Parlamentskorrespondenz Nr. 631 vom 08.07.2009

Amtshilfe-Durchführungsgesetz an Finanzausschuss rückverwiesen

Nationalrat debattiert Finanzvorlagen

Wien (PK) – Finanzvorlagen standen an der Spitze der Tagesordnung des Nationalrats am ersten der drei Plenartage vor dem Sommer. Zunächst stand das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz zur Debatte, durch das 10 Mrd. € aus dem Haftungsrahmen des Bankenpakets zugunsten von Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen umgeschichtet werden. Die Vorlage wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Nicht die verfassungsmäßig erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhielt das Amtshilfe-Durchführungsgesetz zur Erleichterung der Verfolgung ausländischer Steuerhinterzieher in Österreich. Es wurde an den Finanzausschuss rückverwiesen. Der Nationalrat beschloss außerdem Begünstigungen für behinderte Kinder und machte den Weg frei für eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung.

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) erklärte, das vorliegende Gesetz sei "sehr schlecht" und ein "Pfusch". Man schichte 10 Mrd. € aus dem Haftungsrahmen des Bankenpakets für Staatsgarantien um, und zwar zu Gunsten von Unternehmen mit über 250 MitarbeiterInnen. Das bedeute, die kleineren und mittleren Unternehmen lasse man wieder im Stich. Dieses Gesetz werde auch nicht der heimischen Industrie helfen, sondern es sei nur eine "Alibi-Aktion", um das Restrisiko der Großbanken Österreichs zu minimieren. Anders formuliert: Die Bundesregierung hilft einmal mehr Konrad und Co und nicht den kleineren und mittleren Unternehmen und auch nicht der Wirtschaft. Es handle sich vielmehr um ein "2. Bankenrettungspaket", so Strache. Der F-Chef forderte eine Deckelung der Managergehälter in Höhe des Einkommens des Bundeskanzlers und eine Staatshaftung für die KMU.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) unterstrich, mit diesem Gesetz werde ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der globalen Rezession beschlossen. Das Gesetz sei eine konsequente Fortführung der bereits beschlossenen Pakete. Man habe diesen Weg gewählt, weil man jenen Unternehmen, die Großkredite längerfristig brauchen, Probleme ersparen möchte. Auch werde man nicht zulassen, replizierte Stummvoll auf Strache, dass groß und klein auseinander dividiert werde, denn in Österreich gebe es etwa 180 bis 200 Leitbetriebe. 103 Leitbetriebe haben laut einer Untersuchung des industriewissenschaftlichen Instituts ein Netzwerk von 95.000 Klein- und Mittelbetrieben als Zulieferer, damit sind 300.000 Arbeitsplätze gesichert. Außerdem habe man im vergangenen Jahr eine Mittelstandsmilliarde beschlossen.

