Parlamentskorrespondenz Nr. 596 vom 30.06.2009

Abgeordnete planen eigenen Unterausschuss zur Verwaltungsreform

Landesverwaltungsgerichte: Gesetzentwurf soll im Herbst vorliegen

Wien (PK) – Zur Vorberatung der Verwaltungsreform soll im Nationalrat ein eigener Unterausschuss eingerichtet werden. Das kündigten die Koalitionsparteien heute im Rahmen einer so genannten Aktuellen Aussprache im Verfassungsausschuss an. Geplant ist, bis Mitte nächster Woche einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen auszuarbeiten und den Unterausschuss dann auf Basis dieses Antrags während der kommenden Plenartage des Nationalrats einzusetzen. Da viele geplante Reformschritte eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigen, sei eine parlamentarische Diskussion notwendig, hob Staatssekretär Josef Ostermayer hervor. Parallel zu den Beratungen im Unterausschuss will die Regierung mit den Ländern verhandeln.

Bereits im Herbst soll Ostermayer zufolge ein Begutachtungsentwurf zur Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vorliegen. Die Vorbereitungen dafür sind ihm zufolge bereits relativ weit gediehen. Geplant ist die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten und einem Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz. Die Frage, ob es auch ein eigenes Bundesfinanzgericht geben und ob der Asylgerichtshof in das System eingegliedert werden soll, ist noch offen.

Seitens der Opposition wurde die von Abgeordnetem Wilhelm Molterer (V) und Ausschussobmann Peter Wittmann (S) in Aussicht gestellte Einrichtung eines Unterausschusses zwar nicht in Frage gestellt, Abgeordneter Werner Kogler (G) äußerte sich dennoch skeptisch. Es helfe nichts, wenn sich die Parteien auf Reformen einigten und die Länder in weiterer Folge erst recht wieder alles blockierten, mahnte er. Auch seine Fraktionskollegin Daniela Musiol fürchtet eine Verschleppung der Verwaltungsreform durch die Länder und wies auf Verzögerungen beim im Regierungsprogramm vereinbarten Zeitplan hin. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bedauerte, dass der Unterausschusses nicht bereits heute eingerichtet wird.

Abgeordneter Ernest Windholz (B) gab zu bedenken, dass nunmehr schon seit Jahrzehnten über eine Verwaltungsreform diskutiert werde. Er hofft, dass "das Diktat der leeren Kassen" ausreichend Druck ausüben wird, um endlich Veränderungen zu erwirken.

Abgeordneter Stefan Prähauser (S) hinterfragte die Ankündigung von Finanzminister Josef Pröll, den überlasteten Staatshaushalt in erster Linie durch die Verwaltungsreform sanieren zu wollen. Er gab zu bedenken, dass es schließlich um "gewaltige Summen" gehe. Eine ähnliche Position vertrat Abgeordneter Werner Königshofer (F), der sich nach einem konkreten Maßnahmenkatalog und konkreten Zielvorgaben für Einsparungen erkundigte.

Staatssekretär Josef Ostermayer skizzierte die genaue Vorgangsweise der Regierung in Bezug auf die Verwaltungsreform. Demnach hat die eingerichtete Arbeitsgruppe, der der Bundeskanzler, der Vizekanzler, zwei Ländervertreter und Vertreter des Rechnungshofs, des Wirtschaftsforschungsinstituts und des IHS angehören, die Aufgabe, Themen zu fixieren und in weiterer Folge eine Expertengruppe mit Problemanalysen und der Analyse von Folgewirkungen zu betrauen. Diese Expertengruppe berichtet der Arbeitsgruppe, die wiederum die Bewertung der Vorschläge einem Vorbereitungsgremium überträgt.

Das erste Themenfeld, die Reform der Schulverwaltung, wurde Ostermayer zufolge bereits in dieser Form bearbeitet, als Ergebnis liegt ein 40-seitiges Papier vor. Da die meisten Lösungen auf Gesetzesänderungen abzielen und für viele davon eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, soll nun im geplanten Unterausschuss ausgelotet werden, zu welchen Punkten parlamentarische Mehrheiten erzielt werden können. Zeitgleich sind Verhandlungen mit den Ländern geplant.

Wo es Konsenspunkte mit den Ländern gebe, wage er vor den Verhandlungen nicht zu sagen, meinte Ostermayer, er verwies aber auf Aussagen von Finanzminister Pröll, wonach auch die Länder einem Budgetdruck unterliegen. Budgeteinsparungen sind seiner Darstellung nach nicht vorrangiges Ziel der Reform der Schulverwaltung, vielmehr sollen Einsparungen im Verwaltungsbereich, dem Bildungssystem bzw. den SchülerInnen direkt zugute kommen.

