Parlamentskorrespondenz Nr. 644 vom 09.07.2009

2. und 3. SRÄG werden im NR-Plenum einhellig beschlossen

Auch BUAK-Änderung einstimmig verabschiedet

Wien (PK) - Unter einem wurden beraten: 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 sowie die Anträge 568/A(E) betreffend Weiterversicherung für die Pflege naher angehöriger, 113/A(E) bezüglich Weiterversicherung in der PV für pflegende Angehörige und 688/A(E) zur Einführung eines Generationengeldes.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) begrüßte die pensionsrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Gesetzespaket an. Er erinnerte an die vielen unbezahlten Leistungen, die im Familienverband erbracht werden, und bezeichnete jene, die im Stillen nahe Angehörige zu Hause pflegen als Helden des Alltags. Hofer forderte eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes, aber auch die Bestrafung von diesbezüglichem Sozialmissbrauch, wobei er insbesondere Probleme bei Pflegegeldbeziehern, die im Ausland leben, ortete.

Abgeordnete Christine LAPP (S) unterstützte ebenfalls die Absicherung von pflegenden Angehörigen und sprach sich insgesamt für ein gut abgestimmtes, bedarfsgerechtes System bestehend aus öffentlicher und familiärer Unterstützung aus. Die Angehörigen müssen sich auch auf den Staat verlassen können, stand für Lapp dabei fest. Besondere Anliegen der Rednerin in diesem Zusammenhang waren der Ausbau mobiler Dienste, die Errichtung bundeseinheitlicher Mindeststandards sowie die Vielfalt des Angebots.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) erwartete sich von dem Paket eine wesentliche Besserstellung für pflegende Angehörige und meinte, die heutige Beschlussfassung zeige, dass man aus Fehlern der Vergangenheit lernen kann, habe man doch früher die Leistungen der häuslichen Pflege nie ausreichend honoriert. Haubner präsentierte überdies einen Antrag ihrer Fraktion betreffend Generationengeld nach Kärntner Vorbild, der im Wesentlichen auf eine Mindestsicherung für Frauen über 60 ohne eigene Pension abzielt.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) unterstrich die Rolle der Familie bei der Pflege von nahen Angehörigen und sprach jenen Frauen, die zu Hause Familienmitglieder pflegen, ihren Dank aus.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) forderte eine weitere Anhebung des Pflegegeldes, Erleichterungen beim Pflegegeldbezug für schwerbehinderte Kinder sowie eine sozialrechtliche Absicherung von Menschen in geschützten Werkstätten.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) begrüßte auch seinerseits die Verbesserungen der sozialrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger, erinnerte aber an die problematischen Bedingungen, unter denen die Angehörigen im Familienbereich ihre Pflegeleistungen erbringen. Er sprach sich für eine Entlastung der Familienmitglieder im Sinne von Freizeit und Urlaub aus und forderte zudem eine spezielle Berücksichtigung arbeitsloser Pflegender.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER rechnete vor, der Aufwand für Pflegegeld werde durch die heutige Novelle um 200 Mio. Euro verbessert. Was den allfälligen Sozialmissbrauch von Pflegegeld durch Ausländer betrifft, stellte er klar, im Ausland lebende Pflegegeldbezieher würden einen verschwindend kleinen Teil aller Pflegegeldbezieher darstellen. Auch würde diese Gruppe von den Vertrauensärzten der österreichischen Botschaft überprüft.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) bekräftigte die Forderung seiner Fraktion nach einem Generationengeld in der Höhe von 300 Euro monatlich als finanzielle Anerkennung für unbezahlte soziale Leistungen bei der Kindererziehung und bei der Pflege für schlecht versorgte Frauen über 60.

Abgeordneter Johann MAIER (S) wertete das vorliegende Paket als wichtigen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit, sah für die Zukunft aber noch Handlungsbedarf, wobei er vor allem die Schaffung einer Pflegeteilzeitregelung nach dem Vorbild der Elternteilzeit zur Diskussion stellte.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) wies auf den Umstand hin, dass der Großteil der pflegenden Angehörigen Frauen sind, und sah insgesamt durch den heutigen Beschluss eine langjährige Forderung der FPÖ erfüllt.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) begrüßte das Paket als Anerkennung der schweren Tätigkeit pflegender Angehöriger und betonte, die Regierung zeige damit, dass die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Bevölkerung im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) drängte auf eine Valorisierung des Pflegegeldes und eine Entlastung jener Menschen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) gab zu bedenken, die Pflege dürfe nicht allein den Angehörigen überlassen werden und zulasten der Familie stattfinden. Den heutigen Beschluss bezeichnete sie grundsätzlich als wichtig für die derzeitige Situation, für die Zukunft forderte sie jedoch die Errichtung kleinerer Pflegeeinheiten zu außerhäuslichen Pflege oder etwa die Förderung eines adäquaten Umbaus der Wohnungen, in denen Angehörige gepflegt werden.

Staatssekretärin Christine MAREK hob den Stellenwert der Familie bei der Pflege von Angehörigen hervor, meinte aber auch, es gelte, nach dem Grundsatz der Wahlfreiheit ein Pflegesystem aufzubauen, in dem jeder Pflegebedürftige die für ihn optimale Form der Pflege erhält. Angesichts der demographischen Entwicklung sah Marek für die Zukunft noch großen, weiteren Handlungsbedarf in Sachen Pflege.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) machte in Richtung Abgeordnetem Grosz geltend, während der Regierungsbeteiligung des BZÖ habe es ausschließlich soziale Rückschritte gegeben. Nunmehr würden die Sozialleistungen Schritt für Schritt wieder verbessert. Spindelberger begrüßte die gesetzlichen Maßnahmen für pflegende Angehörige, denen eine eigenständige Alterssicherung ermöglicht werde. Die vorliegende Novelle enthalte aber auch eine Reihe anderer Verbesserungen, erklärte er.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) betonte, der vorliegende Entwurf trage auch wesentlich die Handschrift der Familienpartei ÖVP. Ausdrücklich begrüßte er zudem, dass für pauschale Aufwandsentschädigungen für Amateursportler und Sportfunktionäre künftig bis zu einem bestimmten Betrag weder Steuern noch Sozialabgaben zu leisten seien.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) wies darauf hin, dass mehr als 80 % der pflegebedürftigen Personen zu Hause gepflegt würden. Es seien bereits viele Schritte zur Unterstützung der Betroffenen gesetzt worden, betonte er, wobei er etwa auf die gesetzlichen Regelungen zur 24-Stunden-Betreuung verwies. Nunmehr würden weitere Verbesserungen vorgenommen. Mehr finanzielle Unterstützung forderte Klikovits für Organisationen, die flexible Tages- und Urlaubsbetreuung für Pflegebedürftige anbieten.

Bei der Abstimmung wurde das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 einstimmig angenommen. Die ablehnenden Berichte des Sozialausschusses über die Anträge 568/A(E), 113/A(E) und 688/A(E) erhielten mehrheitliche Zustimmung.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) führte in der Debatte über Antrag 674/A betreffend BUAK aus, dem vorliegenden Gesetzentwurf seien lange Gespräche zwischen den Sozialpartnern vorangegangen. Es gehe um ein strengeres Kontrollsystem bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Interesse der Betriebe und der Beschäftigten, skizzierte er. Durch die Gesetzesänderungen soll es ihm zufolge künftig besser gelingen, "schwarze Schafe" unter den Bauunternehmen, die Beschäftigte nicht korrekt entlohnen und ihre Beiträge an die BUAK nicht pflichtgemäß zahlen, leichter "zu erwischen". Bei einem Pilotprojekt habe sich gezeigt, dass 20 % aller Bauarbeiter von unkorrekter Vorgangsweise betroffen gewesen seien.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) sprach im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesnovelle von einem großen Wurf, der auch für Unternehmen mehr Rechtssicherheit bringe. Insbesondere hob sie künftig mögliche Baustellenkontrollen und gesetzte Maßnahmen zur Sicherstellung der Abführung von Beiträgen an die BUAK hervor.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) erklärte, die Freiheitlichen stimmten jedem Gesetz zu, das die Bekämpfung von "Sozialbetrug" zum Ziel habe. Seiner Ansicht nach zeigen die Erfahrungen in der Praxis, dass es in der Baubranche weiterer Schritte bedürfe. Die FPÖ kann sich etwa, wie Kickl sagte, vorstellen, "schwarze Schafe" gänzlich von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Generell plädierte der Abgeordnete für die Einführung eines Straftatbestands "Sozialbetrug", der auch bei missbräuchlicher Ausnutzung von Gesundheits- und Sozialleistungen zur Anwendung kommen soll.

