Parlamentskorrespondenz Nr. 266 vom 30.03.2009

Vorlagen: Kultur

Staatliche Beiträge an Kirchen werden angepasst

Durch Änderungen der entsprechenden Bundesgesetze sollen die staatlichen Beiträge an die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsgesellschaft an die seit 1996 stattgefundene Geldentwertung angepasst werden. Die Erhöhung beträgt jeweils 23,95% und entspricht damit der bereits vertraglich fixierten Anhebung der Zahlungen an die Katholische Kirche. Wie die Erläuternden Bemerkungen in der vom Bundeskanzler vorgelegten Regierungsvorlage (159 d.B.) ausführen, sollen die Kirchen mit diesen wiederkehrenden Leistungen für die durch nationalsozialistische Gesetzgebung verfügten Vermögensentziehungen - in Übereinstimmung mit Artikel 26 des österreichischen Staatsvertrags - entschädigt werden. Die Mittel können die Religionsgemeinschaften sowohl für den Personalaufwand als auch für den Sachaufwand verwenden. (Schluss)


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