Parlamentskorrespondenz Nr. 602 vom 30.06.2009

Finanzausschuss: Debatte über Bankgeheimnis geht weiter

Erleichterungen für behinderte Kinder, günstigere Kinder-Pässe

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung wandte sich der Finanzausschuss dem Thema "Bankgeheimnis für Steuerausländer" zu und nahm mit S-V-Mehrheit einen V-S-Antrag (681/A) für ein Amtshilfe-Durchführungsgesetz an, das die Weitergabe von Daten ausländischer Bankkunden regelt, die im Verdacht stehen, in ihrem Heimatland Steuern hinterzogen zu haben. Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen Österreich OECD-Grundsätze beim Datenaustausch erfüllen möchte. Für Österreicher mit Wohnsitz im Inland soll das verfassungsrechtlich garantierte Bankgeheimnis uneingeschränkt weiter gelten. FPÖ und BZÖ wollen das Bankgeheimnis nicht antasten, die Grünen meldeten Zweifel an, dass die von den Regierungsparteien gefundene Lösung den OECD-Grundsätzen tatsächlich entspreche. Im Plenum erfordert der Beschluss eine Zweidrittelmehrheit.  

Durch Annnahme weiterer V-S-Anträge machten die Ausschussmitglieder den Weg zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 € monatlich und für eine ermäßigte Gebühr von 30 € bei der Ausstellung der neuen Reisepässe für Kinder frei (680/A). Außerdem stimmte der Ausschuss einem V-S-Antrag zur Änderung des Bewertungsgesetzes zu, der zur Verwaltungsvereinfachung eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung bei Änderungen im Eigentum von Grundstücken ermöglicht (682/A).

Ein Antrag des BZÖ zur Abschaffung der Gebühr, die bei der Verlängerung befristeter Führerscheine eingehoben wird (501/A(E), wurde vertagt; ein FPÖ-Antrag zur Verlängerung der unbegrenzten Staatshaftung für private Sparguthaben über die vorgesehene Frist 31.12.2009 hinaus bis Ende 2010 (696/A) fand keine Mehrheit.

Bankgeheimnis soll für ausländische Steuersünder fallen

    

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kritisierte die "Aufweichung des Bankgeheimnisses", die er als ersten Schritt zu seiner Abschaffung sah und machte darauf aufmerksam, der Entfall des Bankgeheimnisses treffe auch Österreicher, die im Ausland arbeiten. Da der Antrag der Regierungsparteien nicht ohne Zustimmung der Opposition in Kraft treten könne, brauchten SPÖ und ÖVP die Zustimmung einer Opposition, mit der die Koalitionsparteien in anderen Fragen wenig freundlich umgingen. Für völlig unbegründet hielt Westenthaler die Angst der Regierung vor "grauen Listen", verlangte mehr Rückgrat bei der Vertretung österreichischer Interessen nach außen und forderte, dass das Bankgeheimnis Teil der österreichischen Rechtsordnung bleibe.

Diesen Ausführungen schloss sich Abgeordneter Alois Gradauer (F) an und wandte sich entschieden gegen jede Entwicklung in Richtung

"gläserner Mensch".

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) wies auf die aktuelle internationale Entwicklung hin und unterstrich das Interesse Österreichs, einen Ausgleich zwischen der Erhaltung des Bankgeheimnisses und der Solidarität mit Ländern zu finden, die um Bankauskünfte ansuchen. Österreich sollte sich nicht dem Vorwurf aussetzen, es unterstütze die Geldwäsche. Österreich habe mit der OECD einen guten Verhandlungserfolg erzielt, einen automatischen Datenaustausch verhindert und das Bankgeheimnis für Österreicher erhalten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) bekannte sich dazu, dass Österreicher, die in Deutschland arbeiten, künftig das österreichische Bankgeheimnis nicht mehr zur Steuerhinterziehung nützen können. "Ich will nicht, dass österreichisches Recht dazu benützt werden kann, Steuern zu hinterziehen", sagte Krainer und erinnerte BZÖ und FPÖ daran, dass deren ehemaliger Finanzminister Karl-Heinz Grasser einem automatischen Informationsaustausch zugestimmt habe, der wirksam werde, sobald ihn Länder wie die Schweiz, Liechtenstein und Andorra auch einführen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) erbat Auskunft darüber, mit welchen Konsequenzen Österreich rechnen müsse, wenn es den mit der OECD vereinbarten Informationsaustausch bei begründeten Verdachtsmomenten gegen Bankkunden nicht einführe.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) wies es als Unterstellung zurück, österreichische Banken würden Steuerhinterzieher decken und warnte vor Kapitalabflüssen aus Österreich.

