Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 08.06.2009

Asylgerichtshof legt erste Bilanz vor

Rückstand bei Asylverfahren konnte leicht abgebaut werden

Wien (PK) – Der Asylgerichtshof konnte in den ersten Monaten seiner Tätigkeit den Rückstand bei den Asylverfahren etwas reduzieren. Das geht aus der ersten Bilanz des Gerichtshofs hervor, der vor kurzem von Bundeskanzler Werner Faymann dem Nationalrat vorgelegt wurde (III-67 d.B.). Demnach gelang es dem Asylgerichtshof in den ersten sechs Monaten seiner Tätigkeit, den "Rucksack" an offenen Beschwerdeverfahren um rund 1.500 zu verringern. Allerdings harrten Ende 2008 immer noch mehr als 22.000 Asylbeschwerden einer Erledigung.

Konkret konnten dem ersten Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs zufolge vom Juli bis Dezember 2008 6.591 Beschwerdeverfahren abgeschlossen werden. Im gleichen Zeitraum wurden 4.659 Verfahren neu anhängig. 1.500 dieser Verfahren konnten in weniger als sechs Monaten erledigt werden. Die mit Abstand meisten Beschwerdeführer kamen aus Russland (das auch Tschtschenien umfasst), gefolgt vom Kosovo, Afghanistan, Nigeria und Serbien.

Von den insgesamt 6.591 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren bestätigte der Asylgerichtshof laut Bericht in 4.156 Fällen die erstinstanzliche Entscheidung. In 1.565 Fällen hob er diese auf und erkannte dabei in 731 Fällen gleich von sich aus dem Asylwerber bzw. der Asylwerberin Flüchtlingsstatus zu. Mehr als 700 Verfahren wurden eingestellt, weil, wie es im Bericht heißt, eine Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts wegen Abwesenheit des Asylwerbers oder der Asylwerberin nicht möglich war. Von den Behörden verfügte Ausweisungen wurden in 2.095 Fällen von den RichterInnen für zulässig und in 127 Fällen für unzulässig erklärt, ein "subsidiärer Schutz" aufgrund einer nicht zulässigen Abschiebung in den Herkunftsstaat (Refoulment-Schutz) wurde in 141 Fällen gewährt.

Die Zahl der Ende 2008 noch offenen Verfahren werden im Bericht mit exakt 22.119 beziffert. Davon stammen 27 Verfahren noch aus dem Jahr 1998, 53 aus dem Jahr 1999 und 186 aus dem Jahr 2000.

Der Asylgerichtshof hat mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufgenommen. Ein Großteil der Richterinnen und Richter war dabei schon zuvor im Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) tätig, auch das nichtrichterliche Personal wurde im Wesentlichen vom UBAS übernommen. Allerdings erhielt der Asylgerichtshof zur Beschleunigung der Asylverfahren zusätzliche 25 richterliche und weitere nichtrichterliche Planstellen. (Schluss)