Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 19.05.2009

Alle loben die Volksanwaltschaft

Nationalrat debattiert 31. Bericht der Volksanwaltschaft

Wien (PK) – Nach dem Grünen Bericht stand der 31. Bericht der Volksanwaltschaft auf der Tagesordnung des Nationalrats. Die Dienstleistungen der Volksanwaltschaft werden von immer mehr Menschen angenommen, hob Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) als erster Redner hervor, im Jahr 2007 waren es insgesamt 15.204 Personen. Diese in der Verfassung verankerte Bürgerservicestelle habe eine ganz wichtige Funktion, da nicht nur die Bevölkerung formlos ihre Probleme vortragen könne, sondern weil von den Anregungen der Volksanwälte oft wichtige Impulse für die Gesetzgebung ausgehen. Dass in naher Zukunft das internationale Ombudsmanninstitut in Österreich etabliert werde, belege die gute Arbeit der Volksanwältinnen und Volksanwälte.

Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) ging auf die Eckdaten des Tätigkeitsberichts ein und wies darauf hin, dass sich die Schwerpunkte im Bereich der Bundesverwaltung auf das Justiz- und das Sozialministerium sowie in zweiter Linie auf das Innen- und das Wirtschaftsressort bezogen. Was die Beschwerdehäufigkeit angeht, so kamen die meisten Fälle aus Wien, Niederösterreich und Burgenland. Dies zeige seiner Meinung nach klar, dass der Sitz der Behörde in Wien Auswirkungen auf die Anzahl der Fälle hat. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, dass die regionalen Sprechstunden beibehalten werden.

Der 31. Bericht der Volksanwaltschaft stelle ein sehr umfassendes und eindrucksvolles Zeugnis über die wichtige und wertvolle Tätigkeit dieser Institution dar, konstatierte Abgeordneter Werner HERBERT (F). Besonders begrüßenswert am Bericht sei das erstmals beigefügte Sonderheft, das legistische Anregungen enthält. Dies sei seiner Ansicht nach eine sehr sinnvolle Bereicherung. 

Abgeordnete Martina SCHENK (B) schloss sich den Lobesworten ihrer Vorredner für die Arbeit der Volksanwaltschaft an. Da es sich um einen sehr umfassenden Bericht handelt, habe ihre Fraktion die gesonderte Behandlung des Grundrechtsteils und der legislativen Anregungen sowie die Beiziehung der jeweiligen Minister im Ausschuss vorgeschlagen. Aus der großen Anzahl an Vorschlägen für die Gesetzgebung griff Schenk drei als wichtige Beispiele heraus: die Erarbeitung von Richtlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und –ministerien, die Liberalisierung des Schulsprengelgesetzes sowie die Schaffung einer Grundsicherung für Minderjährige und eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Zu letzterem brachte sie einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) plädierte für eine Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft, das ein sehr niederschwelliges und gut funktionierendes Kontrollinstrument sei. Als Beispiele führte der G-Mandatar die Ausdehnung der Prüfagenden auf die

ausgegliederten Rechtsträger sowie die Ladungsmöglichkeit von Ministern und Volksanwälten in die Ausschusssitzungen an. Angehen müsste man auch die Frage, warum es ein Ost-West-Gefälle gibt, zeigte Zinggl auf, in Wien werden viermal so viele Beschwerdefälle an die Volksanwälte herangetragen als etwa in Tirol. Auch er ging auf einige von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Problemfälle ein, wo legislative Lösungen erforderlich wären. Als Beispiele führte Zinggl die zu niedrige Anbringung von Verkehrszeichen an, wodurch sehbehinderte Menschen diskriminiert werden, oder besondere Härten im Rahmen der Genehmigung von Aufenthaltsgenehmigungen.

