Parlamentskorrespondenz Nr. 663 vom 10.07.2009

Soll die Prüfkompetenz des Rechnungshofs ausgeweitet werden?

Fristsetzungsdebatte über einen <<2^BZÖ-Antrag^XXIV^A^1^^2>>

Wien (PK) – Am Nachmittag unterbrach der Nationalrat die Umweltdebatte, um einen Fristsetzungsantrag des BZÖ zu diskutieren. Das BZÖ hatte verlangt, dem Finanzausschuss für die Berichterstattung über Antrag 1/A, der die Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs zum Ziel hat, eine Frist bis 25. August 2009 zu setzen. Der Fristsetzungsantrag blieb gegen die Mehrheit der Koalition in der Minderheit.

Abgeordneter Josef BUCHER (B) erinnerte daran, dass dies der erste Antrag in der aktuellen Gesetzgebungsperiode ist, um damit die Wichtigkeit des Themas zu unterstreichen. Gerade in der letzten Woche habe sich anhand des Beispiels Skylink die Notwendigkeit gezeigt, alle Unternehmungen mit einem Staatsanteil von 25 % der Rechnungshofprüfung zu unterwerfen. Buchner bezeichnete die Vorgänge um Skylink als den zweiten großen Wirtschaftsskandal nach dem AKH. Hier sei enorm viel Geld verschleudert worden, niemand wolle aber die Verantwortung übernehmen. Besonders scharfe Kritik übte Bucher an der Tatsche, dass die Länder Niederösterreich und Wien nicht nur den Aufsichtrat, sondern auch den Vorstand bestellen. Die SteuerzahlerInnen hätten ein Anrecht zu erfahren, wofür ihr Geld ausgegeben wird, sagte er. SPÖ und ÖVP hätten aber offensichtlich kein Interesse daran, die Verantwortlichen herauszufiltern. Bucher wies auch den Vorwurf der Regierung zurück, die Opposition verknüpfe unzulässiger Weise die Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs mit der Zustimmung zum Amtshilfedurchführungsgesetz in Bezug auf das Bankgeheimnis. Gegen dieses Amtshilfedurchführungsgesetz gebe es noch einige inhaltliche Bedenken, die Regierung sei aber bislang nicht gewillt gewesen, darauf einzugehen, argumentierte er.

Abgeordneter Christine LAPP (S) entgegnete, in Sachen Skylink hätten sich alle Fraktionen geeinigt, im Rahme der Gesetze tätig zu werden. Präsidentin Prammer werde darüber hinaus einen Brief an die Vorstände schreiben mit dem Ziel, eine Rechnungshofprüfung zu ermöglichen. Es sei einfach nicht wahr, dass die Regierungsparteien nur vertuschen wollten, sagte Lapp. Sie machte jedoch auch darauf aufmerksam, dass eine Ausweitung der Rechnungshofkompetenzen für den Wirtschaftsstandort Österreich Schwierigkeiten mit sich bringen könnte, denn jede öffentliche Diskussion schade börsennotierten Unternehmen. Außerdem lägen dem Hohen Haus derzeit einige Anträge zur Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs vor, die nun alle im Unterausschuss des Verfassungsausschusses im Rahmen der Verwaltungsreformdiskussion behandelt werden. Sie plädierte dafür, die Sache gründlich zu überlegen und alle Argumente abzuwägen, und dafür brauche man ausreichend Zeit. 

Abgeordneter Hermann GAHR (V) sah kaum Reformbedarf, da die öffentliche Finanzkontrolle seiner Meinung nach gut funktioniert. Der Rechnungshof könne derzeit rund 4.600 öffentliche Unternehmen, Gemeindeverbände etc. prüfen, gab er zu bedenken. Die Wünsche nach einer Ausweitung der Prüfungskompetenz seien aus dem Blickwinkel der Wirtschaft nicht unproblematisch, weshalb das Thema äußerst sensibel behandelt werden müsse. Auch die mediale Darstellung berge gewisse Gefahren in sich. Wenn der Staat über 25 % der Anteile verfügt, könne er kaum etwas verhindern, so sein weiteres Argument. Die ÖVP stehe zum Wirtschaftsstandort Österreich und zu einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik und trage dafür Sorge, den Eigentümerschutz zu wahren.

