Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 04.06.2009

Auswirkungen von Zugangsbeschränkungen zum Studium wurden evaluiert

Evaluierungsbericht liegt dem Parlament vor

Wien (PK) - Im Juli 2005 erging gegen die Republik Österreich ein Urteil des EuGH zum Thema Hochschulzugang. Dieses führte zu Zugangsbeschränkungen im Rahmen des § 124 des Universitätsgesetzes 2002. An zehn Universitäten wurden dementsprechende Zulassungsverfahren installiert, wovon seit dem Studienjahr 2005/06 die Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik, Biologie, Pharmazie und Betriebswirtschaft betroffen waren. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen wurden evaluiert und nun in einem Bericht zusammengefasst. (III-57 d.B.)

Laut Bericht wurden im Studienjahr 2007/08 an zehn österreichischen Universitäten insgesamt 22 Zulassungsverfahren durchgeführt (16 Aufnahme- und sechs Auswahlverfahren), im Wintersemester 2008/09 waren es 19 Zulassungsverfahren (14 bzw. 5). Mittlerweile, so hält der Bericht fest, wurde hinsichtlich dieser Verfahren bereits eine gewisse Routine entwickelt, die Verfahren liefen reibungsfrei ab. Zum Teil habe es auch Begleitevaluierungen an verschiedenen Verfahren der unterschiedlichen Studienrichtungen gegeben.

Die Zulassungsverfahren basierten großteils auf Wissenstests, die teilweise durch Motivationsschreiben, Aufnahmegespräche oder Bonuspunkte für Maturanoten ergänzt würden.

Mit dem nun vorliegenden Evaluierungsbericht wurde erstmals auch die Sicht der betroffenen erfolgreichen und nicht erfolgreichen TeilnehmerInnen an Zulassungsverfahren in den Fokus gerückt. Damit konnte eine umfassendere multiperspektivische Darstellung der Verfahren zu Zulassungsbeschränkungen an österreichischen Universitäten erreicht werden, behaupten die Autoren des Berichts.

Bemerkenswert sei, so der Bericht weiter, die relativ hohe Akzeptanz der Zulassungsbeschränkungen durch die Betroffenen. Insbesondere die Tatsache, dass Ressourcenengpässe zu massiven Problemen in Studienablauf und -organisation führen, wurden als wesentlicher Faktor der Befürwortung von Zulassungsbeschränkungen genannt. Die übermäßig starke Nachfrage in Studienbereichen, die in Deutschland dem Numerus Clausus unterliegen, zeige, so die Verfasser, auch eine hohe Akzeptanz der internationalen Quotierung von Studienplätzen.

Zulassungsbeschränkungen führen, sind sich die Betroffenen laut Bericht einig, zu einer höheren Motivation im Studium. So wurde die Verantwortung, die man gegenüber jenen habe, "denen man den Studienplatz genommen hat" (Zitat aus dem Bericht), als besonderer Motivationsfaktor für ein zielorientiertes und engagiertes Studium genannt. Bemerkenswert sei weiterhin, dass Zulassungsbeschränkungen von den Betroffenen nicht als abschreckend für die Studienwahl empfunden wurden. Vielmehr wurden diese als zusätzlicher Ehrgeiz für das Erreichen eines Studienplatzes wahrgenommen.

Aus dem Bericht geht weiters hervor, dass die Betroffenen Maturanoten als einziges Entscheidungskriterium ablehnten, da ein hohes Misstrauen gegenüber der Gleichwertigkeit von Maturaabschlüssen vorherrsche. Dementsprechend hoch sei die Akzeptanz von Leistungsüberprüfungen mittels der angewandten Verfahren.

Hinsichtlich der Art der Zulassungsverfahren lässt sich bei den potentiellen Studenten eine Tendenz zur Bevorzugung von Aufnahmeverfahren feststellen, würden diese doch zu einer rascheren Entscheidung und geringerem Konkurrenzdruck innerhalb des Studiums führen.

Die Untersuchung ergab weiterhin, dass nicht erfolgreiche Teilnehmer nur zu einem geringen Prozentsatz in alternative Studienmöglichkeiten auswichen. Vielmehr gab mehr als die Hälfte der Befragten an, neuerlich zum Aufnahmeverfahren für die gleiche Studienrichtung antreten zu wollen. Die Praxis zeige jedoch, so der Bericht, das in der Realität alternative Studienmöglichkeiten stärker wahrgenommen werden, als dies von den Befragten angegeben wird. Die Autoren des Berichts bringen dies damit in Zusammenhang, dass ein solcher Plan bei einer Wartefrist von bis zu einem Jahr von vielen verworfen wird.

Die Analyse der Dropoutraten zeige, so der Text weiter, dass Studien mit Zugangsbeschränkungen in der Regel geringere Abbruchtendenzen aufwiesen. Von großer Wichtigkeit ist den Autoren auch die Erkenntnis, dass Zulassungsbeschränkungen kaum Einfluss auf die soziale Schichtung der Studienanfänger zeigten. Bemerkenswert sei allerdings eine niedrigere Frauenquote unter den Studienanfängern an den Medizinuniversitäten, was aber – so eine entsprechende Evaluierung – auf das davorliegende Schulsystem und die dortige genderspezifische Vermittlung von Naturwissenschaften und Mathematik zurückzuführen sei.

Schließlich gehe aus der Evaluation hervor, dass von den Betroffenen eine höhere Frequenz der Durchführung von Zulassungsverfahren gewünscht wird. Die bisher recht lange Wartezeit werde als kontraproduktiv angesehen. (Schluss)  


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