Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 06.08.2009

Vorlagen: Konsumentenschutz

Fünf-Parteien-Initiative bezüglich Solarien-Verbot für Jugendliche

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass eine UV-Bestrahlung durch Hautbestrahlungsgeräte sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer bestehenden Erkrankung entscheidend beeinflusst, heißt es in einem Fünf-Parteien-Entschließungsantrag (723/A[E]). Die Abgeordneten orten einen Regelungsbedarf in diesem Bereich, vor allem was den Schutz von Minderjährigen und Jugendlichen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung angeht. Viele internationale wissenschaftliche Studien der letzten Jahre hätten gezeigt, dass UV-Hautbestrahlungsgeräte in sogenannten "Solarien" (Sonnenstudios) Hautkrebs verursachen und das Immunsystem vorübergehend schädigen können. Nach der durch den Wissenschaftlichen Ausschuss der EU-Kommission "Konsumgüter" (Scientific Commission on Consumer Products, SCCP) veröffentlichten Stellungnahme zu "Solarien" erhöht die Benutzung von UV-Hautbestrahlungsgeräten (d.h. Bräunungslampen in Solarien) das Melanom- und möglicherweise auch das Augenkrebsrisiko.

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden daher ersucht, die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Solarien (Sonnenstudios) und in anderen Betrieben, in denen derartige Anlagen verwendet werden, für Kinder und Jugendliche zu verbieten. Außerdem sollen die Warn- und Schutzvorschriften in der Solarienverordnung entsprechend dem SCCP-Gutachten evaluiert werden.

BZÖ-Entschließungsantrag betreffend Einsatz von RFID Chips

Der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek (B) weist in einem Entschließungsantrag (739/A[E]) seiner Fraktion darauf hin, dass immer mehr Produkte mit einem so genannten RFID-Chip (Radio Frequency Identification) versehen sind. Dabei handelt es sich um einen winzig kleinen Computerchip mit einem Draht, der als Antenne dient. Der Chip wird mehr und mehr in Konsumgüter, Verpackungen, Etiketten und eben auch in Pässe und Identitätskarten eingebaut und ist für den Konsumenten unsichtbar. Wegen der kabellosen Funktechnologie (Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen) merkt beispielsweise der Supermarktkunde nicht, ob ein Produkt mit einem Chip besetzt ist und wann die Informationen ausgelesen werden. Der Standort eines Produktes kann weltweit verfolgt werden, und in Zusammenhang mit Kundeninformationen lässt sich damit Kaufverhalten nachvollziehen. Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco oder die METRO Group, setzen RFID bereits intensiv ein.

Verbraucherschützer fordern deshalb umfangreiche Informationen über den Einsatz von RFID, wie zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit einem Chip ausgestatteten Produkte. Zudem sollte es möglich sein, die Sender entweder vom Produkt zu entfernen oder sie zu deaktivieren. Zusätzlich sollten Unternehmen und Behörden, die die Chips verwenden, den Verbrauchern klar darlegen, wann personenbezogene Daten mithilfe der Chips versendet werden. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird daher von den BZÖ-Mandataren ersucht, sich im Sinne des Verbraucher- bzw. Datenschutzes bei der EU einzusetzen, um ehest möglich sicherzustellen, dass Produkte, die mit einem RIFD-Chip versehen sind, einheitlich gekennzeichnet werden. (Schluss)


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