Parlamentskorrespondenz Nr. 782 vom 23.09.2009

Der Rechnungshof bekommt mehr Prüfkompetenzen

Unternehmen im öffentlichen Einfluss, Gemeinden

Wien (PK) - Eingangs der heutigen 37. Sitzung des Nationalrats nahm Präsidentin Barbara PRAMMER die Angelobung der neuen SPÖ-Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher vor. Die Abgeordnete rückt auf das Mandat von Elisabath Grossmann nach, die kürzlich aus dem Nationalrat ausgeschieden war, um eine Funktion in der Steirischen Landesregierung zu übernehmen.

Der Klub des BZÖ hat, wie Präsidentin Barbara PRAMMER mitteilte, das Verlangen gestellt, die schriftliche Anfrage 3072/J an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Steuererhöhungen statt zukunftsweisender Gesundheitsreform dringlich zu behandeln. – Aufruf der Dringlichen: 15 Uhr

Ferner beantragte G-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 760/A(E) betreffend Sofortmaßnahmen für die Zukunft der Milchbetriebe eine Frist bis zum 20. Oktober 2009 zu setzen. – Eine kurze Debatte darüber erfolgt im Anschluss an die Dringliche.

Außerdem beantragte B-Abgeordneter Josef Bucher, dem RH-Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 768/A zum Bundes-Verfassungsgesetz und Rechnungshofgesetz 1948 und dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 767/A zum Bundes-Verfassungsgesetz und Rechnungshofgesetz 1948 eine Frist bis zum 20. April 2010 zu setzen. – Die Abstimmungen erfolgen nach Beendigung der Verhandlungen.

Prüfungskompetenzen des Rechnungshofs werden ausgeweitet

Erster Punkt der Tagesordnung war die Erweiterung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofs. Grundlage der Debatte waren Berichte des Rechnungshofausschusses über die Anträge 746/A und 766/A, die unter einem verhandelt wurden.

SP-Klubobmann Josef CAP leitete die Debatte mit einem Lob für den Rechnungshof ein, dessen Arbeit auch in der Bevölkerung "sehr, sehr" geschätzt werde. Heute gehe es auch um die Ausweitung der Prüfarbeit des RH. Dies sei auch ein wichtiges Signal gegenüber dem Steuerzahler, denn der wolle wissen, ob mit seinen Steuern korrekt umgegangen wird. Aus diesem Grund haben die vier Parteien SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne in den Gesprächen verschiedene Bereiche angesprochen, ein Bereich sei die Prüfung bei den Gemeinden, bei denen nach einem Prüfkonzept gearbeitet werden soll. Es gehe auch um Beratungstätigkeit. Auch werde vom RH geprüft werden, wie sorgfältig im Rahmen der 100 Mrd. Euro-Haftung von den Banken mit den Geldern umgegangen wird.

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) teilte mit, dass gestern die OECD Österreich von der "grauen Liste" genommen habe, und bedankte sich dafür, dass das Hohe Haus mit breiter Mehrheit in einer Sondersitzung das Amtshilfe-Durchführungsgesetz beschlossen hat, wodurch klargestellt worden sei, dass Österreich kein Steuerparadies und kein Ort der Steuerhinterzieher, sondern ein "fairer, offener Partner in der Welt" sei. Parteien hätten sich zusammengesetzt und einen Konsens erreicht. Teil dieses Konsenses sei es gewesen, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofs, eines Organs des Parlaments, in drei Bereichen ausgeweitet werde. Unverständnis zeigte Molterer für die Haltung der FPÖ, die sich schützend vor Steuerhinterzieher stelle. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Gemeinden erklärte der Abgeordnete, in Zukunft würden die Österreicher wissen, wer für die Prüfung von Gemeinden zuständig ist, und – fügte er an - es solle keine Doppel- bzw. Mehrfachgleisigkeiten geben.

FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian STRACHE stellte klar, seine Fraktion stehe zum österreichischen Bankgeheimnis und wolle nicht haben, dass Österreicher bzw. österreichische Staatsbürger, die im Ausland leben, dieses Bankgeheimnis durch Beschluss verlören. Das widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und werde dazu führen, dass das Bankgeheimnis aufgehoben werde. Die FPÖ unterstütze die österreichischen Interessen, betonte Strache. Die FPÖ sehe die Forderungen der Opposition nicht erfüllt. In einem Abänderungsantrag werde die FPÖ fordern, dass in Zukunft der RH auch Unternehmen, bei denen es eine 25-prozentige Beteiligung der öffentlichen Hand gibt, zu überprüfen hat.

Abgeordneter Josef BUCHER (B) legte Wert auf die Feststellung, dass für die ÖsterreicherInnen das österreichische Bankgeheimnis unangetastet bleibe. Eine Partei wie die FPÖ, die immer auf die Ausländer schimpfe, werde plötzlich Schutzherr der ausländischen Steuersünder. Heute werde die FPÖ dem Ökostromgesetz zustimmen und sich dafür aussprechen, dass sich in Zukunft die Strompreise um 14 % erhöhen. Wo Steuergelder zum Einsatz kommen, müsse der RH auch prüfen dürfen, sagte Bucher. An der Spitze des Rechnungshofs befinde sich ein unabhängiger und weisungsfreier Präsident. Das BZÖ und die Grünen hätten in einer einzigartigen Initiative diese Chance erkannt und auch genützt, um den Nationalrat davon zu überzeugen, dass der RH das Skylink-Projekt prüfen solle; dort hätten rote und schwarze "Parteigünstlinge" aus der Wirtschaftskammer und aus der Arbeiterkammer bewiesen, dass sie von Wirtschaftspolitik nichts verstehen, betonte der Abgeordnete.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) prognostizierte, es kämen schwere Zeiten auf Spekulanten, internationale Steuerbetrüger und ähnliche Personen zu, denn es sei ein Erfolg der parlamentarischen Arbeit, dieses Paket zu beschließen. Man habe hier sehr verantwortungsvoll agiert und ein ansprechendes Ergebnis erzielt. Jetzt gehe es allerdings darum, die gesetzlichen Grundlagen mit Leben zu erfüllen. Mit dem Auftrag an den Rechnungshof, das Bankenpaket zu prüfen, werde man aus dieser Sache großen Nutzen ziehen. Denn es dürfe nicht sein, dass die Regierung von den Banken kontrolliert würde, vielmehr müsse es umgekehrt sein. Ein weiterer großer Erfolg sei es, dass nun auch Skylink geprüft werde, schloss Kogler, der schließlich meinte, es müsste eben auch die Prüfkompetenz in Richtung Gemeinden geschärft werden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER sagte, die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs diene dem Schließen einer legistischen Lücke, und er sei dankbar, dass in beiden Fällen die notwendige Mehrheit gefunden werden konnte, was von hohem Verantwortungsbewusstsein zeuge. Diese Vorgangsweise diene der heimischen Wirtschaft und sichere damit Arbeitsplätze. Es habe hier ganz dringenden Handlungsbedarf gegeben, und die Lösung, die gefunden wurde, könne als sehr gut bezeichnet werden, resümierte der Staatssekretär, der in der Folge die diesbezüglichen Leitpunkte der Regierungspolitik erläuterte.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) erklärte, er verstehe die Argumentation der FPÖ nicht, denn diese Vorlage diene dazu, auch ausländische Steuerbetrüger entsprechend sanktionieren zu können. Dieses Vorgehen der FPÖ sei doppelbödig, gehe es doch vielmehr darum, Vergehen, gleich von wem sie begangen würden, aufdecken und ahnden zu können. Die FPÖ rufe stets nach einem härteren Vorgehen, doch wenn es gelte, die diesbezüglichen Grundlagen zu schaffen, dann sei sie nicht dabei. Die Regierung befinde sich hier hingegen auf dem richtigen Kurs, man habe ein vernünftiges Paket geschnürt, dessen Vorteile auf der Hand lägen.