Neben der Schulverwaltung bereits in Arbeit sind laut Ostermayer die Kapitel Effizienz der Verwaltung, Pensionsharmonisierung und ein effizientes Förderwesen. Zur Dienst- und Besoldungsreform sind drei Arbeitsgruppen eingerichtet, der Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und die Personalvertretung angehören.

Ostermayer wies darüber hinaus auf die weit gediehenen Vorbereitungen zur Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Geplant ist, die Unabhängigen Verwaltungssenate in Landesverwaltungsgerichte umzuwandeln und gleichzeitig ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz zu schaffen. Ob es auch ein Bundesfinanzgericht geben soll und ob der Asylgerichtshof in das System eingegliedert werden oder organisatorisch getrennt bleiben soll, ist ihm zufolge noch offen. Ostermayer stellte für den Herbst einen Begutachtungsentwurf in Aussicht, danach soll es Verhandlungen mit der Opposition geben.

Internet-Nutzung im Öffentlichen Dienst wird geregelt

Vom Verfassungsausschuss beschlossen wurden eine Gesetzesvorlage der Regierung, die die private Internet-Nutzung im Öffentlichen Dienst regelt und eine von SPÖ und ÖVP beantragte Dienstrechts-Novelle. Außerdem legten SPÖ, ÖVP und Grüne im Ausschuss einen Gesetzesantrag vor, der Bundesbediensteten die Möglichkeit eröffnen soll, pflegebedürftige Angehörige ab der Pflegestufe 3 bzw. ein behindertes Kind zu pflegen. Ihnen wird ein Anspruch auf Karenzurlaub – bei Entfall der Bezüge – eingeräumt. Analog zur kürzlich erfolgten Novellierung des ASVG werden die Pensionsbeitragszahlungen von der öffentlichen Hand übernommen.

Abgeordneter Johann Maier (S) wertete die Regierungsvorlage zur IKT-Nutzung als großen Erfolg des österreichischen Datenschutzrats und der Beamtengewerkschaft. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an eine vor Jahren geführte Diskussion über die zum Teil illegal eingesetzte "Spy-Software" im Öffentlichen Dienst, insbesondere im von Minister Karl-Heinz Grasser geleiteten Finanzministerium. Das nunmehrige Gesetz sehe klare Regelungen vor und wäre, so Maier, auch ein gutes Vorbild für die Landesverwaltung. Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) hob hervor, dass die Einbindung der Personalvertretung in Kontrollmaßnahmen sichergestellt sei.

Seitens der Opposition begrüßten Abgeordneter Ernest Windholz (B) und Abgeordneter Werner Herbert (F) die Gesetzesvorlage. Auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wertete deren Stoßrichtung grundsätzlich positiv, urgierte in einzelnen Punkten aber noch "Nachbesserungen". So sieht er es als Defizit, dass die Art und der Zeitraum der Datenspeicherung nicht geregelt sind. Kontrollmaßnahmen könnten seiner Meinung nach außerdem nicht vom Dienststellenleiter, sondern von der Disziplinarbehörde angeordnet werden.

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies auf die gute Zusammenarbeit mit dem Datenschutzrat und der Personalvertretung bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs hin. Sie sprach von einer zeitgemäßen Regelung.

Die Regierungsvorlage zur IKT-Nutzung wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags vom Verfassungsausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit gebilligt. Gleiches gilt für die Dienstrechtsnovelle. Der Gesetzesantrag betreffend Pflegekarenz fand die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen.

Ziel der Regierungsvorlage zum IKT-Bereich ist es, die private Nutzung von Internet und E-Mail im Bundesdienst durch klare Regeln zu beschränken. Andererseits sollen aber auch überschießende und unverhältnismäßige Kontrollen durch den Dienstgeber hintangehalten werden. Das Gesetz erlaubt Bundesbediensteten eine eingeschränkte private Internet-Nutzung, soweit diese nicht missbräuchlich erfolgt, dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schadet, der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs nicht entgegen steht und die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IKT-Infrastruktur nicht gefährdet. Nähere Regelungen sollen per Verordnung festgelegt werden.

Der vorgelegte Abänderungsantrag enthält unter anderem Bestimmungen bezüglich der Einbindung der Personalvertretung in Kontrollmaßnahmen und die explizite Ausnahme der Telefonie. Außerdem werden in Bezug auf die Personalvertretungswahl die Stichtage für die Ausübung des passiven und des aktiven Wahlrechts einander angeglichen.

Mit der 1. Dienstrechts-Novelle 2009 wird die Bundespensionskasse auch für LandeslehrerInnen zugänglich gemacht. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)