Parlamentskorrespondenz Nr. 102 vom 19.02.2009

Verfassungsausschuss: Briefwahl bei Europawahlen wird vereinfacht

Keine Datums- und Uhrzeitangabe mehr nötig, Porto übernimmt der Staat

Wien (PK) – Rechtzeitig vor den für Juni anberaumten Wahlen zum Europäischen Parlament werden die gesetzlichen Regelungen für die Stimmabgabe per Briefwahl vereinfacht. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats billigte mehrheitlich einen entsprechenden Antrag der beiden Koalitionsparteien. Gegen die Vereinfachungen stimmte lediglich die FPÖ, die, wie Abgeordneter Harald Stefan festhielt, der Briefwahl generell skeptisch gegenüber steht.

Dem Gesetzesentwurf zufolge muss künftig auf der Wahlkarte nicht mehr angegeben werden, wo, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Stimme abgegeben wurde. Vielmehr ist die eidesstattliche Erklärung des Wählers bzw. der Wählerin per Unterschrift ausreichend, wonach der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst und vor dem Schließen des letzten österreichischen Wahllokals ausgefüllt wurde. Auch die zwingende Übermittlung der Wahlkarte im Postweg entfällt. Diese kann zum Beispiel persönlich bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Etwaige Portokosten übernimmt in Hinkunft der Staat. Die Erleichterungen bei der Briefwahl sind vorerst allerdings auf die Europawahlen beschränkt, über die Ausdehnung der Bestimmungen auf Nationalrats- und andere bundesweite Wahlen wollen die Abgeordneten gesondert beraten.

Im Rahmen der Debatte wurden die Vereinfachungen bei der Briefwahl sowohl von den beiden Koalitionsparteien als auch von den Grünen ausdrücklich begrüßt. SPÖ und ÖVP erhoffen sich dadurch eine höhere Wahlbeteiligung bei den Europawahlen, wie etwa die Abgeordneten Günther Kräuter (S) und Karl Donabauer (V) ausführten. Abgeordnete Daniela Musiol (G) erinnerte daran, dass bei den Nationalratswahlen 7 % der Wahlkarten nicht gewertet worden seien, weil das Datum oder die Uhrzeit auf der Wahlkarte gefehlt haben.

Abgelehnt wurde die Gesetzesänderung von der FPÖ. Bei der Briefwahl sei der Grundsatz des persönlichen und geheimen Wahlrechts nicht gewährleistet, argumentierte Abgeordneter Harald Stefan. Zudem kann seiner Auffassung nach nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass "Schummelwähler" ihre Stimme nach Schließen der letzten Wahllokale abgeben. Die FPÖ stimmte in diesem Sinn lediglich der Änderung des Europa-Wählerevidenzgesetzes zu.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) zeigte kein Verständnis für die grundsätzlichen Bedenken der FPÖ gegen die Briefwahl. Die Einführung der Briefwahl sei einer der wesentlichsten demokratiepolitischen Fortschritte im Wahlrecht gewesen, meinte er. Nunmehr würden nach den Erfahrungen bei der Nationalratswahl einige Adaptierungen vorgenommen. Sowohl Molterer als auch Abgeordneter Donabauer bedauerten, dass die vereinfachte Briefwahl vorerst nur für die Europawahlen gilt, und äußerten die Hoffnung auf eine rasche Änderung auch der Nationalratswahlordnung.

Seitens des BZÖ brachte Abgeordneter Ewald Stadler formale Einwände gegen den Gesetzesantrag vor. Da diesen Einwänden durch einen V-S-Abänderungsantrag nur in Teilbereichen Rechnung getragen wurde, votierte das BZÖ gegen eine seiner Meinung nach nicht korrekt formulierte Ziffer des Gesetzentwurfs.

Bei getrennter Abstimmung wurde der Gesetzesantrag der Koalitionsparteien zum Teil mehrheitlich, zum Teil einstimmig angenommen. Dabei wurden auch zwei Abänderungsanträge der Koalitionsparteien berücksichtigt, die redaktionelle bzw. formale Korrekturen enthalten. Abgelehnt wurden hingegen zwei Abänderungsanträge der Grünen. Zum einen wollten die Grünen sicherstellen, dass die Gemeinden für die Versendung von Wahlkarten ins Ausland Schnellpostdienste verwenden, um ein verspätetes Eintreffen der Wahlkarten bei den WählerInnen zu verhindern. Zum anderen sprachen sie sich dafür aus, die Zeitspanne für das Einlangen der Wahlkarte bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde von acht auf zehn Tage nach dem Wahlsonntag zu erstrecken.

Neben der vereinfachten Briefwahl sieht der angenommene Gesetzentwurf auch eine Streichung der Bestimmung vor, wonach das Wählerevidenzverzeichnis im Vorfeld der Wahlen auch an Sonntagen verpflichtend aufzulegen ist. Die Gemeinden müssen allerdings weiterhin eine Einsichtnahme außerhalb der normalen Arbeitszeiten ermöglichen. (Schluss)