Parlamentskorrespondenz Nr. 134 vom 26.02.2009

Abgeordnete debattieren Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss

Gesetzliche Grundlage für Section Control und Radarmessung von vorne

Wien (PK) - Abgeordneter VOCK (F) meinte in der Debatte über den S-V-Antrag 315/A auf Änderung der StVO , die FPÖ könnte dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, würden die Mehreinnahmen aus der beabsichtigten Ausweitung der Verkehrskontrollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr verwendet. Er fürchtet jedoch, dass es lediglich um "eine Auffettung des Budgets" geht. "Der Autofahrer als Melkkuh der Nation", dazu sage die FPÖ, so Vock, nein.

Abgeordneter HEINZL (S) hielt seinem Vorredner entgegen, die vorgesehenen Maßnahmen dienten einem zentralen Anliegen aller: der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. So ist ihm zufolge künftig etwa die Radarmessung von vorne möglich, was die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern erleichtere. Ebenso würden gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung von Rotlichtkameras bei Ampelanlagen und für Geschwindigkeitsmessungen aus Polizeiautos heraus geschaffen. Ganz sicher strebe man, so Heinzl, keine "Big-Brother-Verhältnisse" in Österreich an.

Abgeordneter HAGEN (B) unterstrich, das BZÖ unterstütze alle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Seine Fraktion sei jedoch dagegen, dass bei österreichischen Autofahrern "abkassiert" werde, während man ausländische Lenker laufen lassen müsse. Er sieht in diesem Bereich noch Verbesserungsbedarf. Dem Datenschutz wird Hagen zufolge bei der vorliegenden StVO-Novelle grundsätzlich ausreichend Rechnung getragen.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) wies darauf hin, dass es einige offene Punkte im Bereich der Verkehrssicherheit gebe. Unter anderem verwies er auf die aktuell diskutierte Führerscheinprüfung für junge Mopedfahrer, die Verbesserung der Kindersicherung und das Problem unbeschrankter Bahnübergänge. Überlegenswert ist Maier zufolge auch eine Helmpflicht für Radfahrer.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kündigte die Ablehnung der 22. StVO-Novelle durch die Grünen an und begründete dies damit, dass es sich um eine unzureichende Minimalnovelle handle, bei der noch dazu datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Mit der Novelle wird ihr zufolge das angestrebte Ziel, die Zahl der Toten im Straßenverkehr zumindest zu halbieren, nicht erreicht werden können. Moser brachte zwei Entschließungsanträge ein, in denen die Grünen zum einen die "datenschutzrechtliche Sanierung" der vorliegenden Gesetzesnovelle und zum anderen eine Forcierung des Radverkehrs durch gesetzliche Maßnahmen, wie etwa die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Ortsgebiet, urgieren.

Abgeordneter HELL (S) wies darauf hin, dass die Unfallbilanz vom Jänner besorgniserregend sei. Bereits 50 Menschen seien im ersten Monat des Jahres 2009 bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird Hell zufolge auch ein neues Verkehrszeichen im Zusammenhang mit Gefahrenguttransporten eingeführt.

Abgeordneter DI DEIMEK (F) äußerte sich skeptisch zur vorliegenden Gesetzesnovelle. Fotos von vorne allein würden die Verfolgung von ausländischen Verkehrssündern nicht erleichtern, meinte er. Zudem tragen ihm zufolge höhere Strafen nicht zu mehr Verkehrssicherheit bei. Deimek urgiert eine Zweckwidmung von Verkehrsstrafen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) äußerte die Vermutung, dass die vorliegende StVO-Novelle wohl kaum jemandem in Österreich besonders sympathisch sei. Unter anderem würden gesetzliche Grundlagen für die "Section Control" und für Radarmessungen von vorne geschaffen. Durch eine Ausschussfeststellung ist Hakl zufolge allerdings klargestellt, dass abschnittsbezogene Geschwindigkeitsmessungen nur dort eingesetzt werden dürfen, wo sie einer Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.

Abgeordneter STAUBER (S) erklärte, im Straßenverkehr könnten viele Tote vermieden werden, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten würden. In diesem Sinn begrüßte er die vorliegende StVO-Novelle. Die Gesetzesänderung habe nichts mit "Abzocken" zu tun, versicherte Stauber, vielmehr gehe es um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der Datenschutz ist ihm zufolge gewährleistet.

Verkehrsministerin BURES führte aus, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagierten die Abgeordneten rasch auf die Entscheidung des VfGH, wonach elektronische Einrichtungen zur Verkehrskontrolle einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Rasen und Drängeln auf den Straßen seien kein Kavaliersdelikt, bekräftigte sie. Sie hofft, dass durch die neuen Möglichkeiten der elektronischen Geschwindigkeitsmessung die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Datenschutz-Bedenken sind Bures zufolge nicht angebracht.

Abgeordneter RÄDLER (V) erklärte, er bekenne sich zur vorliegenden StVO-Novelle. Besonders hob er hervor, dass abschnittsbezogene Geschwindigkeitsmessungen auch aus ökologischen Gründen zulässig seien. Änderungsbedarf sieht Rädler bei der Lenkerberechtigung für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge.

Abgeordneter KECK (S) verteidigte die künftige Möglichkeit zur Frontfotografie im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen. Er erwartet sich, dass dadurch "deutsche Verkehrsrowdys" leichter verfolgt werden können.

Auch Abgeordneter SINGER (V) begrüßte die verbesserten Möglichkeiten zur Verkehrskontrolle. Viele deutsche Autofahrer hätten bislang nicht belangt werden können, weil eine Frontfotografie nicht erlaubt gewesen sei, skizzierte er. Die Installierung von so genannten Rotlichtkameras bei Ampelanlagen trägt ihm zufolge wesentlich zum besseren Schutz von Kindern bei.

Abgeordneter ESSL (V) unterstrich, jeder wolle ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Verkehrsunfälle würden jedoch niemals zur Gänze ausgeschlossen werden können.

Die 22. StVO-Novelle wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Die Entschließungsanträge der Grünen betreffend datenschutzrechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle und betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr blieben in der Minderheit.

Nächster Tagesordnungspunkt: Änderung des Schifffahrtsgesetzes

Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) erläuterte, die vorliegende Gesetzesänderung sei aufgrund einer neuen EU-Richtlinie erforderlich. Es gehe um rechtliche und technische Vorschriften für die Binnenschifffahrt. Die Novelle bringe mehr Rechtssicherheit auf Wasserstraßen, fairere Wettbewerbsbedingungen und vereinfachte Regelungen für betroffene Verkehrsteilnehmer, sagte Lohfeyer.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) wertete die vorliegende Gesetzesnovelle als gutes Beispiel für Verwaltungsvereinfachung. Die Bürokratie würde zurückgedrängt, hob er hervor.

Abgeordneter Mag. HAIDER (F) führte aus, als Besitzer eines nationalen und internationalen Schifffahrtspatents sei er über die vorliegende Gesetzesänderung erfreut. Endlich liege einmal eine sinnvolle EU-Richtlinie vor, sagte er. Die Bürokratie werde minimiert und die Sicherheit auf Wasserstraßen erhöht.

Auch Abgeordneter HAGEN (B) begrüßte die Änderung des Schifffahrtsgesetzes. Unter anderem komme es zu Verbesserungen bei der Kontrolle und beim Zulassungswesen, konstatierte er.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zur vorliegenden Gesetzesnovelle an. Die EU solle die Schifffahrtsregelungen zum Vorbild für die Eisenbahn nehmen, forderte sie.

Die Änderung des Schifffahrtsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen.