Parlamentskorrespondenz Nr. 637 vom 08.07.2009

Europa-Abgeordnete werden vom Europäischen Parlament bezahlt

Nationalrat diskutiert Vorlagen des Verfassungsausschusses

Wien (PK) – Die letzten Punkte der Tagesordnung betrafen Vorlagen aus dem Verfassungsausschuss. Zunächst ging es um die Frage privater Internet-Nutzung im Öffentlichen Dienst, die Öffnung der Bundespensionskassen für LandeslehrerInnen und weitere Änderungen im Dienstrechtsgesetz.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) gab einleitend bekannt, dass die Vorlagen seine Zustimmung finden werden. Endlich werde ein Graubereich, nämlich die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (Internet und E-Mail) geregelt. In einer Verordnung sollen noch detaillierte Nutzungsgrundsätze festgelegt werden. Gut sei auch, dass es nicht zu einer überschießenden Kontrolle durch den Dienstgeber kommen könne. Positiv beurteilte Windholz zudem die Öffnung der Bundespensionskasse für die Landeslehrer; ein weiterer Schritt müsse aber noch folgen. Schließlich forderte der Redner die Verabschiedung eines neuen Dienst- und Besoldungsrechts ein, das dringend notwendig sei.

Abgeordneter Otto PENDL (S) forderte eine Klärung hinsichtlich des Umgangs mit dem Immunitätsrecht ein, weil es dabei um das Ansehen aller Abgeordneten gehe. Er sei froh darüber, dass es im Bereich der Nutzung der Kommunikationstechnologien zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist; damit gebe es endlich Rechtssicherheit in diesem Bereich. Sehr erfreulich sei auch, dass es nunmehr das erste Bundesgesetz gibt, das "gegendert" ist.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) begrüßte es grundsätzlich, dass der sensible Bereich der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Beamten-Dienstrechtsnovelle angegangen wird. Trotzdem sehe er einige Probleme im Entwurf, da etwa nicht hinterfragt wurde, dass laufend personenbezogene Daten gespeichert werden. Weiters gebe es unbestimmte Begriffe im Gesetz (z.B. Gefahr und Schaden), ohne dass eine nähere Definition erfolgt. Außerdem hätte er es für sinnvoll erachtet, wenn man die Disziplinarkommissionen in die Kontrollmaßnahmen miteingebunden hätte.

Auch Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) forderte Aufklärung hinsichtlich des Umgangs mit dem Immunitätsrecht. Mit der Beamten-Dienstrechtsnovelle werde eine gesetzliche Grundlage für die private IKT-Nutzung im öffentlichen Dienst geschaffen, führte Sonnberger weiter aus.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den dienstrechtlichen Änderungen im Beamtenbereich an. Aufgrund der zunehmenden Ausstattung der Dienststellen mit Internettechnologie war es dringend notwendig, klare und eindeutige Regelungen zu schaffen. Diese Vorlage sei ein guter Kompromiss, der auch die Wünsche des Datenschutzrats berücksichtigt hat.

Ein gut funktionierender öffentlicher Dienst brauche optimale Rahmenbedingungen, die ständig weiterentwickelt und den neuen Herausforderungen angepasst werden müssen, konstatierte Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK. Hinsichtlich der privaten Nutzung von EDV-Geräten durch Bundesbedienstete wurde nun eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, eine entsprechende Verordnung werde folgen. Als Frauenministerin sei es ihr auch ein Anliegen gewesen, das Personalvertretungsgesetz in gendergerechter Sprache zu verfassen. Weiters wies sie noch auf die Einbeziehung der Landeslehrer in die Bundespensionskasse hin.

Abgeordneter Johann MAIER (S) plädierte dafür, dass die von Abgeordnetem Westenthaler erhobenen Vorwürfe rasch untersucht werden, weil es dabei um den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und um die Rechte als Abgeordnete gehe. Er sei froh darüber, dass nun die Lücke hinsichtlich der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Bundesbereich geschlossen werde, wobei die Initiative vom österreichischen Datenschutzrat ausgegangen sei. Das Gesetz regle nun nicht nur die Nutzungsgrundsätze, sondern auch die Kontrollgrundsätze, erläuterte Maier. Allerdings fehlen noch Regelungen für die Landes- und Gemeindebediensteten.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) bezeichnete die Vorlage als wichtig und begrüßte sie – vor allem auch in sozialpolitischer Hinsicht - als richtigen Ansatz, dies anhand einzelner Beispiele erläuternd.

Abgeordneter Mario KUNASEK (F) brachte einen Entschließungsantrag betreffend rechtliche Grundlage zur Dienstfreistellung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ein. Dabei verwies er auf das verdienstvolle Wirken der Feuerwehren gerade in den letzten Tagen und Wochen.

Zustimmung zu den Vorlagen kam auch von Abgeordneter Angela LUEGER (S).

Die drei Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen, der F-Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung.

Bezügeregelung für EP-Abgeordnete, Änderung des Eink.steuergesetzes

Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S) verwies auf die neuen Regelungen bei den Bezügen für EP-Abgeordnete. Europäische Abgeordnete hätten künftig eine Optionsmöglichkeit, für welche auch die nationalen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, was mit dieser Vorlage geschehe.

Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) brachte einen Abänderungsantrag mit einer redaktionellen Präzisierung ein.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) meinte, man habe es hier mit einer sinnvollen Anpassung zu tun, weshalb auch seine Fraktion zustimmen werde.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) zeigte sich erfreut darüber, dass die Initiative ihrer Fraktion auf fruchtbaren Boden gefallen sei und nun einhellige Zustimmung finde.

Die Vorlagen wurden einstimmig angenommen.

FPÖ- Antrag : Abgeordnete sollen Vertreter im EU-RH bestimmen

Abgeordneter Werner HERBERT (F) erläuterte die Hintergründe, die zur Einbringung dieses Antrags geführt hätten und votierte für eine nachhaltige Stärkung der Oppositionsrechte, zumal in jenen Belangen, in denen ein Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen sei.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) ortete gewisse Mängel in der Formulierung des Antrags, sodass dieser in seiner gegenwärtigen Form nicht annehmbar sei.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) nannte die Grundintention des Antrags gut und meinte, es sei zu unterstützen, wenn das Haus stärkere Mitspracherechte hätte.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) unterstrich die Ausführungen seines Fraktionskollegen. Das Gegenständliche habe sich bewährt, man sollte es beibehalten.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) signalisierte Unterstützung für den Antrag der FPÖ, da seine Intention zu begrüßen sei.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) unterstrich nochmals die Intentionen seiner Fraktion bei der Abfassung des Antrags.

Der Bericht des Verfassungsausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere, 30., Sitzung des Nationalrats statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)