Parlamentskorrespondenz Nr. 531 vom 16.06.2009

Kurzdebatte und Erste Lesung von Anträgen

Grüne thematisieren klimarelevante Maßnahmen bei Wohnbausanierung

Wien (PK) - Die Grünen beantragten in der heutigen Sitzung des Nationalrats auch eine Besprechung der Anfragebeantwortung 1267/AB durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Sie warfen Bundesminister Reinhold Mitterlehner vor, auf die Anfrage 1198/J betreffend klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung nur sehr mangelhaft eingegangen zu sein und sich in vielen Fällen darauf berufen zu haben, die Fragen fielen nicht in seinen Kompetenzbereich.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) meinte dazu, der Minister hätte sehr wohl die Fragen beantworten müssen, da er ja auch gemeinsam mit dem Umweltminister den Sanierungscheck für die thermische Sanierung vertreten habe. Die Anfragebeantwortung zeige einmal mehr, wie die Bundesregierung mit dem Interpellationsrecht der Abgeordneten umgeht. Sie konnte es nicht verstehen, dass eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Konjunktur, wie sie die 100 Mio. € für die Förderungen zur thermischen Sanierung darstelle, nicht fortgesetzt wird. Die genannte Förderung bewirke nämlich ein Investitionsvolumen von rund 700 Mio. € und werde damit durch die erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen mehr als wett gemacht. Das Ganze sei ein win-win-Projekt, helfe der regionalen Wirtschaft und steigere damit die Beschäftigung, es schütze das Klima und entlaste die Haushalte. Moser sprach wörtlich von einem "Öko-Beschäftigungs-Konjunktur-Turbo" und trat vehement für eine Verlängerung des Sanierungschecks ein.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER entgegnete, Abgeordnete Moser habe die Anfrage sowohl an ihn als auch an den Umweltminister gerichtet und jeder hätte einen Teil der Fragen gemäß der Kompetenzlage beantwortet. Er bestätigte jedoch die Aussage Mosers, dass es sich bei der Förderung der thermischen Sanierung um eine Erfolgsgeschichte handle. Bis 16. Juni seien 9.193 Anträge eingelangt, die durchschnittliche Förderungssumme betrage 4.400 €, das durchschnittliche Investitionsaufkommen liege bei ca. 35.000 €. Es sei damit zu rechnen, dass die gesamte Aktion in wenigen Wochen erschöpft sei. Eine Verlängerung der Aktion konnte der Minister unter Hinweis auf die Budgetsituation nicht zusagen. Er wies jedoch darauf hin, dass auch durch die BIG 180 Mio. € für die thermische Sanierung bereitgestellt worden seien, wodurch insgesamt 280 Mio. € bewegt werden konnten. Außerdem gebe es seitens der Länder beträchtliche zusätzliche Unterstützungen. Insgesamt seien rund 7.500 Arbeitsplätze gesichert worden. Mit der Aktion habe man auch ein Bewusstsein für die thermische Sanierung geschaffen, sagte Mitterlehner.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) nannte den Sanierungscheck ebenfalls einen vollen Erfolg, der dazu beitrage, Betriebskosten massiv zu senken, Arbeitsplätze zu schaffen und das Kyoto-Ziel zu erreichen. Sie sprach sich für eine Fortsetzung der Unterstützung der thermischen Sanierung aus, jedoch unter anderen Voraussetzungen. Ihrer Meinung nach sollten die Kriterien neu formuliert werden. Hakel plädierte dafür, Fernwärmeanschlüsse zu fördern und darauf zu achten, dass der Neubau von Sozialwohnungen weiter forciert wird. Sie konnte sich auch vorstellen, anstelle des Zuschusssystems neue Kreditmöglichkeiten zu schaffen. Ebenso geben laut Hakel mietrechtliche Bestimmungen genügend Raum für die thermische Sanierung. Hakel forderte abschließend den Wirtschaftsminister auf, endlich ein Energieeffizienzgesetz vorzulegen.

Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) wies auf die Schlüsselrolle der Bundesländer im Rahmen der Bauordnungen und der Wohnbauförderung bei der thermischen Sanierung hin. Er erinnerte daran, dass Österreich bei den Passivhäusern Vorreiterrolle einnehme und erwähnte darüber hinaus lobend die Bemühungen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und der BIG. Ein Defizit gibt es laut Sonnberger bei den Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Eigentumswohnungen. Er sah auch noch Handlungsbedarf im rechtlichen Bereich, etwa beim fiktiven Erhaltungsbegriff und bei der Rücklagenbildung. Wie der Wirtschaftsminister sprach er die Budgetverantwortung aller an, dennoch hielt er es für notwendig, weiterhin Impulse für die thermische Sanierung zu setzen.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) verstand nicht, warum die Aktion ausläuft, zumal sich eine Verlängerung von selbst rechnen würde. Er schlug auch vor, Geld vom Bankenpaket abzuzweigen und dieses zur weiteren Förderung der thermischen Sanierung einzusetzen. Seiner Meinung nach wäre es auch notwendig, die Gemeinden zu unterstützen. Trotz dieser positiven Einschätzung zeigte sich Themessl skeptisch und berief sich dabei auf eine aktuelle Studie, wonach seit Herbst 2008 die Sanierungsvorhaben um 12 % gesunken sind und es noch immer außerordentlich schwierig sei, Kredite zu bekommen. Laut Studie bietet auch die Förderung der thermischen Sanierung keinen wirklichen Anreiz.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) hob die Vorteile der thermischen Sanierung für die Umwelt, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hervor und bemerkte, dass allein die Raumwärme ca. 40 % des Gesamtenergieverbrauchs ausmache. Obwohl er die Aktion grundsätzlich befürwortete, kritisierte er, dass die 100 Mio. € aus einem anderen Bereich weggenommen worden seien und es daher dort fehle. Es handle sich also nur um "gestohlenes Geld", sagte er. Außerdem sei dieses Sanierungsprogramm ein "Mickey Mouse-Programm", wenn man bedenke, dass ca. 10.000 Anträge damit abgedeckt werden können, insgesamt jedoch 1,5 Mio. Häuser sanierungsbedürftig seien. Er schlug daher vor, mit jährlich 100 Mio. € zinsenfreie Kredite zu ermöglichen, wodurch man ein Volumen von 3,3 Mrd. € in Bewegung setzen könnte. Der Kredit könnte durch die Energieeinsparungen leicht zurückgezahlt werden. Bei der thermischen Sanierung müsse man auch die soziale Komponente beachten, sagte Widmann, denn viele könnten sich derzeit die Investitionen nicht leisten. Notwendig seien darüber hinaus mehr Informationen und Beratung und die Einführung einheitlicher Mindeststandards.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) unterstrich nochmals die beschäftigungspolitische, wirtschaftspolitische und ökologische Bedeutung der thermischen Sanierung. Sie bringe auch Einsparungen für die einzelnen Haushalte, merkte sie an. Deshalb sei es unverständlich, dass die Maßnahme nicht verlängert werde, zumal sie sich selbst trage und die Nachfrage nach thermischer Sanierung boome. Im Gegensatz zum Minister vertrat sie die Auffassung, dass dieser sehr wohl für die Beantwortung einiger Fragen zuständig gewesen wäre, beispielsweise in der Frage der Strafzahlungen, aber auch im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.

Da Abgeordnete Brunner auch die ihrer Ansicht nach unzureichende Umsetzung der Gebäuderichtlinie kritisiert hatte, stellte Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER fest, diese Richtlinie sei sehr wohl voll umgesetzt worden, die Bundesländer hätten entsprechende Regelungen getroffen und der EU-Kommission seien alle Regelungen mitgeteilt worden. Er gehe daher davon aus, dass das EU-Verfahren eingestellt werde.

