Parlamentskorrespondenz Nr. 212 vom 13.03.2009

Beschlüsse des Nationalrates passieren unbeeinsprucht den Bundesrat

BR-Enquete zum Thema Sozialpartnerschaft im 21. Jahrhundert

Wien (PK) – Unter einem wurden im Bundesrat verhandelt: EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz, Abgabenverwaltungsreformgesetz, Bundeszuschuss an Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols.

Bundesrat SCHENNACH (G/W) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Änderung von Abgabennormen, nicht aber dem Jubiläumszuschuss für das Land Tirol, an, weil er dagegen sei, Geld zur Zerstörung eines Denkmals zur Verfügung zu stellen. Das Rundgemälde zur Erinnerung an die Schlacht auf dem Berg Isel soll aus der Rotunde entfernt und in ein Museum auf dem Berg Isel gebracht werden. Das Konzept für dieses Museum sei überholt, halbherzig und unzulänglich, er lehne es ab, und daher auch den Bundeszuschuss. Eine gut besuchte historische Einheit werde zugunsten eines Museums zerstört, das weniger Besucher erwarten lasse als die bisherige Rotunde.

Bundesrat KRAML (S/O) befasste sich mit EU-Anpassungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Finanzstrafen von EU-Bürgern in Österreich und mit der Vollstreckung österreichischer Finanzstrafen im EU-Ausland. Zudem werde die Bundesabgabenordnung (BAO) reformiert und bundeseinheitliche Bestimmungen für die Einhebung von Gemeindeabgaben eingeführt.

Bundesrat KEUSCHNIGG (V/T) erinnerte daran, dass sich der Bund bei Jubiläen der Bundesländer auch schon in der Vergangenheit mit Bundeszuschüssen eingestellt habe, etwa zugunsten des Burgenlandes oder Kärntens. 200 Jahre nach dem Aufstand Andreas Hofers gegen die französische Besatzung gehe Tirol nun daran, Andreas Hofer zu würdigen, die damaligen Ereignisse zu analysieren und in ihren Nachwirkungen für Tirol darzustellen. Im Gedenkjahr 2009 gelte es nicht nur zu feiern, sondern auch, sich mit aktuellen Problemen, neuen Formen der Armut, der Vereinsamung vieler Menschen und mit Problemen infolge des Zerbrechens vieler Familien auseinanderzusetzen, betonte Keuschnigg. Er verteidigte das seiner Meinung nach zukunftsorientierte Museumskonzept auf dem Berg Isel, das in Verbindung mit modernster Sportstättenarchitektur stehe und viel mehr als die bislang geschätzten 45.000 Besucher pro Jahr erwarten lasse. Die bereits baufällige Rotunde werde keineswegs abgerissen, es werde lediglich das Rundgemälde vom Bau getrennt, versicherte Bundesrat Keuschnigg.

Bundesrat KAMPL (B/K) erinnerte an den Tiroler Freiheitskampf gegen Napoleon im Jahr 1809 und unterstrich, dass Männer wie Andreas Hofer auch in anderen Ländern immer wieder für die Freiheit ihrer Heimat gekämpft haben, insbesondere auch in Kärnten. Die Gedächtnisstätte in Innsbruck habe ihm immer gut gefallen, sagte Kampl, der sich aber auch zur Tiroler Kulturinitiative bekannte und die Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an Andreas Hofer und seine Hinrichtung in Mantua im Jahr 1810 anregte.