Abgeordneter Josef BUCHER (B) vertrat die Auffassung, das vorliegende Gesetz sei ein Gesetz für Konzerne und für Banken. Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Einpersonenunternehmen hätten gar nichts davon, kritisierte er. Diese Betriebe warten ihm zufolge immer noch auf Kredite. Die Banken stellten, so Bucher, viel zu strenge Bedingungen für Kreditvergaben und verlangten viel zu hohe Risikoaufschläge. Er mahnte daher eine Lockerung der Basel-II-Bestimmungen ein. Generell forderte Bucher die Befreiung der Unternehmen von Bürokratie und von Steuerlast sowie von der Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) äußerte kein Verständnis für die Kritik der Opposition. Schließlich gehe es beim vorliegenden Gesetz um eine Anpassung des Bankenpakets mit dem Ziel, Unternehmen, die Probleme mit langfristigen und größeren Finanzierungen haben, zu unterstützen, erläuterte er. Staatliche Hilfe für Klein- und Mittelbetriebe sind Matznetter zufolge bereits im Oktober 2008 vom Nationalrat beschlossen worden. Diese Betriebe sind seiner Darstellung nach gegenüber großen Unternehmen begünstigt.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) bekräftigte den Standpunkt der Grünen, wonach es in Österreich eine "Kreditklemme" gebe, die auch gut dastehende Unternehmen treffe. In diesem Sinn sei es sinnvoll, 10 Mrd. € aus dem Bankenpaket herauszunehmen und Unternehmen direkt zur Verfügung zu stellen, sagte sie. Die Frage sei aber, unter welchen Bedingungen Garantien übernommen würden. Lichtenecker vermisste klare Auflagen und forderte unter anderem die Beschränkung von Bonizahlungen für Führungskräfte, die Beschränkung von Gewinnausschüttungen und die größtmögliche Absicherung von Arbeitsplätzen während des Geltungszeitraums von Staatsgarantien. Sie brachte zu diesen Punkten einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Finanzstaatssekretär Reinhold LOPATKA gab zu bedenken, dass die Wirtschaft im Euroraum im ersten Quartal 2009 mit 4,9 % so stark geschrumpft sei wie noch nie zuvor. Österreich sei Teil dieses Raums und könne sich nicht ausnehmen, sagte er. Seiner Auffassung nach hat die Regierung aber "absolut richtig" auf die Wirtschaftskrise reagiert. Das bestätige auch die OECD. So ist Lopatka zufolge etwa durch die Steuerreform kein Rückgang bei der Umsatzsteuer zu verzeichnen, auch die Lohnsteuereinnahmen seien stabil geblieben.

Zur Kritik der Opposition am vorliegenden Gesetz merkte Lopatka an, es seien bereits zahlreiche Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen gesetzt worden. Überdies wies er darauf hin, dass bei der Übernahme von Staatsgarantien für große Unternehmen sehr wohl ein gewisses Risiko bei der kreditgebenden Bank bleibe. Im Gesetz sei auch festgeschrieben, dass auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Unternehmen, angemessene Gewinnausschüttungen und angemessene Managergehälter Bedacht zu nehmen sei.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) unterstrich, beim vorliegenden Gesetz gehe es um einen "Lückenschluss". Ziel des Gesetzes sei es, großen Unternehmen zu helfen, die Probleme haben, über einen Zeitraum von zwei, drei oder mehr Jahren Kredite zu bekommen. Dass die Opposition der Vorlage nicht zustimmt, wertete Bartenstein als unerklärlich und verwies in diesem Zusammenhang auf im Gesetz verankerte Auflagen für Staatsgarantien und den bereits in der Vergangenheit ausgeweiteten Haftungsrahmen für kleinere Betriebe. Von den für KMU zur Verfügung stehenden 5,2 Mrd. € sind ihm zufolge derzeit allerdings lediglich 22 % ausgeschöpft. Dass das vorliegende Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen gilt, begründete Bartenstein mit der EU-Beihilfenregelung.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) ging auf die Wortmeldung seines Vorredners ein und meinte, niemand wolle kleine und große Unternehmen auseinanderdividieren. Die ÖVP lässt seiner Ansicht nach kleinere Unternehmen jedoch im Stich und macht in erster Linie "Lobbying" für die Großindustrie. Konkret kritisierte Themessl, dass eine Großspedition durch Staatsgelder subventioniert wird, die Fahrer und Lkw aus Kostengründen im Ausland angemeldet hat.

Abgeordnete Laura RUDAS (S) führte aus, sie verstehe nicht, wie man gegen das vorliegende Gesetz sein könne. Jeden Tag würden Eltern Bürgschaften für ihre Kinder übernehmen, die einen Kredit für ein Haus oder für ein Auto bräuchten, weil sie ihnen vertrauten und weil sie sie unterstützen möchten, skizzierte sie. Analog dazu sieht sie es als Aufgabe der Politik, der Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu helfen und Haftungen für gesunde Unternehmen zu übernehmen. Schließlich gehe es um tausende Arbeitsplätze, betonte Rudas. In Richtung Opposition hielt sie fest, die Menschen wollten in der gegenwärtigen Krise handelnde PolitikerInnen und nicht PolitikerInnen, die "nörgeln".

Abgeordneter Robert LUGAR (B) meinte, wenn das Bankenhilfspaket funktionieren würde, bräuchte es das vorliegende Gesetz nicht. Seiner Ansicht nach kann etwas nicht stimmen, wenn Banken gesunden Leitbetrieben keine Kredite gewährten und der Staat in Form von Garantien einspringen müsse. Viel zu wenig werde auch für kleine und mittlere Betriebe getan, betonte Lugar. Er verwies auf lange Wartezeiten und aufwendige Verfahren bei Kreditanträgen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) erklärte, es gehe darum, das Richtige zum richtigen Zeitpunkt zu tun. Genau deshalb habe die Regierung bereits vor einem halben Jahr ein umfassendes KMU-Paket beschlossen, skizzierte sie. Jetzt gelte es großen Unternehmen zu helfen, die stark export- und forschungsorientiert seien. Es gehe um das künftige Wirtschaftswachstum in Österreich, bekräftigte Hakl.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) warf der ÖVP vor, sich um die Frage zu drücken, wie die Schulden nach Beendigung der Wirtschaftskrise wieder abgebaut werden sollen. Man versuche, den Leuten einzureden, dass mit der Verwaltungsreform das Schuldenproblem gelöst werden könne, klagte er. Zum vorliegenden Gesetzentwurf merkte Kogler an, das 10-Milliarden-Paket wäre "an sich eine gute Sache", er sehe die Frage der Auflagen für Unternehmen jedoch nicht geklärt.

Finanzstaatssekretär Andreas SCHIEDER qualifizierte das vorliegende Gesetz als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen. Er gab zu bedenken, dass 300.000 Menschen direkt in großen Unternehmen beschäftigt seien. Schieder versicherte, dass nur für gesunde Unternehmen Staatsgarantien übernommen würden. Überdies ist ihm zufolge die Bereitstellung von Garantien an die Erhaltung des Standortes Österreich und an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft. Es gehe nicht darum, Unternehmen Geschenke zu machen, sondern der Krise so gegenzusteuern, dass aus der Wirtschaftskrise keine Sozialkrise entstehe, bekräftigte der Staatssekretär.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) wertete das vorliegende Gesetz als vorbildhaft für Europa. Es garantiert seiner Auffassung nach, dass öffentliche Hilfe direkt bei den Unternehmen ankomme. Die Haftungsdauer des Bundes ist nach Darstellung Haberzettls auf fünf Jahre begrenzt, die Haftungsquote beträgt zwischen 30 und 70 %.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) konstatierte, das vorliegende Gesetz sei das dritte von der Regierung vorgelegte Bankenhilfspaket, es werde lediglich "mit einem Mäntelchen kaschiert". Ihm zufolge haben Banken bereits von Milliardenbeträgen zur Sicherung der Eigenkapitalquote und von der Aufstockung der Exporthaftungen profitiert. Offenbar sei das Bankenrisiko aber immer noch so groß, dass neuerliche Hilfe benötigt würde, vermutet Gradauer. Er urgierte eine Prüfung des Rechnungshofs bezüglich der gewährten Staatshilfe. 

