Parlamentskorrespondenz Nr. 461 vom 26.05.2009

Nationalrat nimmt Debatte über Budgets der einzelnen Ressorts auf

Start mit den Obersten Organen und dem Bundeskanzleramt

Wien (PK) - Der Nationalrat setzte heute seine Beratungen über das Doppelbudget 2009/2010 fort und befasste sich zunächst mit den Budgetansätzen für die "Obersten Organe" Bundespräsident, Nationalrat, Bundesrat, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Rechnungshof und Volksanwaltschaft sowie mit den Budgetansätzen für das Bundeskanzleramt.

Die von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer eröffnete Debatte wurde von Abgeordnetem Harald STEFAN (F) als erstem Redner eingeleitet. Den vorliegenden Budgetentwürfen mangle es an Gestaltungswillen, das Budget schreibe lediglich das Bestehende fort, kritisierte Stefan, was umso bedauerlicher sei, als zur Verwaltungsreform große Ansätze zur Systemverbesserung vorlägen. Zunächst wies der Redner auf die Notwendigkeit hin, undurchsichtige Kompetenzverhältnisse und Verfahrensvorschriften in zahllosen Kommissionen und Behörden in den Bundesländern zu durchforsten, um den Zugang der Bürger zum Recht zu erleichtern. Stefan plädierte für die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichtshofs, der grundsätzliche Entscheidungen treffe, sowie von jeweils einem Landesgerichtshof pro Bundesland. Dadurch würden die Kompetenzen der Länder gestärkt, die Verfahren kürzer, die Rechtssicherheit größer und der Verwaltungsgerichtshof entlastet.

Den Instanzenzug im Asylrecht würde Stefan beim Asylgerichtshof enden lassen, um eine Überlastung des Verfassungsgerichtshofs zu vermeiden. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren beim Verfassungsgerichtshof sei im internationalen Vergleich nicht schlecht, man sollte aber am Ziel festhalten, die Verfahren in weniger als sechs Monaten abzuschließen. Mehr Planstellen für ständige Referenten, ständige Tagungen und hauptberufliche Richter seien dafür notwendig. Außerdem plädierte Stefan dafür, die Möglichkeit zu schaffen, VfGH-Präsidenten abzuberufen, die sich zu politischen Aussagen hinreißen ließen.

Die vielen Kommissionen und Anwaltschaften, die für Patienten, Behinderte oder Pflegebedürftige geschaffen wurden, will Stefan bei der Volksanwaltschaft bündeln und zugleich die Zuständigkeit der Volksanwälte sowie des Rechnungshofs auf ausgegliederte Bereiche ausdehnen. 

Den Wunsch des Rechnungshofs, seine Prüfkompetenz auf Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern auszudehnen, unterstützte Stefan, weil dort große Einsparungspotentiale realisiert werden können; gleiches verlangte Stefan für Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25 %.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) begrüßte die Reform der Asylgerichtsbarkeit und machte darauf aufmerksam, dass es gelungen sei, die Verfahren zu beschleunigen und den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten. Der Asylgerichtshof leiste gute Arbeit, hielt Abgeordneter Wittmann ausdrücklich fest. Weiters plädierte der Redner für eine Reform der Verwaltungsgerichtshöfe und dabei für zwei Instanzen in der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Durch zusätzliche Planstellen für den Verfassungsgerichtshof, darunter 15 zusätzliche Juristen, werde es möglich sein, die international hohen Standards der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit zu halten. Der Asylgerichtshof zeige, dass er imstande sei, den "Rucksack" an noch unerledigten Verfahren zu bewältigen und abzubauen.

Angesichts der großen internationalen Erfolge des österreichischen Films zeigte sich Abgeordneter Wittmann erfreut über die Aufstockung der Mittel zur Förderung des Fernsehfilms um 6 Mio. € auf 13,5 Mio. €, sowie über zusätzliche Förderungsmittel für den privaten und den nicht kommerziellen Rundfunk.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) sprach die Befürchtung aus, 19 zusätzliche Planstellen würden beim Verfassungsgerichtshof nicht ausreichen, um die Mehrbelastung des VfGH durch Asylverfahren auszugleichen. Überlange Verfahren seien dem rechtsuchenden Bürger aber nicht zumutbar, klagte Windholz.

Beeindruckt zeigte sich der Abgeordnete von der Leistung des Rechnungshofs in seinem Bemühen um einen sparsamen Einsatz der Steuergelder. Auch Windholz will die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs ausweiten, unter anderem auch auf Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern. Zu erweitern seien auch die Prüfkompetenzen der Volksanwälte. Windholz regte auch an, die mediale Präsenz der Volksanwälte über den ORF hinaus zu verbreitern.

Keine Effizienzsteigerung erwartete sich der Abgeordnete von der Kompetenzverschiebung im Asylverfahren vom Verwaltungsgerichtshof zum VfGH. "Stauverschiebung" lautete sein Kommentar dazu. Windholz schloss seine Ausführungen mit vehementer Kritik an den hohen Repräsentationsausgaben der Bundesregierung. 

Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) wandte sich entschieden gegen Vorschläge zur Einführung einer weiteren - vierten - Kontrollebene in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern. Kopf gab zu bedenken, dass diese Gemeinden bereits von drei Instanzen geprüft werden.

Auch der VP-Klubobmann begrüßte die Aufstockung der Fernsehfilmförderung um 6 Mio. € und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Film ein wichtiges Kulturgut, aber auch ein enormer Wirtschaftsfaktor sei: 2.300 Unternehmen seien in dieser Branche tätig, sie beschäftigen direkt 2.500 Menschen und weitere 2.500 indirekt. Außerdem wachse die Filmwirtschaft weit über dem Durchschnitt der Volkswirtschaft. Wenn nun die Fernsehfilmförderung aufgestockt werde, dürfe dies nicht dazu führen, dass der ORF seine Ausgaben für Eigenproduktionen kürze. Der ORF habe im Rahmen des öffentlich rechtlichen Auftrages auch seine Verantwortung für den Fernsehfilm wahrzunehmen, sagte der Abgeordnete.

Im Interesse einer vielfältigen Medienlandschaft begrüßte Kopf auch die Erhöhung der Förderungsmittel für private und nicht kommerzielle Medien und wertete das vorliegende Budget als ein deutliches Signal an die Kulturschaffenden, an die Filmbranche und an die freien Medien.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) beklagte das "dröhnende Schweigen" der ÖVP zur Frage, wie nach der Finanz- und Wirtschaftkrise die Budgetkrise bewältigt werden solle. Es entspreche einer "Voodoo-Ökonomie", die Menschen glauben machen zu wollen, es diene der Wirtschaft, nicht darüber zu reden, woher in den nächsten Jahren das Geld für die Zurückführung der Budgetdefizite, der ausufernden Staatsschulden und für die Verzinsung der Staatsschuld kommen solle. Darüber zu schweigen beschädige die Glaubwürdigkeit der Politik, sagte der Abgeordnete. Zugleich behaupte die ÖVP, die Bewältigung der Budgetkrise wäre ohne Steuererhöhungen möglich, verzichte aber zu sagen, wie sie aus einer Verwaltungsreform die notwendigen 10 Mrd. € bis 15 Mrd. € an Einsparungen erlösen wolle. In diesem Zusammenhang erinnerte Kogler an das "Njet" von VP- und zunehmend auch SP-Landeshauptleuten zu einer Verwaltungsreform. "Das Festhalten an verkrusteten Strukturen, einem falschen Föderalismusbegriff, an "Politfolklore" sei "völlig unglaubwürdig", sagte Kogler und warnte die ÖVP, ihre Ablehnung einer "Reichensteuer" verschärfe die sozialen Widersprüche weiter und gefährde den sozialen Frieden.

Mit Nachdruck unterstützte Abgeordneter Kogler den Vorschlag des Rechnungshofpräsidenten, Gemeinden unter 20.000 Einwohnern der RH-Kontrolle zugänglich zu machen. Die drei bestehenden Kontrollebenen auf die die ÖVP in diesem Zusammenhang verweise, reichten nicht aus, sagte Kogler und machte auf steirische Beispiele aufmerksam, die zeigten, dass manche Kontrollorgane in der Vergangenheit nicht als Kontrolleure, sondern als "Spekulationsassistenten" tätig geworden seien, so Kogler pointiert.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER (S) räumte ein, es sei schwieriger geworden, die wirtschaftliche Entwicklung zu prognostizieren, unterstrich aber das Bemühen der Bundesregierung, sparsame Budgetentwürfe vorzulegen, die zugleich wichtige Akzente setzten. So werden bei der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Effizienzsteigerungen erzielt, sagte der Staatssekretär und kündigte für den Herbst eine Regierungsvorlage an, die zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen erster Instanz führen soll. Um die Verfahrensdauer bei den Höchstgerichten abzukürzen, werde die Zahl der Planstellen beim VfHG um 10 und beim VwGH um 19 erhöht. Der neue Asylgerichtshof, der im Juli 2008 23.600 unerledigte Verfahren übernommen habe, konnte bereits ein Viertel dieses "Rucksacks" reduzieren, was hoffen lasse, dass der Rückstau bis 2011 abgebaut werden könne. Der Staatssekretär würdigte auch die vom VfGH bestätigte hohe Qualität der Arbeit des neuen Gerichtshofs. 

In seinen weiteren Ausführungen betonte der Staatssekretär das Eintreten der Bundesregierung für die Erhaltung der Medienvielfalt und für die Förderung des privaten und des nicht kommerziellen Rundfunks, des Presserats und die Aufstockung der Mittel zur Förderung des Fernsehfilms. Zur Diskussion über den ORF merkte Staatssekretär Ostermayer an, er halte den Auftrag des Stiftungsrates an die ORF-Geschäftsführung, 2010 ausgeglichen zu bilanzieren, für eine große, aber richtige Aufgabenstellung. Wenn man sich zur Unabhängigkeit des ORF bekenne, sollte man auf Zurufe bei der Erfüllung dieser Aufgabe verzichten und dem ORF die Möglichkeit geben, in seiner eigenen Verantwortung zu entscheiden, wo er einsparen könne. Dies sei auch die Voraussetzung dafür, über eine Refundierung der Mittel für Gebührenbefreiungen zu diskutieren. Zudem wandte sich Staatssekretär Ostermayer dagegen, Einnahmen des ORF zu beschränken. Werbemittel, die der ORF nicht einnehme, würden nämlich nach Deutschland abfließen, informierte Ostermayer die Abgeordneten.

