Parlamentskorrespondenz Nr. 455 vom 25.05.2009

Vorlagen: Familie

Verpflichtendes Kindergartenjahr: Bund-Länder-Vereinbarung liegt vor

Die Regierung hat dem Nationalrat in Bezug auf die geplante Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahrs eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern zur Genehmigung vorgelegt (205 d.B.). Dieser Vereinbarung zufolge verpflichten sich die Länder, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 für fünfjährige Kinder kostenlose halbtägige Kindergartenplätze im Ausmaß von 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht zum Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schuleintritt soll spätestens ein Jahr darauf, also im September 2010, wirksam werden. Der verpflichtende Kindergartenbesuch gilt für mindestens 16 bis 20 Stunden sowie für mindestens vier Tage pro Woche. Der Bund überweist den Ländern in den kommenden Jahren für die dadurch entstehenden Mehrkosten "Zweckzuschüsse" von jeweils 70 Mio. € pro Jahr.

Begründet wird die Einführung des halbtägig verpflichtenden und kostenlosen Kindergartenjahrs für Fünfjährige von der Regierung damit, dass allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen für das spätere Berufsleben geboten werden sollen, unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft. Gemäß Erläuterungen haben im Kindergartenjahr 2007/08 75.266 von 80.667 Kindern (93,3 %) im letzten Jahr vor Schuleintritt einen Kindergarten oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht. (Schluss)