Auch Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte den vorliegenden Gesetzentwurf. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von "Sozialbetrug" in der Baubranche mit der Haftung von Generalunternehmern für nicht abgelieferte Sozialversicherungsbeiträge von Subunternehmen gesetzt worden sei.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zur vorliegenden Gesetzesnovelle an, sprach sich aber in Form eines Entschließungsantrags für weitergehende Informationspflichten gegenüber beschäftigten Bauarbeitern aus. Dadurch könnten seiner Meinung nach Verdachtsfälle möglicher Weise früher erkannt werden. Allgemein verlangte Öllinger eine Änderung von Rahmenbedingungen, um Zuwanderern den Zugang zu besser qualifizierten Jobs zu ermöglichen.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) hob hervor, dass durch die Novelle Arbeitnehmerrechte gestärkt würden. Bauarbeiter würden künftig etwa schneller zu ihrem Urlaubsgeld kommen. Ebenso werde die rechtliche Basis für direkte Baustellenkontrollen geschaffen. An Sozialminister Hundstorfer appellierte Ablinger, weitere Schritte zugunsten jener Personen, vorwiegend Frauen, zu setzen, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe bekommen.

Die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und weitere damit in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen wurden vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Informationspflichten des Sozialministeriums, der BUAK und von ArbeitgeberInnen fand keine Mehrheit.

In der Debatte über die Änderung des Heimarbeitsgesetzes machte Abgeordneter Dietmar KECK (S) darauf aufmerksam, dass Heimarbeit stark rückläufig sei. So sei die Zahl der Unternehmer, die Heimarbeit anbieten von 2006 auf 2007 von 179 auf 154 zurück gegangen. Aufgrund dieser Entwicklung besteht ihm zufolge kein Bedarf mehr an der bestehenden Bürokratie. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe Verwaltungsvereinfachungen vor, ohne dass es zu Lohneinbußen von HeimarbeiterInnen komme. Es sei, so Keck, weiter gewährleistet, dass Heimarbeit unter sozial verträglichen Rahmenbedingungen stattfindet.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) wies auf die Notwendigkeit hin, die gesetzlichen Bestimmungen über Heimarbeit zeitgemäß zu gestalten. Insbesondere sehe der vorliegende Gesetzentwurf eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch bei der öffentlichen Hand vor, skizzierte er. Nicht mehr benötigte behördliche Stellen würden abgeschafft. Für HeimarbeiterInnen selbst ändert sich laut Schmuckenschlager nichts.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) signalisierte Zustimmung ihrer Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf. Kritik übte sie an der stetigen Zunahme atypischer Beschäftigungsformen, von der vor allem Frauen betroffen seien. Die FPÖ wolle keine ArbeitnehmerInnen erster, zweiter und dritter Klasse, bekräftigte sie.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte die vorgesehene Straffung der Verwaltungsabläufe und die Reduktion von Verwaltungskosten. Es bestehe kein weiterer Bedarf an einer eigenen Behörde für Heimarbeit, unterstrich er.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) hielt fest, es sei an der Zeit gewesen, das Heimarbeitsgesetz zu überarbeiten. Kritisch setzte sie sich mit einem Detailpunkt des Gesetzes auseinander und trat in Form eines Abänderungsantrags für direkte Informationen der HeimarbeiterInnen bei einer Änderung der Rahmenbedingungen für Heimarbeit ein. Einen Aushang im Betrieb allein wertete sie als unzureichend.