Abgeordneter Otto PENDL (S) sprach den öffentlich Bediensteten seinen Dank aus, weil sie für die Menschen und den Wirtschaftsstandort Hervorragendes leisten. Hinter den Planstellen stehen Menschen, die es sich verdienen, dass man gemeinsam mit ihnen Reformen diskutiert, betonte er und bedankte sich auch bei NR-Präsidentin Prammer sowie bei der Parlamentsdirektion und allen Klubs, denn es sei keine Selbstverständlichkeit, sagte er, dass das Haus sein eigenes Budget machen dürfe. Zufrieden zeigte er sich darüber, dass es ein Budget gibt, das dazu beiträgt, dass der "Ort der Demokratie" arbeitsfähig ist und der Rechts- und Legislativdienst ausgebaut wird. Besonders unterstrich er, dass im Parlament ab Herbst mehr Lehrlinge beschäftigt sein werden.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) begrüßte den Umbau des Sitzungssaales, sprach sich aber gegen die Errichtung eines "palazzo prozzo" aus. Er verwies auf einen heute noch einzubringenden Abänderungsantrag, laut dem ein Betrag von über 4,1 Mio. € an Ausgaben für eine gesonderte EU-Kampagne vorgesehen ist. Der Betrag könne seiner Meinung eingespart werden, denn es gebe nicht den "geringsten" Grund, um über 60 Mio. Schilling eine Informationskampagne durchzuführen. Tag für Tag finde man Informationen über die EU in den Tageszeitungen, meinte er, deshalb sei die "Propagandaaktion" überflüssig. Der Redner sprach sich auch dagegen aus, dass der Assistenzeinsatz des Bundesheers, wie heute vom Kanzler angekündigt, ad infinitum weitergeführt wird, denn das koste das Heer pro Jahr 30 Mio. €.

Von der Opposition komme viel Kritik, aber es würden kaum Lösungsvorschläge präsentiert, erklärte Abgeordneter Werner AMON (V). Das vorliegende Budget sei in einer Zeit entstanden, in der es nach einer dramatischen Finanzkrise zunehmend eine Krise der Realwirtschaft gibt. Angesichts dieser krisenhaften Situation leiste das Budget seinen Beitrag zur Stabilisierung der Banken und der Spareinlagen. Mit dem Budget kämpfe man gegen die Arbeitslosigkeit, es beinhalte Konjunkturpakete zur Stabilisierung und Förderung der Wirtschaft und eine Steuerreform, die den Familien mehr Geld bringt. Im Zusammenhang mit dem Procedere im Budgetausschuss verwies der Redner darauf, dass der Minister im Ausschuss die mündlich gestellten Anfragen beantworte, aber am Schluss des Ausschusses werden diese Fragen von den Klubs nochmals schriftlich eingebracht, damit sie der Minister auch schriftlich beantworten müsse. Man könnte sich viel Bürokratie und Zeit ersparen, wenn man die Fragen nur schriftlich einbringt, gab er zu überlegen. Der Abgeordnete bedankte sich beim Rechnungshof und der Volksanwaltschaft; der Volksanwaltschaft gelinge es sehr oft, gemeinsam mit der Verwaltung unbürokratische Lösungen zu finden, stellte Amon fest.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) befasste sich in ihrer Wortmeldung mit der Frauenpolitik und stellte fest, dass die Frauengehälter in Österreich EU-weit an vorletzter Stelle vor Estland liegen. Das geringe Frauenbudget könne an dieser Situation nichts ändern; mit 0,12 Promille des Gesamtbudgets sei dies nicht möglich. Das Frauenbudget sei zwar gering erhöht worden, aber diese Anhebung sei gleichzusetzen mit der Budgetüberschreitung der Präsidentschaftskanzlei 2008. Die Frauenministerin, die seit einem halben Jahr im Amt ist, habe in dieser Zeit nicht viel erreicht, so sei u.a. die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen weiter aufgegangen. Heinisch-Hosek könne man ein Bemühen nicht absprechen, aber laut Gerüchten soll sie Gesundheitsminister Stöger ablösen. Wenn das stimme, dann fliehe bereits die dritte Frau aus diesem Frauenamt, betonte Schenk und stellte die Frage, ob man eine Frauenministerin brauche und ob es nicht sinnvoller wäre, ein Gleichstellungsministerium einzurichten.

