Parlamentskorrespondenz Nr. 204 vom 11.03.2009

Vom 2. Gewaltschutzgesetz bis zur Zivilverfahrens-Novelle

Dritter Präsident Martin Graf kann behördlich verfolgt werden

Wien (PK) – Mit Vorlagen aus dem Justizausschuss ging ein langer Sitzungstag des Nationalrats nach Mitternacht zu Ende. Letzter Punkt der Tagesordnung war das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Dritten Präsidenten Martin Graf.

Unter einem wurden zunächst das 2. Gewaltschutzgesetz (einschließlich der Anträge 81/A und 82/A und der Petition 1), die Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sowie die Anträge 87/A und 88/A debattiert.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) kündigte, unabhängig von der Vorlage eines Abänderungsantrages, die Zustimmung der FPÖ zum Gewaltschutzpaket an. Es handle sich überwiegend um eine Konsensmaterie, meinte er, das Gesetz trage auch die Handschrift der Freiheitlichen Partei. Über die vorliegenden Bestimmungen hinaus forderte Fichtenbauer die "chemische Kastration" von gefährlichen Sexualstraftätern auch gegen den Willen der Betroffenen.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) verwies auf die Notwendigkeit, Gewalt zu verhindern, insbesondere auch im Familienkreis. Er begrüßte in diesem Sinn die präventiven Maßnahmen im vorliegenden Gesetzespaket und verwies unter anderem auf die Erhöhung des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch und die Einführung neuer Delikte wie die fortgesetzte Gewaltausübung und den wissentlichen Zugriff auf kinderpornografische Darstellungen im Internet. Gleichzeitig würden die Tilgungsfristen für Sexualstraftaten verlängert. Erfreut zeigte sich Donnerbauer auch darüber, dass die FPÖ, anders als noch im Justizausschuss, dem vorliegenden Gesetzespaket nunmehr doch zustimmen werde.

Abgeordneter Mag. STADLER (B) erklärte, das Gewaltschutzpaket sei "ein beachtlicher Schritt in die richtige Richtung". Deshalb werde das BZÖ die Gesetzesvorlage auch mittragen. Stadler sprach sich in manchen Bereichen allerdings für weitergehende Regelungen aus und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Unter anderem fordert das BZÖ eine öffentliche Einsichtnahme in die Sexualstraftäterdatei sowie eine dauerhafte Überwachung und eine "chemische Kastration" gefährlicher Sexualstraftäter. Die Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wird das BZÖ Stadler zufolge ablehnen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) reagierte auf ihren Vorredner mit dem Hinweis, dass jede fünfte Frau mit Gewalt zu tun habe. Daher könne man hier nicht mehr von Privatsache sprechen, man dürfe nichts mehr tabuisieren, sagte sie. Der Straftatbestand, der auf eine jahrelange Gewalttätigkeit abgestellt ist, sei notwendig, da damit Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben, ein Ausstiegsszenario angeboten werden könne. Die Abhandlung jeweils einzelner Delikte entspreche nicht den Erfahrungen, wenn man einer langjährigen Gewalt ausgesetzt gewesen ist. Sie hoffe, dass die Neuregelung auch Bewusstsein bildend wirken wird.

Abgeordneter Mag. STEFAN (F) äußerte sich kritisch zur Ausdehnung der Wegweisung von drei auf sechs Monate, da dies seiner Meinung nach von Frauen missbräuchlich verwendet werden könnte. Ebenso sprach er sich gegen die Möglichkeit aus, gerichtsmedizinische Gutachten durch Universitätsinstitute ausstellen zu lassen. Er brachte daher auch einen diesbezüglichen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum zweiten Gewaltschutzgesetz an. Scharf kritisierte er jedoch seinen Vorredner wegen dessen Vermutung, die Wegweisung könnte von den Frauen missbräuchlich verwendet werden. In der Vorlage selbst fehlte Steinhauser ein ausreichender Opferschutz, da es keine juristische Prozessbegleitung im Zivilrechtsverfahren und keine psychosoziale Betreuung bei Straftaten im privaten Lebensbereich gibt. Auch Steinhauser äußerte Kritik an der Neuregelung im Hinblick auf die gerichtsmedizinischen Sachverständigen. Das bringe seiner Meinung nach in die StPO eine Systemwidrigkeit hinein.