Die Änderung des Heimarbeitsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Nächster Tagesordnungspunkt: 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) machte darauf aufmerksam, dass das vorliegende Gesetzespaket ein ganzes Konvolut von Gesetzesänderungen enthalte. Er selbst nahm zu zwei Punkten Stellung und setzte sich zunächst kritisch mit der Erweiterung des Tätigkeitsfeldes von Zahnambulatorien auseinander, die er als "schwerwiegenden Systembruch" qualifizierte. Die bestehende Wettbewerbsgleichheit zwischen niedergelassenen Zahnärzten und Zahnambulatorien werde unterminiert, kritisierte er. Ein von Karlsböck eingebrachter Abänderungsantrag soll Zahnambulatorien verpflichten, für zahnprophylaktische Leistungen wie Mundhygiene marktübliche Kostenbeiträge von den Versicherten zu verlangen.

Des weiteren betonte Karlsböck, dass der FPÖ die beitragsfreie Mitversicherung für Lebensgefährten zu weit gehe. Für ihn ist nicht einzusehen, dass kinderlose Kurzzeitbeziehungen sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt werden wie eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft mit Kindern.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) betonte, die Forderungen ihres Vorredners seien bereits in der Regierungsvorlage erfüllt. Das Gesetz sei gut, sie hoffe daher auf breite Zustimmung.

Mit der Vorlage würden notwendige Anpassungen durchgeführt, stellte Abgeordneter Karl DONABAUER (V) fest, etwa bei grenzüberschreitenden Organtransplantationen und in der Erweiterung der Mitversicherung. Das Gesetz sei praxisgerecht und zeitgemäß.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, weil das Gesetz Forderungen des BZÖ erfülle. Kritisch äußerte sich der Mandatar zur Genese der Vorlage.

Auch Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) zeigte sich unzufrieden mit der mangelnden Einhaltung von Fristen durch die Regierungsfraktionen. Auch die Grünen würden dem Gesetz zustimmen, kündigte Öllinger an und setzte sich kritisch mit dem Antrag der FPÖ, insbesondere mit der Forderung marktüblicher Kostenbeiträge, auseinander.

Mit dem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz kämen Verbesserungen, unterstrich Gesundheitsminister Alois STÖGER, nannte kostenfreie Beitragszeiten sowie die Regelung für Hausgenossen und ging auf das Thema Zahngesundheit ein. Manche Personengruppen hätten keinen Zugang zur Zahnmedizin; dies stelle die gesetzliche Krankenversicherung sicher, nun auch für die genannten Gruppen. Es sei auch wichtig, zusätzliche Gruppen – etwa Personen in Karenz – in die Unfallversicherung einzubeziehen. Bei Grenzberührung im Fall von Organtransplantationen gebe es Verbesserungen, ebenso beim Wochengeld, betonte Stöger. Es gehe auch um mehr Transparenz; froh zeigte sich der Minister schließlich über den Abbau von Selbstbehalten.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) begrüßte ebenfalls die Mitversicherung von nicht verwandten Personen und den Fortschritt, der für gleichgeschlechtliche Partnerschaften erreicht worden sei. Pflegende Angehörige würden nun eine weitere Verbesserung erfahren, was ebenso eine wichtige Maßnahme darstelle und zudem zeige, dass die Regierung sich dem Problem der Pflege stelle.

Auch Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) würdigte die Verbesserungen, die mit der Vorlage verbunden seien. Die Maßnahmen in der bäuerlichen Sozialversicherung seien für die Betroffenen eine große Hilfe, etwa in Form der Reduktion des Selbstbehalts bei Hilfsmitteln. Von den Maßnahmen im Bereich Pflege würden vor allem Frauen profitieren, sagte Höllerer und regte weitere entlastende Schritte für Pflegende an.

Die Abänderungsanträge der FPÖ zu einzelnen Artikeln blieben in der Minderheit. Die Vorlage wurde in der Fassung des Ausschussberichts teils einstimmig, teils mit Mehrheit angenommen. In Dritter Lesung fand die Vorlage die einhellige Zustimmung des Nationalrats. (Forts./Konsumentenschutz)


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