Bundesrat BOCK (S/T) blickte zurück in das historisch bewegte Jahr 1809 in Tirol. Die unter französisch-bayrischer Besatzung stöhnenden Tiroler wollten zurück zu Österreich und griffen zu den Waffen. In verlustreichen Kämpfen wurde Andreas Hofer als Freiheitskämpfer durch seinen Einsatz in der Schlacht am Berg Isel zu einem Mythos des Landes. Es sei nicht geplant, die Rotunde, in der das berühmte Rundgemälde zum Gedächtnis Andreas Hofers bisher untergebracht sei, abzureißen. Das Gebäude soll erhalten bleiben. Dazu kommt aber eine Modernisierung und thematische Erweiterung des Berg Isel-Museums, wo eine barrierefrei zugängliche Dauerausstellung nach modernsten museumspädagogischen Gesichtspunkten geschaffen werden soll. Heimat, wie er sie meine, stehe für Freiheit, Offenheit und Toleranz. Dazu gehöre auch eine kritische Betrachtung der Geschichte. In diesem Sinne begrüße die SPÖ die Auseinandersetzung mit der Geschichte Tirols rund um das Andreas Hofer-Jubiläum.

Bundesrat WEISS (V/V) bezeichnete das Abgabenverwaltungsreformgesetz als eine gelungene Verwaltungsvereinfachung, das eine erhebliche Erleichterung für BürgerInnen und vor allem für Wirtschaftstreibende bringen werde. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Gebietskörperschaft sei dabei beispielgebend gewesen, sagte Weiss, und er hoffe, dass bei zukünftigen relevanten Änderungen der Bundesabgabenordnung, die die Gebietskörperschaften betreffen, ebenso vorgegangen wird.

Bundesrat Dr. SPIEGELBERG-SCHNEEBURG (V/O) kam wieder auf die Rotunde in Innsbruck zu sprechen. Auch wenn er den Bundeszuschuss an das Land Tirol befürwortete, übte er dennoch Kritik an der Entscheidung, das Rundgemälde zu verlegen. Man gebe damit ein historisches Gebäude auf, das seit 100 Jahren in einem historisch gewachsenen Umfeld besteht, merkte er an. Insgesamt gebe es weltweit nur mehr vier derartige Gebäude, und die UNESCO überlege, diese zu einem Weltkulturerbe zu erklären. Das Land Tirol zerstöre nun ein solches Objekt, stellte der Bundesrat mit Bedauern fest, und sprach von einer Fehlentscheidung der Ministerin, die nicht sachlich, sondern politisch motiviert gewesen sei. Er appellierte daher, die Entscheidung nochmals zu überdenken, denn "Geschichtslosigkeit ist Gesichtslosigkeit", wie er betonte.

Bundesrat ZANGERL (A/T) widersprach seinem Vorredner und wies darauf hin, dass das Rundgemälde früher keine Einheit mit der Rotunde dargestellt habe. Der Rundbau sei lediglich ein schlechtes Provisorium und müsse auch wegen seines Zustandes während des Winters gesperrt bleiben. Er befürwortete daher eine zeitgemäße Sanierung im Zusammenhang mit einem modernen Museum, das Exponate zeigen soll, die den Geist der Freiheit vermitteln. Allgemein unterstrich Zangerl, das Gedenkjahr in Tirol diene nicht dazu, Andreas Hofer-Festspiele zu veranstalten. Vielmehr solle man jener Menschen gedenken, die damals gelebt haben, insbesondere der Wirtschaftstreibenden, der starken Frauen, aber auch der zahlreichen Toten.

Staatssekretär Dr. LOPATKA reagierte auf die Befürchtung, die Rotunde würde abgerissen, mit der Bemerkung, diese sei denkmalgeschützt und bleibe somit bestehen. Er begrüßte die Verwaltungsvereinfachung durch das gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitete Abgabenverwaltungsreformgesetz und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass dieses wegweisend für den großen Schritt einer umfassenden Verwaltungsreform sein werde.

Bei der Abstimmung passierte sowohl das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz als auch das Abgabenverwaltungsreformgesetz den Bundesrat einstimmig. Auch gegen die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 erhob der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch; die Gegenstimmen kamen von den grünen BundesrätInnen.