Bundesministerin Mag. BANDION-ORTNER bezeichnete das Gewaltschutzpaket als einen maßvollen und wirksamen Schritt zu mehr Opferschutz trotz Wirtschaftskrise und sparsamem Budget. Im Sexualstrafrecht komme es zu Verschärfungen, es werde aber auch mehr Präventionsmaßnahmen und eine gerichtliche Aufsicht nach einer bedingten Entlassung geben. Nach einer Sexualstraftat mit tödlichem Ausgang bestehe nun auch die Möglichkeit einer lebenslangen Haft, erläuterte sie. Als weitere Schwerpunkte bezeichnete Bandion-Ortner Maßnahmen gegen andauernde Gewalthandlungen und Verschärfungen im Tilgungsgesetz. In besonders schwerwiegenden Fällen können Tilgungen ausgeschlossen werden. Bei den einstweiligen Verfügungen werden nach Aussage der Ministerin Defizite und Schutzlücken geschlossen. Als Verbesserungen nannte die Ministerin unter anderem auch die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung, die abgesonderte Vernehmung von Opfern und weitere Verschärfungen im Kampf gegen die Kinderpornographie. Österreich nehme damit eine Vorreiterrolle im Hinblick auf ein Europaratsabkommen bezüglich der Kinderpornographie ein, betonte sie. Wenn man den Konsum von Kinderpornographie schwieriger macht, werde es auch für die Produzenten schwieriger werden, hoffte die Ministerin. Schließlich verteidigte sie die Neuregelung in Bezug auf die Sachverständigen.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) konnte nicht verstehen, dass die Regierung sich weigert, bei Sexualstraftaten von der bedingten Haftentlassung abzusehen. Darüber hinaus dürfte es ihm zufolge nach einer Verurteilung aufgrund einer Sexualstraftat überhaupt keine Tilgung mehr geben. Dass das Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter nur eine Kann-Bestimmung ist, sei nicht akzeptabel, so eine weitere Kritik des BZÖ.

Abgeordnete STEIBL (V) betonte, in diesem Paket liege viel Verantwortung und man werde sich weiter überlegen müssen, was man gegen Gewalt, vor allem gegen Gewalt in der Familie, tun könne. Besonders unterstrich sie den Wert der Arbeit in den Interventionsstellen, wo sehr viel schlecht und oft unbezahlte Arbeit geleistet werde.

Abgeordneter LAUSCH (F) bekräftigte, die Freiheitlichen stünden in erster Linie für Opferschutz und nicht für Täterschutz. Dennoch müsse man zugeben, so Lausch, dass manche Frauen die Vorstrafe ihres Mannes für falsche Aussagen ausnützten. Wie Stadler zuvor, sprach er sich in bestimmten Fällen für die chemische Kastration aus.

Abgeordnete ABLINGER (S) unterstrich die Wichtigkeit des neuen Straftatbestandes fortgesetzter Gewaltausübung. Eine Gewaltbeziehung basiere auf einer Spirale der Gewalt, dieser Erkenntnis auch strafrechtlich gerecht zu werden, das sei der eigentliche Fortschritt des Gesetzes, betonte Ablinger. Es gehe darum, die Gesamtheit einer lang andauernden Gewaltbeziehung sichtbar und auch strafbar zu machen. Häusliche Gewalt beschränke sich nicht auf Verletzungen der physischen Integrität, es gehe auch um massive Einschränkungen der autonomen Lebensführung und sexualisierter Gewalt. Frauen verlören dadurch oft ihre Selbstachtung, sie seien traumatisiert. Diese Gewalt habe nichts mit Trieben zu tun, bemerkte sie gegenüber Abgeordnetem Stadler. Ablinger würdigte ebenfalls die Arbeit der Interventionszentren.

Abgeordneter Dr. HÜBNER (F) thematisierte den neuen § 22a des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, das seiner Ansicht nach eine Destabilisierung des Fremdenrechts bedeutet. Das sei die Hintertür, sich einer Abschiebung zu entziehen oder einen weiteren Antrag einzubringen. Jede Exekution fremdenpolizeilicher Bestimmungen würde somit verhindert werden können.

