Parlamentskorrespondenz Nr. 534 vom 17.06.2009

NR: Von der Gleichbehandlung und dem Ausbau des Glasfasernetzes

Sozialpartner entwickeln Gehaltsrechner für Berufseinsteiger

Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER teilte vor Eingang in die Tagesordnung der 27. Plenarsitzung mit, dass um 15 Uhr eine Dringliche Anfrage der Grünen an den Bundeskanzler zum Thema "Dringend notwendiger ökologisch-sozialer Umbau Europas und Unvereinbarkeit dieser Reformen mit einer zweiten Amtszeit von Kommissionspräsident Barroso sowie mehr Transparenz in der österreichischen Europapolitik" (2459/J) stattfinden werde. Im Anschluss daran wird das BZÖ in einer kurzen Debatte eine Fristsetzung zu seinem Antrag 560/A(E) für "Wohnungssicherheit und Prävention" stellen und begründen.

Im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes bekannte sich Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) uneingeschränkt zu dem Grundsatz, jede Diskriminierung von Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer religiösen oder politischen Überzeugung, ethnischer Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung auszuschließen. Skeptisch zeigte sich die Abgeordnete aber gegenüber manchen Strategien, mit denen dieser Grundsatz verwirklicht werden soll. Das Konzept "Gender Mainstreaming" etwa, das die EU ihren Mitgliedsländern von oben verordnet habe, unterscheide zwischen einem "biologischen" und einem "sozialen Geschlecht", das den Menschen bloß anerzogen werde. Für die FPÖ gehe es aber darum, Unterschiede anzuerkennen, ohne Privilegierungen zuzulassen. Ihre leitende Idee sei die Partnerschaft von Frauen und Männern im Beruf und im privaten Leben. Erfolgreiche Weiblichkeit und Mütterlichkeit sollen nicht auseinander fallen.

Als ein aktuelles Problem im Verhältnis der Geschlechter registrierte die Rednerin den Mangel an Männern im Lehrberuf. Nicht die Mädchen, sondern die Buben würden benachteiligt, weil ihnen männliche Vorbilder fehlten und Männlichkeit womöglich abgewertet würde. Darauf seien viele Probleme in den Schulen zurückzuführen, klagte die Abgeordnete und legte einen F-Entschließungsantrag zur Erhöhung des Männerteils in Pflichtschulen vor.

Abgeordnete Gisela WURM (S) stellte zu den Ausführungen ihrer Vorrednerin fest, in der Gesellschaft würden nicht die Männer, sondern nach wie vor die Frauen benachteiligt, sei es beim gleichberechtigten Zugang zum Beruf, bei der Entlohnung oder bei den Aufstiegschancen. Fortschritte auf dem Weg zur Gleichbehandlung der Frauen seien zu registrieren, sagte Wurm und gab ihrer Freude darüber Ausdruck, dass es schon lange nicht mehr als "normal" gelte, Frauen zu benachteiligen. Der vorliegende Bericht spreche dennoch eine deutliche Sprache. Ein Großteil der Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz stamme von Frauen, die über anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze oder unerwünschte Einladungen klagen und in diesem Zusammenhang oft auch mit Angst um ihren Arbeitsplatz zu kämpfen haben. Das Gleichbehandlungsgesetz schaffe einen guten Rahmen, um in Diskriminierungsfällen handeln zu können, die Politik sei aber aufgerufen, die Entwicklung sorgfältig zu beobachten und gegebenenfalls einzugreifen. Denn die Gleichbehandlungssituation sei in Österreich zwar gut, aber es gebe laut Abgeordneter Wurm keinen Grund, sie nicht noch weiter zu verbessern. 

