Parlamentskorrespondenz Nr. 742 vom 14.09.2009

Prüfkompetenzen des Rechnungshofs werden ausgeweitet

Verfassungsausschuss stimmt gemeinsamem S-V-B-G-Antrag zu

Wien (PK) – Im Zusammenhang mit der Lockerung des Bankgeheimnisses haben SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne vereinbart, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auszuweiten. Ein erster diesbezüglicher Gesetzentwurf der vier Fraktionen passierte heute den Verfassungsausschuss des Nationalrats. Der Beschluss fiel gegen die Stimmen der FPÖ, Abgeordneter Peter Fichtenbauer stellte allerdings die Zustimmung seiner Fraktion im Nationalratsplenum in Dritter Lesung in Aussicht.

Im Gesetzentwurf geht es insbesondere um Unternehmen, die unter beherrschendem Einfluss des Bundes stehen oder in denen der Bund gemeinsam mit einem anderen vom Rechnungshof kontrollierten Rechtsträger, z.B. Länder oder Gemeinden, das Sagen hat. Die Abgeordneten wollen sicherstellen, dass diese Unternehmen auch dann vom Rechnungshof geprüft werden können, wenn die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand unter 50 % liegt. Als konkretes Beispiel wird in den Erläuterungen die Flughafen Wien AG genannt.

In der Debatte bekannten sich Vertreter von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen zum erzielten Kompromiss. Die Neuregelung sei zwar "nicht hundertprozentig scharf", erklärte etwa Grün-Abgeordneter Werner Kogler, sie erleichtere aber die Prüfung von Unternehmen im Einflussbereich der öffentlichen Hand durch den Rechnungshof. Für ihn zeigt sich die Wirksamkeit der geplanten Verfassungsänderung nicht zuletzt darin, dass der Vorstand des "Flughafen Wien" in Bezug auf die Rechnungshof-Prüfung mittlerweile, wie er meinte, "w.o. gegeben hat". In strittigen Fällen bleibt Kogler zufolge weiter der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Seitens des BZÖ appellierte Abgeordneter Herbert Scheibner an die Koalition, auch zu den anderen Punkten der Vier-Parteien-Vereinbarung zu stehen. Die Ausweitung der Rechnungshofkompetenzen in Bezug auf die Gemeindeprüfung müsse auch gegen Widerstand durchgesetzt werden, forderte er. Dazu hielt ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer fest, die derzeit laufenden Gespräche würden mit dem Ziel geführt, die politische Übereinkunft auch rechtlich umzusetzen.

Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf kam von der FPÖ. Seine Fraktion stehe der Kompetenzerweiterung des Rechnungshofs und der Skylink-Prüfung grundsätzlich zwar positiv gegenüber, stellte Abgeordneter Harald Stefan klar, seiner Ansicht nach geht die Gesetzesänderung aber zu wenig weit. Die FPÖ will die Zuständigkeit des Rechnungshofs auf alle Unternehmen ausweiten, an denen der Bund bzw. die öffentliche Hand mit mindestens 25 % beteiligt ist. Abgeordneter Peter Fichtenbauer monierte in diesem Zusammenhang, dass der Begriff "faktische Beherrschung" rechtlich unklar sei und keine Anknüpfung im Aktienrecht habe. Außerdem spricht sich die FPÖ für eine Rechnungshof-Prüfung von Unternehmen aus, für die der Staat eine Ausfalls- oder Ertragshaftung übernommen hat. Ein entsprechender Abänderungsantrag blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) machte darauf aufmerksam, dass analog zur Änderung der Bundesverfassung auch das Rechnungshofgesetz geändert werden müsse, um die Kompetenzen des Rechnungshofs auszuweiten. Ein entsprechender gemeinsamer Initiativantrag soll ihr zufolge bei der kommenden Sondersitzung des Nationalrats eingebracht werden. (Schluss)