Erste Lesung: G-Antrag 644/A

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) erklärte, Martin Graf sei als Dritter Präsident des Nationalrats untragbar, zumal er sich nach wie vor als uneinsichtig erweise. Für einen Präsidenten des Nationalrats müssten andere Standards gelten als für einen FPÖ-Generalsekretär, die Abwahl des Präsidenten sei daher unumgänglich. Hier sei Haltung gefragt, meinte die Rednerin an die Adresse der ÖVP, deren Vorschlag sie für politisch verfehlt und an der Sache vorbeigehend erachtete. Es sei hingegen vernünftig, jemanden, der durch das Vertrauen eines Gremiums in eine Funktion gekommen sei, durch ein Votum eben dieses Gremiums auch wieder abzuberufen, warb die Abgeordnete für den Vorschlag ihrer Fraktion. Die ÖVP habe mithin die Wahl: sie könne sich weiter hinter Ablenkungsmanövern verstecken oder klar Position beziehen.

Abgeordneter Josef CAP (S) plädierte eingangs für eine sachliche Debatte und setzte sich dann mit der Person Martin Graf und ihren politischen Anschauungen auseinander. Konkret unterstrich er die Bedeutung des NS-Verbotsgesetzes und zeigte sich erschrocken darüber, dass Graf den antifaschistischen Grundkonsens dieses Landes in Frage gestellt habe, denn dieser Grundkonsens basiere natürlich auf dem demokratischen Konsens. Es sei gerade hier eine grundsätzliche Debatte erforderlich, denn auf diesem Grundkonsens baue unsere ganze Gesellschaft auf. Dieses Thema sei von dementsprechender Wichtigkeit, es verdiene, grundsätzlich und mit offenem Herzen diskutiert zu werden. Präsident Graf forderte der Redner auf, ans Rednerpult zu treten und klar zu diesen Fragen Stellung zu beziehen.

Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) bezeichnete die in Rede stehenden Aussagen des Präsidenten als inakzeptabel. Diese Aussagen wären auch nicht damit entschuldbar, dass frühere Aussagen Muzicants auch inakzeptabel gewesen seien. Für einen Dritten Präsidenten gelten andere Standards. Graf müsse eindeutig Stellung beziehen, die Aussagen zurücknehmen und sich dafür entschuldigen, dies wäre höchst angebracht. Gleichzeitig wolle seine Fraktion keine "Lex Graf". Es gebe in diesem Haus eine gute demokratische Tradition, und diese solle man nicht ob eines Anlassfalls über Bord werfen. Sodann erläuterte der Redner den Vorschlag seiner Fraktion und kündigte an, seine Fraktion werde diese Idee weiter verfolgen.

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) verwahrte sich gegen die Versuche der Grünen, das Hohe Haus in Geiselhaft zu nehmen. Hier werde eine Jagd auf Andersdenkende inszeniert, was zutiefst zu verurteilen sei. Man habe es hier mit "Nazi-Methoden" zu tun, und "Nazi-Methoden" verurteile seine Fraktion. Die Grünen mögen zur Kenntnis nehmen, dass sie demokratisch abgewählt wurden, und nur darob agierten sie auf diese unangenehme Weise und nähmen dabei in Kauf, der Demokratie zu schaden. Zur Sache selbst merkte der Redner an, dass ein Gesprächstermin zwischen Graf und Muzicant vereinbart sei und die beiden zudem auch übereingekommen seien, dass Graf bis zu diesem Treffen keine öffentliche Aussage zum Thema mehr tätige.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) erklärte, er lehne den Antrag der Grünen ab. Gleichzeitig kritisierte er die seiner Meinung nach "unerträgliche Gleichsetzung" von Burschenschaften und Rechtsextremismus. Der ÖVP warf Stadler vor, nicht Farbe bekennen zu wollen. Im ÖVP-Antrag gehe es um etwas völlig anderes als beim Antrag der Grünen, sagte er. Zu den umstrittenen Aussagen Grafs gegenüber Ariel Muzicant merkte Stadler an, er selbst hätte sich an Grafs Stelle entschuldigt.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) führte aus, man könne aus der Geschichte lernen, man könne aber auch "in der Geschichte stecken bleiben". Die Rede von SPÖ-Klubobmann Cap sei ein Musterbeispiel für einen Rückschritt in der Debatte gewesen, meinte er. Es gehe, so Öllinger, nicht um eine Entschuldigung Grafs bei Muzicant, das würde zu kurz greifen. Vielmehr sei es notwendig, klar gegen die Position Grafs und rechtsextreme Vorkommnisse in dessen Umfeld Stellung zu beziehen und eindeutige Zeichen zu setzen. Zum Antrag seiner Fraktion hielt Öllinger fest, er fürchte nicht, dass ein Nationalratspräsident bei bestehender Abwahlmöglichkeit willkürlich abgesetzt würde.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) warf der "Linken" vor, den Begriff "Nazi" als Totschlagargument zu verwenden und inflationär für Andersdenkende zu gebrauchen. Das Hauptproblem der Grünen sei ihre totalitäre Gesinnung, meinte er. Würde man einen Nazi dadurch definieren, dass er glaube, die einzig wahre Meinung zu besitzen, und anderen die Meinung verbieten wolle, wären, so Stefan, die Grünen die wahren Nazis.

