Parlamentskorrespondenz Nr. 222 vom 18.03.2009

Vorlagen: Verfassung

Rechtspfleger sollen auch in Strafsachen eingesetzt werden dürfen

ÖVP und SPÖ haben gemeinsam eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt (516/A). Sie sprechen sich dafür aus, besonders ausgebildete nichtrichterliche Bundesbedienstete, so genannte Rechtspfleger, künftig nicht nur in Zivilrechtssachen, sondern auch in Strafsachen einzusetzen. Insbesondere könnten ihnen Kostenbestimmungen übertragen werden, heißt es in den Erläuterungen. Die Änderung der Bundesverfassung ist Voraussetzung für entsprechende gesetzliche Bestimmungen.

FPÖ: Verfassungsgerichtshof soll ständig tagen

Ein von der FPÖ vorgelegter Entschließungsantrag zielt auf Reformen im Bereich des Verfassungsgerichtshofs ab (546/A[E]). Geht es nach Abgeordnetem Harald Stefan und seinen FraktionskollegInnen soll der Verfassungsgerichtshof ständig tagen sowie das Personal aufgestockt und die Verfahrensdauer mit maximal sechs Monaten begrenzt werden. Außerdem tritt er dafür ein, im Falle von politisch motivierten Äußerungen die Absetzbarkeit des VfGH-Präsidenten zu ermöglichen. In den Erläuterungen verweist die FPÖ auf die ständige Überlastung des VfGH und äußert die Befürchtung, dass diese durch Beschwerden in Asylfragen weiter steigen werde.

BZÖ mahnt Umsetzungen der Empfehlungen des Rechnungshofs ein

Die Abgeordneten Josef Bucher und Rainer Widmann (beide B) drängen auf Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs in Sachen Verwaltungsreform und Bürokratieabbau und präsentieren in zwei Entschließungsanträgen einen Maßnahmenkatalog, der von der Vermeidung von Mehrgleisigkeiten über den Einsatz von Instrumenten des New Public Managements bis hin zur stärkeren Flexibilisierung im Personalbereich reicht. (552/A(E)), (556/A(E)) (Schluss)