Die Vorlage belege eindrucksvoll, dass die Bundesregierung handlungsfähig ist, meinte Abgeordneter Erwin KAIPEL (S). Nach zwei Konjunkturpaketen und einer Tarifreform würden nun weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen beschlossen. Es sei wichtig, dass nun in der Umsetzung dafür gesorgt werde, dass die Konditionen in Ordnung sind. Auch die Kontrollbank und der Beirat seien dahingehend gefordert, dass es nicht zu doppelten Haftungen für Altkredite komme, sondern dass vielmehr frisches Geld in das System fließe.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) war im Gegensatz zu Staatssekretär Lopatka und Finanzminister Pröll davon überzeugt, dass es derzeit in Österreich eine Kreditklemme gibt. Davon betroffen seien vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die aber bedauerlicherweise im vorliegenden Paket nicht enthalten seien. Aus diesem Grund brachte er einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion forderte er zudem die Umsetzung eines umfassenden Wirtschaftsbelebungspakets, das u.a. eine Investitionsprämie in der Höhe von 10 % für die nächsten eineinhalb Jahre und die Vergabe von günstigen Krediten durch die Nationalbank an die KMU enthält.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) forderte Abgeordneten Westenthaler auf, die Grundsatzdebatte im Ausschuss zu führen. Das vorliegende Maßnahmenpaket halte er für enorm wichtig, weil es zu mehr Stabilität im Bereich der Großindustrie, von der tausende Arbeitsplätze abhängen, beitragen wird. Er wies darauf hin, dass bei den Auflagen sowohl die Bedachtnahme auf die Arbeitsplätze als auch die Angemessenheit der Gewinnausschüttung an die Eigentümer enthalten sind.

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) war der Auffassung, dass das Bankenpaket einige Mängel habe, vor allem weil die Institute weiterhin nicht bereit sind, Kredite zu vergeben. Offensichtlich haben aber die Großbetriebe eine bessere Lobby als die KMU, vermutete Königshofer, da das Unterstützungspaket die kleineren und mittleren Betriebe ausschließe. Er forderte sodann die Regierung auf, mit der Firma Cerberus in Verhandlungen zu treten, um die Anteile an der Bawag-PSK, die die Hausbank der Republik ist, für Österreich zurückzukaufen. 

Seine Fraktion habe nur unter der Bedingung dem Bankenpaket zugestimmt, dass die Haftungen und Zuschüsse auch an die Betriebe weitergegeben werden, erinnerte Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B). Leider seien die Mittel bei den tausenden kleinen und innovativen Betrieben, die das Geld dringend brauchten, aber nach wie vor nicht angekommen. Scheibner räumte aber ein, dass es innerhalb der Banken Unterschiede gebe. Es dürfe jedoch nicht davon abhängen, ob man gerade einen verständnisvollen Bankberater erwischt oder nicht.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen; die Zusatz- bzw. Abänderungsanträge der Grünen und des BZÖ sowie der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Wirtschaftsbelebungspaket fanden keine Mehrheit.

Amtshilfe-Durchführungsgesetz an Finanzausschuss rückverwiesen

Zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen heftig umstritten war das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, dessen Beschluss eine Verfassungsmehrheit erfordert hätte. Da eine solche sich nicht abzeichnete, weil sich die gesamte Opposition verweigerte, wurde der Antrag schließlich an den Finanzausschuss rückverwiesen. Zusammen mit dieser Vorlage wurde auch ein F-Antrag verhandelt.

Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) ging zunächst auf den Antrag bezüglich der Lockerung bzw. Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnisses ein. Er war der Meinung, dass es schon bisher ausreichende Möglichkeiten gegeben habe, um Missbräuche zu verhindern. Kritisch beurteilte er auch die Änderung des Bankwesengesetzes, weil dadurch die von der EU eingeräumte Möglichkeit, die Frist betreffend die Besicherung der Einlagen bis zum 31.12.2010 zu erstrecken, nicht genutzt werde. Dies sei ein Signal der Verunsicherung, das gerade in Zeiten wie diesen nicht angebracht sei. Er hoffe daher, dass die Abgeordneten dem F-Antrag in dieser Angelegenheit zustimmen.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) zeigte sich enttäuscht über das Verhalten der Abgeordneten Kogler, Weinzinger und Bucher. Denn ihre ablehnende Haltung zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz habe nichts mit dessen Inhalt zu tun, mutmaßte Stummvoll, sondern es werde nun versucht, politische Tauschgeschäfte zu machen. Er sei aber optimistisch, dass bis zum September noch ein Konsens erreicht werden könne, da es wohl niemand verantworten könne, wenn gegen Österreich Sanktionen verhängt werden. Schließlich bekräftigte Stummvoll noch einmal, dass das Bankgeheimnis für Inländer völlig unangetastet bleibt. Allerdings sollen Ausländer, die Steuerbetrüger sind, nicht geschützt werden.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) verwahrte sich dagegen, dass nun alle Unternehmen und Gewerbetreibenden als potenzielle Steuerbetrüger angesehen werden. Falsch sei auch, dass keine ÖsterreicherInnen betroffen seien, zeigte Westenthaler auf. Es gebe nämlich tausende UnternehmerInnen, die im Ausland steuerpflichtig sind und in Österreich Konten haben. Westenthaler bezweifelte auch, dass es Sanktionen gegen Österreich geben werde, da die EU aus den Erfahrungen von 1999/2000 gelernt habe. Schließlich appellierte er noch an die Regierungsparteien, die Opposition ordentlich in solche Fragen einzubinden und nicht einfach über sie drüber zu fahren.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) kündigte seine Bereitschaft an, eine offene und ehrliche Diskussion über das Thema Bankgeheimnis zu führen. Was die Ausführungen des Finanzministers angeht, so merkte Krainer an, dass sich Österreich bereits verpflichtet habe, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen. Diesen Beschluss habe nämlich der frühere Finanzminister Grasser auf EU-Ebene mitgetragen. Das Bankgeheimnis sei zudem auch heute kein Schutz mehr für Steuerhinterziehungen in Österreich, da es einfach auf Antrag der Finanzbehörden aufgehoben werden könne. Er frage sich daher, warum ein Steuerpflichtiger in Deutschland rechtlich besser gestellt sein solle als jemand, der in Österreich steuerpflichtig ist.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) erinnerte daran, dass sich in den letzten Jahren nur die Grünen dem Thema Bankgeheimnis offen genähert hätten. Sie hätten auch klar darauf hingewiesen, dass die damit in Zusammenhang stehenden OECD-Regeln, die schon seit drei Jahren in dieser Form existierten, eine Rolle spielen würden. Wenn man sich nun das vorliegende Amtshilfe-Durchführungsgesetz näher anschaue, dann sei es möglich, dass es gar nicht die OECD-Regeln erfüllt, gab Kogler zu bedenken. Als Beispiele führte er die Formulierungen hinsichtlich der Voraussetzungen, der Überprüfung und der Fristenläufe an. Unrichtig sei auch, dass das Bankgeheimnis für die Österreicher unangetastet bleibe.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA sagte, der entscheidende Punkt sei, dass sich Österreich auf einer grauen Liste befinde, was Druck erzeugt habe. Man trete für weltweit einheitliche Standards ein, und dem sollte Rechnung getragen werden. Die Regierung wolle weder auf grauen noch auf schwarzen Listen stehen, da dies negative wirtschaftliche Folgen haben könnte. Um allfällige Sanktionen a priori zu vermeiden, sollte man daher im Interesse des Wirtschaftsstandorts und der heimischen Arbeitsplätze den von der Regierung angedachten Weg beschreiten, erklärte der Staatssekretär.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) meinte, die Vorlage weise in die richtige Richtung, bringe wesentliche Verbesserungen und sei, wie der Staatssekretär ausgeführt habe, das geeignete Instrumentarium zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den heimischen Wirtschaftsstandort.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) zog eine kritische Bilanz über die Entwicklung Österreichs seit dem Beitritt zur EU. Der Fremdbestimmung durch Europa stellte der Redner ein "Heimatrecht" gegenüber. Das Bankgeheimnis sei den ÖsterreicherInnen genauso teuer wie die Neutralität. Auch wolle niemand Hartz IV in Österreich, und daher kämpfe seine Fraktion für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses, schloss der Redner.

