Parlamentskorrespondenz Nr. 132 vom 26.02.2009

Nationalrat entschärft Rückforderungen beim Kindergeld-Zuschuss

Roter Kristall - das neue neutrale Schutzzeichen

Wien (PK) - Abgeordneter KICKL (F) machte im Rahmen der Debatte über den F-Antrag 101/A(E) betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten auf die hohe Arbeitslosenrate von Ausländern in Österreich aufmerksam, sprach von einem Verdrängungswettbewerb am Arbeitsmarkt zu Lasten der Österreicher und übte scharfe Kritik am Befreiungsschein und an der geplanten Rot-Weiß-Rot-Card, die seiner Meinung nach "Gastarbeitslosigkeit" produzieren würden. Das Recht, in Österreich zu arbeiten, dürfe nicht gleichzusetzen sein mit einem Dauer-Abo für alle Sozialleistungen, stand für Kickl fest. Arbeitsberechtigungen sollten nur unter der Voraussetzung eines bestehenden Mangels an inländischen Arbeitskräften erteilt werden, forderte er.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) warf seinem Vorredner Fremdenhass vor und erinnerte daran, dass Beschäftigungsbewilligungen ohnehin sehr "zahm" erteilt werden. Mit Empörung wies er die Forderung der FPÖ nach Abschiebung arbeitsloser Ausländer zurück, wobei er meinte, was Österreich jetzt brauche, seien ein starkes soziales Miteinander und eine bessere Integration von Ausländern, die sich legal hier aufhalten.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) unterstützte hingegen die Initiative und warnte vor einer Verschlechterung für heimische Arbeitnehmer durch die vorschnelle Öffnung des Arbeitsmarktes.

Abgeordneter Mag. BARTENSTEIN (V) lehnte Maßnahmen gegen arbeitslose Ausländer mit Nachdruck ab und stellte kritisch fest, die FPÖ spiele mit ihrem Antrag auf dem Klavier der Ausländerfeindlichkeit. Er gab zu bedenken, Österreich hole bereits jetzt nur jene ausländischen Fachkräfte ins Land, die tatsächlich benötigt werden, auch seien die Zugangsbestimmungen für Ausländer ohnehin schon sehr restriktiv, argumentierte er.

Bundesminister HUNDSTORFER erinnerte die Freiheitlichen an den Beschluss der Regierung hinsichtlich einer Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des Arbeitsmarktes und warf im übrigen FPÖ und BZÖ vor, sie würden die Menschen gegeneinander ausspielen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) trat für gleiche Rechte von inländischen und ausländischen Arbeitskräften ein, um Lohndumping und Schwarzarbeit zu verhindern. Der FPÖ hielt er vor, sie würde mit ihrem Antrag Lohnkonkurrenz schaffen und aus Zuwanderern Arbeitsnomaden machen.

Der (negative) Bericht wurde bei der Abstimmung mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

S-V-Antrag 366/A betreffend Änderung des ASVG, GSVG und des B-SVG und V-S-Antrag 401/A auf Änderung des Pensionsgesetzes

Abgeordneter FAUL (S) machte auf die Probleme mit Zusatzpensionen im Gefolge der Finanzkrise aufmerksam und unterstützte sämtliche Maßnahmen, die das Pensionssystem nach dem Umlageverfahren sichern helfen.

Abgeordnete RIENER (V) begrüßte, dass dieses Gesetz nun Zusatzpensionen in allen Systemen sichere. Angesichts ihres Ausscheidens aus dem Hohen Haus rief sie die Abgeordneten zu einem respektvollem Umgang miteinander auf und äußerte zudem den Wunsch, "dass der Plenarsaal endlich den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entsprechen werde".

Abgeordneter NEUBAUER (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, bemerkte jedoch, die Regierung müsse einmal mehr nachbessern und reagiere bloß anstatt zu agieren. Die Pensionisten seien nach wie vor die Bittsteller der Republik, kritisierte er.

Abgeordnete HAUBNER (B) unterstützte ebenfalls die Gesetzeskorrektur und sah darin eine wesentliche Verbesserung für jene Pensionisten, die dies besonders notwendig haben. Sie forderte für die Zukunft die Steuerfreiheit von Einmalzahlungen sowie eine bessere Berücksichtigung jener Frauen über 65, die mangels ausreichender Beitragszeiten nur sehr schlecht versorgt werden. 

Abgeordneter ÖLLINGER (G) äußerte sich zustimmend, meinte aber, die Korrektur sei nur deshalb notwendig, weil bei der Beschlussfassung "ziemlich gepfuscht" und auf eine Ausschussberatung verzichtet wurde.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) begrüßte die Nachbesserung und wies überdies die Kritik der FPÖ an der Pensionspolitik der Regierung scharf zurück.