Abgeordnete WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) stellte fest, bereits bei der Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 1997 hätten Männer versucht, Klischees zu verbreiten. Täter müssten aber Konsequenzen verspüren, um der Gewalt in der Familie begegnen zu können, sagte sie. Grundsätzlich begrüßte sie das zweite Gewaltschutzgesetz, da es langjährige Forderungen der Interventionszentren, Frauenhäuser, etc. umsetzt. Durch die Kooperation zwischen Justiz, Exekutive und NGOs, die sie als einen Meilenstein des ersten Gewaltschutzgesetzes bezeichnete, könne Gewalt in der Familie verhindert werden. Weitere Schulungen der Exekutive seien notwendig. Man müsse aber noch viel mehr mit den Gewalttätern arbeiten, forderte Windbüchler-Souschill. Sie brachte schließlich einen Abänderungsantrag ein, der auf die Ermöglichung der juristischen Prozessbegleitung im zivilrechtlichen Verfahren und auf die Prozessbegeleitung für Opfer von Verbrechen, die den privaten Lebensbereich verletzen, abzielt.

Abgeordneter HAGEN (B) appellierte, dem Abänderungsantrag des BZÖ zuzustimmen, den Abgeordneter Stadler eingebracht hatte.

Abgeordnete FRANZ (V) zeigte sich zufrieden über die Sexualstraftäterdatei. Sie schloss sich den positiven Beurteilungen zu diesem Gesetz an und brachte einen Abänderungsantrag der beiden Regierungsparteien ein.

Abgeordneter FAZEKAS (S) bezeichnete das zweite Gewaltschutzgesetz als einen wesentlichen Fortschritt. Es sei nicht nur das Strafrecht verschärft worden, sondern werde durch eine Fülle von Maßnahmen ergänzt, die eine bessere Betreuung und Kontrolle der Täter sicherstellen und den Opferschutz verstärken. Zur Diskussion um die chemische Kastration meinte er, der Zugang dazu sei falsch, denn ein Sexualdelikt sei ein Gewaltdelikt, gegen das man nicht mit Medikamenten vorgehen könne. Aber auch die Gesellschaft müsse mehr Zivilcourage beweisen und nicht wegschauen. Zentrale Bedeutung hätten auch Aus- und Weiterbildung sowie eine gute Zusammenarbeit zwischen Exekutive und BetreuerInnen.

Abgeordneter WÖGINGER (V) kam auf seine Petition betreffend Verjährungsverbot für Sexualstraftaten zu sprechen, und dankte der Ministerin, dass die Petition mit dem Gewaltschutzgesetz umgesetzt wird.

Als Juristin, die in einer Familien- und Frauenberatungsstelle arbeitet, wisse sie nur zu gut, welch schreckliche Auswirkungen häusliche Gewalt auf das Leben der Betroffenen hat, meinte Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S). Das zweite Gewaltschutzgesetz sei ein weiterer wichtiger Schritt, weil die bisherigen Vollzugserfahrungen berücksichtigt und die richtigen Schlüsse gezogen wurden. Wichtig sei vor allem das politische Signal das davon ausgeht, nämlich die Ächtung jeglicher Form der Gewalt in der Privatsphäre.

Die Anpassung der Strafrahmen im so genannten Zweiten Gewaltschutzgesetz sind absolut gerechtfertigt und als verhältnismäßig anzusehen, meinte Abgeordneter GLASER (V). Im Mittelpunkt der Gesetzesmaterie steht zudem die Verstärkung des Opferschutzes. Den Frauen soll Mut gemacht werden, um aus der Spirale der Gewalt auszubrechen. Es sei aber auch notwendig, den Straftätern Instrumente in die Hand zu geben, um wieder in die Gesellschaft zurückzufinden.