Gemeinsam verhandelt wurden hierauf: Änderung des Bankwesengesetzes, BG über die Leistung eines österreichischen Beitrags an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias, Protokoll zum Abkommen mit den Niederlanden, Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Bundesrat MITTERER (B/K) lehnte seitens des BZÖ die Novelle zum Bankwesengesetz und den damit in Zusammenhang stehenden anderen Gesetzesänderungen ab. Als Grund dafür nannte er die Gefährdung des Bankgeheimnisses. Ein diesbezüglicher Antrag des BZÖ, in dem die Wahrung des Bankgeheimnisses gefordert wurde, sei im Nationalrat abgelehnt worden. Einer Pressekonferenz des Finanzministers sei zu entnehmen, dass das Bankgeheimnis möglicherweise aufgeweicht werde. Das würde zu einem Abfluss der Spareinlagen und zur Belastung der österreichischen Banken führen, argumentierte Mitterer.

Bundesrat KRAML (S/O) befürwortete im Gegensatz dazu die Änderungen, da sie zu einer Vereinfachung der Verfahren und zu mehr Transparenz führten. Derzeit sei der Gestaltungsspielraum der EU-Mitgliedsländer im Rahmen der bestehenden EU-Richtlinie viel zu groß. Kraml sprach sich auch für den österreichischen Beitrag zur Entschuldung Liberias aus, da der Bürgerkrieg beendet sei und das Land in den letzten Jahren wirtschaftlich gute Fortschritte gemacht habe. Es liege in unserem Interesse, dass sich der afrikanische Kontinent beruhigt, sagte Kraml.

Bundesrat ERTL (F/N) entgegnete, die derzeitige Entwicklungszusammenarbeit befinde sich in der Sackgasse und habe versagt. Er lehne daher weitere Ausgaben für korrupte Systeme ab und befürworte eher Hilfe zur Selbsthilfe. Er hege bei der Entschuldung in Afrika den Verdacht, dass damit vergangene Waffenkäufe beglichen werden sollen.

Bundesrätin ZWAZL (V/N) hielt dem entgegen, in Liberia stehe eine erfolgreiche Präsidentin an der Spitze, die ein Garant dafür sei, dass das Geld bestens angelegt wird. Zwazl wandte sich dann wieder dem Bankwesengesetz und der Finanzmarktaufsicht zu und unterstrich, der nun gefundene einheitliche Rechtsrahmen für die Aufsicht bringe mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Durch die derzeit 25 verschiedenen Auslegungen der EU-Richtlinie würde der grenzüberschreitende Betriebserwerb behindert. Sie zeigte sich auch zufrieden mit der Vereinheitlichung des Einlegerschutzes, der vor allem für die Lebensversicherung von entscheidender Bedeutung ist. Das neue Angebot einer kapitalorientierten Lebensversicherung mit Garantiezinssatz stelle angesichts der Turbulenzen am Kapitalmarkt ein wichtiges Signal dar, so Zwazl. 

Bundesrat BOCK (S/T) konzentrierte sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Damit könnten nun endlich jene Erbschaftsfälle, die zwischen Jänner und Juli 2008 angefallen sind, geregelt werden. Bock kritisierte die erfolgte Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich und zitierte die OECD, die von einer Schieflage des österreichischen Steuersystems gesprochen hat. In Österreich besäße ein Prozent der Bevölkerung ein Drittel des Gesamtvermögens, rechnete er vor, woraus man erkennen könne, dass vom Vermögen zu wenig in die Staatskasse fließe.

Staatssekretär Dr. LOPATKA stellte dezidiert fest, die Sorge um das Bankgeheimnis sei völlig unberechtigt, das Bankgeheimnis werde auch in Zukunft bleiben. Bei der OECD hätten kürzlich gemeinsam mit Luxemburg und der Schweiz Gespräche stattgefunden, die ein gutes Ergebnis gebracht hätten. Die OECD werde im Vorfeld des kommenden Gipfels der 20 führenden Wirtschaftsnationen außer Streit stellen, dass Österreich das Bankgeheimnis in der Form, wie es derzeit gültig ist, behalten könne. Österreich habe aber kein Interesse daran, Steuerhinterziehern und Geldwäschern eine Zuflucht zu bieten und unterstütze daher das strenge internationale Vorgehen gegen diese Personengruppe. Daher habe man sich bereit erklärt, bei gerichtlichen und steuerbehördlichen Rechtshilfeersuchen das Bankgeheimnis zu lockern, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Lopatka merkte grundsätzlich an, man habe von dritter Seite versucht, Österreich mit so genannten Steueroasen in einen Topf zu werfen. Dagegen müsse man sich wehren, bekräftigte er.

