Parlamentskorrespondenz Nr. 265 vom 30.03.2009

Vorlagen: Verfassung

Private Internet-Nutzung im Öffentlichen Dienst soll geregelt werden

Die Regierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Regelungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Öffentlichen Dienst enthält (160 d.B.). Zum einen geht es darum, die private Nutzung von Internet und E-Mail zu beschränken, zum anderen sollen überschießende und unverhältnismäßige Kontrollen durch den Dienstgeber hintangehalten werden.

Konkret wird im Beamten-Dienstrechtsgesetz festgeschrieben, dass die bereit gestellte IKT-Infrastruktur grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden darf. Eine private Nutzung in eingeschränktem Ausmaß ist jedoch erlaubt, soweit diese nicht missbräuchlich erfolgt, dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schadet, der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs nicht entgegen steht und die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IKT-Infrastruktur nicht gefährdet. Detaillierte Nutzungsgrundsätze sollen per Verordnung der Bundesregierung festgelegt werden.

Bei der Kontrolle der Beamten und Vertragsbediensteten soll im Wesentlichen der Grundsatz einer stufenweisen Kontrollverdichtung zur Anwendung gelangen. So darf dem Gesetzentwurf zufolge für Kontrollzwecke etwa nur dann auf personenbezogene IKT-Nutzungsdaten zurückgegriffen werden, wenn die Funktionsfähigkeit der IKT-Infrastruktur durch missbräuchliche Nutzung gefährdet ist oder ein Schaden droht bzw. der begründete Verdacht einer groben Dienstpflichtverletzung besteht. Inhalte übertragener Nachrichten dürfen nur in Ausnahmefällen eingesehen werden. Von konkreten Kontrollmaßnahmen sind sowohl die betroffenen Beamten als auch die Personalvertretung zu informieren. (Schluss)