Parlamentskorrespondenz Nr. 167 vom 04.03.2009

Wohnrechtnovelle passiert Ausschuss

Bautenausschuss goutiert Regierungspläne

Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung behandelte der Bautenausschuss des Nationalrats die vor kurzem vorgelegte Wohnrechtsnovelle 2009. Diese passierte in der Form eines gesamtändernden Abänderungsantrages, der sprachliche Präzisierungen und Klarstellungen enthielt, den Ausschuss. Der gleichfalls verhandelte Entschließungsantrag des BZÖ fand hingegen im Ausschuss keine Mehrheit.

In der Debatte zeigten sich vor allem die Abgeordneten der Grünen skeptisch. Albert Steinhauser anerkannte zwar, dass die Novelle die Mieter in einer schwierigen Phase entlaste, befürchtete jedoch, dass die Vorlage das eigentliche Problem nicht nachhaltig lösen werde. Vielmehr deute einiges darauf hin, dass man binnen Jahresfrist abermals ein derartiges Paket werde schnüren müssen, sodass es sinnvoller erscheine, grundsätzlich über den Themenkomplex der Richtwertmieten nachzudenken und eine größere Reform des Mietrechts anzustreben. Seine Fraktionskollegin Gabriela Moser setzte sich mit der Frage des Energieausweises auseinander und vermisste in dieser Hinsicht eindeutige Regelungen. Wolfgang Zinggl wiederum bemängelte, dass im Zusammenhang mit den Heizkostenabrechnungen immer noch die Quadratmeterzahl und nicht die tatsächliche Nutzung von Energie herangezogen werde. Dies sei eine Regelung, die im Sinne von mehr Energieeffizienz überdacht werden sollte.

Positiv äußerten sich hingegen die V-Mandatare Peter Sonnberger, Heribert Donnerbauer und Anna Franz. Es sei gelungen, einen wichtigen Punkt des Regierungsübereinkommens umzusetzen, zudem habe man die Interessen von Mietern und Vermietern weitgehend in Einklang bringen können und so einen guten Kompromiss gefunden. Man sei sich der Tragweite der Thematik seitens der Regierungsparteien durchaus bewusst und werde daher zeitgerecht weitere Schritte setzen. Positiv sei jedenfalls, dass die Zeiträume durch die in Rede stehende Vorlage gestreckt würden, womit das Thema Richtwertanpassung vorerst entschärft würde.

Für die Freiheitlichen brachte Abgeordneter Bernhard Vock einen Abänderungsantrag bezüglich der Kautions- und der Übergangsregelungen ein. Diesen ergänzte sein Fraktionskollege Rupert Doppler mit erläuternden Bemerkungen. Stefan Markowitz (B) wiederum referierte über die Zielsetzungen des Entschließungsantrags seiner Fraktion und setzte sich wie sein Klubkollege Ernest Windholz mit Fragen der Kaution auseinander.

Die Abgeordneten Christian Faul (S) und Steinhauser (G) befassten sich schließlich noch grundsätzlich mit den sozialen Aspekten der Thematik. Betrachte man die Entwicklung der Realeinkommen und die Entwicklung der Mieten, dann orte man eine zunehmende soziale Schieflage. Die Mieten seien etwa seit 2001 um 27 Prozent gestiegen, hier bestehe also dringender Handlungsbedarf.

Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner zeigte sich erfreut, dass es in dieser wichtigen Frage zu einer Einigung gekommen sei, denn sonst hätte es eine Erhöhung des Richtwerts gegeben. Man habe eine langfristige Lösung getroffen, die praktikabel und ausgewogen sei. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit zu detaillierten Ausführungen hinsichtlich der Fragenkomplexe Energieausweis, Kaution und Heizkosten. Hinsichtlich der sozialen Seite der Thematik pflichtete sie den Abgeordneten bei, ersuchte aber um Verständnis, dass sie diese Probleme als Justizministerin nicht lösen könne.

Der Antrag der Regierungsfraktionen erhielt in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitliche Zustimmung, der BZÖ-Antrag wurde ebenso abgelehnt wie der Abänderungsantrag der FPÖ.

Die Regierungsparteien planen eine Neuregelung der Richtwertvalorisierung zur Entlastung der Mieter noch vor der routinemäßig am 1. April dieses Jahres anstehenden Richtwerterhöhung. In einer eigenen Wohnrechtsnovelle sind zudem Regelungen über die Handhabung des Energieausweises und insbesondere der dafür anfallenden Kosten in den einzelnen Wohnrechtsmaterien und eine bislang noch fehlende Regelung zu Fragen der Kaution vorgesehen. (513/A)

Die Richtwerterhöhung ist auch Thema eines Antrags des BZÖ. Demzufolge solle der Richtwert erst dann erhöht werden dürfen, wenn der VPI seit dem letzten Erhöhungszeitpunkt um mindestens fünf Prozent gestiegen ist. (486/A [E]) (Schluss)


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