Abgeordneter Manfred HAIMBUCHNER (F) reagierte darauf mit der Bemerkung, die ÖVP führe einen "Eiertanz" auf. In anderen Staaten würden Unternehmen mit staatlicher Beteiligung von bereits einem Euro geprüft. Der Rechnungshof sei neutral und verfüge über eine hohe Kompetenz. Die FPÖ unterstütze daher den Fristsetzungsantrag, weil sie eine umfassende Kontrolle befürworte, die sicherstellt, dass jeder Euro gut verwendet wird. Haimbuchner sprach sich in diesem Zusammenhang auch für die Prüfung kleiner Gemeinden, von Wohnbauträgern und Empfängern von EU-Förderungen aus.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) unterstützte ebenfalls die Fristsetzung, zumal über die Ausweitung der Rechnungshofkompetenzen schon lange diskutiert wurde. Er griff vor allem Abgeordneten Gahr und die ÖVP an und warf ihr vor, gegen die Kontrolle öffentlicher Gelder zu sein. Das BZÖ trete auch dafür ein, im Zuge des Bankenrettungspakets zu prüfen, ob das Geld tatsächlich bei den Klein- und Mittelbetrieben ankommt. Ebenso hielt er eine Prüfung kleinerer Gemeinden für sinnvoll, da die Steuern in erster Linie vom Bund eingenommen werden, viele Gemeinden jedoch mit dem Steuergeld spekuliert haben. Er konnte auch die Argumente der Abgeordneten Lapp nicht nachvollziehen, denn jeder Investor sei daran interessiert, dass mit seinem Geld ordentlich umgegangen wird, warf er ein. Bei Skylink müsste die politische Verantwortung geklärt und vor allem untersucht werden, welcher politische Einfluss hier ausgeübt wurde.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) verwies auf die Protokolle des Österreich-Konvents, bei dem sich die SPÖ im Jahr 2005 für eine Rechnungshofprüfung ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % ausgesprochen hat. Nun aber sprächen SPÖ und ÖVP von einem "Schnellschuss" bei Materien, die ihnen nicht passen, bei anderen Materien, die in ihrem Interesse liegen, werde aber rasch und ohne große Diskussion gehandelt, bemerkte Kogler. Auch er trat für eine Rechnungshofkontrolle bei der Umsetzung des Bankenpakets ein, und bemängelte, dass die Voraussetzungen für die Zustimmung der Opposition nicht eingehalten worden seien. Die Prüfung kleinerer Gemeinden, von denen viele mit massiven Problemen zu kämpfen haben, wäre Kogler zufolge von großem Vorteil. Man könne ja die Voraussetzung für die Prüfung mit entsprechenden Kriterien versehen, schlug Kogler vor, die prophylaktische Wirkung wäre jedenfalls sehr gut, zeigte er sich überzeugt. Von der Gemeindeaufsicht hielt der Abgeordnete wenig, da diese selbst ein Fall für die Aufsicht geworden sei.

Nach Beendigung der Fristsetzungsdebatte gab die Präsidentin des Nationalrats bekannt, dass zur aktuellen Frage des Immunitätsrechts eine Arbeitsgruppe unter ihrem Vorsitz eingesetzt wird, in die jede Fraktion ein Mitglied entsendet. Die Arbeitsgruppe soll auf Basis des Briefes der Justizministerin sowie aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Immunitätsausschuss offene Punkte zur Immunität und zum Immunitätsrecht klären. Da die Gruppe während des Sommers arbeiten wird, geht Prammer davon aus, dass bis zum Herbst Erkenntnisse darüber vorliegen, inwieweit es Interpretationsspielräume gibt, die nicht im Interesse des Immunitätsrechts sind. Man werde sich, betonte Prammer, daher auch die Möglichkeit vorbehalten, gesetzliche Änderungen vorzunehmen.

(Schluss Fristsetzungsdebatte/Forts. Petitionen)