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) befasste sich intensiv mit der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen und wies in diesem Zusammenhang jede Verteufelung der Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurück, weil viele Frauen Beruf und Familie durch Teilzeitbeschäftigungen vereinbaren. Eine Strategie, die darauf hinauslaufe, Frauen mit kleinen Kindern auf Vollzeitarbeitsplätze zu bringen, sei mit der Wahlfreiheit nicht vereinbar und werde von der FPÖ abgelehnt, sagte die Rednerin. Außerdem bezweifelte Abgeordnete Gartelgruber die Stichhaltigkeit der Berechnungen der Statistik Austria zur Einkommensschere und beantragte in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion eine Studie über das tatsächliche Ausmaß der Einkommensunterschiede. In der Diskussion über die Einkommensschere würden familienpolitische Aspekte ausgeblendet, klagte die Rednerin und wies linke und feministische Kritik an der Familienförderung entschieden zurück.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) sah keinen Anlass, die Berechnungen der Statistik Austria in Zweifel zu ziehen, brach aber ebenfalls eine Lanze für die Teilzeitarbeit von Frauen, weil diese es den Frauen ermögliche, in Kontakt zu ihrem Beruf zu bleiben und sich gleichzeitig den Kindern und der Familie zu widmen. Es sei die große Aufgabe der Politik, optimale Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Sie sei überzeugt, dass Frauen selbstbewusst entscheiden, ob sie Kinder wollen oder nicht, und plädierte nachdrücklich dafür, Beruf und Familie durch qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote vor Ort zu verbessern. "Wenn wir die Familien aufrechterhalten wollen, wie wir sie kennen, werden wir erkennen müssen, dass es im Leben der Menschen Phasen mit mehr oder weniger Beschäftigung, mehr oder weniger Einkommen, Phasen der Weiterbildung, Phasen verstärkten familiären Engagements, aber auch Auszeiten geben muss". In diesem Sinne forderte Schittenhelm größeres Engagement der Väter in den Familien, damit Frauen im Beruf besser bestehen können.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) unterstrich die Leistungen, die Frauen als Mütter für die Gesellschaft erbringen, und klagte über die pensionsrechtlichen Verluste, die vor allem Frauen mit mehreren Kindern hinnehmen müssen, wenn sie sich dazu entschließen, ihre Kinder selbst zu erziehen. Dies sei nicht länger hinzunehmen, weil das Pensionssystem ohne diese Leistungen von Frauen und Müttern nicht aufrecht erhalten werden könne. In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion verlangte Kitzmüller daher die Verdoppelung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht und die Berücksichtigung der Zahl der Kinder beim Pensionsbeitrag.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) zitierte Aussagen zahlreicher erfolgreicher Frauen in der Wirtschaft, die sich allesamt gegen Frauenquoten wenden und stattdessen auf das Kriterium der Qualifikation und Leistung setzen. An die SPÖ richtete die Rednerin die Aufforderung, ihre erfolglose Ankündigungspolitik in der Frauen- und Gleichbehandlungspolitik aufzugeben und stattdessen an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Frauen zu arbeiten. Es sei höchste Zeit, denn Österreich liege mit seiner Einkommensschere im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle vor Estland.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) hatte hingegen kein Problem mit Frauenquoten, weil es für die Frauen noch viele Hürden auf dem Weg zur vollen Gleichberechtigung in der Wirtschaft und in der Politik gebe. Da das Gleichbehandlungsgesetz aufgrund zahlreicher Änderungen unübersichtlich geworden sei, sollte man es neu und für alle Menschen lesbarer gestalten. Unverständlich fand die Rednerin die nach wie vor beträchtlichen regionalen Unterschiede bei der Verteilung der Beratungsstellen, wodurch insbesondere das Burgenland vernachlässigt werde. 

Da die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern weiter aufgehe - wofür viele Gründe maßgeblich seien -, drängte die Abgeordnete auf transparentere Gehaltsschemata und Stellenausschreibungen sowie umfassende Gleichstellungsmaßnahmen in den Betrieben. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sollten verpflichtet werden, einen Gleichbehandlungsbericht vorzulegen, verlangte Abgeordnete Schwentner in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion.

Frauenministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK hielt fest, es gehe, wie der vorliegende Bericht zeige, um die ökonomische Unabhängigkeit und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen sowie um das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Frauen seien immer weniger bereit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hinzunehmen, unterstrich sie.

