Parlamentskorrespondenz Nr. 353 vom 27.04.2009

Die Arbeitsinspektion und der Bundesbedienstetenschutz

Situation des Bundesbedienstetenschutzes verbessert sich laufend

Wien (PK) - Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz verfolgt die gleichen Ziele, die auch dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu Grunde liegen, nämlich durch präventiven Bedienstetenschutz Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Bediensteten ein Arbeitsleben und einen Ruhestand ohne arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung und Spätfolgen zu ermöglichen.

Für die Umsetzung des Bundesbedienstetenschutzes ist in erster Linie die Dienststellenleitung Ansprechpartner der Arbeitsinspektion. 2007 hat sich die Gesamtsituation des Bundesbedienstetenschutzes weiter verbessert, so wurden alle von den Arbeitsinspektoraten festgestellten Mängel als behoben gemeldet. Dieser Erfolg wird im Bericht auf die intensiven Beratungen der Arbeitsinspektion und das Aufzeigen von kostengünstigen Verbesserungsmaßnahmen in den Bundesdienststellen sowie die konstruktive Zusammenarbeit mit den Dienststellen zurückgeführt. Ein wichtiger Erfolgsfaktor liegt in der Tätigkeit der Präventivkräfte (Sicherheitskräfte, ArbeitsmedizinerInnen), heißt es im Bericht. Im Berichtsjahr 2007 ereigneten sich in den zu überprüfenden Bundesdienststellen 2.599 Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle), davon keine tödlichen. (III-58 d.B.) (Schluss)


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