Abgeordneter DONABAUER (V) rief dazu auf, in Zukunft bei allen Anpassungen die Ausgleichszulagenbezieher stärker zu berücksichtigen.

Abgeordnete STEIBL (V) wies auf die in den nächsten Jahren stark steigende Zahl von PensionistInnen hin. Die Regierung habe daher die Aufgabe, die Herausforderung einer nachhaltigen Sicherung der staatlichen Pensionen und der staatlichen Gesundheitsleistungen für alle Generationen zu bewältigen, betonte sie.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) erinnerte an die Pensionserhöhungen im letzten November und verlieh ihrer Freude Ausdruck, dass die nun zu beschließenden Verbesserungen so rasch und unbürokratisch umgesetzt werden. Im Interesse aller PensionistInnen beschwor sie die Zusammenarbeit aller, wenn es um die Reform der Pensionskassen geht. Es gelte, künftig Megaverluste zu vermeiden, so Aubauer.

Bei der Abstimmung passierte die Novelle zum ASVG, GSVG und B-SVG den Nationalrat einstimmig. Ebenso einhellig wurde die Änderung des Pensionsgesetzes und des Bundesbahn-Pensionsgesetzes angenommen.

Das Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

In der Debatte über das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens begrüßte V-Abgeordneter WÖGINGER den roten Kristall als neues neutrales Schutzzeichen für jene Länder, die das Rote Kreuz oder den Roten Halbmond nicht annehmen wollen. Für Österreich ändere sich grundsätzlich nichts, die zusätzliche Berechtigung, das neue Schutzzeichen verwenden zu können, werde aber hilfreich bei Auslandseinsätzen sein, sagte Wöginger.

Abgeordneter Dr. SPADIUT (B) wies darauf hin, dass das Rote Kreuz und der Rote Halbmond auch als religiöses Abzeichen verstanden werden. Der Rote Kristall stelle daher eine Alternative dar, dem Internationalen Roten Kreuz beizutreten.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) unterstützte das Zusatzprotokoll, da es ein kulturübergreifendes Schutzzeichen gewährleiste. Dies sei sinnvoll, um allfällige Ressentiments bei internationalen Einsätzen hintanzustellen, meinte er.

Bei der Abstimmung wurde das Zusatzprotokoll einstimmig genehmigt.

Sodann stehen die Berichte des Familienausschusses über den V-S-Antrag 386/A betreffend Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und den F-Antrag 163/A(E) auf Abschaffung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld zur Verhandlung.

Abgeordnete KITZMÜLLER (F) kritisierte die Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld. Sie bemängelte vor allem, dass die Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds kommen, von der Gebietskrankenkasse ausgeschüttet, aber vom Finanzamt zurückgefordert werden. Das sei ein Bürokratiewirrwarr, bemerkte sie. Sie beklagte auch die unterschiedlichen Bezeichnungen für Familienleistungen und vertrat die Auffassung, dass der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld eigentlich einen Kredit, aber keinen Zuschuss darstelle. Im Namen der Freiheitlichen forderte sie daher die Abschaffung der Bezeichnung "Zuschuss" sowie die Erhöhung der Einkommensgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Abgeordnete STEIBL (V) räumte ein, dass es viele unterschiedliche Leistungen gebe, dennoch könne man dies mit den Betroffenen entsprechend kommunizieren, zeigte sie sich überzeugt. Im Interesse einer Vereinfachung und Klarstellung regte sie jedoch an, sämtliche Leistungen aufzulisten und zu prüfen, welche zusammengeführt werden könnten. Steibl betonte die Bemühungen der derzeitigen Regierung um die Familien, erinnerte an die Einführung der 13. Familienbeihilfe und nannte weitere Vergünstigungen im Rahmen der Steuerreform. Sie appellierte auch, die Wirtschaft als Partner zu sehen, insbesondere bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Abgeordnete HAUBNER (B) sprach von wichtigen familienpolitischen Maßnahmen, die es zu setzen gelte. Daher seien in diesem Bereich wichtige Reparaturen vorzunehmen, damit die Familien merklich entlastet würden, forderte die Rednerin. Die Pläne der Regierung trügen diesem Ziel nicht Rechnung, sie müssten daher abgelehnt werden. Wichtig sei es, den Familien gegenüber Wertschätzung an den Tag zu legen und ihnen jenes Geld zur Verfügung zu lassen, das sie gerade jetzt so dringend bräuchten, meinte die Abgeordnete, die einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbrachte.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) erinnerte ihre Vorrednerin daran, dass ihre Fraktion sechs Jahre lang Regierungsverantwortung getragen habe, sodass es merkwürdig wäre, wenn sie selbst diese Arbeit in Frage stellte. Die Pläne der amtierenden Regierung dienten den Interessen der Familien, sie seien daher zu begrüßen, zielten sie doch auf eine ausgewogene und faire Lösung ab, milderten Härtefälle und stellten eine Verbesserung dar.