Abgeordnete Petra BAYR (S) beleuchtete die Thematik aus der Sicht der Entwicklungszusammenarbeit und der Verteilungsgerechtigkeit.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) forderte vertrauenbildende Maßnahmen im Interesse der Bevölkerung ein, da die Existenz vieler mittlerweile ob der Krise mehr als unsicher sei. Seine Fraktion habe entsprechende Vorschläge hiezu unterbreitet, denen man sich anschließen möge.

Die Vorlage wurde einstimmig an den Ausschuss rückverwiesen. Der Bericht des Finanzausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Begünstigungen für Kinder mit Behinderungen

Unter einem wurde zwei Anträge der Koalitionsfraktionen in Verhandlung genommen, deren erster Begünstigungen für behinderte Kinder vorsieht. Mit dem zweiten wird der Weg für eine EDV-unterstützte Einheitsbewertung frei gemacht.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) signalisierte Zustimmung, kritisierte aber gleichzeitig, dass die Regierungsparteien im Stiftungswege Gelder geparkt hätten, dabei insbesondere auf die Julius Raab-Stiftung und die Stiftung der steirischen und der oberösterreichischen SPÖ verweisend. Der Redner brachte einen Antrag seiner Fraktion ein, Stiftungen für Parteien gänzlich zu verbieten, worüber das BZÖ auch eine namentliche Abstimmung verlangte. Zudem beantragte Grosz eine Normierung des gesamten Stiftungsrechts.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) verwahrte sich dagegen, die Raab-Stiftung in die Kritik zu nehmen und verwies auf die karitative Tätigkeit dieser Institution. Zudem müsse man im Auge behalten, dass viele Stiftungen Arbeitsplätze schaffen und sichern würden. Man dürfe also nicht alles in einen Topf werfen. Sodann äußerte sich die Rednerin zu den Vorlagen, die sie zur Annahme empfahl.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) attestierte positive Ansätze, beklagte aber, dass die Vorlage nicht weit genug ginge. Sodann kritisierte auch sie das Stiftungswesen der SPÖ. Deshalb bekräftige sie die Inhalte des Antrags ihrer Fraktion und nannte diese Initiative ein Gebot im Sinne politischer Sauberkeit. Sie brachte einen Entschließungsantrag betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen von Parteien ein, um dem bestehenden Aufklärungsbedarf auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) zeigte sich mit der Vorlage zufrieden. Sie weise in die richtige Richtung und stelle eine wichtige Unterstützung der heimischen Familien dar.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) befasste sich gleichfalls mit dem Thema Stiftungen von politischen Parteien und setzte sich dabei mit der Stiftung der steirischen SPÖ auseinander, dabei entsprechende Aufklärung fordernd.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) signalisierte jeweils Zustimmung zu den in Rede stehenden Vorlagen. Er beantragte zudem die Übernahme des Vorarlberger Modells im Pflegebereich.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) begrüßte die Ausdehnung der steuerlichen Absetzbarkeit für die Betreuung von behinderten Kindern bis zum 16. Lebensjahr. Er befürwortete ebenso die Herabsetzung der Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen für Kinder sowie von Personalausweisen für Jugendliche unter 16 Jahren.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesantrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Gebührengesetzes in Zweiter Lesung teils einstimmig (Artikel I), teils mehrheitlich und in Dritter Lesung einstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag des Abgeordneten Josef Bucher (B) betreffend Änderung der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können, wurde in einer namentlichen Abstimmung mit 70 Pro- und 103 Kontrastimmen mehrheitlich abgelehnt.

Ebenso mehrheitlich abgelehnt wurden die beiden Entschließungsanträge des Abgeordneten Josef Bucher (B) betreffend verbindliche Normierung für das gesamte Stiftungsrecht, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt, sowie betreffend die Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglicher Falscheinordnung verbundenen Steuermindereinnahmen.

Auch der Entschließungsantrag des Abgeordneten Roman Haider (F) betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells fand keine Mehrheit.

Einstimmig passierte den Nationalrat jedoch die Bewertungsgesetznovelle 2009.

(Schluss Finanzvorlagen/Forts. Kurzdebatte)