Parlamentskorrespondenz Nr. 323 vom 20.04.2009

Telekommunikationsgesetz: Evaluierungsbericht zieht positive Bilanz

Wien (PK) - Eine positive Bilanz für den Zeitraum von 2005 bis 2007 zieht der 2. Evaluierungsbericht (III 53 d.B.) der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hinsichtlich des österreichischen Telekommunikationsgesetzes. Insgesamt habe sich die von Österreich erfolgte präzise Umsetzung des EU-Telekommunikationsrahmens sehr bewährt, lautet die Kernaussage des Berichts.

Österreich war und ist bestrebt, die Liberalisierung im Einklang mit der EU voranzutreiben, heißt es dazu weiter. Der 11. und 12. Bericht der Europäischen Kommission (EK) über elektronische Märkte in Europa weisen Österreich ein sehr gutes Zeugnis aus. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolge zeitgerecht und korrekt. Sämtliche im ersten Evaluierungsbericht erwähnten Vertragsverletzungsverfahren seien nunmehr eingestellt worden. Neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich seien nicht eröffnet worden.

An manchen Stellen schlägt der Bericht allerdings geringfügige Adaptierungen vor.

So etwa bei den AGB, deren Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, wie die Verfasser zu bedenken geben, keine Rechtssicherheit zu gewährleisten vermag. Eine zweckmäßigere Lösung wäre, anstatt der bisherigen Genehmigungsregelung der Regulierungsbehörde das Recht auf eine Verbandsklage nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes einzuräumen und gleichzeitig die Prüfungsbestimmung im TKG 2003 aufzuheben.

Hinsichtlich des Antragsrechts nach KartG wiederum stellt der Bericht den Vorschlag zur Diskussion, der Regulierungsbehörde in einem Fusionskontrollverfahren eine gesetzlich verankerte Mitwirkung bei der ökonomischen Bewertung eines Zusammenschlusses einzuräumen. Dies würde die Regulierungsbehörde als sektorspezifische Wettbewerbsaufsicht stärken, da durch derartige Zusammenschlüsse

auch massive Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf

den TK Märkten gegeben sind, argumentiert der Bericht. (Schluss)