Parlamentskorrespondenz Nr. 402 vom 08.05.2009

Gesundheitsausschuss (2)

Wien (PK) – Die Anpassung des Bäderhygienegesetzes an EU-Recht, die Novellierung des Blutsicherheitsgesetzes und elf Anträge waren die weiteren Punkte der umfangreichen Tagesordnung des Gesundheitsausschusses.

Bäderhygienegesetz wird an das EU-Recht angepasst

Auch bei der Novelle zum Bäderhygienegesetz handelt es sich um die  Umsetzung der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung. Darüber hinaus enthält der vorliegende Entwurf nähere Bestimmungen hinsichtlich einer hygienisch einwandfreien Betriebsführung von Warmsprudelwannen (Whirlwannen). Darüber hinaus wird der Kreis der Sachverständigen nach dem Bäderhygienegesetz erweitert. Aus der Novellierung ergeben sich zwei neue Informationsverpflichtungen für Unternehmen: die Einholung einer Betriebsbewilligung für Einrichtungen mit Warmsprudelwannen, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sowie die Verpflichtung, das einmal jährlich einzuholende wasserhygienische Gutachten nunmehr auch der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

Auch diese Gesetzesnovelle fand unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der legistischen Präzisierungen dient, die Zustimmung aller Fraktionen. Abgeordnete Renate Csörgits (S) hob insbesondere das Erfordernis hervor, regelmäßig ein Badegewässerprofil für jedes Badegewässer zu erstellen und zu aktualisieren. Außerdem begrüßte sie die neuen Parameter zur Überwachung und mikrobiologischen Bewertung der Wasserqualität, die jährliche Einstufung der Wasserqualität auf Grundlage der Daten der letzten vier Badesaisonen sowie die Einführung von vier Qualitätsstufen der Badegewässer. Abgeordnete Ursula Haubner (B) befürwortete die zusätzlichen Informationsverpflichtungen und die Hereinnahme der Whirlwannen in das Gesetz. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) fand es erschreckend, dass von 90 entnommenen Proben 60 nicht in Ordnung sind.

Blutsicherheitsgesetz: Vereinfachung der Inspektionen

Die vorgesehenen Änderungen im Blutsicherheitsgesetz wurden ebenfalls einstimmig angenommen. Die Novelle soll u.a. die Aufgabe der Inspektion von Blutspendeeinrichtungen – soweit es sich nicht um mobile Entnahmen handelt – von der Bezirksverwaltungsbehörde auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen übertragen, da die bisherige Lösung in der Praxis zu Doppelgleisigkeiten und zu Mehrbelastungen für die Betriebe geführt hat.

Der Gesetzesvorschlag wurde von den Abgeordneten Erwin Kaipel (S), Ursula Haubner (B) und Kurt Grünewald (G) ausdrücklich unterstützt. Sie erkundigten sich jedoch, wie Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) auch, ob für die zusätzlichen Aufgaben der Bundesanstalt personelle und finanzielle Vorsorge getroffen worden sei.

Dazu stellte Bundesminister Alois Stöger fest, die Bundesanstalt sei Teil der AGES, die insgesamt aus drei Personen, und zwar aus zwei Leitern im Ministerium und einem der AGES bestehe. Diese würden dann ExpertInnen heranziehen. Damit habe man eine Verwaltungskonzentration ermöglicht. Grundsätzlich bekräftigte Stöger, ihm sei die Stärkung der AGES wichtig, da sie im Hinblick auf den Schutz bei Medikamenten sowie bei der Nahrungsmittelkette wichtige Dienstleistungen anbiete. Sie habe auch beim Auftreten des neuen Grippevirus sehr gute Arbeit geleistet.

In weiterer Folge befassten sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses mit einer Reihe oppositioneller Anträge.

Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung

In einem Entschließungsantrag (473/A[E]) fordern die Grünen einen Plan für eine bundesweite Hospiz- und Palliativversorgung. Die Regierungsparteien legten hiezu einen Abänderungsantrag vor, in dem der Gesundheitsminister ersucht wird, bis Anfang 2010 einen Zwischenbericht zu erstellen, der sich mit dem Stand einer gleichwertigen, flächendeckenden, abgestuften Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich befasst; über Empfehlung der Bundesgesundheitskommission sollen in den Landesgesundheitsplattformen konkrete Reformpoolprojekte zur Pilotierung initiiert werden. – Der Entschließungsantrag wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Therapien für Kinder und Jugendliche

Unter einem wurden drei Anträge der FPÖ betreffend Erhebung von Gesundheitsdaten über Kinder und Jugendliche (490/A[E]), bezüglich Umsetzung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans (z.B. um den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie) (491/A[E]), hinsichtlich der Streichung des Selbstbehalts bei Therapien für Kinder und Jugendliche (503/A[E]) und der Grün-Antrag (518/A[E]), wonach für Kinder und Jugendliche kostenfreie Therapien zu etablieren sind, verhandelt.

S-Abgeordnete Renate Csörgits verwies auf einen Bericht des ÖBIG, dessen Fertigstellung für 2010 geplant ist, und beantragte daher, den Antrag 490/A(E) zu vertagen.

