Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 04.03.2009

Neues Bleiberecht mit Koalitionsmehrheit im Ausschuss beschlossen

Maria Fekter: Es gibt in Österreich kein allgemeines Bleiberecht

Wien (PK) – Der Innenausschuss verabschiedete mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien die Änderung des Asylgesetzes, des Fremdenpolizeigesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Angenommen wurden weiters von SPÖ und ÖVP ein Abänderungsantrag, der mit dem heute im Justizausschuss beschlossenen 2. Gewaltschutzgesetz im Zusammenhang steht, und eine Ausschussfeststellung, die von S-Abgeordneter Angela Lueger eingebracht wurde und die "alle Risken abdeckende Krankenversicherung" als eine Versicherung nach dem ASVG verstanden wissen will.

Abgelehnt wurden der G-Antrag auf ein Bleiberechtsgesetz 2008 sowie die 3 F-Anträge betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern, hinsichtlich notwendiger Verschärfungen des Asylwesens und die Änderung des Asylgesetzes. Einen Vertagungsbeschluss gab es zum B-Antrag auf sofortige Abstandnahme vom Projekt eines "Schubhaftzentrums" in Leoben.

Vor dem Abstimmungsvorgang gab es eine Diskussion, in der Abgeordnete der Opposition Kritik daran übten, dass die Vorlage, die ja gestern im Ausschuss einem Hearing unterzogen wurde, heute unverändert angenommen werden soll. G-Abgeordnete Alev Korun meinte, eine unveränderte Regierungsvorlage löse die anstehenden Probleme nicht, die Vorlage ziele vielmehr darauf ab, dass möglichst wenige Menschen davon betroffen sind. B-Abgeordneter Peter Westenthaler hat angenommen, dass die Verbesserungsvorschläge, die gestern von den Experten vorgebracht worden, ernst genommen und in die Vorlage eingebaut werden, vielmehr soll die Regierungsvorlage, "ohne dass ein Punkt oder Beistrich geändert wird", beschlossen werden. Kein Experte habe gestern gesagt, dass die Vorlage der große Wurf sei, warf Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) ein. Seiner Meinung nach werde es vermehrt Höchstgerichtsbeschwerden geben. G-Abgeordneter Peter Pilz fragte die Ministerin, welche Experten-Anregung es nicht Wert sei, in der Regierungsvorlage umgesetzt zu werden.

Innenministerin Maria Fekter wies in ihrer Wortmeldung darauf hin, dass die Experten im Hearing gesagt hätten, die Bedenken, die im Begutachtungsverfahren schriftlich deponiert worden sind, hätten zum überwiegenden Teil im Gesetz Berücksichtigung gefunden. Es hieß auch, es bestünden nun keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken. Auch bei den Beiratsfällen gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken; fest steht auch für Fekter, dass es in Österreich kein allgemeines Bleiberecht gibt.

Die Anregungen und Vorschläge der Experten betrafen vornehmlich den Vollzug, teilte die Ressortleiterin weiters mit. Um einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen, werde man die betroffenen Behörden schulen. Zu der Anregung der Arbeiterkammer, man möge eine Einstellungszusage statt der Patenschaft gelten lassen, sagte Fekter, diese sei kein geeignetes Instrument, das Ressort könnte sich nur eine verpflichtende vorvertragliche schriftliche Beschäftigungszusage vorstellen.

Abgeordneter Peter Pilz (G) warf ein, Prof. Funk habe gestern gesagt, dass eine Verfassungswidrigkeit gemildert oder beseitigt und durch eine andere Verfassungswidrigkeit ersetzt werde. Auch habe der Experte gemeint, der Bereich der Patenschaftserklärung sei totes Recht. Was passiert, wenn der Nationalrat totes Recht beschließt; ist die Ministerin bereit, totes Recht zu vollziehen?, wollte er wissen und warf der Ressortleiterin vor, nicht einmal imstande zu sein, die Formulierung "alle Risken abdeckende Krankenversicherung" durch eine realitätsnahe Formulierung zu ersetzen. Wir sollten in Zukunft, fuhr er fort, "ohne Aufsicht und Intervention der Ministerin" im Ausschuss beraten, um "zu lebensnahen und realistischen Gesetzen zu kommen, die die Beamten vollziehen können".

B-Abgeordneter Peter Westenthaler regte die Einsetzung eines Unterausschusses an, um darüber beraten zu können, wie dieses Gesetz so adaptiert werden kann, dass es vor dem Verfassungsgerichtshof eine "geringe Chance" hat.

F-Abgeordneter Harald Vilimsky erklärte, es sei "nicht Beurteilungskompetenz der Ministerin" mitzuteilen, was "wir nicht oder falsch verstanden" haben. Die Abgeordneten hätten über das Gesetz zu beraten, daher sollte pro futuro die Ministerin als Auskunftsperson geladen werden. Eine "Basisqualität" sollte im Parlament gewahrt bleiben, so der Abgeordnete. (Schluss)