Parlamentskorrespondenz Nr. 362 vom 28.04.2009

Vorlagen: Budget

Budgetbegleitgesetz: von den Krankenkassen bis zu den Bundesmuseen

Dem Bundesfinanzgesetz mit seinem Doppelbudget für die Jahre 2009 und 2010 wird ein Budgetbegleitgesetz an die Seite gestellt, das einen breiten Bogen von Bereichen umfasst, der von der Krankenkassen-Sanierung über das Justiz-Entlastungspaket, Medienförderung für Private, Infrastrukturoffensive, Förderung der KMU bis hin zur Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen reicht.

Sanierung der Kassen

Allein zur Sanierung der Krankenkassen sieht der Entwurf für die nächsten beiden Jahre rund 730 Mill. € aus Bundesmitteln vor. 45 Mill. € sollen bereits 2009 an jene Gebietskrankenkassen verteilt werden, die 2008 negativ bilanziert hatten. Die geplante Auflösung des Ausgleichsfonds für Katastrophenfälle wird weitere 42,5 Mill. € für die Kassen flüssig machen. Neu ist auch die Einführung eines Kassenstrukturfonds ab dem Jahr 2010 mit 100 Mill. €. Weiters ist im Gesetz vorgesehen, jene 97 Mill. € auf die Gebietskrankenkassen aufzuteilen, die sie nach der Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente durch die Pauschalrefundierung mehr erhalten als sie tatsächlich für die Mehrwertsteuer ausgeben. Zur Entschuldung wiederum werden den Kassen in den nächsten drei Jahren 450 Mill. € aus dem Budget zur Verfügung gestellt, wobei dieser Betrag in drei Tranchen zu je 150 Mill. € ab 2010 ausbezahlt werden wird.  

Entlastung der Justiz

Der das Justizressort betreffende Teil des Budgetbegleitgesetzes sieht u.a. eine de-facto-Anhebung der Gerichtsgebühren um 5 % vor, die ab 1. Juli in Kraft treten soll und für dieses Jahr dem Budget vier Mill. € und im Jahr 2010 neun Mill. € bringen wird. Überdies werden neue Gebühren, so etwa für sämtliche Außerstreitverfahren, eingeführt und die Wertgrenzen um 25 % erhöht. Angehoben werden auch die Tagsätze für die Bemessung der Geldstrafen, und zwar die Untergrenze von zwei auf vier € und die Obergrenze von 500 auf 5000 €.

Entlastung für die Straf-Landesgerichte soll durch den Entfall des Beisitzers in den Schöffensenaten und die Streichung einiger Zuständigkeiten des Drei-Richter-Senats kommen. Diese Senate werden allerdings anstelle der Oberlandesgerichte nunmehr die Fortführungsanträge übernehmen. Die Zuständigkeit der Geschworenengerichte wiederum wird auf Straftaten mit einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslänglich beschränkt.

Medienförderung für Private

Änderungen bewirkt das Budgetbegleitgesetz auch im Bereich Medien. So ist im KommAustria-Gesetz eine schrittweise Verschiebung von Mitteln aus dem Digitalisierungsfonds zum Fernsehfilmförderungsfonds vorgesehen. Weiters wird die gesetzliche Grundlage für einen Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und einen Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks geschaffen. Diese beiden neuen Fonds sollen mit zusätzlich insgesamt sechs Mill. € jährlich aus den Rundfunkgebühren dotiert werden.

KMU: Erhöhung des Haftungsrahmens

Die Änderung des KMU-Förderungsgesetzes wiederum bringt eine Erhöhung des Rahmens für die Haftungsübernahme der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) von 250 Mill. € auf 500 Mill. € sowie eine Erhöhung der Obergrenze für die Haftungsübernahme im Einzelfall von zwei Mill. € auf vier Mill. €, dies allerdings befristet bis Ende 2010. Bei der Forschungsförderung geht es um eine Zusammenfassung und Aufstockung der beiden Haftungsrahmen der FFG auf insgesamt 320 Mill. €. Der Bundesministern für Verkehr, Innovation und Technologie schließlich ermöglicht das Budgetbegleitungsgesetz zusätzliche Vorbelastungen in der Höhe von 1,764 Mrd. €. Im Kulturbereich bewirkt die Anhebung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen jährliche Mehrausgaben von 8,5 Mill. €, die Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundestheater wird zu jährlichen Mehrausgaben von 3,5 Mill. € führen.

E-Government: Unternehmen erhalten zentrale Internetplattform

Neu ist auch ein so genanntes Unternehmensserviceportalgesetz, das ein One-Stop-Shop Internetserviceportal für Unternehmen einrichtet. Betriebe erhalten dadurch eine bessere Möglichkeit zur Abwicklung von Transaktionen und zur Einholung von Informationen über gesetzliche Verpflichtungen. Die Regierungsvorlage interpretiert das Portal als zentrale Plattform für die für Unternehmen relevanten E-Government-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung.

Änderungen bei Einkommens- und Körperschaftssteuer

Im Einkommenssteuerrecht soll u.a. die bisherige steuerliche Praxis der Behandlung von Kostenersätzen bei gemeinnützigen Sportvereinen und der Kapitalertragsteuerabzug von Bezügen aus Agrargemeinschaften auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Weiters wird die nach der bisherigen Rechtslage bestehende Möglichkeit beseitigt, dass das bei der Lohnbesteuerung berücksichtigte Sonderausgabenpauschale bei einer Veranlagung nachträglich wieder entfallen kann. Darüber hinaus soll eine Besteuerungslücke geschlossen werden: Die Rückzahlung von unbegrenzt abzugsfähigen Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung soll, soweit die Beitragsleistung im Zahlungsjahr das Einkommen gemindert hat, im Rückzahlungsjahr einkommenserhöhend erfasst werden können.

Die Änderungen im KStG 1988 dienen im Wesentlichen der Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Beteiligungserträgen. Solche aus ausländischen Portfoliobeteiligungen (Beteiligungen unter 10 % des

Nennkapitals) sollen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die einerseits europarechtlichen Anforderungen genügt und andererseits einen einfachen Vollzug gewährleistet, der mit keinen

nennenswerten zusätzlichen Budgetausfällen verbunden ist. Privatstiftungen sollen hinsichtlich der Gewinnanteile aus Auslandsbeteiligungen den übrigen Körperschaften gleichgestellt werden.  

Sonstige Neuerungen

Zum Thema Familie hält das Gesetz fest, dass die Verwaltungskosten für die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes auch in den Jahren 2009 bis 2013 aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden. Die teilweise Abschaffung der Studienbeiträge macht die Überweisung von Mitteln des Ausgleichsfonds an die Studienförderung nun obsolet. Weiters ist eine Gleichstellung von echten und freien Dienstnehmern vorgesehen.  Im Klartext bedeutet dies, dass freie Dienstnehmer bzw. deren Auftraggeber künftig 3 % Kommunalsteuer bezahlen und 4,7 % an Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds beisteuern.

Was den Unterrichtsbereich betrifft, legt das am 22. April dem Budgetausschuss zugewiesene Papier die Lehrverpflichtung mit 1 776 Stunden pro Unterrichtsjahr fest, die Anzahl der zu leistenden Supplierstunden wird verdoppelt. Der Zuschlag für Mehrdienstleistungen verringert sich durch die neuen Bestimmungen von 1,432 % des Gehalts auf 1,3 %. Vorgesehen ist weiters die Einführung eines Altersteilzeitmodells für Lehrer. (Schluss)