Abgeordnete Beatrix KARL (V) meinte, die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs werde diesen stärken. Sodann befasste sich die Rednerin mit der Textur der Vorlage und meinte, im Interesse der Rechtssicherheit sei eine vorsichtige und zurückhaltende Umsetzung dieser Bestimmung geboten. Der Rechnungshof habe mannigfach bewiesen, dass er seine Kompetenzen umsichtig und verantwortungsvoll wahrnehme, dies möge auch in Hinkunft so sein.

Abgeordneter Manfred HAIMBUCHNER (F) sagte, es sei absurd, seiner Partei vorzuwerfen, sie wolle mit ihrem Bestemm gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses ausländische Steuersünder schützen. Vielmehr könnten jetzt schon alle Vergehen entsprechend verfolgt werden. Real gehe es der EU doch um den gläsernen Menschen, und dies könne nicht die Zustimmung seiner Fraktion finden. Seine Partei wolle zudem, dass alle Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zumindest mit 25 Prozent beteiligt sei, überprüft werden könnten. Ähnliches gelte auch für die Gemeinden. Nur so wäre eine effiziente, ordentliche und objektive Kontrolle möglich.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) erklärte, dass es die Bemühungen des BZÖ gebraucht habe, um hier zu einer entsprechenden Ausweitung zu kommen. Nun aber werde Licht ins Dunkel kommen, nachdem das BZÖ in dieser Frage nicht locker gelassen habe. Lange Zeit habe es hinhaltenden Widerstand seitens der Regierungsparteien gegeben, nun aber werde endlich wieder Rechtmäßigkeit im Interesse der heimischen Steuerzahler hergestellt.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) meinte hingegen, jeder einzelne habe von dieser Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs einen ganz konkreten Nutzen. Damit werde das Gebot der Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit endlich überall greifen. Das lasse sich ja an den Beispielen AUA und Skylink illustrieren, so Moser. Nun werde es endlich Klarheit rund um die Vorgänge bei Skylink geben, zeigte sich Moser überzeugt.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA sagte, wo Steuergeld fließe, solle auch Kontrolle möglich sein. Auch aus der Sicht des Finanzministeriums sei daher die heutige Vorlage, durch welche die diesbezügliche Lücke geschlossen werde, zu begrüßen. Die so geschaffene Rechtssicherheit sei im Interesse aller. Auch sei man für die Kontrolle der Gemeinden, doch brauche es auf diesem Gebiet eine Gesamtlösung, meinte der Staatssekretär.