Bundesministerin Dr. FEKTER erinnerte daran, dass sie im Jahr 1997 als Vorsitzende des Justizausschusses das damalige erste Gewaltschutzgesetz entscheidend mitgestaltet habe. Es wurde damals ein großer Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit eingeleitet, da erstmals der Aggressor aus der eigenen Wohnung weggewiesen werden konnte. Was die Weiterentwicklung der Gesetzesmaterie betrifft, so verwies die Ressortchefin insbesondere darauf, dass nun Gewaltbeziehungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, als Dauerdelikte anzusehen sind. Weiters seien für sie als Innenministerin insbesondere die Änderungen im Tilgungs-, Strafregister- und Strafvollzugsgesetz relevant. So wird in Zukunft u.a. eine Sexualstraftäterdatei eingerichtet und im Strafregister könne auch die aktuelle Wohnadresse abgerufen werden, informierte Fekter. Bei einem Wohnsitzwechsel werden die zuständigen Sicherheitsbehörden verständigt. Weiters wurde festgelegt, dass neben den Gerichten auch die Staatsanwaltschaften, die Sicherheitsbehörden, die Jugendwohlfahrtsträger, die Schulbehörden sowie Dienstbehörden und Personalstellen der Gebietskörperschaften nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Regelungen Auskunft aus der Sexualstraftäterdatei erhalten. Bei einer Reihe von Sexualdelikten wurden die Strafen massiv verschärft und die Tilgungsfristen auch verlängert.

Abgeordneter PENDL (S) lobte die die gute Zusammenarbeit zwischen dem Innen- und dem Justizausschuss und zwischen den jeweiligen Ressorts in der Frage des Gewaltschutzgesetzes. Inhaltlich betrachtet sei die vorliegende Materie ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung besserer Schutz von Frauen und Kindern vor gewalttätigen Übergriffen.

Das neue Gewaltschutzgesetz stehe unter dem Leitmotto "Schutz durch Recht", merkte Abgeordneter Mag. SCHÖNEGGER (V) an, und er freue sich, dass es so viel Zustimmung zum Entwurf gebe.

Abgeordneter KÖFER (S) kritisierte die heutige Rede des Abgeordneten Stadler, der sich gegenüber einem Kollegen sehr schlecht benommen habe. Welches Vorbild sei das für die Jugend? Gewalt müsse auf allen Ebenen bekämpft werden, auch in der Sprache, betonte er. Das zweite Gewaltschutzgesetz sei jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

Bei der getrennten Abstimmung wurde das Zweite Gewaltschutzgesetz in der Fassung eines S-V-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen; in der dritten Lesung wurde Einstimmigkeit erzielt. Die Zusatz- bzw. Abänderungsanträge der FPÖ, der Grünen und des BZÖ fanden keine Mehrheit. Das Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, wurde mehrheitlich beschlossen. Die Anträge des Justizausschusses, die (negativen) Ausschussberichte über die Anträge 87/A und 88/[E] zur Kenntnis zu nehmen, wurde mehrheitlich beschlossen.

Zivilverfahrens-Novelle

Die vorliegende Zivilverfahrens-Novelle 2009 dient unter anderem dazu, zwei EU-Verordnungen Rechnung zu tragen, erkläre Abgeordnete Dr. KARL (V). Dabei geht es um die Einführung eines europäischen Mahnverfahrens und eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Bagatellverordnung). Die beiden Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen dar.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) begrüßte die Zivilverfahrens-Novelle. Sie bringe unter anderem eine Klarstellung bezüglich der gerichtlichen Kündigung im Mietrecht sowie eine sehr positive Regelung bezüglich der Gebärdensprachedolmetscher.

Seine Fraktion werde der Novelle zustimmen, erklärte Abgeordneter Mag. DARMANN (B). Neben den schon bisher erwähnten Verbesserungen hob der Redner noch zwei Punkte hervor, nämlich die neuen Bestimmungen betreffend die Verfahrenshilfe (Bevorschussung der Kosten für die Anwälte) sowie die Qualitätsverbesserung bei den Gebärdensprachedolmetschern.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) schloss sich grundsätzlich seinen Vorrednern an. Die Verbesserungen bei der internationalen Rechtsdurchsetzung sind sinnvoll, gut und richtig. Besonders freue ihn der Ausbau des Einsatzes der Gebärdensprachedolmetscher.