Abgeordneter Josef AUER (S) machte darauf aufmerksam, dass aus Tirol die wenigsten Beschwerdefälle kommen, was aber wohl kaum mit dem hohen Zufriedenheitsfaktor zusammenhängen könne. Auer war daher der Auffassung, dass die Volksanwälte noch mehr in die Bundesländer hinaus gehen sollten und die Werbung verstärkt werden sollte.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) zeigte sich froh, dass es die Volksanwaltschaft gibt, denn die Bürger brauchten Hilfe im Behördendschungel. Ein besonderer Dank gelte den Volksanwälten dafür, dass sie speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingehen. Deshalb sei es wichtig, dass die Informationen nicht nur über den Computer laufen, sondern dass es die Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen gibt. Eine besondere "Baustelle" sei etwa die Sachwalterschaft, die zu immer mehr Problemen führe und wo die Volksanwaltschaft dringenden Handlungsbedarf sieht.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) befasste sich insbesondere mit den im Bericht aufgezeigten Unfallserien an unbeschrankten Bahnübergängen. So seien etwa in Niederösterreich innerhalb von nur fünf Monaten zehn Menschen ums Leben gekommen. Hier gebe es einen dringenden legislativen Handlungsbedarf.

Auch Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) zollte der Volksanwaltschaft Dank für die gute Arbeit. Neben der Statistik über die ausgezeichnete Beratungstätigkeit weise der Bericht auch sehr viele legistische Vorschläge auf, die vom Nationalrat ernst genommen werden sollten. Er plädierte auch für eine Ausweitung der Prüfkompetenzen.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) unterstützte nachdrücklich den Vorschlag der Volksanwälte, wonach die Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes im Sinne der minderjährigen Kinder geändert werden sollten. S-Mandatar Johann HECHTL sah sich mit der Volksanwaltschaft einer Meinung, was die Forderungen nach einem gleichen Zugang zur Invaliditätspension, nach einem kindergerechten Pflegegeld sowie die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % betrifft. Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) wiederum befasste sich mit den Arbeitsschwerpunkten der Volksanwaltschaft, während S-Mandatar Ewald SACHER auf die – im Bericht aufgezeigten - Missstände bei Pflegegeldverfahren hinwies.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) hob die Bedeutung der Volksanwaltschaft in Bezug auf die Verbesserung der Verwaltung hervor (z.B. in der Frage der Rechtssicherheit von Auslandsadoptionen), während ihr Fraktionskollege Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK die wichtige Rolle der Volksanwaltschaft in Bezug auf die Gemeinden thematisierte.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) meinte, die Bedeutung der Volksanwaltschaft zeige sich nicht zuletzt darin, dass sie immer wieder Lücken im Sozialsystem aufzeige. So habe sie etwa darauf aufmerksam gemacht, dass Studierende mit einem Doppelstudium bzw. mit überlangen Wartezeiten auf einen Praktikumsplatz die Familienbeihilfe zu verlieren drohten. Lohfeyer betonte, das Parlament versuche, die Gesetze stets so gut wie möglich zu machen, Mängel zeigten sich aber oft erst im Praxistest.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) begrüßte die Erhöhung der Planstellen in der Volksanwaltschaft. Er erwartet sich durch verstärkte Marketingmaßnahmen einen noch höheren Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft, vor allem bei der jüngeren Bevölkerung.

Volksanwältin Gertrude BRINEK erklärte, am Volksanwaltschaftsbericht manifestiere sich das Interesse der BürgerInnen an einer guten und bürgergerechten Verwaltung. Die Volksanwaltschaft wolle Bürgerservicestelle im besten Sinne des Wortes sein, bekräftigte sie, die BürgerInnen hätten ein Grundrecht auf eine gute Verwaltung und sollten nicht in eine Bittstellerrolle gedrängt werden.

Zu konkreten Problemstellungen merkte Brinek unter anderem an, die letzte Novellierung des Sachwalterrechts habe nicht alle Probleme gelöst. Bei der Pflegegeldeinstufung sprach sie sich für eine Vereinheitlichung von Parametern aus.

Volksanwältin Terezija STOISITS trat für eine Ausweitung der Befugnisse der Volksanwaltschaft ein und bedauerte, dass die Volksanwaltschaft derzeit für ausgegliederte Rechtsträger nicht zuständig sei. Die Volksanwaltschaft sei auch "extrem daran interessiert", ihre Erfahrungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit mache, mit den Abgeordneten zu teilen, meinte sie und hob die legistischen Anregungen hervor. Zu den Beschwerdezahlen hielt Stoisits fest, es gebe zigtausende Verwaltungsakte in Österreich, nur ein geringer Teil davon führe zu Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Inhaltlich urgierte sie u.a. eine Mindesthöhe für Verkehrszeichen.

Der 31. Bericht der Volksanwaltschaft wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Unterhaltsvorschussgesetz blieb in der Minderheit.

(Schluss Volksanwaltschaft/Forts. NR)