Abgeordnete Christine LAPP (S) sprach von wichtigen Beschlüssen, die heute im Interesse der Bürgerinnen und Bürger getroffen würden. Man habe eine umfangreiche und konstruktive Diskussion geführt, die nennenswerte Ergebnisse gezeitigt habe. Hinsichtlich der Kontrolle von Gemeinden votierte die Rednerin für eine einheitliche und gerechte Lösung und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bezeichnete die in Aussicht genommene Lösung gleichfalls als begrüßenswert, gehöre es doch zu den Aufgaben gewählter MandatarInnen, den sinnvollen Einsatz von Steuermitteln zu kontrollieren. Seine Fraktion sei davon überzeugt, dass diese Vorlage gut und wichtig sei.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) bekräftigte die Haltung seiner Fraktion, einer Aufweichung des Bankgeheimnisses die Zustimmung zu versagen. Alle juristisch relevanten Grundlagen hätten schon bisher existiert, dazu hätte es dieser Vorlage nicht bedurft. Auch in Bezug auf Skylink habe man den falschen, weil zu wenig weitreichenden, Weg gewählt, hielt der Redner fest.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) sprach in Hinblick auf Skylink von einem rotschwarzen Proporzskandal, der aufgeklärt werden müsse. Es sei daher notwendig, dass der Rechnungshof hier prüfe, doch gebe es auch noch andere Bereiche, in denen der Rechnungshof gleichfalls tätig werden können sollte.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) bezeichnete die beiden Gesetzentwürfe als einen Erfolg der SteuerzahlerInnen sowie des BZÖ und der Grünen. Die Beharrlichkeit der beiden Oppositionsparteien habe zu diesem weiteren Schritt in Richtung Transparenz geführt, sagte sie. Nun müssten aber weitere folgen, etwa das Minderheitenrecht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, oder die weitere Ausdehnung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs hinsichtlich der Gemeinden. Musiol kritisierte besonders die Haltung der Wiener SPÖ in der Sache Skylink. Der Vertreter der Gemeinde Wien habe seine Möglichkeiten als Eigentümervertreter nicht wahrgenommen und die SPÖ wolle sich aus der Verantwortung stehlen, bemerkte Musiol.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) begrüßte grundsätzlich die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs und fügte hinzu, Skylink allein sei schon Grund genug für diese Maßnahme. Die Vorgänge bei Skylink nannte Höbart ein "Sittenbild des rot-schwarzen Filzes" und ein "rot-schwarzes Millionengrab der Sonderklasse auf Kosten der SteuerzahlerInnen". Beide Parteien hätten politische Günstlinge in den Vorstand der Flughafen AG berufen, ohne dass diese über entsprechende Kompetenzen für ein derartiges Unternehmen verfügten. Der Aufsichtsrat selbst habe seine Aufgabe nicht erfüllt und den Vorstand schalten und walten lassen, resümierte Höbart. Abschließend brachte er sowohl zum Bundes-Verfassungsgesetz als auch zum Rechnungshofgesetz Abänderungs- und Zusatzanträge ein, die eine zusätzliche Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs vorsehen.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) warf der FPÖ vor, diese könne nicht ausreichend erklären, warum sie gegen die Vorlagen ist. Scheibner begrüßte die zusätzlichen Prüfkompetenzen des Rechnungshofs hinsichtlich des Bankenpakets, aber auch hinsichtlich kleinerer Gemeinden, die oft eine große Wirtschaftsleistung vorweisen können. Er verteidigte auch die Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer und stellte fest, das Bankgeheimnis solle für jene gelten, die in Österreich Steuern zahlen und ihr Geld in Österreich auf die Bank legen und nicht die Privilegien im Ausland genießen.

Abgeordneter Gerhard HUBER (o.F.) unterstützte ebenfalls die Vorlagen. Wie notwendig es sei, die Gemeinden durch den Bundesrechnungshof zu prüfen, stellt laut Huber das Bezirkskrankenhaus Lienz unter Beweis. Nach teurem Umbau sei es bis heute nicht in Betrieb genommen worden, weil man noch keine Ärzte angestellt hat. Die Prüfung durch den Landesrechnungshof sei zu wenig, denn auch dieser werde von einem ÖVP-Mann geführt, sagte Huber.

Bei der Abstimmung passierte sowohl das Bundesverfassungsgesetz als auch das Rechnungshofgesetz nach getrennter Abstimmung in Zweiter Lesung und unter Berücksichtigung von Abänderungsanträgen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen den Nationalrat in Dritter Lesung einstimmig. Die von Abgeordnetem Höbart eingebrachten Anträge erhielten nur die Zustimmung von FPÖ, BZÖ und Grünen und blieben damit in der Minderheit.