Abgeordnete MÜHLBERGHUBER (F) setzte sich mit der Rückforderung auseinander und kritisierte diese als nicht akzeptable Belastung der Betroffenen. Ihre Fraktion fordere daher eine Anhebung der Zuverdienstgrenze, zumal die gegenwärtige Praxis nicht goutiert werden könne. In dieser Form könne man nicht von einem Zuschuss sprechen, bemängelte die Rednerin.

Abgeordnete Mag. MUSIOL (G) kritisierte das Gesetz als suboptimal. Insofern sei es erfreulich, dass ein erster Schritt gesetzt werden solle, um eine konkrete Gruppe zu entlasten. Doch dieser allein genüge nicht, es brauche weitere Maßnahmen, um diese missglückte Norm wirklich nennenswert zu reparieren. Wie ihre Vorrednerin übte auch Musiol Kritik daran, hier von einem Zuschuss zu sprechen, wo es sich in Wirklichkeit um einen Kredit handle. Hier brauche es mehr soziale Gerechtigkeit, mahnte die Rednerin, die in diesem Sinn einen eigenen Entschließungsantrag einbrachte.

Abgeordneter PRINZ (V) vertrat die Ansicht, die letzten Jahre waren gute Jahre für die heimischen Familien, dies werde sich auch in der Zukunft nicht ändern, wofür die Maßnahmen der Regierung sorgen würden. Zwar hätten sich gewisse Härtefälle ergeben, doch habe die Regierung rasch gehandelt und diese entsprechend einer positiven Lösung zugeführt.

Staatssekretärin MAREK ging auf die konkreten Inhalte der Thematik ein und begründete die Maßnahmen der Regierung. Es würden einige Fehlentwicklungen effizient repariert, man befinde sich also auf dem richtigen Weg, zumal weitere Schritte folgen würden. Sie sei überzeugt, dass man zu Beginn des kommenden Jahres eine sehr gute Kindergeldregelung haben werde.

Abgeordnete Mag. WURM (S) räumte ein, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz sehr schwierig zu lesen sei. Sie sei froh, dass nun Teilreparaturen durchgeführt werden, sagte sie. Wurm zufolge profitieren 50 % der Familien, die den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld nach den geltenden Bestimmungen zurückzahlen müssten, von der Gesetzesänderung. 

Abgeordnete Mag. SCHWENTNER (G) wies darauf hin, dass Frauen in den vergangenen Jahren selbständiger geworden seien. Die Familienpolitik hinke dieser Entwicklung hinterher, kritisierte sie. Es brauche konkrete Initiativen, um Frauen nach der Geburt eines Kindes die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern. Schwentner plädierte unter anderem für die Einführung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

Abgeordnete FÜRNTRATH-MORETTI (V) erklärte, zu einer Familie gehöre immer auch ein Vater dazu. Erfreut äußerte sie sich über das geplante Gratis-Kindergartenjahr.

Abgeordneter LIPITSCH (S) erinnerte daran, dass der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld eingeführt wurde, um einkommensschwache Familien besonders zu unterstützen. Nun drohten Härtefälle durch kumulierte Rückzahlungsverpflichtungen. Lipitsch begrüßte in diesem Sinn die vorliegende Gesetzesnovelle.

Abgeordnete HÖLLERER (V) führte aus, die Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gehe auf eine Initiative von Staatssekretärin Christine Marek zurück. Ihrer Ansicht nach bringt die rückwirkende Änderung der Einkommensgrenze, ab der die Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld fällig wird, für die Betroffenen maßgebliche Erleichterungen.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) konstatierte, es seien gerade die Familien, die in schwierigen, unsicheren Zeiten Halt und Sicherheit geben. In diesem Sinn wertete sie die geplanten steuerlichen Entlastungen für Familien als positiv.

Abgeordnete FUHRMANN (V) machte geltend, bei der heutigen Novelle gehe es lediglich um einen ersten Schritt zur Verbesserung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Damit sollen Härtefälle vermieden werden. Auch sie begrüßte die geplante Steuerentlastung für Familien ausdrücklich.

Die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Ebenfalls mehrheitlich nahm der Nationalrat den (ablehnenden) Bericht des Familienausschusses über den FPÖ-Antrag betreffend Reform bzw. Abschaffung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld zur Kenntnis. In der Minderheit blieben der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung sowie Erlass geltender Rückzahlungsverpflichtungen und der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. (Forts.)