Parlamentskorrespondenz Nr. 273 vom 01.04.2009

Vorlagen: Landesverteidigung

Entwurf für eine Wehrrechtsnovelle 2009

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen umfangreichen Entwurf für eine Wehrrechtsnovelle vorgelegt. Neben vielen formal-legistischen Modernisierungen und Rechtanpassungen sind Erleichterungen für Grundwehrdiener beim Aufschub des Dienstantritts, ein besserer Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Änderungen bei verdeckten Ermittlungen vorgesehen (161 d.B.).

Die Vorschriften für das Stellungswesen werden neu strukturiert und leichter lesbar gestaltet; Grundwehrdiener sollen künftig ihren Wehrdienst aufschieben können, wenn die Einberufung eine bereits begonnene weiterführende Ausbildung, etwa den Besuch einer Fachhochschule, unterbrechen würde. Die soziale Unterstützung aller SoldatInnen und ihrer Angehöriger wird auf eine gesetzliche

Grundlage gestellt.

Im Heeresdisziplinargesetz wird die Aufsicht über weisungsfrei gestellte Organe in Angelegenheiten des Dienst- und Disziplinarrechts geregelt. Im Militärbefugnisgesetz sind Klarstellungen zur Vermeidung von Vollzugsproblemen vorgesehen: Selbstverwaltungskörper sollen im Rahmen einer verdeckten Ermittlung Urkunden (z.B. E-Card) ausstellen dürfen. Beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität wird die Datenübermittlung zwischen Sicherheitsbehörden verbessert. (Schluss)