Abgeordnete Gisela WURM (S) meinte in ihrer Replik auf die Ausführungen von Fichtenbauer, es sei keine EU-Kampagne geplant, sondern es gehe um eine Kampagne der Bundesregierung, um Geleistetes und Zukunftsaufgaben in der Öffentlichkeit darzustellen. Zu ihrer Vorrednerin meinte sie, man brauche eine Frauenministerin; mehr Geld für das Frauenbudget sei laut Wurm ein wichtiges Signal. Sie sprach auch das einkommensabhängige Kindergeld an, machte darauf aufmerksam, dass in jenen Ländern, wo es dieses gebe, nicht nur die Väterbeteiligung an der Kindererziehung massiv gestiegen sei, sondern auch der Mut zum Kind. Als eine weitere wichtige Maßnahme für die Frauen und die Familien sah Wurm auch die ganztägigen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen an. Das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr stelle auch eine wichtige Maßnahme dar, die den Familien hilft, denn er sei mehr als nur eine "Spielgruppe".

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) erklärte, es sei frauenpolitisch viel versprochen worden, etwa ein Nationaler Aktionsplan für mehr Gleichheit am Arbeitsmarkt, eine Aufstockung der Interventionsstellen für Schutz und Betreuung von Frauen, aber die Frauen seien zur Zeit "so schlecht wie noch nie" vertreten. Auch der Frauenanteil im Hohen Haus lasse zu wünschen übrig. Auch die Einkommensschere zwischen Frauen- und Männergehältern sei weiter aufgegangen, mittlerweile befinde sich Österreich EU-weit auf dem vorletzten Platz. Die beschlossenen Konjunkturpakete seien vornehmlich "Männerpakete", beinhalten also Maßnahmen, die in erster Linie Männern zugute kommen, klagte sie. Auch die Steuerreform nehme auf Frauen kaum Rücksicht. Auch das Bundesfinanzgesetz bringe den Frauen nicht viel. Das Budget sei keine in Zahlen gegossene Politik, sondern nach wie vor eine in "Zahlen gegossene Diskriminierung von Frauen", strich die Rednerin heraus und plädierte dafür, dass es mehr Geld für die Frauenpolitik geben muss.

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK betonte eingangs ihre koordinierende Funktion als Frauenministerin, die darauf achten müsse, dass Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung in den einzelnen Ressorts entsprechend berücksichtigt werden, und zwar nicht nur in budgetärer Hinsicht, sondern vor allem auch, was die Umsetzung der Maßnahmen betrifft. Die Ministerin bedankte sich ausdrücklich für die Arbeit in den Frauenservicestellen und Notrufeinrichtungen, wo auch bei heiklen Themen schnell, anonym und kostenlos geholfen wird. Jährlich würden in allen betreffenden Institutionen rund 150.000 Stunden an Beratungstätigkeit geleistet, informierte Heinisch-Hosek.

Mit dem Budget, das ihr derzeit zur Verfügung stehe, könnten alle Aufgaben bewältigt werden, sagte sie, auch wenn sie gerne noch mehr Mittel zur Verfügung hätte. Vor allem rechnete sie damit, dass der Beratungsaufwand angesichts steigender finanzieller Probleme, mit denen Frauen vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise konfrontiert sind, steigen wird. Um die Mehrarbeit bewerkstelligen zu können, seien jedes Ressort sowie Bund und Länder aufgerufen mitzuhelfen. Was den Ausbau der Interventionsstellen, der Gewaltschutzzentren und Notwohnungen betrifft, so seien die Gespräche mit der Innenministerin noch nicht abgeschlossen, bemerkte Heinisch-Hosek. Für den nationalen Aktionsplan müssten die zusätzlichen Mittel von den einzelnen Ressorts aufgebracht werden. Dieser Aktionsplan stelle einen Qualitätssprung dar, sagte die Frauenministerin, denn man rede nun nicht mehr, ob man etwas tue, sondern darüber, was man tue. Wesentlich sei es, realistische Forderungen zu erheben. So liege zum Beispiel zur Verkleinerung der Gehaltsschere ein sehr gutes Papier der Sozialpartner vor.

Zum öffentlichen Dienst stellte Heinisch-Hosek fest, es sei gelungen, 2.000 Planstellen einzusparen, wobei der Bereich Sicherheit und Bildung nicht betroffen seien. Somit laste auf den Bediensteten ein Mehr an Verantwortung. Seitens der Regierung sei man aber auch um Prozessoptimierung bemüht. Mit den Personalplänen und flankierenden Maßnahmen durch Bürokratieabbau könne man den hohen Level des Dienstleistungsstandards beibehalten und die öffentlich Bediensteten blieben weiterhin verlässliche Partner, zeigte sie sich überzeugt.