Abgeordneter Werner Kogler (G) klagte zunächst ebenfalls über die Nichtbeachtung von Wünschen der Opposition, etwa bei der geplanten Geschäftsordnungsreform, die im Widerspruch zu der Erwartung stehe, die Opposition werde zustimmen, wenn es darum gehe, eine Verfassungsbestimmung zu ändern, wie nun beim Bankgeheimnis. Die Gründe für die Vorlage seien ihm plausibel, sagte Kogler, sie enthalte eine "kreative Lösung", räumte der Abgeordnete ein, zeigte sich aber skeptisch, ob diese geeignet sei, die OECD-Grundsätze tatsächlich zu erfüllen. Kogler fragte, ob der "begründete Verdacht" der OECD-Richtlinie entspreche, sah Unklarheiten bei den Bestimmungen für die Prüfung der Erfüllung der Auskunftsvoraussetzungen durch den ersuchenden Staat, meinte, mögliche Verfahrensverzögerungen infolge der notwendigen Information der Betroffenen würden mit der OECD-Richtlinie nicht in Einklang stehen und äußerte Vermutungen über Umgehungsmöglichkeiten durch "Strohmann"- Konstruktionen oder "Nummernkonten".

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) erinnerte an eine Rede des US-Präsidenten Barack Obama, der der Steuerhinterziehung entschieden den Kampf angesagt hat und meinte, in dieser Frage habe sich der internationale Wind gedreht.

Staatssekretär Reinhold Lopatka stellte fest, die geplanten Doppelbesteuerungsabkommen würden keine rückwirkende Wirkung haben. Er sprach die Erwartung aus, die vorgesehene Regelung werde keine Kapitalabflüsse aus Österreich nach sich ziehen und machte die Abgeordneten auf massive Sanktionen aufmerksam, die etwa Frankreich und Deutschland Österreich für den Fall der Nichtumsetzung der OECD-Vereinbarung angedroht haben, etwa die Kündigung von Abkommen oder steuerliche Maßnahmen gegen die Einfuhr österreichischer Güter. Um solche Sanktionen zu vermeiden, sei es notwendig, rasch die Doppelbesteuerungsmaßnahmen auszuhandeln. "Es herrscht Zeitdruck", sagte Lopatka.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung bemühte sich Sektionschef Wolfgang Nolz, die diffizilen Rechtsfragen zu klären, die Abgeordneter Werner Kogler (G) aufwarf, und teilte dabei mit, es werde notwendig sein, in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen dafür Sorge zu tragen, dass Verfahren nicht ungebührlich verlängert werden.

Staatssekretär Reinhold Lopatka zeigte sich überzeugt, dass der vorliegende Entwurf den Anforderungen der OECD entspricht und wies ausdrücklich auf positive Reaktionen des deutschen Finanzministers Walter Steinbrück hin.

Auf Vorschlag von Ausschussobmann Günter Stummvoll vereinbarten die Abgeordneten, allfällige Rechtsfragen bis zur Behandlung der Vorlage im Plenum in der nächsten Woche gemeinsam mit Experten zu klären.

Erleichterungen für behinderte Kinder, günstigere Kinder-Pässe 

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) haben die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Betreuung von behinderten Kindern zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 € monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt. Zudem soll bei der Ausstellung der neuen Reisepässe für Kinder eine niedrigere Gebühr von 30 € statt 69,9 € eingehoben werden. Abgeordneter Peter Westenthaler (B) verlangte – ebenso wie sein Kollege Lutz Weinzinger von der FPÖ – eine getrennte Abstimmung. Während er der zusätzlichen Unterstützung von behinderten Kindern natürlich gerne zustimme, lehne er jegliche Gebührenerhöhung ab, so Westenthaler. – Der Antrag wurde bei der getrennten Abstimmung teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen.

Obwohl bei der Verlängerung befristeter Lenkerberechtigungen kein nennenswerter Aufwand bei der Behörde entsteht, werde jeweils eine Gebühr in der Höhe von 45,6 € eingehoben, klagte Abgeordneter Ernest Windholz (B) in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion. Er kritisierte, dass davon in erster Linie behinderte Menschen betroffen seien und beantragte die Abschaffung der Gebühr. – Dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Weg frei für eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung  

Bislang können Daten über Änderungen im Eigentum von Grundstücken den Finanzbehörden nicht elektronisch mitgeteilt werden. Um dies im Sinne der Verwaltungsökonomie zu ermöglichen und damit den Weg für eine automationsunterstützte und damit rationellere und raschere Einheitsbewertung frei zu machen, beantragten die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) diesbezügliche Änderungen im Bewertungsgesetz und erhielten dafür Zustimmung von allen Fraktionen.

FPÖ-Antrag auf Verlängerung der Einlagenhaftung wurde abgelehnt

Um das Vertrauen der Bevölkerung in das österreichische Finanzsystem zu stärken, wie er sagte, trat FPÖ-Abgeordneter Lutz Weinzinger für die Verlängerung der unbegrenzten Staatshaftung für private Sparguthaben über die vorgesehene Frist 31.12.2009 hinaus bis Ende 2010 ein. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) kritisierte den Vorschlag der Freiheitlichen, weil dies bedeuten würde, dass der "kleine Mann" für Einlagen in der Höhe von mehreren hunderttausend Euro mithaften müsse. Auch Abgeordneter Martin Bartenstein (V) sprach von einem sinnvollen Auslaufen der Regelung. – Der Antrag fand keine Mehrheit. (Schluss)