Der heutige Beschluss der Zivilverfahrens-Novelle 2009 werde für viele Personen den Zugang zum Recht verbessern und vereinfachen, war Bundesministerin Mag. BANDION-ORTNER überzeugt. Davon profitiere auf lange Sicht auch der Wirtschaftsstandort Österreich. Die Novelle enthalte eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Ausführung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften dienen, wie etwa das europäische Mahnverfahren oder das europäische Bagatellverfahren. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die kostenlose Bereitstellung von Gebärdensprachedolmetschern für hörbehinderte Menschen.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) schloss sich seinen Vorrednern an. Er war überzeugt, dass die Novelle eine Fülle von Verbesserungen bringt. Im besonderen strich er heraus, dass das europäische Mahnverfahren künftig bei einem Gericht konzentriert werde.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) ging in seiner Wortmeldung vor allem auf eine datenschutzrelevante Regelung ein, die die Sicherung personenbezogener Exekutionsdaten zum Inhalt hat. Er brachte sodann noch einen S-V-Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) nahm die vorliegende Novelle zum Anlass, um sich grundsätzliche Gedanken über Entbürokratisierungsmaßnahmen zu machen. Ihrer Ansicht nach müsste gerade in schwierigen Zeiten viel mehr vereinfacht werden, weil sich die Wirtschaft den bürokratischen Aufwand nicht mehr leisten könne.

Die Zivilverfahrens-Novelle wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungantrages einstimmig angenommen.

Beitritt der Bahamas zum Haager Übereinkommen

Die Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wurde –ohne Debatte - einstimmig beschlossen.

Beitritt San Marinos zum Übereinkommen über Kindesentführung

Die Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik San Marino zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationalen Kindesentführung wurde – ohne Debatte - einstimmig beschlossen.

Wohnrechtsnovelle 2009, Antrag 486/A(E)

Abgeordneter TADLER (B) begrüßte die Regelungen bezüglich des Energieausweises im Mietrechtsgesetz, weil die Kosten nicht auf die Mieter weiterverrechnet werden dürfen.

Bei der Wohnrechtsnovelle geht es einerseits um die Richtwertmieten, die nun im zweijährigen Abstand erhöht werden, erläuterte Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V). Gleichzeitig wurde klargestellt, wer die Kosten der Ausstellung des Energieausweises zu tragen hat. Weiters habe man sich darauf geeinigt, dass die Feststellung der Kaution sowie die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung der Heizkosten im Außerstreitverfahren möglich ist.

Abgeordneter MARKOWITZ (B) trat dafür ein, dass die Wien Energie und die Fernwärme in Zukunft bei allen neu errichteten Anlagen Verbraucherzähler montieren, damit die Abrechnung gerechter wird. Außerdem sollte die Maklerprovision von drei auf zwei Monatsmieten reduziert werden, forderte er in einem Entschließungsantrag. Sodann ging er auf den BZÖ-Antrag betreffend Inflationsanpassung des Richtwertmietzinses ein. Um die Teuerung für die Betroffenen möglichst niedrig zu halten, soll das Richtwertgesetz dahingehend geändert werden, dass der Richtwertmietzins erst dann erhöht wird, wenn der Verbraucherpreisindex seit dem letzten Erhöhungszeitpunkt um mindestens 5 % gestiegen ist.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) freute sich sehr über die vorliegende Wohnrechtsnovelle, die zwar sehr mühsam erarbeitet wurde, aber schließlich doch noch eine gute Lösung gebracht habe. Sehr positiv sei, dass die Anpassung der Richtwertmieten alle zwei Jahre vorgenommen wird und dass die Rückforderung der Kautionen sowie die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen im Außerstreitverfahren geltend gemacht werden können.

