "Europa der Partner von unten", maß Mohr dem Modell der "Twin-Cities", lokalen und regionalen Partnerschaften mit Partnern am Mittelmeer, am Balkan und im Kaukasus bei. Besorgt zeigte sich der Gemeindevertreter über mögliche Auswirkungen der Patientenrichtlinie, sie könnte einen "Patiententourismus" in Länder mit guter Gesundheitsversorgung auslösen.

Bundesrat Albrecht Konecny (S) merkte vorweg an, der vorgelegte Text mache die ganze Dramatik der weltwirtschaftlichen Entwicklung noch nicht sichtbar und sah die EU aktuell vor der Frage stehen, ob ihr wirtschaftspolitischer Kurs Bestand habe oder nicht doch grundlegend überdacht werden müsse. Angesichts der Dramatik der Entwicklung sei es nicht ohne Ironie, wenn Überbrückungskredite an die AUA zu einem Problem werden könnten, sagte Konecny.

Beim Thema Energiesicherheit plädierte Konecny für Überlegungen, die EU-Staaten besser zu vernetzen, um sich bei Engpässen leichter aushelfen zu können; dies mache mehr Engagement beim Ausbau grenzüberschreitender Leitungen sowie von Ringleitungen notwendig. Auskunft erbat Konecny über eine in Rede stehende "Beschleunigung" der Beitrittsverhandlungen mit Island sowie über den Themenkreis des EU-Märzgipfels.

Sektionschef Dossi antwortete mit dem Hinweis auf die Themen Wirtschaftskrise, Lissabon-Strategie, Klimawandel und das Thema Partnerschaften mit den östlichen Nachbarländern.

Bundesrat Franz Perhab (V) sah eine Chance in der aktuellen Krise, sofern diese die Menschen bewusst werden lasse, dass die EU ein Schutzschirm gegen die Krise sei.

Bundesrat Stefan Schennach (o.F.) gab Bürgermeister Mohr recht, wenn er die Gemeinden als die "großen Löwen" des Klimaschutzes darstelle. Neuen Schwung erhoffte sich der Bundesrat für die Umsetzung des Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommens mit Serbien.

Bundesrat Jürgen Weiss (V) erfuhr von Generalsekretär Kyrle, dass es möglich sei, bei den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Ende 2009 in die Abschlussphase zu kommen. Die Zusammenarbeit mit Serbien sei positiv zu bewerten; man sollte das Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen mit Serbien möglichst bald in Kraft setzen, zeigte sich Generalsekretär Kyrle überzeugt. Die bereits erfolgte Übernahme des Acquis communautaire durch Island erleichtere Beitrittsverhandlungen, aber dennoch müsste das gesamte vorgesehene Verfahren mit Verhandlungen über alle einzelnen Kapitel abgewickelt werden, sagte Generalsekretär Kyrle. 

Weitere EU-Vorlagen in Verhandlung genommen

Schließlich nahm der EU-Ausschuss des Bundesrates zwei EU-Vorschläge zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu Teilbereichen der Ziviljustiz in Verhandlung.

Erstens geht es dabei um jene Teile des Familienrechts, die die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehe- und Unterhaltssachen sowie in Fragen der elterlichen Verantwortung und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen. Zweitens geht es um die Frage, welches Recht auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwenden sein soll.  

Auf diesen beiden Gebieten der Ziviljustiz bestehen neben Gemeinschaftsinstrumenten auch bilaterale Abkommen einzelner EU-Mitgliedstaaten mit Drittstaaten, die zum Teil auf die Zeit vor deren EU-Beitritt, zum Teil auf die Zeit vor der Einführung gemeinschaftlicher Regelungen zurückgehen. Sofern solche Abkommen nicht mit dem gemeinsamen Besitzstand vereinbar sind, müssen sie laut EuGh gekündigt werden oder Unvereinbarkeiten beseitigt werden. Zwar besitzt die Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit für solche Abkommen, hat aber nicht in jedem Fall ein Interesse daran, bilaterale Übereinkünfte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern durch Abkommen der Gemeinschaft zu ersetzen. Daher soll die EU es einem Mitgliedstaat aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen gestatten können, das fragliche Abkommen selbst zu schließen. Die Erlaubnis dazu soll die Gemeinschaft dann erteilen können, wenn kein gemeinschaftliches Interesse besteht und kein Abkommen geplant ist, der Mitgliedstaat ein besonderes Interesse an dem Abkommen mit dem Drittland nachweist und das geplante Abkommen auf die einheitliche und kohärente Anwendung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften nur geringfügige Auswirkungen hat, heißt es in den beiden Entwürfen der EU-Kommission für Verordnungen des Rates und des Europäischen Parlaments.           

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschloss einstimmig, Gutachten zu den beiden Vorschlägen einzuholen und Experten für ein Hearing einzuladen. (Schluss)


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