Parlamentskorrespondenz Nr. 650 vom 10.07.2009

Der ORF wird zum Thema einer parlamentarischen Enquete

Hauptausschuss: Enquete soll Novelle zum ORF-Gesetz vorbereiten

Wien (PK) – Am 17. September 2009 wird in der Zeit von 9 bis 18 Uhr eine Parlamentarische Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Medienvielfalt in Österreich" stattfinden. Ein entsprechender Beschluss passierte heute den Hauptausschuss des Nationalrats einstimmig.

Grundlage dafür war ein Antrag der beiden Koalitionsparteien, der am 23. Juni 2009 vertagt (siehe PK-Meldung Nr. 559) und nun durch einen, von allen fünf Fraktionen unterstützten, Abänderungsantrag ersetzt wurde.

Die Diskussion soll in drei Themenblöcke geteilt werden. Zunächst sind grundsätzliche Statements von den beiden Klubobmännern Josef Cap und Karlheinz Kopf, von den Mediensprechern von FPÖ, BZÖ und Grünen sowie von den Staatssekretären Josef Ostermayer und Reinhold Lopatka geplant. Über die Zukunftschancen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus europäischer Sicht diskutieren im Anschluss daran internationale ExpertInnen mit der EU-Kommissarin Neelie Kroes. Der dritte Themenblock ist der Frage nach den Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt in Österreich gewidmet. Dazu sind Impulsreferate von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und Horst Pirker, Präsident des VÖZ, vorgesehen.

Ziel der Enquete ist es, unter Einbindung aller relevanten Marktteilnehmer, internationaler ExpertInnen sowie VertreterInnen von Interessensverbänden die wesentlichen Punkte für eine Novellierung des ORF-Gesetzes breit zu beleuchten. Dabei stehen laut Antrag die Bestands- und Akzeptanzsicherung sowie faire Marktbedingungen für alle TeilnehmerInnen im Vordergrund.

Die Reform des ORF-Gesetzes muss bis 19. Dezember dieses Jahres beschlossen werden. Der Grund dafür liegt in Anpassungserfordernissen aus einem EU-Beihilfeverfahren sowie in der notwendigen Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie. Auch der Rechnungshof hat Anfang 2009 einen kritischen Prüfbericht zum ORF vorgelegt.

Die Enquete ist für MedienvertreterInnen und die Öffentlichkeit zugänglich. Bild- und Tonaufnahmen sind zulässig. (Schluss)