Abgeordneter VOCK (F) führte aus, im vorliegenden Gesetzesantrag seien einige wesentliche Punkte enthalten, die auch von der FPÖ begrüßt würden. Er fürchtet allerdings, dass das Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen zum Teil totes Recht bleiben wird. Vock brachte daher einen Abänderungsantrag ein, der sich insbesondere auf den Themenkomplex Kaution bezieht.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) fühlt sich, wie er ausführte, an das letzte Jahr erinnert. Knapp vor einer exorbitanten Erhöhung von Mieten solle das Schlimmste verhindert werden, meinte er. Steinhauser kündigte zwar eine Zustimmung der Grünen zum Gesetzentwurf an, zeigte sich vom "Stückwerk" aber wenig angetan. Nächstes Jahr werde die Rekordinflation des Jahres 2008 die Mieter erst wieder voll treffen, prophezeite er. Der Abgeordnete urgierte eine vollständige Überarbeitung des Richtwertmodells und forderte unter anderem eine transparentere Berechnung der Mieten. Die Mietenexplosion der letzten Jahre hat ihm zufolge dazu geführt, dass immer größere Teile des Einkommens für Mieten aufgehen.

Justizministerin Mag. BANDION-ORTNER sprach in Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesnovelle von einem "vernünftigen Paket", das die Rechtssicherheit für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer wahre und die Interessen beider Seiten berücksichtige. Unter anderem sei die Kaution bei Insolvenz des Vermieters künftig geschützt, skizzierte sie, Richtwertmieten würden nur noch alle zwei Jahre valorisiert.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) hob hervor, dass trotz der Aussetzung der Valorisierung der Richtwertmieten im heurigen Jahr die Wertbeständigkeit der betroffenen Mietwohnungen erhalten bleibe. Das sei ein wichtiger Grundsatz, bekräftigte er.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) begrüßte die vorliegende Gesetzesnovelle. Die Ausgaben für die Miete seien für viele Menschen ein großer Brocken bei den Fixkosten, konstatierte er. Leistbares Wohnen sei gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise besonders wichtig. Allgemein hob Kirchgatterer die Bedeutung von Wohnbausanierungen für die Sicherung von Arbeitsplätzen hervor.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) hielt fest, das Richtwertsystem mit seinen Zu- und Abschlägen habe vor allem in Wien in der Praxis wenig Bedeutung. Die Mieten für angebotene Wohnungen würden weit über den Richtwerten liegen. Moser urgierte klarere Regelungen. 

Abgeordnete FRANZ (V) sieht im vorliegenden Gesetz einen gangbaren Kompromiss zwischen den Interessen der Mieter und jenen der Vermieter und zeigte sich in diesem Sinn über die Gesetzesvorlage erfreut.

Abgeordneter MAYER (S) sprach sich dafür aus, die Bestimmungen über die Heizkostenabrechnung neu zu regeln und den tatsächlichen Energieverbrauch künftig stärker zu berücksichtigen.

Abgeordneter PACK (V) unterstrich, es sei auch für die Immobilienbranche und für Vermieter wichtig, dass sie sich auf den Gesetzgeber verlassen könnten. Den breiten Konsens über den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßte er ausdrücklich.

Abgeordneter FAUL (S) plädierte dafür, das Richtwertsystem zur Berechnung von Mieten einer Überprüfung zu unterziehen.

Abgeordneter PRINZ (V) erklärte, mit der vorliegenden Gesetznovelle werde das angestrebte Ziel, die Menschen in schwierigen Zeiten zu entlasten, umgesetzt.

Die Wohnrechtsnovelle 2009 wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Der Abänderungsantrag der FPÖ und der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend die Senkung von Maklerprovisionen blieben hingegen in der Minderheit. Angenommen wurde der ablehnende Bericht des Bautenausschusses über den Antrag des BZÖ betreffend Inflationsanpassung des Richtwertmietzinses.

Dritter Präsident Martin Graf kann behördlich verfolgt werden

Abgeordneter Dr. ROSENKRANZ (F) bezichtigte JournalistInnen und PolitikerInnen, Dr. Graf vorverurteilen und "anpatzen" zu wollen. Offensichtlich gehöre es in dieser Republik zum guten Ton, Freiheitliche mit Berufsverbot zu belegen, sagte Rosenkranz. Im Grunde genommen gehe es um eine anonyme Anzeige, die zu Vorverurteilungen geführt habe. Gegen Dr. Graf sei nie ermittelt worden, hielt Rosenkranz fest, und deshalb stelle sich die Frage, wie man ein Verfahren gegen Dr. Graf abbrechen kann, weil er Dritter Nationalratspräsident geworden ist, obwohl es gar kein Verfahren gegeben hat. Der Auslieferungsantrag habe von Anfang November bis Ende Jänner gedauert. Der Immunitätsausschuss habe keinen politischen Zusammenhang feststellen können, und deshalb habe man sich mit einem Trick geholfen, so seine Kritik. 