Dringenden Handlungsbedarf sieht Heinisch-Hosek in Bezug auf das Schließen der Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen. Die Gründe dafür, dass die Schere in den letzten Jahren sogar noch größer geworden ist, sind ihrer Meinung nach vielfältig. Eine Rolle spiele Teilzeitarbeit, aus der Frauen oft nur schwer wieder herauskommen würden. Heinisch-Hosek drängte aber auch auf mehr Gehaltstransparenz. Abseits der Arbeitswelt stellte die Ministerin neue Bestimmungen gegen Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit in Aussicht. KritikerInnen hielt sie entgegen, Gleichstellungspolitik sei eine Politik der kleinen Schritte.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) bedauerte, dass es bisher nicht gelungen sei, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in Österreich zu schließen. Es gebe aber bereits Positionspapiere und Aktivitäten sowohl seitens der europäischen als auch der österreichischen Sozialpartner, betonte sie. Besonders wichtig erscheint ihr etwa ein Ausbruch aus traditionellen Berufssegmenten und eine bessere Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen nach der Babypause seitens der Betriebe. Zur Quotendiskussion merkte Csörgits an, Quoten seien zwar "nicht elegant", aber ein gutes Werkzeug, um eine adäquate Vertretung von Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) wies Vorbehalte zurück, wonach Frauen im ländlichen Raum nicht genug mobil seien. Ihr zufolge sind junge Frauen im ländlichen Raum außerdem besser ausgebildet als junge Männer. Trotzdem würden Männer bei Postenvergaben häufig bevorzugt. Den Entschließungsantrag der Grünen wertete Höllerer als undurchdacht und meinte, dieser würde nur neue bürokratische Auflagen für kleine und mittlere Betriebe bringen, ohne auch nur einen einzigen Frauenarbeitsplatz zu schaffen.

Abgeordnete Alev KORUN (G) bekräftigte, Diskriminierung sei kein Kavaliersdelikt und dürfe nicht geduldet werden. Der Diskriminierungsschutz muss ihr zufolge außerdem für alle Gruppen gleich sein. Massive Kritik übte Korun an der ihrer Meinung nach krassen personellen Unterbesetzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Obwohl diese seit dem Jahr 2004 nicht nur für die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern auch für Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung zuständig sei, habe sie kaum mehr Personal. Bedauerlich findet es Korun zudem, dass Opfer bei Klagen mit dem Kostenrisiko allein gelassen würden.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) erklärte, es sei wichtig, dass Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter oder ihrer sexueller Orientierung gerecht behandelt würden. Ohne gesetzliche Maßnahmen hätte es ihrer Auffassung nach keine Fortschritte bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt gegeben. Immer wieder seien auch Mehrfachdiskriminierungen festzustellen, skizzierte sie. Ein Viertel der rund 8.000 Personen, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wandten, sind laut Silhavy Männer gewesen.

Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) führte aus, das Thema Gleichbehandlung sei ernster zu nehmen als viele meinten. Österreich sei eines der reichsten Länder der Welt, sagte er, es müsse in einem Wohlfahrtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein, gleiche Leistungen gleich zu entlohnen. Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt, dass in der Privatwirtschaft nicht das Geschlecht, sondern die Leistung zähle. Zu den Forderungen der Grünen merkte Obernosterer an, man solle nicht den Boden der Realität verlieren und Vorschriften und Gesetze so gestalten, dass sie in der Praxis umsetzbar seien und Unternehmen nicht behinderten.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) hob hervor, dass 14 % aller Beratungsfälle sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Die Beschwerden reichten von verbalen Anzüglichkeiten bis hin zu Begrapschungen. Viele Frauen trauten sich aus Angst um ihren Job allerdings noch immer nicht, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufzuzeigen, klagte sie. Generell urgierte Windbüchler-Souschill bessere Informationen über die Gleichbehandlungsanwaltschaft, eine bessere Unterstützung weiblicher Lehrlinge in nicht traditionellen Frauenberufen und eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei Beschwerden wegen sexueller Belästigung.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) hielt fest, der vorliegende Bericht zeige, wie vielfältig Diskriminierungen sein können. Es gehe um Würde, Respekt und Menschenrechte, bekräftigte sie. Vielfach seien Frauenrechte betroffen. Machtpositionen würden oft "schamlos ausgenutzt". Binder-Maier sprach sich dafür aus, das Gleichbehandlungsgesetz immer wieder auf seine Effizienz zu prüfen.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER fragte sich, warum so viele Angst vor Einkommenstransparenz in Betrieben hätten. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass es im öffentlichen Sektor zwar bei den Gehaltseinstufungen keine Geschlechterunterschiede gebe, aber aufgrund verschiedener Karriereverläufe dennoch unterschiedliche Einkommen von Männern und Frauen zu verzeichnen seien.

