Parlamentskorrespondenz Nr. 519 vom 09.06.2009

Finanzausschuss: EU-weite Harmonisierung der Zahlungsdienste

Mittelerhöhung für die Feuerwehren im Sinne der Planungssicherheit

Wien (PK)- Nach der Debatte über die beiden Berichte setzten die Mitglieder des Finanzausschusses ihre Beratungen fort, wobei noch sechs Regierungsvorlagen sowie drei oppositionelle Anträge auf der Agenda standen.

Zahlungsdienstleistungen werden EU-weit harmonisiert

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für ein Zahlungsdienstegesetz vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und damit zusammenhängende Richtlinienänderungen umgesetzt werden sollen. Sämtliche Zahlungsdienste sollen europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten. Die unterschiedlichen Aufsichts-, Zivilrechts- und Konsumentenschutzregime, die auf den Zahlungsdienstmärkten der 27 Mitgliedstaaten aufeinandertreffen, Kosten erhöhen und Rechtsunsicherheit auslösen, sollen harmonisiert werden. Gleiche Regelungen für gleiche Dienstleistungen und Produkte vermeiden Wettbewerbsverzerrungen, erhöhen die Rechtssicherheit und ermöglichen ein breiteres Angebot. Auch soll mit modernen Kundenschutzbestimmungen den technologischen Entwicklungen Rechnung getragen werden, heißt es in der mit S-V-Mehrheit angenommenen Vorlage.

Durch die Einführung von EG-rechtlich harmonisierten Aufsichtsanforderungen für Zahlungsinstitute wird eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern geschaffen. Diese Zahlungsinstitute können aufgrund des so genannten "EU-Passes" EU-weit tätig werden, der Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken wird EU-weit geöffnet. Der Tätigkeitsbereich der Zahlungsinstitute soll Überweisungen, die Ausgabe von Zahlungskarten, die Durchführung von Kartenzahlungstransaktionen - auch mit einem Kreditrahmen –, Geldtransfergeschäfte sowie Zahlungen mittels Mobiltelefon und Lastschriftverfahren umfassen.

Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) sah in der Vorlage einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg in Richtung einer europaweiten Gebührenvereinheitlichung; die Vorteile für die Konsumenten seien evident. Durch die notwendige Umstellung werde die Kreditwirtschaft allerdings einen Beitrag in der Höhe von 136 Mio. € leisten müssen, zeigte er auf. Weiters gab Ikrath zu bedenken, dass die neu geschaffenen Zahlungsinstitute erleichterten Regelungs- und Aufsichtsbedingungen unterworfen sind. Was die Einlagensicherung angeht, so halte er es für sehr wichtig, dass der gesicherte Betrag ab 1.1.2010 auf 100.000 € pro Sparbuch und Anleger erhöht wird. Ein Wermutstropfen der Vorlage bestehe darin, dass ehrenamtliche Aufsichtsorgane nicht unter die Einlagensicherung in ihren jeweils tätigen Banken fallen; er hoffe, dass in dieser Frage bis zur Zweiten Lesung noch eine Lösung gefunden wird.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) war der Meinung, dass mit der vorliegenden Regelung erst der Anfang gemacht wurde; weitere Schritte müssen noch folgen, um eine echte "Waffengleichheit" auf dem Markt zu erreichen. - Abgeordneter Werner Kogler (G) gab zu bedenken, dass mit der Vorlage zusätzliche Kreditschöpfungsmöglichkeiten geschaffen wurden, und dies bei gelockerten Bedingungen. - Seine Fraktion stehe der Vorlage nicht grundsätzlich negativ gegenüber, wolle jedoch noch die Beurteilung durch einen Experten abwarten, stellte Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) fest. – Abgeordneter Robert Lugar (B) zeigte sich eher skeptisch, weil zusätzliche kreative Methoden der Kreditschöpfung ermöglicht werden. Für wichtiger und dringlicher würde er eine europaweite Harmonisierung der Bonitätsprüfungen halten.

Staatssekretär Reinhold Lopatka ging noch einmal auf die Eckpunkte der Vorlage ein und wies besonders darauf hin, dass nun bessere Informationspflichten, eine Erhöhung der Einlagensicherung sowie eine Verkürzung der Auszahlungsfristen vorgesehen sind. Von Seiten des Finanzministeriums wurde eingeräumt, dass gewisse neue Kreditierungsmöglichkeiten hinzukommen, allerdings in einem sehr eingeschränktem Umfang.