Gegen die Novelle des Bankwesengesetzes und anderer Gesetze wurde bei der Abstimmung mehrheitlich kein Einspruch erhoben. Lediglich das BZÖ schloss sich dem Votum nicht an. Hinsichtlich des BG  über die Leistung eines österreichischen Beitrags an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias verweigerten die F-BundesrätInnen ihre Zustimmung. Somit passierte auch dieses Gesetz den Bundesrat mehrheitlich. Einstimmig erfolgte die Zustimmung zu den drei Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesrat KAMPL (B/K) betonte in der Debatte über die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, dass das Kindergeld vor allem als Hilfe für allein erziehende Eltern gedacht war. Kampl bedauerte, dass Anträge des BZÖ im Nationalrat keine Mehrheit gefunden hätten, und kündigte an, die Vorlage zu beeinspruchen.

Bundesrätin Mosbacher (S/St) erläuterte den Sinn des Gesetzes bzw. des Zuschusses und sah darin eine Milderung für Härtefälle sowie eine Verbesserung der Informationssituation. Man sollte aber generell über Zuschüsse nachdenken; Zuschüsse, die man zurückzahlen müsse, hätten nämlich "immer einen bitteren Beigeschmack".

Wenn man in der Gesellschaft Optimismus haben wolle, dürfe sich niemand von der Gesellschaft im Stich gelassen fühlen, sagte Bundesrätin Mag. RAUSCH (V/N). Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld erfülle diese Funktion. Es werde nunmehr spürbar geholfen, sagte die Bundesrätin, und zwar sowohl durch eine handfeste finanzielle Hilfe als auch durch die Verlängerung des Zeitraums. Dies gebe auch Sicherheit. Auch bezüglich der Information gebe es Verbesserungen.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G/N) erinnerte daran, dass die "etwas chaotische" Einführung des Zuschusses unter Ministerin Haubner erfolgt sei. Sie sprach sich, an Bundesrätin Mosbacher anschließend, für ein grundsätzliches Überdenken des Zuschusses aus.

Trotz Zustimmung brachte Bundesrätin MÜHLWERTH (F/W) Kritik an der Novelle an. Eltern dürften nicht wegen der Rückzahlung des Zuschusses neuerlich in Not geraten. Kritik übte sie auch am Verwaltungsaufwand durch die Befassung verschiedener Stellen und an der Zuverdienstgrenze, die abgeschafft gehöre. Kindererziehung sei eine Familienleistung von beiden Elternteilen. Außerdem sei es den AntragstellerInnen vielfach nicht klar, dass es sich um einen Zuschuss und nicht um eine nicht zurückzuzahlende Transferleistung handle, kritisierte Mühlwerth.

Bundesrätin HLADNY (S/St) sah in der Novelle einen "richtigen Schritt in die richtige Richtung", kritisierte aber ebenfalls die Tatsache, dass der Zuschuss zurückgezahlt werden müsse.

Bundesrat SALLER (V/S) berichtete, dass sich der Salzburger Landtag mehrfach mit dem Thema befasst habe, und steuerte Zahlen zur Situation in Salzburg bei. Es seien nicht Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip gefragt, sondern gezielte Hilfen. Familien die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, sei eine wichtige und sensible Aufgabe.

Es gebe einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss, betonte Bundesrätin LUGSTEINER (S/N) und begrüßte die Verkürzung des Beobachtungszeitraums von 15 auf 8 Jahre.