Auch Abgeordneter Mag. STADLER (B) wies darauf hin, dass es nur eine anonyme Anzeige gegeben habe, die man dann in der Öffentlichkeit bekannt gemacht habe. Es habe sich aber herausgestellt, dass nichts dran sei, und solche Vorgangsweisen richteten sich immer gegen die Opposition. Besonders scharf griff Stadler ARC-Aufsichtratsvorsitzenden Wieltsch an, den er als "Gagenkaiser" titulierte. Wieltsch habe Graf genötigt auszuscheiden, wenn er sein Mandat annimmt. Das sei durch Tonbandaufzeichnungen dokumentiert, sagte er. Wenn man den Vorstand fragen müsse, ob man eine Mandat annehmen dürfe, dann sei das demokratiepolitisch unerträglich. Wenn sich im Parlament das Immunitätsrecht gegen die Abgeordneten wende, dann sollte man die außerberufliche Immunität abschaffen. Das Ganze sei erst ins Rollen gekommen, weil Graf gegen den Widerstand gewisser Kreise Dritter Nationalratspräsident geworden ist, vermutete Stadler. Es gehen nur um die politische Agitation gegen Martin Graf. Das BZÖ werde gegen Wieltsch nach § 251 StGB vorgehen, kündigte er an.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) betonte, es gehe nicht um den politischen Zusammenhang, sondern um den Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit als Abgeordneter. Selbstverständlich müsse die Staatsanwaltschaft um Auslieferung ersuchen, im Wesentlichen handle es sich um den Vorwurf der Untreue. Die Behauptung Grafs, er sei aus politischen Gründen entlassen worden, habe nichts mit der Realität zu tun. Es stelle sich aber die Frage, ob er die 300.000 € zu Recht bezogen hat oder nicht. Graf wolle davon ablenken, dass er ein "Abkassierer" in Seibersdorf war, denn man könne doch nicht davon ausgehen, dass ein Mitglied der Olympia gegenüber einem anderen Mitglied der Olympia politische Willkür ausübe.

Abgeordneter PENDL (S) verstand die Aufregung nicht, zumal Präsident Graf selbst für die Auslieferung eingetreten ist. Das Gesetz stelle eindeutig auf den Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter ab. Wenn die Behauptungen Stadlers stimmen sollten, dann müsste die Ministerin handeln.

Präsident Dr. GRAF (F) stellte dezidiert fest, er sei für die Auslieferung seiner Person, er kritisierte jedoch scharf den Immunitätsausschuss, dem er eine falsche Beschlussfassung vorwarf. Er sei fristlos entlassen worden, weil er sein Mandat angenommen habe, sagte Graf. Einen politischen Zusammenhang gebe es zwischen der Entlassung und der Abfindung, die keine Abfertigung war und für die er Steuern bezahlt habe, sagte er. Der Immunitätsausschuss wolle aber etwas konstruieren, was nicht Faktum sei. Es wundere ihn auch, dass der Rechnungshof, ein Organ des Parlaments, von etwaigen ungerechtfertigten Zahlung ausgehe, aber nicht zur Kenntnis nehme, dass hier eine Nötigung stattgefunden habe, das Mandat nicht anzunehmen.   

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) ging davon aus, dass alles bei Gericht geklärt wird. Die Frage des § 251 sei nicht Gegenstand des Immunitätsausschusses, sondern eine Frage des Gerichts, so Sonnberger. Es gehe um keine politisch-emotionale Bewertung sondern um eine rechtliche. Der Prokuristenvertrag sei im Juli 2006 abgeschlossen worden, und damals sei Graf noch nicht Abgeordneter gewesen. Außerdem habe der Immunitätsausschuss die Ministerin gebeten, nachzuprüfen, ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet habe oder nicht.

Der Antrag des Immunitätsausschusses, wonach kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Graf besteht, wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)