Mehr Mittel für die Feuerwehren von 2009 bis 2011  

Die Feuerwehren sollen durch eine – einstimmig angenommene - Änderung des Katastrophenfondsgesetzes in den Jahren 2009 bis 2011 mindestens 93 Mio. € pro Jahr aus Feuerschutzsteuer-Einnahmen und Katastrophenfonds-Mitteln erhalten. Damit soll die mittelfristige Investitionsplanung der Feuerwehren vom konjunkturell schwankenden Aufkommen der Feuerschutzsteuer unabhängiger werden.

Abgeordneter Jakob Auer (V) unterstrich die Bedeutung der Feuerwehren und erinnerte daran, dass z.B. bei der letzten Hochwasserkatastrophe tausende ehrenamtlich tätige Personen wochenlang im Einsatz waren. -Abgeordneter Kurt Gaßner (S) schloss sich grundsätzlich seinem Vorredner ein. Es war ihm allerdings ein Anliegen, dass bei den Beschaffungsvorgängen ein vermehrtes Augenmerk auf das Sparsamkeitsprinzip gelegt wird. - Abgeordneter Alois Gradauer (F) stimmte der Vorlage zu, sah aber das grundsätzliche Problem, dass trotz eines Schuldenbergs in keinem Bereich gekürzt werden soll.

Österreichs Anteil am Internationalen Währungsfonds wird erhöht

Die jüngste Quoten- und Stimmrechtsreform des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist der Anlass für eine Aufstockung der Quote der Republik Österreich um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (3,48 Mio. €) auf 2113,9 Millionen durch die Österreichische Nationalbank. Der diesbezügliche Gesetzentwurf der Bundesregierung passierte den Ausschuss mit S-V-B-G-Mehrheit.

Zusätzlicher Beitrag zum Internationalen Agrarentwicklungsfonds

Einem zusätzlichen Beitrag zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) in der Höhe von 11,03 Mio. € stimmten die Abgeordneten mit S-V-G-Mehrheit zu. 5,1 Mio. € an österreichischen Exporten stehen im Zusammenhang mit Förderungen des Fonds, der auch Klimaschutzmaßnahmen und Projekte zur Gleichstellung von Mann und Frau in den Empfängerländern unterstützt.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) fragte sich, warum in Zeiten wie diesen ein zusätzlicher Beitrag an den IFAD entrichtet werden müsse. – Abgeordneter Robert Lugar (B) wiederum plädierte für einen Ausbau der Hilfe mit Realgütern, zumal die Gegengeschäfte sehr gering ausfallen.

IT im Zollbereich sowie Amtshilfeabkommen mit Israel

Eine Änderung des EU-Übereinkommens zum Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich soll eine Aktennachweisdatei ermöglichen und Nachforschungen sowie Ersuchen um Amtshilfe beschleunigen. Diese Regierungsvorlage wurde ebenso einstimmig angenommen wie das Amtshilfeabkommen mit Israel.

Oppositionsanträge zu Unterstützung von KMU sowie Stiftungen

Jeweils mit der Mehrheit der Koalitionsparteien wurden sodann die folgenden Entschließungsanträge vertagt:

Die FPÖ beantragte die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Gesellschaftssteuer sowie eine Senkung der Grundbucheintragungsgebühr für Hypotheken, um den von der Wirtschaftskrise betroffenen KMU zu helfen und schlug überdies eine Stärkung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und eine lockerere Anwendung des EU-Beihilfenrechts vor.

Eine kurzfristige Steuerstundungsmöglichkeit für KMU während der Wirtschaftskrise verlangten Abgeordnete des BZÖ in einem Entschließungsantrag. Die Antragsteller wiesen auf die Not kleiner und mittlerer Unternehmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der "Kreditklemme" hin und begründen damit ihr Verlangen nach einer stärkeren steuerlichen Unterstützung der Betriebe. Außerdem drängte das BZÖ unter Hinweis auf die "Zukunft Steiermark Privatstiftung" der SPÖ auf eine Änderung des Stiftungsrechts. Es soll klar gestellt werden, dass "die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt". (Schluss)