Parlamentskorrespondenz Nr. 647 vom 09.07.2009

Verfassungsausschuss setzt Unterausschuss zur Verwaltungsreform ein

Gremium will auch über mehr Kompetenzen für Rechnungshof beraten

Wien (PK) – Angekündigt wurde der Schritt bereits vergangene Woche, heute folgte der Vollzug. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats setzte auf Basis eines gemeinsamen Entschließungsantrags aller fünf Fraktionen einen Unterausschuss zur Verwaltungsreform ein. Der Unterausschuss soll sich, wie im so genannten "Österreich-Gespräch" am 29. Juni vereinbart, zunächst mit dem Thema "Schulverwaltung" befassen und dabei ein Arbeitspapier der von der Regierung zur Verwaltungsreform eingesetzten Arbeitsgruppe in die Beratungen miteinbeziehen.

Es geht, wie Staatssekretär Josef Ostermayer bereits bei der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses erklärt hatte, darum, auszuloten für welche der geplanten Reformschritte im Nationalrat eine Mehrheit bzw. die notwendige Zweidrittelmehrheit erzielt werden könnte. Parallel dazu will die Regierung mit den Ländern verhandeln. Der Unterausschuss, der sich gleich im Anschluss an die Sitzung des Verfassungsausschusses konstituierte, setzt sich wie folgt zusammen: je 5 Abgeordnete der SPÖ und der ÖVP, 3 Abgeordnete der FPÖ sowie je 2 Abgeordnete des BZÖ und der Grünen. Zum Vorsitzenden wurde Abgeordneter Peter Wittmann (S) gewählt.

Ob der Unterausschuss seine Beratungen bereits im Sommer oder erst im Herbst aufnehmen wird, soll morgen entschieden werden. Das BZÖ pochte jedenfalls auf eine, von Abgeordnetem Wilhelm Molterer in Abrede gestellte, entsprechende Zusage, den Unterausschuss für permanent zu erklären und damit Sitzungen in der tagungsfreien Zeit zu ermöglichen. Geeinigt haben sich die Abgeordneten darauf, die für Unterausschüsse übliche Vertraulichkeit aufzuheben.

Als Mitglieder des Unterausschusses wurden die Abgeordneten Otto Pendl, Peter Wittmann, Stefan Prähauser, Angela Lueger, Christine Lapp (alle S), Wilhelm Molterer, Beatrix Karl, Katharina Cortolezis-Schlager, Silvia Fuhrmann, Peter Sonnberger (alle V), Harald Stefan, Walter Rosenkranz, Werner Herbert (alle F), Herbert Scheibner, Ernest Windholz (beide B) sowie Daniela Musiol und Werner Kogler (beide G) nominiert.

Dem Unterausschuss zugewiesen wurde auch eine Reihe von Oppositionsanträgen (286/A, 460/A, 461/A, 599/A[E] und 677/A), die auf eine Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs abzielen. Unter anderem geht es um die Prüfung der staatlichen Bankenhilfe, die Prüfung von Unternehmen in staatlichem Einfluss, die Prüfung von Gemeinden, die Prüfung von Direktförderungen der EU und die Prüfung von gemeinnützigen Bauvereinigungen, wobei FPÖ, BZÖ und Grüne zum Teil unterschiedliche Vorstellungen haben. (Schluss)