Parlamentskorrespondenz Nr. 282 vom 02.04.2009

Unterrichtsausschuss: Ausweitung für Schulversuche

Oppositionsanträge sollen in Unterausschuss beraten werden

Wien (PK) – Nach der Aktuellen Aussprache standen zahlreiche Anträge auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses, die vertagt wurden.

Die ebenfalls vorliegende Änderung des Schulorganisationsgesetzes ermöglicht den Bundesländern, den Modellversuch Neue Mittelschule auf mehr Klassen auszudehnen. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen von S, V und Grünen angenommen.

Neue Mittelschule – Bundesländer dürfen mehr Versuche durchführen

Die einzelnen Bundesländer dürfen in Hinkunft den Modellversuch Neue Mittelschule in mehr als 10 Prozent der Pflichtschulen durchführen, sofern die 10-Prozent-Grenze bundesweit eingehalten wird. Das wird durch eine Novelle zum Schulorganisationsgesetz (SchOG) ermöglicht, die mehrheitlich beschlossen wurde. (105 d.B.)

Die neue Mittelschule startete im Schuljahr 2008/2009 und stellt ein Angebot für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14jährigen dar. Die Modellversuche werden nach bundeseinheitlichen Kriterien durch das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens) wissenschaftlich begleitet. Dem Nationalrat ist darüber alle drei Jahre Bericht zu erstatten. Zusätzlich hat das BIFIE der Unterrichtsministerin binnen sechs Monaten nach Beendigung jedes vierjährigen Versuchszeitraums einen Ergebnisbericht vorzulegen.

Abgeordneter Martin Graf (F), der eingangs der Debatte ankündigte, die Initiative nicht mittragen zu können, gab zudem zu bedenken, dass der Schulversuch im Lichte der budgetären Lage möglicherweise sistiert werden müsse, weshalb es zweckmäßig sei, die Materie zu vertagen. Damit Schuldemokratie keine Farce sei, wo durch Druckausübung entsprechendes Stimmverhalten evoziert werde, sollten diesbezügliche Abstimmungen geheim erfolgen, forderte Graf.

Positiv auf die Vorlage reagierten hingegen die Abgeordneten Elmar Mayer (S) und Anna Franz (V). Mayer begrüßte die Möglichkeit, dort, wo es gewünscht werde, neue Schulversuche starten zu können, Franz wiederum erhoffte sich durch die Vorlage Unterstützung für die bereits in Gang befindlichen Reformprozesse wie beispielsweise jenem in Vorarlberg.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) bekannte sich zwar prinzipiell zu Schulversuchen, teilte aber die budgetären Bedenken Grafs. Abgeordneter Harald Walser (G) hielt die Vorlage zwar für teilweise mangelhaft, da einige wichtige Punkte nicht im erforderlichen Ausmaß berücksichtigt worden seien, signalisierte jedoch trotzdem die Zustimmung seiner Fraktion. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) verwies auf die besondere Problemlage in Wien, wo es kooperative Mittelschulen gebe, und sprach zudem das genaue Prozedere bei den geplanten Evaluierungen an.

Nach einer kurzen Beantwortung von Detailfragen durch die Bundesministerin erhielt die Vorlage die Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, die diesbezügliche Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Anträge der Opposition werden vertagt

Sämtliche Anträge der Opposition, die zur Diskussion standen, wurden vertagt. Sie decken ein breites Gebiet der Bildungspolitik ab und reichen vom sonderpädagogischen Förderbedarf und Nachhilfeunterricht durch LehrerInnen über Pflichtschulausbildung von Flüchtlingskindern über dienstrechtliche Fragen bis hin zu einer Gesamtreform des österreichischen Schulsystems.

So fordert Abgeordneter Harald Walser (G) in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, mehr personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung zu stellen. (61/A[E])

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen (Abgeordneter Harald Walser) zielt darauf ab, die Einstufung in die Verwendungsgruppe L1 so zu ändern, dass all jene LehrerInnen, die an Pflichtschulen in Verbindung mit Blinden- und Hörgeschädigteneinrichtungen sowie an Sonderpädagogischen Zentren tätig sind, im gesamten Bundesgebiet gleichbehandelt werden. (365/A[E])

Um Flüchtlingskinder besser integrieren zu können, sollten in den Erstaufnahmelagern Pflichtschulen nach dem Vorbild der Heilstättenschulen in Krankenhäusern eingerichtet werden. Diesen Vorschlag enthält ein Entschließungsantrag, der ebenfalls von Abgeordnetem Harald Walser (G) eingebracht wurde. (384/A[E])

Abgeordnete Ursula Haubner (B) will die Lehrerinnen und Lehrer dazu verpflichten, jenen Schülerinnen und Schülern, die das Klassenziel nicht erreicht haben und eine Wiederholungsprüfung machen müssen, in den letzten drei Wochen der Hauptferien für einen Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen. Eine zusätzliche Entlohnung soll es dafür nicht geben. (300/A)  

Seitens der FPÖ wird von den Lehrerinnen und Lehrern verlangt, dreiwöchige Kuraufenthalte in der Regel in den 9 Wochen dauernden Hauptferien in Anspruch zu nehmen. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) hat in diesem Sinne entsprechende Anträge zur Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes sowie des Beamten-Dienstrechtsgesetzes eingebracht. (408/A und 409/A)

Die Intention weiteren Entschließungsantrags der Grünen (Abgeordneter Harald Walser) ist die Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen. Während konfessionellen Privatschulen die Personalkosten vom Staat refundiert werden, würden Schulen in freier Trägerschaft finanziell ausgehungert, wird darin beklagt. (482/A[E])

Ein "Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Österreichs" fordert schließlich Abgeordnete Ursula Haubner (B) in einem umfassenden Entschließungsantrag. (526 A/[E]) Die Vorstellungen des BZÖ betreffen nicht nur eine Generalreform des österreichischen Schulsystems, die sowohl den Unterricht selbst als auch die Verwaltungsstrukturen einschließt, sondern auch ein Bauprogramm und ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht. Das BZÖ spricht sich unter anderem für eine radikale Kompetenzvereinfachung – Gesetzgebung als Bundessache, Vollziehung als Aufgabe der Länder – aus und tritt dafür ein, nur einen Schulerhalter zu installieren. Weitere Vorschläge aus dem Reformpaket beziehen sich auf die Vereinheitlichung der gesamten PädagogInnenausbildung, eine gemeinsame Schule der 6- 15jährigen, die Einführung von Leistungsstandards in allen Bereichen, innere Differenzierung und Teamteaching statt Leistungsgruppen, klare Trennung von Verwaltung und Unterricht sowie ein Solidaritätsmodell Nachhilfe.

Die Anträge wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt, am Ende der Sitzung kündigte jedoch Ausschussobmann Walter Rosenkranz (F) an, es werde im Mai eine weitere Sitzung des Unterrichtsausschusses zur Einsetzung eines oder mehrerer Unterausschüsse geben. (Schluss)


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