Abgeordneter Wolfgang GROßRUCK (V) wies die Vorwürfe des Abgeordneten Kogler gegen die Gemeinden mit Vehemenz zurück. Großruck sprach in diesem Zusammenhang von "Hasstiraden" Koglers. Auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister "losdreschen", das könne nur jemand, der nicht wisse, wie es in den Gemeinden zugeht, hielt er fest. Vor allem wehrte sich Großruck gegen Absichten, kleinere Gemeinden unter 20.000 Einwohner durch den Rechnungshof prüfen zu lassen. Eine solche zusätzliche Kontrolle sei nicht nötig, da diese Gemeinden ohnehin drei Mal geprüft würden, so Großruck. An die anwesenden VertreterInnen der Volksanwaltschaft richtete Großruck die Bitte, die von den Telekomunternehmen eingehobenen Nebengebühren in Österreich unter die Lupe zu nehmen.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER verteidigte daraufhin seine Forderung nach Prüfung der kleineren Gemeinden durch den Rechnungshof. Es sei zwar richtig, so Moser, dass auch die kleinen Gemeinden einer mehrfachen Prüfung unterliegen, diese seien jedoch äußerst unterschiedlich geregelt, und die Prüfberichte müssten keiner öffentlichen Behandlung zugeführt werden. Auch die Aufsicht der Länder werde völlig unterschiedlich durchgeführt, merkte er an. Diese Prüfungen seien daher wenig transparent und man könne zum Beispiel daraus keinerlei Schlüsse ziehen, ob der Finanzausgleich auch gerecht ist. Eine Prüfung durch den Rechnungshof würde die Arbeit des Gemeinderats erleichtern, bekräftigte Moser. Eine Rechnungshofprüfung sei umso mehr hilfreich, als die Gemeinden in der letzten Zeit finanziell gestärkt worden seien und auch neue Aufgaben übertragen bekommen haben. Eine Kontrolle stelle keine Belastung dar, denn sie gehe heute neue Wege und sei in erster Linie Hilfe und Beratung, stellte Moser zu diesem Thema abschließend fest.

Grundsätzlich unterstrich er die Bemühungen des Rechnungshofs, mit gutem Vorbild voranzugehen. Auch der Rechnungshof leiste seinen Beitrag zur Konsolidierung und er arbeite heute effizienter bei gleichzeitigem Rückgang des Budgetanteils am BIP. Derzeit werde ein Review durchgeführt und an die Kunden seien Fragebögen ausgesendet worden. Moser appellierte in diesem Zusammenhang an die Abgeordneten, an dieser Befragung auch teilzunehmen. Auf internationaler Ebene arbeite man eng mit anderen Rechnungshöfen zusammen, unabhängige Kontrollinstanzen auch in Schwellenländern und Entwicklungsländern zu etablieren. An die Nationalratspräsidentin richtete er die Bitte, diese Initiativen auch im Rahmen der IPU zu unterstützen.

Der Rechnungshofpräsident wies auch auf die Vorschläge seines Hauses zur Verwaltungsreform hin und machte deutlich, dass noch immer Kontrolllücken bestehen.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) schloss an den Rechnungshofpräsidenten an und unterstützte dessen Forderung nach Prüfung kleiner Gemeinden. Dies könne eine Chance für die Gemeinden sein, meinte Zanger, und würde zu Einsparungen führen. Zanger sprach sich auch dafür aus, die Verwendung der Mittel des Bankenrettungspakets durch den Rechnungshof prüfen zu lassen. Bis dato sei nämlich nichts bei den Betrieben angekommen, kritisierte er. Darüber hinaus verlangte er zusätzliche Kompetenzen für den Rechnungshof und die Landesrechnungshöfe in Hinblick auf Direktzahlungen von der EU, auf kleine Gemeinden, auf Wohnbaugesellschaften und auf Unternehmen, an denen Bund und Länder mit mindestens 25 % beteiligt sind. Dazu brachte er einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. In einem weiteren Entschließungsantrag, den er vorlegte, geht es um die Ausweitung der Kontrollrechte der Volksanwaltschaft. Diese soll nach Auffassung der Freiheitlichen auch ausgegliederte Rechtsträger analog zum Rechnungshof prüfen können.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) thematisierte Gleichstellungspolitik in der Parlamentsdirektion und attestierte der Nationalratspräsidentin, dass man hier auf gutem Wege sei. Es gebe Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie und der Anteil von Frauen sei auch in Spitzenpositionen stark erhöht worden. So gebe es erstmals eine Vizedirektorin. Becher erwähnte auch zwei Pilotprojekte zum Gender-Budgeting und betonte, es gebe darüber hinaus verschiedene Frauenfördermaßnahmen im Rahmen des Umbaus des Nationalratssitzungssaals.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) vermisste mutige Reformen. Das Budget hielt er für eine mutlose Weiterschreibung alter Zahlen. Huber kritisierte vor allem die seiner Meinung nach zu hohen Reise- und Spesenkosten der Bundesregierung, die er mit ca. 7.000 € pro Tag bezifferte. Die Ausgaben von rund 35.000 € für Inserate bezeichnete er als einen Skandal. Besser wäre es, frisches Geld in die Hand zu nehmen und die Bevölkerung zu entlasten, forderte Huber. Abschließend lobte er die Arbeit der Volksanwaltschaft.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) machte auf die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzpolitik aufmerksam. Dies sei in den letzten Jahren verloren gegangen, sagte er und wies darauf hin, dass 80 % des weltweiten Kapitals nicht kontrolliert werden. Hornek kritisierte insbesondere die Rating Agenturen und fand auch kritische Worte zum Währungsfonds, der sich vor kurzem in der Beurteilung der Lage in den osteuropäischen Ländern geirrt hatte. Die Krise könne aber auch eine Chance sein, den Weg zurück zur Vernunft zu finden, hoffte Hornek. Er schnitt auch kurz die Diskussion um die Gemeindeprüfung an und stellte in diesem Zusammenhang an Rechnungshofpräsident Moser die Frage, auf welche der derzeitigen Prüfungseinrichtungen man bei einer Installierung einer Rechnungshofprüfung in Zukunft verzichten könne.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) machte deutlich, dass die Kinofilme von den Fernsehfilmen zu unterscheiden sind. Kinofilme bekämen keine Förderung in Österreich, obwohl sie es brauchen würden und obwohl in Österreich ein großes Potential vorhanden sei. Das bewiesen die hohen Auszeichnungen für österreichische Regisseure in der letzten Zeit. Gefördert werde jedoch der Fernsehfilm, sagte Zinggl und sprach die Befürchtung aus, dass das Film- und Fernsehabkommen gekündigt werden könnte. Angesichts der Wortmeldungen von Staatssekretär Ostermayer und Klubobmann Kopf herrsche offensichtlich unter den Regierungspartnern noch keine Einigkeit. Zinggl bemängelte auch die aus seiner Sicht zu geringe Förderung der nichtkommerziellen Sender und brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, der eine Umschichtung der Gelder vom Fonds zur Förderung des kommerziellen Rundfunks hin zum Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks vorsieht.

Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S) nahm zum Parlamentsbudget Stellung und hob insbesondere die Tätigkeit der Demokratiewerkstatt hervor. Diese sei eine Antwort auf die Herabsetzung des Wahlalters und auf die weitverbreitete Politikverdrossenheit. In der Demokratiewerkstatt könnten Jugendliche Demokratie aktiv erleben, und der Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern stelle auch für Abgeordnete eine Bereicherung dar. Die Demokratiewerkstatt habe sich zum Vorzeigeprojekt entwickelt und werde international beachtet.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) bezeichnete die Aufstockung des Frauenbudgets um 14 % als erfreulich, man gehe jedoch von einem niedrigen Niveau aus, schränkte sie ein. Für Gartelgruber ist die staatliche Frauenförderung auch zu wenig zielorientiert. Vor allem tut man ihrer Meinung nach zu wenig für die Alleinerzieherinnen, die besonders von Armut betroffen seien. Gartelgruber konzentrierte sich in der Folge ihrer Ausführungen auf die Stellung der Hausfrau und Mutter und forderte, dies als Beruf anzuerkennen. Die FPÖ trete für Wahlfreiheit ein, betonte sie, und die Betreuung der Kinder zu Hause müsse genauso respektiert werden wie der Wunsch nach einem raschen Wiedereinstieg in den Beruf. Mütter müssten besser abgesichert werden, vor allem im Alter, verlangte sie. Ein starkes Signal an jene Frauen, die im Interesse ihrer Familie auf eine eigene Karriere verzichten, suche man aber vergeblich. Derzeit würden nur Karrierefrauen gefördert, stellte Gartelgruber fest, was nicht der gesellschaftlichen Realität in Österreich entspreche. Frauen würden oft dazu gedrängt, Karriere um jeden Preis zu machen. Die Abgeordnete unterstützte die Vorschläge der Sozialpartner zur Schließung der Gehaltsschere und sprach sich für mehr Präventivmaßnahmen aus, um häusliche Gewalt einzudämmen.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) fand es "unerhört und unerträglich", dass Abgeordnete Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit kriminellen Elementen aus dem Bankenwesen vergleichen. Dem Rechnungshofpräsidenten warf sie vor, sich weit "aus einem parteipolitischen Fenster gelehnt" zu haben. Schittenhelm verteidigte die Gemeinden als größte öffentliche Auftraggeber, die schwierige Aufgaben zu erfüllen haben. Sie wandte sich dann der Frauenpolitik zu und unterstrich das enorme Leistungspotential der Frauen in Familie, Gesellschaft und auf dem Arbeitsplatz. Sie halte es daher für falsch, Frauen nur als "Armutschkerln" hinzustellen, betonte Schittenhelm. Es sei richtig, dass die Arbeit der Frauen weder innerhäuslich noch außerhäuslich entsprechend entlohnt wird, und daher sei es längst an der Zeit, die überkommenen Rollenbilder von Frauen und Männern abzustreifen. Gender Budgeting hielt sie für einen richtigen Weg, und sie gratulierte der Frauenministerin, in so schwierigen Zeiten ein gutes Budget ausverhandelt zu haben. Damit könne man spürbare Verbesserungen umsetzen, zeigte sich Schittenhelm überzeugt. Sie bedauerte jedoch, dass es noch immer notwendig ist, so viel Geld zum Schutz für geschlagene Frauen bereitstellen zu müssen.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) nahm den Rechnungshofpräsidenten in Schutz und meinte, dieser habe weiter zu denken und Anregungen zu geben. Sie unterstützte seine Aussagen zur Prüfung kleinerer Gemeinden, das könne man nicht als parteipolitische Angelegenheit bezeichnen, meinte sie. Die Forderung nach Prüfung auch der kleineren Gemeinden sei keine Verteufelung von deren Arbeit, sondern man müsse zugeben, dass es überall schwarze Schafe gibt. Auch Haubner wechselte dann zum Thema Frauenpolitik und bemängelte, dass das Frauenbudget keinen Raum für reale Gestaltungsmöglichkeiten lasse. Um Einrichtungen zu finanzieren, brauche man kein eigenes Ministerium, bemerkte sie. Haubner vermisste bei Ministerin Heinisch-Hosek vor allem Aussagen und Maßnahmen zu konkreten Anliegen der Frauen. Nach Haubners Auffassung hätte die Ministerin beispielsweise ihr Veto bei der Steuerreform einlegen müssen, da die Alleinerzieherinnen auf Grund ihres niedrigen Gehalts kaum die Möglichkeit haben, die Kinderbetreuung abzusetzen. Haubner urgierte auch eine Reform des Unterhaltsvorschusses, zumal die Volksanwaltschaft mehrmals auf bestehende Mängel hingewiesen hat. Es geht um rund 50.000 Kinder, sagte Haubner und erinnerte auch an die diesbezüglichen Anträge des BZÖ.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) erwiderte, bei der derzeit in Verhandlung stehenden Familienrechtsreform werde die Frage des Unterhaltsrechts zentral diskutiert. Vor allem wären die Frauenministerin sowie die Justizministerin außerordentlich engagiert. Jarolim thematisierte weiters die neuen Gebühren bei der Besuchsrechtsregelung und ließ durchblicken, dass er damit nicht sehr glücklich ist. Vielleicht gelingt es, dieses Problem noch diese Woche vor der Schlussabstimmung zu lösen, hoffte er. Jarolim begrüßte darüber hinaus die Aufstockung der Mittel für den Asylgerichtshof, da es darum gehe, die Verfahren rasch abzuwickeln und damit auch der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten. Schließlich übte er Kritik am ehemaligen Innenminister Strasser und befürwortete die Bemühungen von Innenministerin Fekter, eine Reform der seinerzeitigen Polizeireform in Angriff zu nehmen.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) unterstrich die Bedeutung von Kontrolle auch auf Landes- und Kommunalebene. Sodann konstatierte er, dass im Hinblick auf das Kapitel Medien budgettechnisch recht wenig geschehen sei. Seine Fraktion erwarte sich hier ansprechende Maßnahmen, wobei er beklagte, dass es im Bereich der Presseförderung zu einer Art indirekter Parteiensubvention komme, da zwei Parteizeitungen ein Drittel der vorgesehenen Mittel für die Presseförderung erhielten. Es sei geboten, nicht Partei-, sondern Medienpolitik zu machen.