Als ein bedeutendes Projekt der Sozialpartner hob Hundstorfer die Entwicklung eines Gehaltsrechners hervor. Berufseinsteiger sollten von Vornherein wissen, wie das übliche Gehaltsniveau einer Branche sei, meinte er. Der Minister hofft, hier im Herbst weiterzukommen und der Öffentlichkeit den Rechner im Frühjahr zur Verfügung stellen zu können.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) betonte, die Zahl jener Personen, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wende, zeige, dass es noch sehr viele Fälle gebe, wo Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeiten passierten. 85 % der Beratungsfälle betreffen ihr zufolge Ungleichbehandlungen in der Arbeitswelt. Fuhrmann kritisierte, dass die Gehaltsschere trotz guter Ausbildung von Frauen nach wie vor groß sei. Als ein Problemfeld ortet sie, dass immer noch viele Frauen traditionelle Frauenberufe ergreifen.

Auch Abgeordneter Hermann KRIST (S) meinte, die Zahl von rund 4.000 Fällen jährlich zeige einen beachtlichen Hilfe- und Beratungsbedarf in Gleichbehandlungsfragen. In der überwiegenden Zahl der Fälle gehe es dabei um eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Aber auch Angehörige ethnischer Minderheiten würden häufig diskriminiert, skizzierte er. Krist folgert daraus, dass sich die Politik noch stärker dem Kampf gegen Ausgrenzung widmen müsse. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine aktuelle Studie, wonach die ÖsterreicherInnen stark ausländerfeindlich und wenig weltoffen seien.

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) wies darauf hin, dass es in Österreich bereits seit 1979 ein Gleichbehandlungsgesetz gebe. Ihrer Meinung nach hat es zu einer Verbesserung der Stellung der Frau in der Arbeitswelt beigetragen und die Gleichstellung von Frauen vorangetrieben. Das Gesetz müsse aber laufend adaptiert werden, forderte sie. Ihr zufolge lässt sich das Prinzip "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" wegen intransparenter Gehaltszahlungen oft nur schwer überprüfen. Auch neutrale Stellenausschreibungen garantierten noch keine Gleichbehandlung im Auswahlverfahren. Die Frauen wollen nicht bevorzugt, sondern lediglich gleich behandelt werden, und das nicht nur auf dem Papier, bekräftigte die Abgeordnete.

Es sei einfach eine Tatsache, dass Frauen deshalb benachteiligt werden, weil sie Frauen sind, entgegnete Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) ihren Vorrednern. Denn wie könne man es sich sonst erklären, dass gerade dort, wo überwiegend Frauen arbeiten, die Löhne am geringsten sind. Es sei auch erstaunlich, warum so wenig Frauen in Führungspositionen zu finden sind, obwohl es viel mehr weibliche Studienabsolventinnen gibt. Die Ursachen für die Einkommensungerechtigkeiten hängen nach Ansicht von Ablinger eng damit zusammen, dass zu viele Männer in den Macht- und Entscheidungspositionen sitzen.

Der Bericht des Gleichbehandlungsausschusses wurde mehrheitlich angenommen; die F-Entschließungsanträge betreffend Männeranteil am Lehrpersonal in Pflichtschulen, bezüglich nachvollziehbare, transparente Einkommensstatistiken sowie hinsichtlich gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten fanden keine Zustimmung. Auch der G-Entschließungsantrag betreffend Gleichbehandlungsbilanz für Unternehmen blieb in der Minderheit.

Die vorliegende Novelle zum Telekommunikationsgesetz sehe vor, dass in Hinkunft das Leitungsnetz von allen Anbietern mitbenutzt werden könne, erläuterte Abgeordnete Karin HAKL (V). Außerdem werde damit gewährleistet, dass ein Telekom-Unternehmen überall in Österreich seine Leitungen verlegen kann. Dies bedeute zum Beispiel, dass nicht ausgelastete Glasfaserkabeln, die von einem Energieunternehmen verlegt wurden, nun auch für Telekommunikationsdienste benutzt werden können. Positiv beurteilte Hakl auch, dass die Verfahrenszeiten um die Hälfte gekürzt wurden. Obwohl es sich bei dem Gesetz um einen großen Wurf handle, das dringend notwendig war, müssen noch weitere Schritte gesetzt werden, forderte die Rednerin, da viele ländliche Regionen noch immer schlecht versorgt sind.

