Parlamentskorrespondenz Nr. 685 vom 16.07.2009

Vorlagen: Wirtschaft

Neue harmonisierte Berufsregeln für Abschlussprüfer

Zur Anpassung des Berufsrechts der Abschlussprüfer an EU-Normen, vor allem an die 8.EU-Richtlinie über Personen, die mit der Pflichtprüfung von Rechnungsunterlagen beauftragt sind, hat die Bundesregierung Änderungsentwürfe zum Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorgelegt (312 d.B.). Das Berufsrecht von Abschlussprüfern soll auf hohem Niveau harmonisiert werden. Strenge Kriterien sollen bei der Eintragung in das öffentliche Register und für die kontinuierliche Fortbildung gelten. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten zuzulassen und ein finanziell und personell ausreichend dotiertes System der öffentlichen Aufsicht einzurichten. Hohe Standards und Strafbestimmungen sollen die Unabhängigkeit der Prüfer und die Qualität der Prüfungen sichern. Im Hinblick auf die Verflechtung der Kapitalmärkte soll auch der internationalen Kooperation verstärkt Rechnung getragen werden.

Im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz werden die Fristen bei der Feststellung der "Besonderen Vertrauenswürdigkeit" und bei der Suspendierung von Berufsberechtigten angepasst und die Beteiligung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz an Wirtschaftsprüfungs- oder Abschluss-Prüfungsgesellschaften ermöglicht. Dazu kommen neue Honorarbestimmungen und eine Neuordnung einzelner Fächerteile bei Fachprüfungen. Neu ist auch die Möglichkeit, in der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Gewährung der Mindestleistung abhängig vom Zeitpunkt des Leistungsfalles ganz oder teilweise auszuschließen.

BZÖ: Bilanzbuchhaltern Arbeitnehmerveranlagungen zugestehen 

Die Abgeordneten Josef Bucher, Ursula Haubner und Rainer Widmann (alle BZÖ) wollen Bilanzbuchhaltern das Recht zur Durchführung von Arbeitnehmerveranlagungen zugestehen. Bilanzbuchhalter sind geprüfte und staatlich bestellte Experten speziell im Bereich der Personalverrechnung. Die geltende Beschränkung ihres Betätigungsfeldes erscheine daher nicht sachgerecht und sei aufzuheben, argumentieren die Antragsteller (725/A(E)).

Ein Bergbauabfallgesetz mit EU-konformer Abfallbewirtschaftung 

In Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bewirtschaftung von Abfällen der mineralgewinnenden Industrie schlägt die Bundesregierung unter dem Titel "Bergbauabfallgesetz" Anpassungen im Mineralrohstoffgesetz und im Abfallwirtschaftsgesetz vor. Der Entwurf regelt die Erstellung eines obligatorischen Abfallbewirtschaftungsplanes, der schon im Vorfeld bergbaulicher Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt werden soll. Bestehende Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes werden um neue Regelungen ergänzt. Diese betreffen die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Bewilligungsauflagen, die Wiedernutzbarmachung der durch eine Abfallentsorgungsanlage in Anspruch genommenen Fläche, die Stilllegung der Anlage und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bewilligungsverfahren (313 d.B.).

Grüne wollen thermische Sanierung forcieren

Abgeordnete Gabriela Moser (G) drängt in ihrem Entschließungsantrag 716/A(E) auf die Weiterführung der Konjunkturmaßnahme "Sanierungsscheck" für private und betriebliche Investitionen, die gleichermaßen wirtschafts-, beschäftigungs-, umwelt- und klimapolitische Wirkungen haben. Für die Antragstellerin steht insbesondere die ökologische Modernisierung des Wohngebäudebestands im Vordergrund. Denn der weitaus größte Raumwärmebedarf entfällt zu 75 % auf Wohngebäude. Als Ergänzung zum förderungspolitischen Ansatz eigneten sich laut Moser auch Eingriffe in das Ordnungsrecht. Von verschärften bauordnungsrechtlichen Wärmeschutzanforderungen bei der Sanierung bestimmter Gebäudeteile oder bei Generalsanierungen der Gebäudehülle seien längerfristig erhebliche Energieeinsparungen zu erwarten. Dazu kommen beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Argumente: Das Investitionsvolumen im Bereich der thermischen Sanierung, das zur Erreichung des Kyoto-Ziels notwendig sei, wird auf jährlich 530 Mio. € geschätzt. 11.400 zusätzliche Arbeitsplätze jährlich seien von Sanierungen zu erwarten.

Grüne: Energiewende - Raus aus Öl, Kohle und Gas! 

"Versagen in der Klimaschutzpolitik" lautet der Vorwurf der Grünen an die Regierung. Statt die Treibhausgasemissionen seit 1990 um 13 % zu reduzieren, liege Österreich 36 % vom Kyoto-Ziel entfernt. Dazu komme die Tatenlosigkeit der Regierung angesichts einer 70-prozentigen Importabhängigkeit bei Energieträgern. Das Motto der Grünen lautet daher: Raus aus Öl, Kohle und Gas und rein in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger! - In ihrem Entschließungsantrag 729/A(E) schlagen die Abgeordneten Christiane Brunner und Ruperta Lichtenecker (G) einmal mehr eine Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des deutschen Erneuerbare Energien Gesetzes vor und verlangen eine längere Förderdauer für Ökostromanlagen, angemessene Tarife, eine generelle Abnahmepflicht, die Aufhebung der Deckelung für Fördermittel und die Festlegung von Energieeffizienzkriterien zur Unterstützung der Technologieentwicklung.

Drei-Parteienantrag für Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen 

In ihrem gemeinsamen Antrag 737/A verlangen die Abgeordneten Birgit Schatz (G), Ewald Stadler (B) und Norbert Hofer (F) eine Änderung des Starkstromwegegesetzes. Bei der Bau- und Betriebsbewilligung elektrischer Leitungsanlagen soll ein zusätzliches öffentliches Interesse, nämlich die Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Ausgleich der Interessen von Leitungsbetreibern einerseits und von Anrainern andererseits zu beachten sein und in sensiblen Gebieten eine Erdverkabelung verpflichtend werden. (Schluss)