Abgeordneter Johann SINGER (V) setzte sich mit dem Rechnungshof auseinander und meinte, dieser wichtigen Institution würde ein zufriedenstellendes Budget zur Verfügung gestellt, durch welches es möglich sei, die bedeutenden Aufgaben auch weiterhin zu erfüllen. Sodann ging er auf einzelne dieser Aufgaben ein, sich dabei insbesondere mit dem Thema "Prüfung der Gemeinden" auseinandersetzend, ehe er sich bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes für ihre hervorragende Arbeit bedankte.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) hinterfragte die Frauenpolitik der Regierung und nahm dabei gegen die "Gender-Dogmatik" Stellung. Was man stattdessen brauche, sei eine echte Würdigung der Arbeit von Frauen, sagte Winter. Hier müsse sich gesellschaftspolitisch einiges ändern. In diesem Licht sei das vorgesehene Budget auch viel zu wenig, denn damit könne man keine ernsthaften Maßnahmen setzen. Schließlich thematisierte die Rednerin die sogenannten Zwangsehen und das sogenannte Gender-Budgeting. Sie trat für eine Förderung von Tagesmüttern ein und forderte die Anerkennung des Berufs "Hausfrau".

Abgeordnete Angela LUEGER (S) setzte sich mit dem Asylgerichtshof auseinander und zog dabei eine positive Bilanz auf diesem Gebiet. Sehr positiv sei es, dass die Zahl der Planstellen entsprechend erhöht würde. Ebenfalls erfreut zeigte sich die Rednerin über die Schritte zur Jugendbeschäftigung.

Abgeordneter Maximilian LINDER (B) fand das Budget für das Parlament akzeptabel, denn Demokratie habe eben ihren Preis. An der Effizienz müsse das Hohe Haus jedoch noch arbeiten, hielt der Redner bei dieser Gelegenheit fest, der die Arbeit in den Gemeinden als positives Beispiel herausstellte. Im Parlament müsse vor allem die Kontrollmöglichkeit gestärkt werden. Bis zum Einzug in den neuen Plenarsaal sollte auch die Geschäftsordnung im Sinne eines lebendigen Parlamentarismus adaptiert worden sein, meinte Linder.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) meinte, die Regierung sorge mit diesem Budget für Stabilität und trage dem Wunsch der Bevölkerung nach mehr Sicherheit Rechnung. Diese Einschätzung illustrierte der Redner am Beispiel des Asylgerichtshofes.