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) verwahrte sich in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung gegen den Ausdruck "Nazi" gegenüber den Grünen und verlangte von Zweitem Nationalratspräsidenten Fritz NEUGEBAUER einen Ordnungsruf. Dieser kündigte an, sich das Protokoll kommen zu lassen.

Abgeordneter Harald WALSER (G) erklärte, die Grünen wollten Abgeordnetem Graf nicht sein Mandat streitig machen. Vielmehr gehe es um die Frage, ob Graf ein hoher Repräsentant des Hohen Hauses sein könne oder nicht. Seiner Meinung nach ist dieser aufgrund seiner inakzeptablen Aussagen, seiner Vergangenheit und aufgrund seines Umfelds für die Position eines Dritten Nationalratspräsidenten nicht geeignet. Walser forderte eine klare politische Willenskundgebung des Nationalrats, um das Ansehen des Parlaments nicht zu beschädigen.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) konstatierte, die Anschuldigungen der Grünen gegenüber der FPÖ hätten das Maß des Erträglichen schon längst überschritten. Seiner Ansicht nach haben die Wähler recht getan, die Grünen zur kleinsten Partei im Nationalrat zu machen. Er sprach von "skurrilen Selbstdarstellern, Selbstinszenierern und Möchtegern-Widerstandskämpfern". Kickl zufolge agieren die Grünen "unter dem Deckmantel einer Scheinmoral". Zudem würden sie ihm zufolge mit ihrem Antrag den parlamentarischen Minderheitsrechten einen Bärendienst erweisen. Scharfe Kritik übte Kickl auch an der SPÖ.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) wertete die nunmehr bereits seit Wochen laufende Debatte als "unerträglich" und machte "beide Gruppen" dafür verantwortlich, das Thema aus politischem Interesse am Köcheln zu halten. Die FPÖ provoziere gerne und wolle mit dem "Märtyrer-Image" ihre Inhaltsleere überdecken, vermutet er. Kein Verständnis zeigte Scheibner aber auch für die Position der Grünen und sprach sich dezidiert gegen eine politische Abwahlmöglichkeit eines demokratisch gewählten Mandatars aus. Ihm zufolge braucht es einen antifaschistischen Grundkonsens, aber auch einen Konsens darüber, dass Gewalt kein Mittel der Politik sein kann.

In einer zweiten Wortmeldung bekräftigte Abgeordneter Josef CAP (S), man solle mit dem Begriff "Nazi" nicht leichtfertig umgehen. Besorgt zeigte er sich über das wachsende Misstrauen der Bevölkerung gegen Einrichtungen der Demokratie. In Richtung FPÖ führte Cap aus, die SPÖ sei die einzige Partei, die ihre Vergangenheit aufgearbeitet habe.