Abgeordneter Kurt GARTLEHNER (S) schloss sich grundsätzlich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und ging zudem noch auf die Entstehungsgeschichte der Novelle ein. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen vor allem die Schaffung des gleichberechtigten Zugangs zur Infrastruktur sowie die Ermöglichung der Nutzung der bestehenden Netze für alle Anbieter. Dadurch können Doppelgleisigkeiten vermieden, die Ausbaukosten des Glasfasernetzes verringert und die Wettbewerbsfähigkeit der Investoren erhöht werden, war Gartlehner überzeugt. Auch er sah in der TKG-Novelle einen wichtigen Schritt in Richtung einer dynamischen Entwicklung in diesem Segment, weitere Aktivitäten müssen aber folgen.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) erinnerte zunächst an die rasanten Fortschritte im Telekommunikations- und Informationstechnologiebereich in den letzten Jahren, was nicht nur zu einem starken Wirtschaftswachstum geführt hat, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leistete. Die FPÖ unterstütze natürlich jegliche Initiative, die auf einen Ersatz der alten Kupferleitungen durch moderne Glasfaserleitungen abzielt. Bei aller Begeisterung für die Möglichkeiten der neuen Technologien dürfe man aber nicht auf die klassischen Kommunikationsgrundrechte, wie z.B. dem Datenschutz, vergessen, appellierte Höbart.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) kündigte von Seiten seiner Fraktion die Zustimmung zum neuen Telekommunikationsgesetz an. Er nahm die Debatte darüber zum Anlass, um sich grundsätzliche Gedanken über die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der österreichischen Forschungs- und Entwicklungspolitik zu machen. So sei etwa zu befürchten, dass nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Glasfasernetz flächendeckend auszubauen. Während die Städte dann wahrscheinlich "ordentlich verkabelt" sein werden, kommen die Randgebiete und die ländlichen Regionen zu kurz, bemängelte Widmann. Derzeit habe die Bundesregierung nämlich nur 10 Mio. € für die Breitbandinitiative veranschlagt. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag ein, der u.a. auf die Erreichung der 3 %-Quote für den Bereich Forschung und Entwicklung abzielt.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) unterstützte grundsätzlich die Novelle zum Telekommunikationsgesetz, da es dadurch zu einer Verbesserung der Versorgung mit Glasfaserleitungen sowie zu mehr Öffnung und mehr Wettbewerb komme. Ein Wermutstropfen sei für sie jedoch, dass durch die verkürzten Verfahrenszeiten die Grundstückseigentümer nun weniger Zeit haben, um ihre Anliegen vorbringen zu können. Weiters führte Moser gesundheitliche Bedenken bezüglich der Handystrahlung ins Treffen. Aus diesem Grund sollte das Festnetz ausgebaut und die mobilen Dienstleistungen eingeschränkt werden, urteilte sie. Auch Moser war der Auffassung, dass die für den Breitbandausbau vorgesehenen Mittel bei weitem nicht ausreichen werden.

Bundesministerin Doris BURES bedankte sich für den breiten parlamentarischen Konsens bezüglich der Weiterentwicklung des Telekommunikationsgesetzes, das eine ganz wichtige Grundlage für eine Technologie- und Investitionsoffensive darstellt. Auch aus technischen Gründen war eine Initiative notwendig, konstatierte die Ministerin, da sich der Lebenszyklus der Kupferrohre und –verkabelungen zu Ende neigt. Im Rahmen der nun ermöglichten Umrüstung auf die Glasfasertechnologie werden "Anstoßfinanzierungen" sichergestellt, erklärte Bures, danach sei die Wirtschaft am Zug, damit die erforderlichen Investitionen in die Tat umgesetzt werden können. Schließlich versicherte die Ministerin noch, dass sie alles daran setzen werde, um die F&E-Quote zu erreichen, ein Plus gebe es bereits im Bereich der angewandten Forschung.

Nach 125 Jahren Kupfernetz bedeute die Umstellung auf Glasfaser einerseits eine nachhaltige technologische Änderung, anderseits sollen auch Kosten eingespart werden, führte Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) aus. Die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologien trage in einem immer höheren Maße zum BIP bei und stelle mittlerweile einen wichtigen Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Beschäftigungsfaktor dar. Ein wichtiges Anliegen war ihr, auch den ländlichen Raum mit leistungsfähigen Bandbreiten zu versorgen.