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) stellte grundlegende Gedanken zur Gleichbehandlung an. Eine echte Gleichbehandlung müsse die natürlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern berücksichtigen und dürfe nicht versuchen, diese einzuebnen. Vor diesem Hintergrund sei Gender-Mainstreaming ein totalitärer Ansatz, der abzulehnen sei. Dem stellte die Rednerin das Familienbild ihrer Fraktion entgegen.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) trat für eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben bei der Kindererziehung ein. Hier müssten die tradierten Rollenbilder hinterfragt werden. In diesem Zusammenhang sei die Einführung eines Hausfrauenlohns auch kontraproduktiv, da eben dieser die Rollenaufteilung zwischen Mann und Frau perpetuieren würde. Die Ministerin betreibe hingegen wirkliche Gleichstellungspolitik und befinde sich damit auf dem richtigen Weg.

Volksanwältin Gertrude BRINEK beleuchtete das Budget aus der Sicht der Volksanwaltschaft und meinte, dieses Budget sei eine gute Basis für die weitere Arbeit ihrer Institution. Sodann skizzierte die Rednerin die kommenden Aufgaben der Volksanwaltschaft und ging auf die Pläne dieser Institution ein.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) meinte, besonders wichtig sei der Aspekt der Effizienz beim Einsatz von Steuermitteln und illustrierte diese These anhand zweier konkreter Beispiele, dies mit einer Wahlempfehlung für Ewald Stadler abschließend.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) sprach zum Thema Frauenpolitik und vertrat dabei die Ansicht, dass der frauenpolitische Kurs der Frauenministerin stimme und im Interesse einer echten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sei. Von großer Wichtigkeit sei auch eine echte ökonomische Gleichstellung, und dieses Ziel werde weiter verfolgt.

Abgeordneter Kurt GAßNER (S) setzte sich wiederum mit der Prüfung der Gemeinden auseinander. Eine neue Form der Prüfung mache nur dann Sinn, wenn sie effizienter wäre als der Status quo.

Abgeordnete Christine LAPP (S) thematisierte den Rechnungshof, dem sie ein gutes Zeugnis ausstellte. Von seinem Agieren könnten andere Institutionen lernen. Der Rechnungshof leiste nicht nur hervorragende Arbeit, er leiste auch einen bedeutenden Beitrag zu einem effizienten Einsatz öffentlicher Mittel.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER ortete Verbesserungsbedarf bei der Gemeindeaufsicht, gab aber zu bedenken, dass die derzeitige Verfassungslage eine Prüfung der Gemeinden durch den Rechnungshof nicht zulasse. Mit Nachdruck plädierte Moser für die Verankerung einer Zuständigkeit des Rechnungshofs zur Gebarungskontrolle sämtlicher Gemeinden - unabhängig von der Einwohnerzahl - und fühlte sich in seinem Anliegen durch maßgebliche Verfassungsexperten bestätigt.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) unterstrich die Bedeutung der Volksanwaltschaft und reagierte mit scharfen Worten auf den Abgeordneten Petzner, der deren Aufgaben als "Kinkerlitzchen" bezeichnet hatte.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) sprach kritisch die Plakatkampagne des Abgeordneten Stadler an und warf dem BZÖ-Abgeordneten vor, das Vertrauen und die Popularität der Volksanwaltschaft für seinen Wahlkampf zu missbrauchen.

Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) brach eine Lanze für Gender-Mainsteaming und betonte, Vater- und Muttersein dürfe nicht den Ausschluss von Beruf, Forschung und Karriere bedeuten.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) äußerte seinen Unmut über den Abgeordneten Faul und meinte, es sei untragbar, dass die SPÖ in Zeiten wachsender Arbeitslosigkeit noch immer einen "Abkassierer" mit arbeitslosen Bezügen als Schuldirektor in ihren Reihen habe. Auf die gegen ihn selbst gerichtete Kritik erwiderte Stadler, es sei allgemein üblich, ehemalige Volksanwälte auch weiterhin als Volksanwälte zu bezeichnen, sogar der Bundespräsident tue dies.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) zeigte kein Verständnis für die Informationstätigkeit der vorangegangenen Bundesregierung unmittelbar vor der Wahl und übte darüber hinaus auch Kritik an den Politikerpensionen alten Typs.

Volksanwalt Peter KOSTELKA warf Stadler vor, aus seiner Funktion als Volksanwalt parteipolitisches Kapital zu schlagen, und teilte mit, die Volksanwaltschaft habe deshalb heute Klage gegen den BZÖ-Vertreter eingebracht und strebe eine einstweilige Verfügung an.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) replizierte, als Volksanwalt sollte sich Kostelka mehr um die wahren Probleme der Menschen kümmern als kleinkariertes parteipolitisches Hickhack zu betreiben. Im übrigen bekräftigte der Redner die Vorwürfe seiner Fraktion gegen den Abgeordneten Faul, den er als "Privilegienritter" und "Schande für den Parlamentarismus" qualifizierte.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) verteidigte seinen Fraktionskollegen Stadler als Anwalt des Volkes und stellte fest, für Kostelka gehe es nur um Parteipolitik, nicht aber um die Anliegen der Bevölkerung.

(Schluss Oberste Organe/Forts. Äußeres)