Parlamentskorrespondenz Nr. 589 vom 26.06.2009

Novelle des UVP-Gesetzes bringt Verfahrensbeschleunigung

Sitzungsboykott der Opposition, S-V-Mehrheit im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Der Wirtschaftsausschuss beschloss heute mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), die neben der Übernahme von EU-Recht im Wesentlichen Bestimmungen zur Beschleunigung und Straffung des Verfahrens enthält. Die Oppositionsparteien blieben bei ihrem Protest gegen die Behandlung der Materie im Wirtschaftsausschuss anstelle des ihrer Meinung nach zuständigen Umweltausschusses. FPÖ und BZÖ waren zur Sitzung nicht erschienen, die Grünen deponierten ihre Kritik und zogen aus dem Ausschuss aus.

Inhaltlich ist die Novelle zunächst eine Reaktion auf die UVP-Richtlinie der EU, die vorsieht, dass bei der Festlegung der Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, die Sensibilität des Standorts zu berücksichtigen ist. In diesem Sinne legt die als § 27–Antrag von den Regierungsparteien in Verbindung mit einer Novelle zum Dampfkesselbetriebsgesetz  eingebrachte Gesetzesänderung nun niedrigere Schwellenwerte für die UVP-Pflicht für bestimmte Vorhabenstypen in schutzwürdigen Gebieten fest und stellt überdies klar, dass UNESCO-Welterbestätten jedenfalls in die Kategorie der besonders sensiblen Standorte fallen. Weiters verankert der Entwurf u.a. die Verpflichtung, in der Umweltverträglichkeitserklärung auch ein Energiekonzept vorzulegen. Darüber hinaus trägt die Novelle aber auch den Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung und sieht detaillierte Bestimmungen vor, die eine Beschleunigung von UVP-Verfahren ermöglichen sollen.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) untermauerte eingangs der Sitzung ihre Kritik an der Befassung des Wirtschaftsausschusses mit der Materie und meinte, das auf der Tagesordnung stehende Dampfkesselbetriebsgesetz sei als Anknüpfungspunkt für ein Umweltgesetz völlig ungeeignet. Was den Inhalt der Novelle betraf, begrüßte Brunner zwar die Verpflichtung zur Vorlage eines Energiekonzepts, vermisste aber die Verankerung der Energieeffizienz als Genehmigungskriterium. Schwere Bedenken erhob die Grünen-Sprecherin gegen die vom Gesetz nun vorgesehene Verfahrensbeschleunigung, die ihren Befürchtungen nach zu Lasten der Anrainer gehen werde. Sie verlangte überdies eine Konzentration des Verfahrens auf das Umweltministerium und eine finanzielle Unterstützung von Bürgerinitiativen insbesondere in Hinblick auf die hohen Sachverständigenkosten und bemerkte zusammenfassend, bevor sie mit ihrer Fraktion aus der Sitzung auszog, die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Umwelt und Wirtschaft sei mit dieser Novelle einmal mehr nicht gelungen.    

Abgeordneter Hermann Schultes (V) meinte hingegen, mit dieser Novelle sei es gelungen, das Umweltthema in die Wirtschaft zu tragen und aus der Öko-Nische in die wirkliche Welt zu holen. Man habe nun jene Punkte, die in der Vergangenheit zu Verfahrensverzögerungen geführt hatten, ausräumen können und gleichzeitig mehr Transparenz und Bürgernähe sichergestellt. Insgesamt erwartete sich Schultes von den Änderungen eine deutliche Verbesserung der Umweltqualität der Projekte.

Diesen Standpunkt vertrat auch Abgeordneter Martin Bartenstein (V), der betonte, das UVP-Gesetz liege an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Umwelt und solle weder ein Projektverhinderungsgesetz noch ein Projektdurchpeitschungsgesetz sein. Klar war für Bartenstein, dass die Novelle Verbesserungen unter voller Wahrung der Anrainerrechte bringt und bürgernäher, transparenter, moderner und schneller abwickelbar sein werde.

Abgeordneter Franz Hörl (V) sprach in seiner Wortmeldung auch den Aspekt der Beschäftigung an und meinte, die Verfahrensbeschleunigung sei im Sinne der Wirtschaft und der Arbeitsplätze gelegen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S), dessen Fraktionskollegin Abgeordnete Petra Bayr eine Behandlung im Umweltausschuss begrüßt hätte, zeigte sich erfreut über die Beschlussfassung der Novelle noch vor dem Sommer. Das Gesetz nehme niemandem Rechte weg, stand für ihn fest. Es gehe vielmehr darum, für mehr Effizienz zu sorgen und zu verhindern, dass UVP-Verfahren länger als viereinhalb Jahre dauern können, sagte er.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner rechnete durch die Beschlussfassung noch vor dem Sommer mit einem Zeitgewinn für wichtige Projekte, die Österreich aus Sicht der Konjunktur und der Versorgungssicherheit braucht. Er gab zu bedenken, viele Projektbetreiber hätten mit ihren Investitionen bisher zugewartet, weil die Novelle zum UVP-Gesetz noch nicht vorlag. Das Gesetz enthalte keinerlei materielle Änderungen, sondern sei ein reines Verfahrensgesetz, das von der Grundintention getragen sei, das Verfahren unter Wahrung aller Rechte für beide Seiten ordnungsgemäß abzuwickeln.

Umweltminister Nikolaus Berlakovich pflichtete seinem Regierungskollegen bei und betonte, es sei gelungen, das Verfahren zu beschleunigen, ohne dabei die Interessen des Umweltschutzes und der Anrainerrechte zu beeinträchtigen. Diese Novelle ermögliche wirtschaftliche Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherung der hohen Qualität von Umweltschutz, Wasserschutz und Klimaschutz.

Die Novelle des UVP-Gesetzes wurde bei der Abstimmung als selbständiger Antrag der Regierungsparteien einstimmig in Abwesenheit der Oppositionsparteien angenommen. Die Novelle zum Dampfkesselbetriebsgesetz, die im Wesentlichen Verfahrenserleichterungen bringt, passierte den Ausschuss ebenfalls einstimmig.

In Abwesenheit von Vertretern der Opposition erledigte der Wirtschaftsausschuss auch die restlichen Tagesordnungspunkte jeweils mit einstimmigen Beschlüssen.

Antrag 686/A der Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und Wolfgang Katzian (S) zur Änderung des Ökostromgesetzes ergänzt die letzte Ökostromgesetz-Novelle um eine formalrechtlich notwendige Änderung in der Kompetenzdeckungsklausel.

Der von Berichterstatter Wolfgang Katzian (S) referierte Entschließungsantrag der BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann und Robert Lugar über einen Masterplan für ein energieautarkes Österreich bis 2020 (364/A(E)) wurde auf Katzians Antrag hin vertagt.

Ebenfalls vertagt wurde der FPÖ-Entschließungsantrag 684/A(E) der  Abgeordneten Wolfgang Zanger und Gerhard Kurzmann zur Errichtung eines Flugtechnik-Kompetenzzentrums in Zeltweg. Berichterstatter Martin Bartenstein (V) untermauerte seinen Vertagungsantrag mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer intensiven Debatte mit den Antragstellern. (Schluss)