Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 03.09.2009

Bundesräte lehnen Kommissionsvorschlag für Justiz-Dolmetscher ab

BR-EU-Ausschuss: Aktueller Entwurf sei unverhältnismäßig und teuer

Wien (PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat in seiner heutigen Sitzung die am 21. Juli 2009 vertagten Beratungen über den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren unter der Verhandlungsleitung seines Vorsitzenden Georg Keuschnig wieder aufgenommen und auf Antrag von SPÖ und ÖVP einstimmig eine ablehnende Stellungnahme verabschiedet.

Die Ausschussmitglieder melden Zweifel an der Behauptung der EU-Kommission an, der vorgeschlagene Rechtsakt würde das Vertrauen in die jeweils andere Rechtsordnung stärken und zur Verbesserung der gegenseitigen Zusammenarbeit beitragen. Im Wesentlichen schreibe der Vorschlag lediglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) fest, dessen Urteile für die EU-Mitgliedstaaten ohnedies maßgeblich seien. Da nur wenige EGMR-Urteile zum Thema Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren vorliegen, sehen die Bundesräte keinen Bedarf für einen Rechtsakt auf diesem Gebiet.

Die umfangreichen Rechte, die der Rahmenbeschluss vorsieht, würde den Mitgliedstaaten beträchtliche Kosten auferlegen, stellen die Bundesräte weiters fest und wenden sich insbesondere dagegen, die Kosten der Übersetzung von Gesprächen zwischen einem frei gewählten Verteidiger und seinem Mandanten auf den Staat zu überwälzen. Das sei nur gerechtfertigt, wenn dem Beschuldigten Verfahrenshilfe gewährt werde. "Entschieden zu weit" gehe nach Meinung der Bundesräte auch die Verpflichtung zur schriftlichen Übersetzung der Anklageschrift, weil dies die Dauer der Untersuchungshaft verlängern könnte. 

Unklarheiten orten die Bundesräte bei der vorgesehenen Verpflichtung zur Schulung von Richtern und Staatsanwälten. Fortbildungsangebote bestünden ohnehin in allen Mitgliedstaaten. Ein Anheben der Fremdsprachenkenntnisse von Richtern und Staatsanwälten auf ein Niveau, das Dolmetscher erübrige, würde aber einen Eingriff in nationale Aus- und Fortbildungsvorschriften bedeuten.

Im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip beurteilen die Bundesräte den vorgeschlagenen Rahmenbeschluss der Kommission als problematisch. Die Mitgliedstaaten würden einseitig mit Kosten belastet, ohne nachzuweisen, dass der Rechtsakt neben den von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten notwendig und erforderlich sei, um die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden zu verbessern. "Dem Vorschlag kann daher in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden", heißt es in der Stellungnahme des EU-Ausschusses des Bundesrates an die Europäische Kommission abschließend.

An der Sitzung nahmen Ronald Faber (Bundeskanzleramt) und Bernhard Weratschnig (Justizministerium) als Experten teil. (Schluss)


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