Bundesrat STROHMAYER-DANGL (V/N) sah in 180 € pro Monat eine wirksame Hilfe, problematisierte aber auch die Rückzahlungsverpflichtung in Härtefällen. Die neue Einkommensgrenze und die Verkürzung des Beobachtungszeitraums seien zu begrüßen. "Wer schnell hilft, hilft doppelt" sei das Motto der Novelle, sagte der Redner.

Staatssekretärin MAREK dankte dem Parlament für seinen Beitrag zur Ermöglichung einer raschen Korrektur. Man habe durch einen RSb-Brief sichergestellt, dass die Informationen ankämen. Auch beim Begriff "Zuschuss" sei klargestellt worden, dass es sich um ein rückzahlbares Darlehen handle. Die Maßnahme sei eine kurzfristige Sanierung, doch werde die Zuschussregelung grundsätzlich anzugehen sein, auch im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand. Etwa die Hälfte der Antragsteller seien Alleinerziehende, teilte die Staatssekretärin mit. Die Zuverdienstgrenze werde beibehalten, um auch die Väter in der Familie zu haben. Der VfGH habe alle Klagen gegen die Zuverdienstgrenze abgewiesen, teilte Marek abschließend mit.

Die Gesetzesnovelle blieb mehrheitlich ohne Einspruch.

Die nächsten Verhandlungspunkte: Abkommen mit der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten sowie Übereinkommen zur Gründung dieser Europäischen Organisation.

Bundesrat Mag. ERLITZ (S/St) betonte, dass mit dem Übereinkommen Österreich endlich vollwertiges ESO-Mitglied werde, und dies im "Jahr der internationalen Astronomie", 400 Jahre nach Keplers "Astronomia nova". Erlitz zeigte sich zufrieden, dass damit österreichische Forscher einen leichteren Zugang zum größten Teleskop der Welt und somit zur Spitzenforschung hätten. Dies würde die mit dem Beitritt verbundenen Gebühren mehr als rechtfertigen.

Bundesrat KÖBERL (V/St) sah in der Astronomie ein "Opfer unserer Zeit", weil sie infolge der Luftverschmutzung nicht mehr an allen Orten dieser Welt möglich sei; die Einrichtungen in Chile seien diesen Einflüssen nicht ausgesetzt. Köberl hielt damit einen Vorstoß in neue Dimensionen für möglich und beschrieb weitere Vorhaben der ESO wie das Aufspüren von erdähnlichen Planeten im Weltraum. Die österreichischen Forschungsstätten würden davon profitieren.

Der Bundesrat erhob gegen die Abkommen einstimmig keinen Einspruch.

Bundesrätin BLATNIK (S/K) erläuterte Grundsätze und Details des CEEPUS-Programms. Die Zusammenarbeit der Universitäten werde ebenso gefördert wie der Austausch von Lehrern und Studierenden. So werde auch der Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich gestärkt. Dadurch werde eine neue Elite heranwachsen, die gegen Nationalismus gefeit sein werde, zitierte Blatnik Umberto Eco.

Bundesrätin Mag. EIBINGER (V/St) erinnerte daran, dass das Programm eine österreichische Initiative sei. Es ermögliche einen doppelten Abschluss für Studenten, die in zwei Ländern ihre Studien absolvierten, was auch für ArbeitnehmerInnen nützlich sei. Zu begrüßen sei auch die durch das Programm geförderte Mobilität, sagte die Bundesrätin. Österreich könne einmal mehr seine Rolle als Partner für Osteuropa beweisen.

Einstimmig wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.

Ohne Debatte wurde einstimmig kein Einspruch gegen ein Abkommen mit Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich erhoben.

"Sozialpartnerschaft im 21. Jahrhundert" lautet das Thema einer Enquete, deren Abhaltung der Bundesrat die einhellige Zustimmung erteilte. (Schluss)


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