Abgeordneter Johann Hechtl (S) brachte zum Antrag 491/A(E) einen S-V-Abänderungsantrag ein, wonach der Gesundheitsminister aufgefordert wird, die Empfehlungen des Arbeitskreises "Österreichischer Gesundheitsplan für Kinder" weiter umzusetzen, insbesondere den derzeit bestehenden Rehabilitationsplan des GÖG-ÖBIG hinsichtlich der Bedarfsplanung des Bereichs Kinderrehabilitation, und hier vor allem um die onkologische Rehabilitation, zu erweitern.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) legte einen S-V-Abänderungsantrag zum Antrag 503/A(E) vor. In diesem wird der Minister ersucht, in Vorbereitung der nächsten 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Gespräche mit den Bundesländern hinsichtlich einer etwaigen Reduzierung bzw. Streichung des Verpflegskostenbeitrags für Kinder und Jugendliche bei Spitalsaufenthalt aufzunehmen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) präsentierte gleichfalls zum Antrag 503/A(E) einen Abänderungsantrag, in dem es darum geht, dass rasch familienfreundliche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Familien durchzuführen sind und die generelle Abschaffung der Zuzahlung zu den Pflegegebühren bei Krankenhausaufenthalten und Therapien von Kindern unter 18 Jahren umzusetzen ist.

In der Debatte zu diesen Anträgen meinte V-Abgeordneter Karl Donabauer, die Selbstbehaltsdebatte sei eine emotionale Debatte, und forderte die Abgeordneten auf, sich in Ruhe über diese Frage zu unterhalten. Man sollte schauen, dass bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen der Verpflegskostenbeitrag, der von den Spitälern eingehoben wird, Teil dieser Verhandlungen wird und man sich damit auseinandersetzt.

Für G-Abgeordneten Karl Öllinger stellt sich die Frage, ob der Selbstbehalt Sinn macht und ob man die Einnahme aus dem Selbstbehalt braucht. Seiner Meinung nach nicht, da ein Gutteil der Kosten für die Administration gebraucht wird.

Gesundheitsminister Alois Stöger wies darauf hin, dass die soziale Krankenversicherung Leistungen zur Verfügung stellt und die für Kinder notwendigen Leistungen auch bezahlt.

Bei der Abstimmung wurde der Vertagungsantrag zum Antrag 490/A(E) mit S-V-Mehrheit angenommen. Der Antrag 491/A(E) wurde in der Fassung des S-V-Abänderungsantrags von SPÖ und ÖVP verabschiedet. Der B-Abänderungsantrag zum Antrag 503/A(E) blieb in der Minderheit. Der Antrag 503/A(E) wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP beschlossen. Der Antrag 518/A(E) gilt als miterledigt.

Etablierung von Kompetenzzentren

Die Etablierung von Kompetenzzentren für seltene und chronische Erkrankungen in der Pädiatrie ist ein weiteres Anliegen der Grünen (520/A[E]). V-Abgeordneter August Wöginger unterstrich die Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Anliegens und schlug angesichts der Tatsache, dass der Oberste Sanitätsrat eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die die Ziele eines nationalen Aktionsplans erstellen soll, vor, die Behandlung des Antrags zu vertagen. – Die Vertagung wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen.

Mehrheit gegen Aufwertung der E-Card durch Zusatzfunktionen

In einem Entschließungsantrag (565/A[E]) plädiert das BZÖ für eine generelle Aufwertung der E-Card. So würde etwa die Ausstattung mit einem Foto nicht nur den Missbrauch eindämmen, sondern sie hätte auch den Vorteil, dass die E-Card in Hinkunft von Jugendlichen und Pensionisten als Personalausweis verwendet werden kann. Zudem könnten auf der E-Card nicht nur die Personendaten, sondern auch die Blutgruppe, Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten, Notfalldaten, Patientenverfügungen oder Eintragungen in bestimmte Register (z.B. Herzschrittmacher) angegeben werden. – SPÖ, ÖVP, FPÖ und die Grünen lehnten diesen Antrag ab.

Rasche Evaluierung der Leistungsinformation

In einem Entschließungsantrag des BZÖ (566/A[E]) wird die Einführung einer vierteljährlichen Leistungsinformation gefordert, und die habe verständlicher formuliert und vollständiger aufgeschlüsselt zu sein als bisher.

In einem Abänderungsantrag der beiden Regierungsparteien geht es um die Evaluierung der Leistungsinformation. Gleichzeitig soll der Hauptverband beauftragt werden, Vorschläge vorzulegen, inwieweit durch Änderungen des Leistungsinformationssystems das Kostenbewusstsein des Einzelnen im Gesundheitsbereich besser erreicht werden könnte.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) meinte, es müsse möglich sein, die Info kostengünstiger anzubieten; zudem sollten die modernen Kommunikationsmittel genutzt werden.

Der B-Antrag wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Medizin-Uni in Linz

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde Österreich in vier Versorgungsregionen eingeteilt. Nur die zweitgrößte Versorgungsregion, die aus Oberösterreich und Salzburg besteht, habe keine eigene Medizinische Universität, stellt Abgeordnete Ursula Haubner (B) in einem Entschließungsantrag (511/A[E]) fest. Daher sei die Errichtung einer eigenen Medizinischen Universität in Linz ein Gebot der Stunde. – Der Antrag wurde mit dem Hinweis auf eine Bedarfserhebung mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und der Grünen vertagt.

Finanzielle Absicherung der Flugrettung

Der B-Antrag 55/A(E) auf nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung wurde – unter Hinweis auf das Tagen einer Arbeitsgruppe - vertagt.

F für Angabe des SAR-Wertes bei Mobiltelefonen

Für eine verpflichtende Angabe des SAR-Wertes auf der Verpackung von Mobiltelefonen setzt sich die FPÖ in einem Entschließungsantrag (178/A[E]) ein. – Dieser Antrag wurde mit breiter Mehrheit dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesen. (Schluss)