Mit der heutigen Novelle zum Telekommunikationsgesetz werde ein großer Schub in Richtung Ausbau einer leistungsfähigeren, schnelleren und kostengünstigeren Breitbandinfrastruktur ermöglicht, stellte Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) fest. Für wichtig erachtete sie, dass das mobile Breitband, das noch einige Schwächen aufweise, einer qualitativen Verbesserung unterzogen wird. Hier gehe es nicht nur um die Fragen der Funkfrequenzen und der Übertragungsgeschwindigkeit, sondern auch um die gesundheitlichen Aspekte, räumte Silhavy ein. 

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) hielt die Novelle, die einen Technologiewechsel bringe, aus volkswirtschaftlicher Sicht für unbedingt sinnvoll. Was die bereits getätigten Investitionen anlangt, so müsse jedenfalls auf deren Werterhalt geachtet werden. Außerdem müsse die Bildung einer Marktvorherrschaft vermieden werden, damit der Spekulation nicht Tür und Tor geöffnet wird, unterstrich er. Kritisch merkte Deimek an, dass die Materie nicht als Regierungsvorlage eingebracht und dass keine Bürgerrechte im Bereich der Funkanlagen festgeschrieben wurden.

Im Telekommunikationsbereich müssen nachhaltige technologische Änderungen vorgenommen werden, um den ständig steigenden Bedarf an schneller Übertragung von großen Datenmengen gerecht zu werden, konstatierte Abgeordnete Anna FRANZ (V). Sie gab zu bedenken, dass Österreich in Bezug auf die Anbindung mit schnellem Internet im internationalen Vergleich noch hinterher hinke; auch gebe es noch "weiße Flecken", die nicht mit Breitband versorgt sind. Der Ausbau der Breitbandnetze, wie er in der TKG-Novelle vorgesehen ist, sei daher eine entscheidende Voraussetzung, um die Bevölkerung flächendeckend zu versorgen und um in Zukunft im Wettbewerb mit in- und ausländischen Unternehmen bestehen zu können.

Die vollständige Digitalisierung der Medienlandschaft setze nachhaltige Investitionen in die bestehende Breitbandinfrastruktur voraus, argumentierte Abgeordneter Johann HELL (S). Vor allem die modernen Internetdienste führen dazu, dass die Netze ungleich stärker belastet werden. Da Österreich in den letzten Jahren den Anschluss im Breitbandbereich verloren habe, sei eine Umstellung auf die modernen Glasfasernetze dringend notwendig. Nur so könne gewährleistet werden, dass auch Unternehmen in ländlichen Gebieten auf dem globalen Markt mithalten können. Schließlich brachte er noch einen S-V-Abänderungsantrag ein, der vor allem redaktionelle Änderungen enthielt.

Auch Abgeordneter Peter MAYER (V) trat vehement dafür ein, dass auch der ländliche Raum ausreichend mit leistungsfähigem Breitbandinternet versorgt wird. Die vorliegende Novelle soll den volkswirtschaftlich so wichtigen Ausbau des Glasfasernetzes beschleunigen und zudem gewährleisten, dass die bereits vorhandene Infrastruktur optimal genutzt wird. Dadurch soll auch dem unsinnigen "Grabungswahnsinn" ein Ende gesetzt werden. Für sinnvoll hielt er auch die Straffung der Verfahren, wenn es um die Einräumung von Nutzungs- und Mitnutzungsrechten geht. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass sich die mögliche Einspruchsdauer nicht geändert hat.

Abgeordneter Josef AUER (S) bezeichnete das Gesetz als gut und gelungen und würdigte dabei die Schnelligkeit, mit der diese wichtige Novelle erarbeitet worden sei. Dies entspreche zudem dem Gebot der Zeit und zeige, dass die Ministerin sich der Bedeutung dieser Materie bewusst sei und entsprechende richtungweisende Schritte setze.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) schloss an seinen Vorrednern an und unterstrich ebenfalls die Bedeutung der in Rede stehenden Vorlage, die sowohl Arbeitnehmern wie –gebern neue Chancen biete. Es sei höchste Zeit, die nötigen Schritte zu setzen, und dieser Entwurf sei die richtige Maßnahme dafür.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) erklärte, der Entwurf kurbele die Beschäftigung an und nutze dem Wirtschaftsstandort Österreich, weshalb er zu begrüßen sei.

Auch Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) sprach sich für die Vorlage aus.

Der Entwurf wurde in der Fassung eines Zusatz- bzw. Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der B-Entschließungsantrag wurde hingegen abgelehnt. (Forts./Tourismus)