Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 19.06.2009

Vorlagen: Verfassung

Bundespensionskasse soll auch für LandeslehrerInnen zugänglich sein

Eine von den beiden Koalitionsparteien vorgelegte Dienstrechtsnovelle hat die Öffnung der Bundespensionskasse für LandeslehrerInnen zum Ziel (670/A). Derzeit haben die Länder als Dienstgeber der LandeslehrerInnen nur die Wahlmöglichkeit zwischen einer betrieblichen Pensionskasse des Landes oder einer überbetrieblichen Pensionskasse, das soll sich mit dem vorliegenden Gesetzesantrag ändern. Demnach kann ein Bundesland künftig mittels Verordnung dem Kollektivvertrag und dem Pensionskassenvertrag des Bundes beitreten.

Grüne urgieren Ausweitung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes

Die Grünen fordern in einem Antrag auf Änderung der Bundesverfassung die Ausweitung der Zuständigkeiten des Rechnungshofs (677/A). Unter anderem treten Abgeordnete Daniela Musiol und ihre FraktionskollegInnen dafür ein, sämtliche Gemeinden sowie Unternehmen ab einer 25%-igen Beteiligung der öffentlichen Hand der Rechnungshofkontrolle zu unterwerfen. Zudem soll der Rechnungshof ihrer Meinung nach auch den Einsatz von Steuermitteln im Zusammenhang mit dem Bankenhilfspaket und die Verwendung von EU-Geldern prüfen dürfen. Die von den Gemeinden zu erledigenden Aufgaben werden immer bedeutsamer, komplexer und kostenintensiver, damit sei die bei 20.000 EinwohnerInnen liegende Schwelle für Gemeindeprüfungen nicht mehr zeitgemäß, heißt es u.a. in der Begründung.

Neue Bezügeregelung für Abgeordnete zum Europäischen Parlament

Österreichische Abgeordnete zum Europäischen Parlament sollen künftig nicht mehr den Bestimmungen des Bezügebegrenzungsgesetzes und damit der österreichischen Gehaltspyramide für PolitikerInnen unterliegen. Für sie soll mit der am 14. Juli beginnenden neuen Wahlperiode das neue Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments gelten. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsparteien und der Grünen vor, der noch vor der Sommerpause vom Nationalrat beschlossen werden soll (678/A). Gemäß EU-Abgeordnetenstatut gelten künftig für sämtliche Abgeordneten zum Europäischen Parlament die gleichen bezüge- und pensionsrechtlichen Bestimmungen. Damit erfolgt eine Abkehr vom bisher geltenden Prinzip, wonach die Bezüge der EP-Abgeordneten an die jeweiligen Bezüge der nationalen Abgeordneten angelehnt und damit unterschiedlich hoch sind. Für Abgeordnete, die dem Europäischen Parlament bereits in der laufenden Wahlperiode angehört haben, gibt es eine Übergangsregelung – sie können in das alte, nationale, System optieren. Positive Auswirkungen hat das EU-Abgeordnetenstatut auf den österreichischen Staatshaushalt, die Bezüge der EP-Abgeordneten werden künftig vom Europäischen Parlament getragen. (Schluss)