Parlamentskorrespondenz Nr. 540 vom 18.06.2009

Vorlagen: Finanzen

10 Milliarden Staatsgarantien für große Unternehmen

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für ein Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz vorgelegt, mit dem 10 Mrd. Euro aus dem Haftungsrahmen des Bankenpakets für Staatsgarantien zugunsten von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern umgeschichtet werden sollen (229 d.B.). Ziel der Maßnahme ist die Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe in gesunden österreichischen Unternehmen, die infolge von Wirtschaftskrise und Kapitalknappheit kurz- und mittelfristig in Bedrängnis geraten sind. Die bis Ende 2010 befristete Maßnahme steht im Einklang mit einer Mitteilung der EU-Kommission über staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln.

Konkret soll der Finanzminister auf Antrag einer kreditgewährenden Bank Haftungen für Unternehmen in Form einer Garantie übernehmen können, um das Kreditrisiko zu minimieren. Zielgruppe sind Schlüsselunternehmen der heimischen Wirtschaft mit mehr als 250 Mitarbeitern. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sind ausdrücklich ausgeschlossen, weil für diese, so heißt es in den Erläuterungen, bereits andere liquiditätsfördernde Instrumente (ERP, Garantien, KMU-Förderungen) zur Verfügung stehen.

Zu den Voraussetzungen für eine Haftungsübernahme sollen ausdrücklich "eine gesunde wirtschaftliche Basis des Unternehmens" und die "Aussicht auf Erfüllung der garantierten Verbindlichkeit" zählen, risikoträchtige Kreditgeschäfte werden ausgeschlossen, liest man in der Regierungsvorlage. Neben den genannten Änderungen im Interbankmarktstärkungsgesetz und im Finanzmarktstabilitätsgesetz sieht der Entwurf auch notwendige flankierende Maßnahmen im Bundeshaushaltsgesetz und budgetäre Vorsorgen im Bundesfinanzgesetz 2009 und 2010 sowie im geltenden Bundesfinanzrahmengesetz vor.

FPÖ will unbegrenzte Haftung für private Sparguthaben verlängern

Um das Vertrauen der Bevölkerung in das österreichische Finanzsystem zu stärken, beantragen FPÖ-Abgeordnete mit Lutz Weinzinger an der Spitze eine Verlängerung der unbegrenzten Staatshaftung für private Sparguthaben über die vorgesehene Frist 31.12.2009 hinaus bis Ende 2010 (696/A).

Koalition macht Weg frei für eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung  

Bislang können Daten über Änderungen im Eigentum von Grundstücken den Finanzbehörden nicht elektronisch mitgeteilt werden. Um dies im Sinne der Verwaltungsökonomie zu ermöglichen und damit den Weg für eine automationsunterstützte und damit rationellere und raschere Einheitsbewertung frei zu machen, beantragen die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) diesbezügliche Änderungen im Bewertungsgesetz (682/A).

Bankgeheimnis kein Schutz mehr für ausländische Steuerhinterzieher

Ein Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) für ein Gesetz zur Umsetzung der OECD-Grundsätze für die internationale abgabenrechtliche Amtshilfe (681/A) dient dem bilateralen Informationsaustausch beim Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Unterstützt von EU und G 20 hat die OECD neue Standards für den internationalen Informationsaustausch entwickelt, diese in einem Musterabkommen sichtbar gemacht und alle namhaften Steueroasen und internationalen Finanzzentren zur Übernahme dieser Standards motiviert. Im Einklang mit anderen betroffenen Staaten hat Österreich im Interesse seiner internationalen Reputation den zunächst wegen des Bankgeheimnisses vorgebrachten Vorbehalt zum neuen OECD-Musterabkommen zurückgezogen.

Das Musterabkommen sieht eine uneingeschränkte Verpflichtung des um steuerliche Amtshilfe ersuchten Staates vor. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn dieser kein eigenes Interesse an der Beschaffung der erbetenen Informationen hat und ein Bankgeheimnis besteht. Voraussetzung für diese Amtshilfe ist der Nachweis, dass die verlangten Bankauskünfte für Zwecke der Besteuerung oder Strafverfolgung im Heimatstaat des ausländischen Abgabepflichtigen relevant sind. Bestimmte Gründe zur Ablehnung der Amtshilfe (Verletzung von Reziprozität, Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses, Ermittlungsbeschränkungen auf Grund von Aussageverweigerungsrechten berufsmäßiger Parteienvertreter oder der öffentlichen Ordnung) bleiben weiterhin aufrecht. Ausgeschlossen wird die Ablehnung eines Ersuchens aber unter Berufung auf das Bankgeheimnis. Der OECD-Standard sieht keinen automatischen Informationsaustausch vor. Von dem beantragten Bundesgesetz unberührt bleiben in Österreich ansässige Abgabepflichtige ohne wirtschaftlichen Auslandsbezug, der Anlass für steuerliche Kontrollen in einem ausländischen Staat geben könnte. Die Antragsteller begründen ihre Initiative mit der Notwendigkeit, die völkerrechtlichen Grundlagen für den internationalen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten im Sinne des neuen OECD-Standards neu zu gestalten und bankrechtliche Spezialnormen für die internationale Amtshilfe zu schaffen.

Steuerliche Erleichterungen für behinderte Kinder, günstigere Pässe 

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) haben die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Betreuung von behinderten Kindern zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 Euro monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt. Zudem soll bei der Ausstellung der neuen Reisepässe für Kinder eine niedrigere Gebühr von 30 € statt 69,9 € eingehoben werden (680/A).

FPÖ: Steuerfreiheit für Waisenrenten

FPÖ-Abgeordneter Leopold Mayerhofer tritt in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion für eine Steuerfreiheit von Waisenrenten und verlangt bis dahin eine Reform der Besteuerung von Waisen. Anlass für seine Initiative sind Härtefälle bei gleichzeitigem Erhalt einer Lehrlingsentschädigung oder der Entlohnung eines Ferialjobs (666/A). (Schluss)