Auch Abgeordneter Ewald STADLER (B) meldete sich ein zweites Mal zu Wort und stellte fest, aus der Sicht eines Opfers mache es keinen Unterschied, ob es von einem Rotarmisten oder einem Nationalsozialisten vergewaltigt bzw. umgebracht worden sei. Generell meinte er zur Debatte um den Dritten Nationalratspräsidenten, die "politische Klasse" diskutiere "völlig abgehoben" über ein Thema, das keinen Menschen interessiere, während die wahren Probleme wie Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit vernachlässigt würden. Der FPÖ warf er vor, einen Randbereich zu dulden, der zunehmend zu einem Problem werde.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER wies den Antrag 644/A dem Verfassungsausschuss zu. Zuvor hatte er Abgeordnetem Harald Stefan (F) für die Bezeichnung der Grünen als "Nazi" und Abgeordnetem Harald Walser (G) für den Ausdruck "braune Suppe" in Richtung der FPÖ je einen Ordnungsruf erteilt und weitere Ausdrücke von Abgeordnetem Karl Öllinger (G) und Abgeordnetem Herbert Kickl (F) als inadäquat zurückgewiesen.

Erste Lesung: G-Antrag 602/A

Abgeordnete Alev KORUN (G) wandte sich gegen die "stückweise Abschaffung des antifaschistischen Konsens in unserer Republik" und lehnte es ab, wenn die FPÖ im Wahlkampf gegen Minderheiten hetze, sich dann aber als Opfer stilisiere und sich als lupenreine Demokraten darstellten. Mit dem vorliegenden Antrag wollen die Grünen dafür sorgen, dass Familienangehörige, hauptsächlich Frauen, ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu brauchen sie ein selbständiges Aufenthaltsrecht.  

Abgeordnete Angela LUEGER (S) trat dafür ein, Menschen zu schützen, die von häuslicher Gewalt bedroht werden. Den Antrag der Grünen wolle sie im Ausschuss aber nicht anhand von Einzelschicksalen diskutieren, sondern eine generelle Lösung suchen. Dabei wies die Rednerin auf das Bemühen um Schaffung einer Rot-Weiss-Rot-Karte hin, die notwendig sei, weil die bisherige Quotenregelung nicht den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entspreche. Die Rot-Weiss-Rot-Karte soll auch für Familienangehörige Erleichterungen bringen. Unverzichtbare Grundlagen der Integration seien die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und die Gleichstellung von Mann und Frau, hielt Angela Lueger fest. 

Abgeordneter Günter KÖßL (V) sah keine Möglichkeit, dem Antrag der Grünen Rechnung zu tragen, sondern unterstrich die Notwendigkeit, dem Asylmissbrauch entgegenzutreten; diesem Anliegen entspreche der grüne Antrag nicht. Zudem gehe es darum, die Verfahren zu beschleunigen und danach zu trachten, jene Menschen rasch außer Landes zu bringen, die sich in Schubhaft befinden. Wer einen Asylgrund hat, bekomme Asyl, Asylmissbrauch sei aber hintanzuhalten, sagte Kössl.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) warnte vor dem Missbrauch, dem der Antrag der Abgeordneten Korun Tür und Tor öffnen würde. Die bestehende Regelung sei ausreichend, sagte Abgeordneter Rosenkranz.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) warnte angesichts des Antrags der Grünen vor einer Aushöhlung der Asylgesetzgebung und wandte sich gegen Bestrebungen, die Schubhaft einzuschränken. Solche Initiativen entsprechen nicht den Interessen der Bevölkerung. Die enorme Verschlechterung der Sicherheitslage spreche eine klare Sprache, die Politik habe den Interessen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und die Menschen vor Gewaltverbrechen zu schützen. "Wir brauchen ein strengeres Asylrecht", sagte Abgeordneter Strutz und verlangte die Wiedereinführung der Kontrollen an Österreichs Grenzen.

Präsident Martin Graf wies den Antrag 602/A dem Innenausschuss zu. (Schluss)