Rechnungshof prüft auch Bankenpaket

Er sei davon überzeugt, es werde sich herausstellen, dass das Geld den Banken nicht nachgeworfen worden ist, eröffnete Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) die Debatte über die Prüfung des Bankenpakets durch den Rechnungshof. Grundlage der Verhandlungen war ein gemeinsamer S-V-G-B- Antrag. Es handle sich um geborgtes Geld, das zurückgezahlt werde, hielt Kräuter fest. Er begrüßte auch die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs im Hinblick auf die Gemeinden und kritisierte die Länder Tirol, Oberösterreich und Niederösterreich, da dort seiner Meinung nach die unabhängige Kontrolle durch die Landesrechnungshöfe nicht gegeben sei.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) ließ nochmals die Entstehung des Bankenpakets Revue passieren und betonte, die Regierung habe damals in Absprache mit der EU rasch und richtig gehandelt. Nun sei es wichtig, das Kontrollrecht auszuüben und damit Transparenz herzustellen. Steindl wünschte sich allgemein eine internationale Regelung des Finanzmarkts, um eine weitere Krise zu verhindern. Eine solche würde man nicht mehr durchstehen, warnte er.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) hielt die vorgesehene Prüfung des Bankenpakets für nicht ausreichend. Man müsse genau schauen, was mit dem Geld gemacht worden sei, forderte er und kritisierte, die Banken hätten das Geld zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet, seien aber bei der Kreditvergabe weiterhin restriktiv. Zanger thematisierte weiters die von der EU kritisierten hohen Spesen österreichischer Banken.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) stellte fest, es sei längst notwendig zu prüfen, was mit den 100 Milliarden Steuergeld geschehen sei. Er selbst, hätte er bei der Beschlussfassung des Bankenpakets ein Nationalratsmandat innegehabt, hätte diesen Beschluss nicht mitgetragen. Denn mit dem Bankenpaket habe man diejenigen gestützt, die die Wirtschaftskrise ausgelöst haben, sich aber trotz Geldspritze nun noch immer weigerten, Kredite zu vergeben. Grosz trat dafür ein, das Bankenpaket einzufrieren und das Geld im Rahmen des Finanzausgleichs den Gemeinden für Investitionen zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) wies darauf hin, dass das Bankenpaket aus drei Komponenten bestehe, nämlich aus Haftungsübernahmen, Eigenkapitalstärkung und Einlagensicherung. Die Haftungsübernahmen stellen laut Kogler einen sinnvollen Schutzschirm dar, der nur dann schlagend wird, wenn der Haftungsfall eintritt. Kogler befürwortete auch die Ausweitung der Haftungsübernahme im Ausmaß von 10 Mrd. € auf Unternehmen, schränkte aber gleichzeitig ein, dass man hier zu wenig Auflagen fixiert habe. Größere Probleme sah der Abgeordnete in Bezug auf die Eigenkapitalstärkung, da die Banken nur Partizipationskapital erhalten haben, ohne dem Bund ein entsprechendes Mitspracherecht einzuräumen. Er konnte nicht verstehen, warum man bei Raiffeisen und Erste Bank auf ein Wandlungsrecht verzichtet habe, denn wenn in der Bilanz der Banken eine Null steht, erhalte der Bund keine Zinsen. Kogler hielt den derzeitigen Prüfauftrag für ausreichend, kündigte jedoch an, dass man nun mit dem Rechnungshofpräsidenten Präzisierungen treffen werde und auch über die Prüfzeit reden müsse.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) sprach seitens der FPÖ abermals von einen "Kuhhandel", da man die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses für AusländerInnen abgetauscht habe. Die FPÖ unterstütze zwar grundsätzlich die Sonderprüfung des Bankenpakets, unterstrich Gradauer, dennoch sei ihr dieses zu wenig. In diesem Sinne brachte er einen Entschließungsantrag betreffend Reform des Bankenrettungspakets ein. Er äußerte sich abermals ablehnend zur Aufweichung des Bankgeheimnisses für Ausländer, da dieses, so seine Befürchtung, unweigerlich zum Verlust des Bankgeheimnisses für ÖsterreicherInnen führen werde.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) entgegnete, das Bankgeheimnis sei keineswegs Geschichte. Der vorliegende Antrag stellt aus ihrer Sicht einen richtigen Schritt - nach langer Weigerung der Regierungsparteien – in Richtung Kontrolle und Transparenz dar. Nach Auffassung Schenks müssen vor allem die Verträge der Manager geprüft werden, da es nicht angehe, dass Unternehmen staatliche Hilfe in Anspruch nehmen und gleichzeitig Boni zahlen. Es sei auch nicht zu akzeptieren, dass Bankgewinne privat sind, für Verluste aber der Steuerzahler einzustehen habe, sagte Schenk.   

