Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 16.07.2009

Vorlagen: Bildung

Standardisierte Matura kommt ab dem Schuljahr 2013/14

Ab dem Schuljahr 2013/14 soll die Matura an den allgemein bildenden höheren Schulen an einem Termin und mit teilweise standardisierten Aufgabenstellungen erfolgen. Die Phase der Erprobung beginnt mit kommendem Schuljahr. An den berufsbildenden höheren Schulen sowie an den höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung ist die neue Form der Reifeprüfung in den Schuljahren 2010/11 bis 2013/14 zu erproben, spätestens ab dem Haupttermin 2015 soll sie auch an diesen Schularten ins Regelschulwesen übernommen werden.

Das sieht der Entwurf von Bundesministerin Claudia Schmied zur Novellierung des Schulunterrichtsgesetzes vor, der kürzlich dem Nationalrat übermittelt worden ist (292 d.B.).

Die "standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung mit zentralen und schulspezifischen Elementen unter Berücksichtigung schulautonomer pädagogischer Schwerpunkte", so die Definition in den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage, wird damit zunächst flächendeckend an den AHS eingeführt.

Eine verpflichtende Vorprüfung ist nur an den Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung sowie am Werkschulheim Felbertal vorgesehen. Die bisherige nicht verpflichtende Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit wird es nicht mehr geben, sodass die Matura an den AHS grundsätzlich nur mehr aus einer Hauptprüfung bestehen soll. Diese Hauptprüfung setzt sich laut Entwurf aus drei voneinander unabhängigen Prüfungsteilen ("3-Säulen-Modell") zusammen:

Die vorwissenschaftliche Arbeit, soll die positiven Erfahrungen aus der Fachbereichsarbeit und der Spezialfrage vereinen und den individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie schulspezifischen Elementen und schulautonomen Schwerpunkten Rechnung tragen. Sie ist selbständig und außerhalb der Unterrichtsarbeit zu erstellen und muss von den Prüfungskandidatinnen und –kandidaten auch präsentiert werden, womit diese ihre Studierfähigkeit, das heißt auch Präsentationskompetenz sowie Ausdrucks-, Dialog- und Diskursfähigkeit, nachweisen sollen. Der zweite Teil umfasst eine schriftliche, grafische und/oder praktische Klausurarbeit. Die Aufgabenstellungen in den "zentralen" Prüfungsgebieten Deutsch (bzw. Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch an den betreffenden Schulen in Kärnten und im Burgenland), in einer (lebenden) Fremdsprache und in Mathematik erfolgen einheitlich. Sie werden vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE) auf der Grundlage von Standards ausgearbeitet und an den österreichweit zukünftig einheitlichen Prüfungsterminen vorgelegt. Die dritte Säule besteht aus mündlichen Teilprüfungen. Nähere Festlegungen sind durch die Bildungsministerin, bzw. den Bildungsminister durch Verordnung zu treffen.

Zwischen der Klausurprüfung und der mündlichen Prüfung müssen mindestens fünf Wochen liegen.

Sollte eine Klausurarbeit negativ abgeschlossen werden, so haben die betreffenden Schülerinnen und Schüler dieses Fachgebiet nicht mehr im Rahmen der mündlichen Prüfung zu absolvieren, sondern ausschließlich in der gleichen Art wie die ursprüngliche Prüfung. Die Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit hat mit neuer Themenstellung zu erfolgen. Eine Wiederholung von Prüfungsgebieten ist nur drei Mal zulässig.

Bürgerinitiative verlangt mehr Schuldemokratie

Anliegen einer vom SchülerInnenverein "Coole Schule" initiierten Bürgerinitiative ist die Ausweitung der SchülerInnenmitbestimmung und der Schuldemokratie (12/BI und 3/BI). Zu den Forderungen der UnterzeichnerInnen zählen unter anderem die verpflichtende Wahl von KlassensprecherInnen bereits in Volksschulen und von SchulsprecherInnen an allen Schulen sowie die Einführung eines Klassenrats in allen Schulklassen und eines Schulparlaments in allen Schulen als Ersatz für den Schulgemeinschaftsausschuss und das Schulforum. Im Klassenrat sollen die SchülerInnen dabei etwa den Erweiterungsstoff des Lehrplans und die Unterrichtsmethoden mitbestimmen dürfen. Im Schulparlament soll für jeden Beschluss eine Zweidrittelmehrheit unter den KlassensprecherInnen nötig sein.

Nur wenn SchülerInnen Demokratie leben dürften, könnten sie auch Demokratie lernen, heißt es von Seiten der InitiatorInnen. Möglich wurde die Einbringung der Bürgerinitiative nicht zuletzt deshalb, weil das Alter für die Unterzeichnung von Bürgerinitiativen kürzlich von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.  (Schluss)


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