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) übte heftige Kritik an der Kommunal-Kredit, wobei er auf Verluste aus riskanten Geschäften in Zypern verwies, für die er auch die derzeitige Unterrichtsministerin Schmied verantwortlich machte.

Abgeordneter Gerhard HUBER (o.F.) zeigte sich empört über den Umstand, dass Banken aus Steuergeldern Dividenden zahlen und forderte eine Überprüfung der Verwendung der Gelder aus dem Bankenpaket.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen, der Entschließungsantrag der FPÖ blieb in der Minderheit.

Rechnungshof prüft nun auch Gemeinden

Abgeordnete Christine LAPP (S) trat in der anschließenden Debatte über die Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofs auf Gemeinden (745/A[E]) für eine effiziente Prüfung der Gemeinden ein. Wichtig wäre es, ein Instrument zu finden, das Beispielswirkung erzeugt. Darüber hinaus sollten sämtliche Gemeinden unabhängig von ihrer Einwohnerzahl geprüft werden können, schlug die Rednerin vor und ging dabei von einem abgestuften Modell aus. Grundsätzlich erwartete sich Lapp von der Prüfung auch eine Unterstützung der Gemeinden.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) stelle klar, es gehe nicht um die Schaffung einer zusätzlichen Kontrollinstanz, sondern um mehr Effizienz bei der Prüfung. Im übrigen rief er zu einem sensiblen Umgang mit Gemeindeschulden auf und meinte, die tatsächlichen Probleme lägen im ausgelagerten Bereich und bei den Beratungsfirmen. Mit Nachdruck lehnte Gahr ein Schulden-Ranking der Gemeinden in den Medien ab, bei dem jüngst zwei Tiroler Gemeinden als Spitzenreiter geführt wurden, die, wie er betonte, in sinnvolle, nachhaltige Projekte im Interesse ihrer BürgerInnen investiert hatten.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) erinnerte an die hohe Verschuldung der Gemeinden und bezeichnete den Antrag als Schritt in die richtige Richtung, trat aber prinzipiell dafür ein, eine Prüfkompetenz des Rechnungshofs in Bezug auf sämtliche Gemeinden einzuführen. Allein die Möglichkeit, dass der Rechnungshof prüfen darf, erhöhe die Disziplin, argumentierte Zanger.

Abgeordneter Maximilian LINDER (B) sah angesichts von Spekulationen und Missständen Handlungsbedarf für eine ordnungsgemäße Kontrolle der Gemeinden, die er als Chance für die Bürgermeister wertete, die eigene Arbeit zu überprüfen und bundesweit vergleichbare Zahlen zu bekommen.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) ortete das Hauptproblem bei der Gemeindeaufsicht, die es seiner Einschätzung nach zu verbessern gelte. Die Prüfmöglichkeit des Rechnungshofs sollte deshalb bei der Gemeindeaufsicht ansetzen, folgerte er. Am vernünftigsten wäre es, sämtlichen Rechnungshöfen die Prüfkompetenz für sämtliche Gemeinden zu geben und dann darauf zu vertrauen, dass die Prüfer effizient vorgehen, meinte Kogler.

Abgeordneter Kurt GAßNER (S) unterstützte den Antrag und plädierte für ein bundeseinheitliches Prüfkonzept mit klaren Kriterien für alle Gemeinden sowie für ein Abstellen der Mehrfachkontrollen.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) interpretierte die Prüfung des Rechnungshofs nicht als zusätzliche Mehrbelastung, sondern als vorteilhafte Ergänzung in Form eines kostenlosen Controllings.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) erwartete sich von der Gemeindeprüfung eine schlankere Verwaltung sowie die Vermeidung unnötiger Ausgaben und unterstrich, im Vordergrund sollte dabei die zusätzliche Beratung stehen.

Abgeordneter Christian FAUL (S) sprach sich ebenfalls für mehr Beratung der Bürgermeister aus, die, wie er zu bedenken gab, oft überfordert seien, und meinte überdies, entscheidend bei der Beurteilung der Gemeindeausgaben habe die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu sein.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

(Schluss Rechnungshof/Forts. NR)